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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

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  • #16
    AW: Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

    Da ist zwar nichts verboten, aber u.U. bekommt man etwas geboten.
    (Mugel vor Schmollhube, bei Erwins liabstn Platzl)
    Angehängte Dateien
    Brauchst eh nur do auffi

    Kommentar


    • #17
      AW: Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

      Wo bleibt der empörte Aufschrei der Emanzen, dass sie auf der Tafel vergessen wurden?

      karersee.jpg
      Grüße
      Fritz

      Kommentar


      • #18
        AW: Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

        Warum vergessen? Diese Tafel gilt wohl nur für Frauen .... ?

        Garnitzenklamm.jpg
        Geh langsam, aber konstant, und du erfährst eine neue Qualität der Zeit.

        Kommentar


        • #19
          AW: Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

          Ich hab auch eins.......
          DSCN1160.JPG

          Bis hier her und nicht weiter.
          Für viele ist der GIPFEL eine Herausforderung
          für mich ist es der WEG dorthin !!!
          www.nth-huette.de / [email protected]

          Kommentar


          • #20
            AW: Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

            Jaja, Radler leben gefährlich, sie können nicht genug gewarnt werden:

            Schild bei der Berndlalm im Obersulzbachtal

            berndlalm.JPG


            Im Brentagebiet nicht nur Hunde an die Leine/Hand, sonst ist der Bär los!

            brenta bike.jpg
            Zuletzt geändert von baru; 20.01.2009, 22:31.
            Servus!
            baru

            http://www.sagen.at

            Kommentar


            • #21
              Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

              Kontraproduktiv ist die folgende Verbotstafel, steht sie doch am Beginn einer allseits beliebten Rodelstrecke

              Rodelverbot.jpg
              Die Vernunft kann sich mit viel größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen wenn der Zorn ihr dienbar zur Hand geht!

              Kommentar


              • #22
                AW: Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

                Besonders erfreut hat mich nach dem Aufstieg am Wilden Kaiser das selbstgebastelte Schild links unten


                Wie schallts von der Höh? ... Hollaröhdulliöh!

                Kommentar


                • #23
                  AW: Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

                  Zitat von Bergfritz Beitrag anzeigen
                  Wo bleibt der empörte Aufschrei der Emanzen, dass sie auf der Tafel vergessen wurden?

                  [ATTACH]193600[/ATTACH]

                  Wieso vergessen? Wir dürfen eben!

                  LG Maria
                  Fröhlich sein, Gutes tun und die Spatzen pfeifen lassen! (Don Bosco)

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

                    Zitat von Bergfex Beitrag anzeigen
                    Kontraproduktiv ist die folgende Verbotstafel, steht sie doch am Beginn einer allseits beliebten Rodelstrecke

                    [ATTACH]193685[/ATTACH]
                    Das bedeutet ja "Fahrverbot für Kraftfahrzeuge wenn ein Rodler kommt!".


                    LGE
                    take only pictures
                    leave only tracks

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

                      Neulich auf der Aualm, im Angesicht der Bischofsmütze. Große Kulisse, aber vieles verboten:

                      Leckkogel-11.09.09008.jpg

                      Doch auf der Vergrößerung sieht man, dass links jegliches Befahren strengstes untersagt ist.

                      Leckkogel-11.09.09010.jpg

                      Rechterhand gibt man sich auf Widerruf toleranter

                      Leckkogel-11.09.09009.jpg

                      Gruß

                      phouse
                      „Wer woaß, wosd ois vasamst, wennst steh bleibst und grod dramst!“ Django 3000

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

                        Zitat von Neumelonerin

                        Wieso vergessen? Wir dürfen eben!

                        Was soll das denn schon wieder heissen ?

                        Hier ist mehr als eindeutig eine Frau abgebildet :

                        Rodelverbot f.jpg

                        Frauen schauen heutzutage so aus. Daran habe ich mich längst gewöhnt !

