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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Nufenenstock, 2866m, Tessiner Alpen (161)

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  • #16
    AW: Rateberg Nr.161

    Könnte es sein, dass der Berg einen Namen hat, welcher einem sehr bekannten ebenfalls zum Teil eidgenössischen Bergmassiv ähnelt?
    Be Edenistic!

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    • #17
      AW: Rateberg Nr.161

      Spontan: Nein. "Mein" Berg (Nr.161) liegt auch nicht auf der Schweizer Staatsgrenze.

      Wobei die Gegenfrage "Welchen Berg könnte Philomont meinen?" echt raffiniert ist, schlage vor Du öffnest damit Rateberg Nr.162
      "einem sehr bekannten ebenfalls zum Teil eidgenössischen Bergmassiv", hmm -- solltest Du das Matterhorn meinen?

      Gruß, Martin

      Kommentar


      • #18
        AW: Rateberg Nr.161

        Zitat von Flachlandtiroler
        Spontan: Nein. "Mein" Berg (Nr.161) liegt auch nicht auf der Schweizer Staatsgrenze.

        Wobei die Gegenfrage "Welchen Berg könnte Philomont meinen?" echt raffiniert ist, schlage vor Du öffnest damit Rateberg Nr.162
        "einem sehr bekannten ebenfalls zum Teil eidgenössischen Bergmassiv", hmm -- solltest Du das Matterhorn meinen?

        Gruß, Martin
        Nein, aber wenn die Namensähnlichkeit nicht sofort auffällt, dann liege ich sowieso falsch.

        Zu deiner Frage: das Matterhorn ist ein Berg, das angesprochene Massiv enthält mehrere Berge oder wenn man will Gipfel, darunter auch die höchste, wenn auch nicht rein schweizerische Erhebung. Das sollte jetzt einfach sein.
        So, das ist jetzt ein „Rateberg im Rateberg-Rätsel“ (Nr. 161A), also wie heißt der von mir irrtümlich angesprochene… mal was neues zur Auflockerung.

        Ich dachte beim gesuchten Berg an einen wenig (zumindest bisher mir nicht) bekannten innerschweizerischen, unweit eines, dafür umso bekannteren Passes.
        Be Edenistic!

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        • #19
          AW: Rateberg Nr.161

          @philomont: Mit Nr.161A = Monte Rosa und seinen Gipfeln hat Nr.161 namentlich nichts gemeinsam. Der "wenig bekannte innerschweizerische [Berg], unweit eines, dafür umso bekannteren Passes" ist es glaube ich auch nicht; AFAIK gehört das Gebiet um Nr.161 nicht zur Innerschweiz, sondern liegt schon ziemlich am Rande des Landes. Der Paß ist natürlich ein relativ bekannter (nein, nicht der Gotthard). Der Name des Passes kommt auch in dem des Hauptgipfels vor.

          Gruß, Martin

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          • #20
            AW: Rateberg Nr.161

            Zu der Paßstraße noch ein zweiter Bildausschnitt (der Rateberg steht links davon):
            Zuletzt geändert von Flachlandtiroler; 23.01.2008, 12:34.

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            • #21
              AW: Rateberg Nr.161

              Zitat von Flachlandtiroler
              @philomont: Mit Nr.161A = Monte Rosa und seinen Gipfeln hat Nr.161 namentlich nichts gemeinsam. Der "wenig bekannte innerschweizerische [Berg], unweit eines, dafür umso bekannteren Passes" ist es glaube ich auch nicht; AFAIK gehört das Gebiet um Nr.161 nicht zur Innerschweiz, sondern liegt schon ziemlich am Rande des Landes. Der Paß ist natürlich ein relativ bekannter (nein, nicht der Gotthard). Der Name des Passes kommt auch in dem des Hauptgipfels vor.

              Gruß, Martin
              Nö, des ist verkehrt herum, 161A ist der Monte Prosa, nämlich der wenig bekannte innerschweizerische (neben dem Gotthard), und das namensähnliche sehr bekannte Massiv ist der Monte Rosa! Komplizierte Geschichte.
              Be Edenistic!

