Ankündigung

Einklappen
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

schuldfrage beim kraxeln

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    AW: schuldfrage beim kraxeln


    Anscheinend bereitest Du Dich mental schon auf unsere gemeinsamen Alpinabenteuer vor... Keine Angst, wenn etwas passiert und es kommt zu einer Klärung der Verschuldensfrage bin auf jeden Fall eher ich an der Reihe. Wegen der größeren/längeren Erfahrung.

    Aber zur Sache:
    Es ist leider nicht von Anfang an klar, wie das gehandhabt wird. Auckenthaler & Hofer geben allerdings in ihrem Buch "Klettern und Recht" (Manz-Verlag) einen recht guten Überblick. Ich bring Dir das Buch zum nächsten Kraxelevent (morgen?) mit.

    Kommentar


    • #17
      AW: schuldfrage beim kraxeln

      Zitat von Matthias1 Beitrag anzeigen
      ... Keine Angst, wenn etwas passiert und es kommt zu einer Klärung der Verschuldensfrage bin auf jeden Fall eher ich an der Reihe. Wegen der größeren/längeren Erfahrung.
      heuer hab ich aber schon weit mehr gemacht als du
      und mit deinem alter kannst dich schon bald auf demenz ausreden
      tu was du willst, aber tu was!!!

      Kommentar


      • #18
        AW: schuldfrage beim kraxeln

        Zitat von rutschger Beitrag anzeigen
        heuer hab ich aber schon weit mehr gemacht als du
        Klettern im Grazer Bergland = Nasen bohren

        Zitat von rutschger Beitrag anzeigen
        und mit deinem alter kannst dich schon bald auf demenz ausreden

        Na warte!
        Morgen darfst Deinen Lieblings-7er am Spitz vorsteigen. Und damit es nicht zu einfach ist, wird nur mobil gesichert!
        (Ich pack' gleich die Keile und Friends mit ein.)

        Kommentar


        • #19
          AW: schuldfrage beim kraxeln

          Hätte wär einen Beispielvertrag bei Hand den ich weniger erfahrenen Partnern bzw. deren Erziehungsberechtigten zum unterschreiben geb bevor ich mit ihnen klettern geh?

          Kommentar


          • #20
            AW: schuldfrage beim kraxeln

            @ Pablito:

            Hab mich sehr ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und hoffe daher doch fundierte Antworten geben zu können.

            Das Buch Auckenthaler/Hofer "Klettern und Recht" ist ein netter Überblick über das Thema, jedoch gibt es über detaillierte Frage wegen der Kürze wenig Antworten.

            Zum Thema: Für eine Haftung benötigst du einen Schaden, Kausalität, Rechtwidrigkeit sowie ein Verschulden.

            Die Rechtswidrigkeit stellt die größte Herausforderung dar, weil es keine geschriebenen Regeln wie etwa die StVO gibt. Es werden die "Normen" des Kletterns herangezogen und wenn diese verletzt werden kann es eine Haftung geben. Werden die Normen jedoch beiderseitig "absichtlich" verletzt, zB man einigt sich zum gehen am kurzen Seil ohne Sicherungsmöglichkeiten (beiden ist die Gefahr eines Totalabsturzes bewusst) handen wiederum beide auf eigene Gefahr und es kann daher keine Haftung geben.

            Bez. der Auskunft von Ermacora bin ich mir nicht sicher ob er jedem eine Antwort auf eine rethorische Frage gibt, weil er ja selber als Anwalt tätig ist und seine Zeit sicher sar geäit ist.

            Kommentar


            • #21
              AW: schuldfrage beim kraxeln

              schon recht lange aus, ein mir gut bekannter bergführer, ein absoluter topmann, sollte einen gast durch eine bekannte klassische route sechsten grades führen; beim zustieg über brüchiges schrofengelände, so im zweiten grad stürzte der gast tödlich ab, sie waren unangeseilt unterwegs; der gast war schon oft gemeinsam mit diesem führer auf tour; ob es nun überhaupt zu einer anklage kam oder ein verfahren mit einem freispruch endete kann ich nicht mehr sagen, jedenfalls war man damals der ansicht, einem gast für eine derartige route ist der seilfreie zustieg im schrofengelände zumutbar! vielleicht paßt´s da dazu, war irgendwann in den achzigern.....

              l.g. allerseits....und dass euch sowas erspart bleibt!
              .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

              Kommentar


              • #22
                AW: schuldfrage beim kraxeln

                Zitat von sebastian1986 Beitrag anzeigen
                @ Pablito:

                Hab mich sehr ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und hoffe daher doch fundierte Antworten geben zu können.

