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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Kleiner Hochlantsch, 1235m, Fischbacher Alpen (1767)

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  • Kleiner Hochlantsch, 1235m, Fischbacher Alpen (1767)

    Diesmal eine schwierigere Perspektive, dafür der Hinweis, dass dieser Berg bereits im Quiz vertreten war.

    qqqqqqqqqqqqqqqqqq.jpg

    lg, spirit

  • #2
    AW: Rateberg (1767)

    Zitat von Spirit Beitrag anzeigen
    Diesmal eine schwierigere Perspektive...
    Ein wahres Wort!
    Ich ahne Kalkfelsen, kann ansonsten wirklich nur mit Eingrenzungen beginnen:
    Nördliche Kalkalpen,
    östlich der Salzach?

    Kommentar


    • #3
      AW: Rateberg (1767)

      Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
      Ein wahres Wort!
      Ich ahne Kalkfelsen, kann ansonsten wirklich nur mit Eingrenzungen beginnen:
      Nur zu.

      Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
      Nördliche Kalkalpen


      Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
      östlich der Salzach?
      Natürlich.
      Zuletzt geändert von Spirit; 29.07.2007, 08:34.

      Kommentar


      • #4
        AW: Rateberg (1767)

        Höher als 2200 Meter
        und in den Niederen Tauern?

        Kommentar


        • #5
          AW: Rateberg (1767)

          Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
          Höher als 2200 Meter
          Sieht der so hoch aus?

          Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
          und in den Niederen Tauern?
          Nein.

          Kommentar


          • #6
            AW: Rateberg (1767)

            Zitat von Spirit Beitrag anzeigen
            Sieht der so hoch aus?
            Das ist ja bei dieser Perspektive eben schwer zu beurteilen. Eindeutig über der Baumgrenze scheint er aber in jedem Fall zu sein.

            Ich fasse zusammen:
            Östlich der Salzach,
            aber weder in den Nördlichen Kalkalpen noch in den Niederen Tauern.
            Da bleibt gar nicht mehr so furchtbar viel übrig...
            Und ich muss natürlich sofort nach den Eisenerzer Alpen fragen.

            Kommentar


            • #7
              AW: Rateberg (1767)

              Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
              Das ist ja bei dieser Perspektive eben schwer zu beurteilen. Eindeutig über der Baumgrenze scheint er aber in jedem Fall zu sein.


              Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
              Und ich muss natürlich sofort nach den Eisenerzer Alpen fragen.
              Nein, dort auch nicht.
              Zuletzt geändert von Spirit; 29.07.2007, 22:23.

              Kommentar


              • #8
                AW: Rateberg (1767)

                ist der womoeglich im Lavanttal?
                Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                asti, asti bandar ko bakaro!
                Langsam, langsam fang den Affen!
                Indisches Sprichwort

                Kommentar


                • #9
                  AW: Rateberg (1767)

                  Zitat von daxy Beitrag anzeigen
                  ist der womoeglich im Lavanttal?
                  Nein.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Rateberg (1767)

                    Aber allgemeiner gefragt:
                    Südlich des Alpenhauptkamms
                    und niedriger als 2000 Meter?

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Rateberg (1767)

                      @Wolfgang

                      Dein von dir per PN vermuteter Gipfel sieht in seiner felsigsten Ansicht so aus.

                      qqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqq.jpg

                      lg, spirit
                      Zuletzt geändert von Spirit; 30.07.2007, 18:45.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Rateberg (1767)

                        Zitat von Spirit Beitrag anzeigen
                        @Wolfgang
                        Dein von dir per PN vermuteter Gipfel sieht in seiner felsigsten Ansicht so aus.
                        O.k., dieses Bild überzeugt mich, dass ich weiter suchen muss.
                        Ein Kärntner Gipfel?

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Rateberg (1767)

                          Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
                          Ein Kärntner Gipfel?

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Rateberg (1767)

                            Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
                            Aber allgemeiner gefragt:
                            Südlich des Alpenhauptkamms
                            und niedriger als 2000 Meter?
                            Sorry, diese Fragen habe ich vorher übersehen.

                            Nicht südlich des Alpenhauptkammes, dafür stimmt die 2. Annahme.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Rateberg (1767)

                              Ein steirischer Gipfel?

                              (Spät stelle ich diese Frage, aber irgendwie hätte ich mir von den anderen Eingrenzungsversuchungen viel mehr erwartet... )

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