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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Hintere Gamsflucht, 2140m, Kaisergebirge (1570)

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  • Hintere Gamsflucht, 2140m, Kaisergebirge (1570)

    .......ob Ihr den noch vor meinem Urlaub knackt ??????????

    Mit Sicherheit ist er ein Quiz-Neuling
    Zuletzt geändert von rene6768; 28.04.2008, 10:10.

  • #2
    AW: Rateberg (1570)

    Kaiserfels ?
    www.kfc-online.de

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    • #3
      AW: Rateberg (1570)

      Zitat von Marc74
      Kaiserfels ?
      Scheinbar noch vor meinem Urlaub

      DAS IST RICHTIG !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      Kommentar


      • #4
        AW: Rateberg (1570)

        links daneben steht ein Gipfel mit einer bekannten Ostwand, die ein rheinisch-bergischer Alpinist zum ersten Mal durchstiegen hat......

        und der gesuchte Gipfel hat etwas damit zu tun, dass das Gericht manchmal Haftbefehle erlässt.....
        www.kfc-online.de

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        • #5
          AW: Rateberg (1570)

          Zitat von Marc74
          links daneben steht ein Gipfel mit einer bekannten Ostwand, die ein rheinisch-bergischer Alpinist zum ersten Mal durchstiegen hat......

          und der gesuchte Gipfel hat etwas damit zu tun, dass das Gericht manchmal Haftbefehle erlässt.....
          Puhhhhhh, die Geschichte habe ich leider nicht im Kopf, Du hast den Rateberg
          aber schon erkannt

          In der A-Map gibt es nicht einmal seinen Namen und Höhe, das macht die Silbermedaille !
          Zuletzt geändert von rene6768; 14.05.2007, 13:08.

          Kommentar


          • #6
            AW: Rateberg (1570)

            Wer lösen möchte, keine Hemmungen, bevor der Bock wirklich noch abhaut

            Kommentar


            • #7
              AW: Rateberg (1570)

              Servus Rene,

              als Hügelfreund in Ostösterreich wird mir schwindlig beim Hinschauen:

              hoch aufragendes Bauwerk einer Gottestochter(?), erstbestiegen von einer Römischen Ziffer (Kurzform)?

              Oder hat der Erstbesteiger einen der deutschesten Familiennamen (ein dt Schispringer heisst so).

              Liebe Grüße
              Fuzzy
              Zuletzt geändert von fuzzy_von_steyr; 20.05.2007, 22:19.

              Kommentar


              • #8
                AW: Rateberg (1570)

                Zitat von fuzzy_von_steyr
                Servus Rene,

                als Hügelfreund in Ostösterreich wird mir schwindlig beim Hinschauen:

                hoch aufragendes Bauwerk einer Gottestochter(?), erstbestiegen von einer Römischen Ziffer (Kurzform)?

                Oder hat der Erstbesteiger einen der deutschesten Familiennamen (ein dt Schispringer heisst so).

                Liebe Grüße
                Fuzzy
                Der ist es eher nicht.............................

                Gute Frage, sein nördlicher Nachbar erinnert jedenfalls an einen Nadelbaum

                Kommentar


                • #9
                  AW: Rateberg (1570)

                  Ich bin mir nur nicht sicher, ob wir hier die Vordere oder Hintere sehen... ich tendiere aber eher mehr zur hinteren, weil ich denke, dass das Bild von Westen aufgenommen wurde. Also 2140m?
                  lg deconstruct

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Rateberg (1570)

                    Servus Rene,

                    da denke ich eher an HQS=14, wobei die ersten beiden Ziffern gleich sind und die anderen beiden ungerade.

                    Liebe Grüße
                    Fuzzy

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Rateberg (1570)

                      Zitat von fuzzy_von_steyr
                      Servus Rene,

                      da denke ich eher an HQS=14, wobei die ersten beiden Ziffern gleich sind und die anderen beiden ungerade.

                      Liebe Grüße
                      Fuzzy

                      Also Deconstruct hat die richtige Quersumme endeckt, das ergibt "7"

                      Du kannst Dir noch die Silbermedaille mit der Auflösung holen

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Rateberg (1570)

                        Servus Rene,

                        hat's mit einem Holzbearbeitungswerkzeug bzw. mit einer Guillotine zu tun?

                        Liebe Grüße
                        Fuzzy

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Rateberg (1570)

                          Zitat von fuzzy_von_steyr
                          Servus Rene,

                          hat's mit einem Holzbearbeitungswerkzeug bzw. mit einer Guillotine zu tun?

                          Liebe Grüße
                          Fuzzy
                          nein Fuzzy, leider auch nicht.....

                          lies dir meine Antworten noch einmal durch
                          www.kfc-online.de

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                          • #14
                            AW: Rateberg (1570)

                            Hallo Marc,

                            da ich mich mehr auskenne, bin bald ein Gehender.
                            Kann ein Gericht einen Halt aussprechen?
                            dc meint eine Hintere, aber mit seiner Höhe 2140 kann ich nichts anfangen.

                            Liebe Grüße
                            Fuzzy

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Rateberg (1570)

                              das Gericht bei Vorliegen bestimmter Gefahren einen Haftbefehl

                              eine dieser Voraussetzungen führt dich direkt zum Rateberg
                              www.kfc-online.de

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