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              • #22
                AW: Rateberg Nr.161

                Wo stehen so viele Masten in der Schweiz an einem Pass herum ?
                Und dann noch am Rande des Landes und einen Stausee gibt es auch....

                Flüelapass und Ofenpass scheiden aus....kein Stausee da, oder ?
                Bernina ist ein See, Stausee ....?

                Beim Berg habe ich zunächst an Alpstein gedacht, aber da ist kein Paß.

                Könnte mir vorstellen, dass es sich um den Lukmanierpass oder den Splügenpass handelt....wem dem aber so ist, muss ich passen.
                www.kfc-online.de

                Kommentar


                • #23
                  AW: Rateberg Nr.161

                  Zitat von Marc74
                  Flüelapass und Ofenpass scheiden aus....kein Stausee da, oder?
                  Bernina ist ein See, Stausee ....?
                  Beim Berg habe ich zunächst an Alpstein gedacht, aber da ist kein Paß.
                  Könnte mir vorstellen, dass es sich um den Lukmanierpass oder den Splügenpass handelt....wem dem aber so ist, muss ich passen.
                  Dem ist nicht so, Du kannst also weiter mitraten

                  Gruß, Martin

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Rateberg Nr.161

                    Ist das der Albulapaß ?
                    www.kfc-online.de

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                    • #25
                      AW: Rateberg Nr.161

                      Albula ist ebenfalls verkehrt.

                      Viele ähnliche Bilder finden sich ja nicht im Web... hier ist eins, bin so frei mir das auszuleihen:
                      Zuletzt geändert von Flachlandtiroler; 23.01.2008, 12:34.

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                      • #26
                        AW: Rateberg Nr.161

                        Also wenn das mit dem Rütlischwur stimmt kommen nur die Kantone:

                        Uri, Schwyz, Unterwalden (Obwalden, Nidwalden) in Frage.

                        somit die Pässe:
                        Furka, Susten, Klausen, St. Gotthard alles Verbindungspässe von Uri nach anderen Kantonen. Die Schwyzer, Obwalder und Nidwalder sind zu niedrig für das Bild.
                        St. Gotthard wurde ausgeschlossen.
                        Klausen wurde schon ausgeschlossen.
                        Susten legt das Sustenhorn nahe, scheidet aber aus da ein Horn ausgeschlossen wurde.
                        Furka legt Gross Furkahorn nahe, auch ein Horn.

                        :verwirrt:

                        hab ich einen Pass vergessen?
                        Be Edenistic!

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                        • #27
                          AW: Rateberg Nr.161

                          Zitat von philomont
                          Also wenn das mit dem Rütlischwur stimmt kommen nur die Kantone: Uri, Schwyz, Unterwalden (Obwalden, Nidwalden) in Frage.
                          Auweia... hätte ich genauer formulieren sollen. Mit "Rütlischwur" sind nicht bloß die "Urkantone" der Schweiz gemeint sondern die gesamte Schweiz. Bitte um Vergebung...

                          Zum Ausgleich: Nr.161 und auch der zugehörige Paß liegen nicht in einem der von Dir genannten Kantone (und auch nicht in Graubünden, das hatte ich bereits zugestanden).

                          Gruß, Martin

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                          • #28
                            AW: Rateberg Nr.161

                            Zitat von philomont
                            ADie Schwyzer, Obwalder und Nidwalder sind zu niedrig für das Bild.
                            Um weiteren Mißverständnissen vorzubeugen: Das erste Bild ist kein Sommerfoto und der Berg ist nichtmal 3000m hoch.

                            Gruß, Martin

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                            • #29
                              AW: Rateberg Nr.161

                              Nächster Passvorschlag : Nufenen, jedenfalls haben die da solche Masten
                              www.kfc-online.de

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                              • #30
                                AW: Rateberg Nr.161

                                Also ich tippe jetzt brutal auf Grimsel, wegen der Masten und den Stauseen.
                                Be Edenistic!

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