                Das Buch Auckenthaler/Hofer "Klettern und Recht" ist ein netter Überblick über das Thema, jedoch gibt es über detaillierte Frage wegen der Kürze wenig Antworten.

                Zum Thema: Für eine Haftung benötigst du einen Schaden, Kausalität, Rechtwidrigkeit sowie ein Verschulden.

                Die Rechtswidrigkeit stellt die größte Herausforderung dar, weil es keine geschriebenen Regeln wie etwa die StVO gibt. Es werden die "Normen" des Kletterns herangezogen und wenn diese verletzt werden kann es eine Haftung geben. Werden die Normen jedoch beiderseitig "absichtlich" verletzt, zB man einigt sich zum gehen am kurzen Seil ohne Sicherungsmöglichkeiten (beiden ist die Gefahr eines Totalabsturzes bewusst) handen wiederum beide auf eigene Gefahr und es kann daher keine Haftung geben.

                Bez. der Auskunft von Ermacora bin ich mir nicht sicher ob er jedem eine Antwort auf eine rethorische Frage gibt, weil er ja selber als Anwalt tätig ist und seine Zeit sicher sar geäit ist.
                Interessant wäre neben dem Zivilrecht (Schmerzengeld) auch die strafrechliche Beurteilung. Die steht ja meist am Beginn, vor den zivilrechtlichen Ansprüchen. Konkret: Fahrlässige Körperverletzung.
                Die Prüfungspunkte sind ident, also Sorgfaltswidirgkeit, Kausalität, Zurechnung des Erfolgs, Risikozusammenhang usw.
                Anhand der allgemein gehaltenen Infos und Hintergründe im ersten Posting kann man das hier nur subjektiv beurteilen.
                Man müsste die örtlichen Gegebenheiten kennen, die Erfahrung der Beiden und so weiter.

                Beste Grüße!
                "Bergsteigen ist mehr als Sport.
                Es ist eine Leidenschaft." Hermann Buhl

                Kommentar


                • #23
                  AW: schuldfrage beim kraxeln

                  @Pingus:

                  Einen Beispielvertrag gibt´s nicht. Es handelt sich hier nicht um eine vertragliche sondern um eine deliktische Haftung, von der man sich nicht freizeichnen kann.

                  Bezüglich der strafrechtlichen Seite kann ich leider nicht helfen, da ich mich nur mit der zivilrechtlichen Seite auseinandergesetzt habe.

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: schuldfrage beim kraxeln

                    Hallo Sebastian1986!
                    Ich habe mich im Rahmen meiner Dissertation mit diesem Thema auseinandergesetzt. Wäre sehr an
                    deiner Arbeit interessiert. Kann dir natürlich auch meine schicken.
                    Peter

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: schuldfrage beim kraxeln

                      Zitat von bubi Beitrag anzeigen
                      Ich habe mich im Rahmen meiner Dissertation mit diesem Thema auseinandergesetzt.
                      Titel?

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: schuldfrage beim kraxeln

                        Zivilrechtliche Probleme im Klettersport

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: schuldfrage beim kraxeln

                          Zitat von rutschger Beitrag anzeigen
                          @steinscheisser: wenn mein seilpartner gleichviel oder mehr erfahrung hat werde wohl ich nicht als 'führer aus gefälligkeit' gelten?
                          denke nicht, aber WER beurteilt dann und WIE, wer von den beiden der "erfahrenere" war?

                          Zitat von Guru Beitrag anzeigen
                          Sonst teile ich auch dein Unbehagen; wer keinen verbindlichen Vertrag eingeht (z.B ein Bergführer) und wer nicht aus Vorsatz handelt (von fahrlässiger Gefährdung bis Mord) sollte nicht belangt werden. Berge sind nur in den allerseltensten Fällen Schauplätze von Verbrechen.
                          sehe ich auch so, nur leider findet der "Hausverstand" - so hab ich das Gefühl - in juristischen Sachen wenig Anwendung ...
                          Bierinduziertes Brainstorming
                          setxkbmap -option ctrl:nocaps

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: schuldfrage beim kraxeln

                            Zitat von bubi Beitrag anzeigen
                            Zivilrechtliche Probleme im Klettersport
                            Wo kann man diese lesen/ausborgen? Uni Graz? Resowi Zentrum?
                            "Bergsteigen ist mehr als Sport.
                            Es ist eine Leidenschaft." Hermann Buhl

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: schuldfrage beim kraxeln

                              Uni Wien.
                              Ich kann dir aber gern die Arbeit als pdf schicken.

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: schuldfrage beim kraxeln

                                hallo,
                                ich hätte auch interesse an der arbeit, sicher sehr interessant...

                                Kommentar

                                Lädt...