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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Hochwanner, 2085m, Ammergauer Alpen (4446)

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  • #16
    AW: Rateberg (4446)

    Zitat von Graddler Beitrag anzeigen
    Dann gib ihn mir.
    Gratuliere zum 1.Platz !

    Kommentar


    • #17
      AW: Rateberg (4446)

      Zitat von Einheimischer Beitrag anzeigen
      und in den Allgäuer Alpen ist er auch nicht anzutreffen.
      Das selbe gilt für das Mieminger Gebirge.

      Kommentar


      • #18
        AW: Rateberg (4446)

        Wäre das Karwendel eine Option?
        Gruß, Karin

        Kommentar


        • #19
          AW: Rateberg (4446)

          Zitat von hochgall Beitrag anzeigen
          Wäre das Karwendel eine Option?
          Eine andere Gebirgsgruppe wäre die bessere Option.

          Kommentar


          • #20
            AW: Rateberg (4446)

            Vielleicht Wetterstein?
            Gruß, Karin

            Kommentar


            • #21
              AW: Rateberg (4446)

              Zitat von Einheimischer Beitrag anzeigen
              Eine andere Gebirgsgruppe wäre die bessere Option.
              Da bleibt jetzt nicht mehr viel übrig, deshalb hätte ich diesen Verdacht:

              Laut wikipedia ist die Quersumme der Postleitzahl der zugehörigen Gemeinde um 1 größer als die HQS laut amap.

              Kommentar


              • #22
                AW: Rateberg (4446)

                Zitat von hochgall Beitrag anzeigen
                Vielleicht Wetterstein?
                Leider nein.
                Zitat von Traudl Beitrag anzeigen
                Quersumme der Postleitzahl der zugehörigen Gemeinde um 1 größer als die HQS laut amap.
                Diese Rateberg-Wohnsitzbestätigung wird mit Silber belohnt.

                Gratuliere zum 2. Platz !

                Kommentar


                • #23
                  AW: Rateberg (4446)

                  Damit hier was vorwärts geht:

                  Es gibt in einer benachbarten Gebirgsgruppe einen bekannteren und viel höheren Namensvetter.

                  Der/die nächste möge dann bitte gleich auflösen.

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Rateberg (4446)

                    Endlich habe ich ihn gefunden.

                    Hochwanner, 2085m, Ammergauer Alpen

                    Schon bevor das Karwendel ausgeschlossen war, wusste ich, dass er in den Ammergauer Alpen stehen muss. Dummerweise habe ich ihn beim Kartenstudium übersehen. Logischerweise hatte ich von dem Berg zuvor noch nie gehört.

                    Falls du noch einmal ein Rätsel moderierst wie dieses, was ich sehr befürworten würde, habe ich eine generelle Frage. Wenn du die Allgäuer Alpen ausschließt, könnte er dann noch in den Tannheimer Alpen stehen oder nicht?
                    "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                    https://www.instagram.com/grandcapucin38/

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Rateberg (4446)

                      Zitat von placeboi Beitrag anzeigen
                      Endlich habe ich ihn gefunden.

                      Hochwanner, 2085m, Ammergauer Alpen
                      kein Wunder, dass ich den nicht kenne
                      habe ich tatsächlich noch nie von gehört
                      www.kfc-online.de

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Rateberg (4446)

                        Zitat von placeboi Beitrag anzeigen
                        Wenn du die Allgäuer Alpen ausschließt, könnte er dann noch in den Tannheimer Alpen stehen oder nicht?
                        placeboi, auch wenn die Frage an den Einheimischen gerichtet wurde, will ich doch etwas dazu schreiben:
                        Denn Deine Frage ist ebenso berechtigt wie häufig. Spätestens seit in den 1980er-Jahren ein AV-Führer für die Tannheimer Berge veröffentlicht wurde, glauben viele Bergsteiger, die Tannheimer gehören nicht zu den Allgäuern. Tun sie aber doch, obwohl sie etwas abgelöst "in der Gegend stehen" und auch eine etwas andere Geologie aufweisen.
                        Der Alpenverein hat diese "Gebietsabgrenzungs-Diskussionen" - die es auch andernorts und nicht nur in den Tannheimern gibt - geklärt und im Jahr 1982 mit der "Alpenvereinseinteilung der Ostalpen (AVE)" fixiert.

                        Ergebnis:
                        Die Gebirgsgruppe 2 (Allgäuer Alpen) beinhaltet auch die Tannheimer Berge.
                        Siehe auch folgende Aufnahmen.

                        Nachlesen kann man das auch bei Wikipedia:
                        http://de.wikipedia.org/wiki/Allg%C3%A4uer_Alpen
                        Angehängte Dateien
                        Grüße vom Graddler

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: Rateberg (4446)

                          Fazit:
                          Werden bei einem Rätsel die Allgäuer Alpen ausgeschlossen, sind damit auch die Tannheimer Berge ausgeschlossen.
                          Zuletzt geändert von Graddler; 20.10.2011, 21:00.
                          Grüße vom Graddler

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                          • #28
                            AW: Rateberg (4446)

                            Zitat von Graddler Beitrag anzeigen
                            Fazit:
                            Werden bei einem Rätsel die Allgäuer Alpen ausgeschlossen, sind damit auch die Tannheimer Berge ausgeschlossen.
                            So sehe ich das auch, aber ich kenne durchaus einige, die das anders sehen. Zum Glück gibt es in den Ostalpen eine offizielle Einteilung, in einigen Bereichen der Westalpen geht es wirklich chaotisch zu.
                            "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                            https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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