                        PS :

                        Mit einem Verbot hat`s schon im Paradies angefangen,
                        setzte sich gleich zehnfach am Berg Sinai fort

                        sinai f.jpg

                        und verolgt uns in einem Nationalpark sowieso auf Schritt und Tritt - also ununterbrochen :

                        tafel f.jpg

                        Zuletzt geändert von Willy; 21.01.2009, 22:14.
                        TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                        Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

                          Auf der Felbertauern Nordseite, dort wo´s Richtung Hintersee abzweigt, gleich Taleingang,
                          Hiasnastl, findet (oder fand) sich am Eingang ins Pembachkar folgendes Schild:
                          sized_DSC01266.JPG
                          Nachdem ich das Schild nicht beachtet hatte, auch nicht beachten konnte, weil ich einen Direktanstieg zum NO-Kamm des Hohen Herd ausführte, kam es dann beim Abstieg durchs Pembachkar zum Eklat:
                          Hoch im Kar Fechtkampf gegen Jägersmann, Lärchenprügel gegen Alpenstange!
                          Also seht euch vor - noch nicht alle Jäger haben sich schon vom Faustrecht verabschiedet.
                          Die Tafel riegelt praktisch den einzigen Zugang ins Kar ab...
                          Lg

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

                            Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                            folgendes Schild:

                            Dazu folgender Auszug aus dem steiermärkischen Jagdgesetz:

                            § 51

                            Wildschutzgebiete


                            (1) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann über Antrag des Jagdberechtigten im Bereiche von genehmigten Wildwintergattern, genehmigten Fütterungsanlagen und dazugehörigen Einstandsgebieten sowie im Bereiche von Brut und Nistplätzen des Auer und Birkwildes nach Anhörung des Bezirksjägermeisters, der Bezirkskammer für Land und Forstwirtschaft und der örtlich bestehenden alpinen Vereine die zeitlich und örtlich auf das notwendige Ausmaß zu beschränkende Sperre von Grundflächen verfügen, wenn dies zum Schutze der Lebensgrundlagen des Wildes und zur Vermeidung von Wildschäden als Folge der Beunruhigung des Wildes durch den Menschen unerläßlich ist.

                            (2) Wildschutzgebiete dürfen außerhalb der zur allgemeinen Benützung dienenden Straßen und Wege einschließlich der örtlich üblichen Wanderwege sowie außerhalb der örtlich üblichen Schiführen, Schiabfahrten und Langlaufloipen nicht betreten oder befahren werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind der Grundeigentümer, der Nutzungsberechtigte, der Jagdberechtigte und deren Beauftragter sowie Personen, die kraft ihrer amtlichen Stellung oder behördlichen Ermächtigung zum Betreten oder Befahren solcher Flächen befugt sind.

                            (3) Der Jagdberechtigte hat Wildschutzgebiete mit Hinweistafeln ausreichend zu kennzeichnen und die Hinweistafeln, auf denen die zeitliche Begrenzung der Sperre ersichtlich ist, nach Beendigung der Sperre unverzüglich zu entfernen. Das Bestehen von Wildschutzgebieten ist außer in der "Grazer Zeitung Amtsblatt für die Steiermark" auch an den Amtstafeln der Bezirksverwaltungsbehörde und der betroffenen Gemeinde unter genauer Anführung der zeitlichen und örtlichen Begrenzung der Sperre kundzumachen.

                            (4) Die Landesregierung hat durch Verordnung Größe, Form und Ausgestaltung der Hinweistafeln festzulegen.


                            Das Taferl auf dem Foto ist ja recht putzig, aber genau gar nix wert

                            Und der rabiate Jägersmann ist eigentlich ein Fall für deim Polizei.

                            LG Michael
                            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

                              Zitat von Willy Beitrag anzeigen

                              und verolgt uns in einem Nationalpark sowieso auf Schritt und Tritt - also ununterbrochen :

                              [ATTACH]193714[/ATTACH]

                              Der Threadüberschrift zufolge hast Du dieses Schild als Verbotstafel aufgefasst.

                              Ich wünsch mir nur manchmal, dass irgendwo ein Schranken ganz zufällig zugeht.

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Gebots- und Verbots-Tafeln in den Bergen

                                Unlängst beim Rauschkogel:
                                Angehängte Dateien
                                Weinviertelradler

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