Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Kleiner Hochlantsch, 1235m, Fischbacher Alpen (1767)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    AW: Rateberg (1767)

    Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
    Ein steirischer Gipfel?
    Sicher.

    Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
    (Spät stelle ich diese Frage, aber irgendwie hätte ich mir von den anderen Eingrenzungsversuchungen viel mehr erwartet... )
    Wohl unter Künstlerpech einzustufen.

    Kommentar


    • #17
      AW: Rateberg (1767)

      Dann habe ich immer noch das Problem, welche Teile der Steiermark überhaupt noch mit im Spiel sind.

      Nicht in den Nördlichen Kalkalpen,
      nicht in den Niederen Tauern oder den Eisenerzer Alpen,
      aber auch nicht südlich des Alpenhauptkamms.
      Wie kann das alles passen?
      (Bleibt allenfalls die nicht wirklich geklärte Frage, wo östlich der Niederen Tauern und der Eisenerzer Alpen der Alpenhauptkamm verläuft.)

      Ein Gipfel östlich der Pyhrnautobahn
      und nördlich der Mur-Mürz-Furche?

      Kommentar


      • #18
        AW: Rateberg (1767)

        Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
        aber auch nicht südlich des Alpenhauptkamms.
        Wie kann das alles passen?
        Hier scheint mir ein Fehler unterlaufen zu sein , wenn du die Linie Präbichl-Ebenstein-Hochschwabgipfel-Hohe Veitschgipfel-Windberg-Heukuppe-Klosterwappen als Alpenhauptkamm ansiehst, ist der gesuchte Berg südlich davon.

        Östlich der Pyhrnautobahn befindet sich er sich jedenfalls.
        Zuletzt geändert von Spirit; 31.07.2007, 20:11.

        Kommentar


        • #19
          AW: Rateberg (1767)

          Hqs=17?

          Kommentar


          • #20
            AW: Rateberg (1767)

            Zitat von hradkolb Beitrag anzeigen
            Hqs=17?

            Kommentar


            • #21
              AW: Rateberg (1767)

              Meine Frage "Nördlich der Mur-Mürz-Furche?" war eigentlich überflüssig, da die Nördlichen Kalkalpen längst ausgeschlossen waren. Ist mir aber leider zu spät eingefallen.

              Es muss also ein Gipfel südlich der Mur-Mürz-Furche sein. Und so felsig...
              Ich versuche einen konkreten Tipp:
              Niedriger als der Hochlantsch (den ich früher im Verdacht hatte),
              Höhenquersumme 11 laut AMap?

              Kommentar


              • #22
                AW: Rateberg (1767)

                Nach der Roten Wand wollte ich auch schon fragen, sieht mir aber irgendwie vom Kreuz her nicht so aus.

                Kommentar


                • #23
                  AW: Rateberg (1767)

                  Servus Spirit,

                  da wir für die Höhe kein Abgrenzung nach unten haben, stelle ich nur eine einzige (gewährt Schutz gegen die berüchtigte "50% richtig" Antwort ) Frage:

                  Ist Deine Rateberg höher als 1650m?

                  Liebe Grüße
                  Fuzzy

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Rateberg (1767)

                    Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
                    Niedriger als der Hochlantsch (den ich früher im Verdacht hatte),
                    Ja.

                    Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
                    Höhenquersumme 11 laut AMap?
                    Nein

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Rateberg (1767)

                      Zitat von hradkolb Beitrag anzeigen
                      Nach der Roten Wand wollte ich auch schon fragen, sieht mir aber irgendwie vom Kreuz her nicht so aus.
                      Ist es auch nicht.

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Rateberg (1767)

                        Zitat von fuzzy_von_steyr Beitrag anzeigen
                        Ist Dein Rateberg höher als 1650m?
                        Nein.

                        Wünsche euch am Vormittag noch viel Spaß beim Grübeln.

                        lg, spirit

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: Rateberg (1767)

                          Servus Spirit,

                          gehört Dein Rateberg zu den Fischbacher Alpen?

                          Liebe Grüße
                          Fuzzy

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Rateberg (1767)

                            Zitat von fuzzy_von_steyr Beitrag anzeigen
                            gehört Dein Rateberg zu den Fischbacher Alpen?
                            Bleibt sonst noch etwas über?

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: Rateberg (1767)

                              Der Berg war im Quiz bereits vertreten, hieß es gleich im ersten Posting.

                              Meine zwei Fragen dazu:
                              * Beim ersten Auftritt zeigte das Foto nicht nur den Gipfel und das Kreuz, sondern auch ein Forumsmitglied?
                              * Der Gipfel ist in der AMap gar nicht eingezeichnet?

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Rateberg (1767)

                                Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
                                Meine zwei Fragen dazu:
                                * Beim ersten Auftritt zeigte das Foto nicht nur den Gipfel und das Kreuz, sondern auch ein Forumsmitglied?
                                * Der Gipfel ist in der AMap gar nicht eingezeichnet?
                                Perfekt eingegrenzt.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X