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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Karlsruher Grat, ~750m, Nordschwarzwald (5543)

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  • #16
    AW: Rateberg (5543)

    Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
    Hm, schwierig.....

    Im Hinblick auf die Frage zur Entfernung Wien-Willich könnte das ja auch z.B. in Niedersachsen sein.

    Lohnt sich die Suche nördlich des Main ?
    Auf mehrere Jas folgt nun ein Nein.

    LG,

    P.B.

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    • #17
      AW: Rateberg (5543)

      ist das vielleicht auf der schwäbischen Alb ?
      www.kfc-online.de

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      • #18
        AW: Rateberg (5543)

        Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
        ist das vielleicht auf der schwäbischen Alb ?
        Leider nein.

        Deutschland-Experten, nur Mut! Tippt mit!

        LG,

        P.B.

        Kommentar


        • #19
          AW: Rateberg (5543)

          Befindet sich der Felsen mit dem Kreuz im Einzugsgebiet der Donau?
          Lg, Wolfgang


          Für mich ist Dankbarkeit ein Weg,
          der sowohl für den Einzelnen
          wie für die Welt zukunftsweisend ist.
          (David Steindl-Rast)

          Kommentar


          • #20
            AW: Rateberg (5543)

            Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen

            Ist das gesuchte Kreuz von Wien weiter entfernt als von Willich ?
            im Hinblick auf diese Antwort, scheidet vieles in Bayern aus.....

            Zitat von Wolfgang A. Beitrag anzeigen
            Befindet sich der Felsen mit dem Kreuz im Einzugsgebiet der Donau?
            Nürnberg z.B. ist nur 40km weiter von Wien als von Willich
            www.kfc-online.de

            Kommentar


            • #21
              AW: Rateberg (5543)

              Zitat von Wolfgang A. Beitrag anzeigen
              Befindet sich der Felsen mit dem Kreuz im Einzugsgebiet der Donau?
              Das ist nicht der Fall.

              LG,

              Peter

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              • #22
                AW: Rateberg (5543)

                woanders in Baden-Württemberg ?
                www.kfc-online.de

                Kommentar


                • #23
                  AW: Rateberg (5543)

                  Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
                  woanders in Baden-Württemberg ?
                  Das bringt uns weiter!

                  LG,

                  P.B.

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Rateberg (5543)

                    Die namensgebende Ortschaft hat lt. Wikipedia eine Einwohnerzahl mit QS 24.
                    Grüße vom Graddler

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Rateberg (5543)

                      Zitat von Graddler Beitrag anzeigen
                      Die namensgebende Ortschaft hat lt. Wikipedia eine Einwohnerzahl mit QS 24.
                      Er kam, sah und siegte: Gratulation an den Graddler zu Gold!

                      LG,

                      P.B.

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                      • #26
                        AW: Rateberg (5543)

                        zwei Orte mit HQS 24 hätte ich schon auf dem Schirm, die liegen aber auf der Alb

                        stelle noch eine Eingrenzungsfrage : sollte ich östlich der A81 weitersuchen ?
                        www.kfc-online.de

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                        • #27
                          AW: Rateberg (5543)

                          Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
                          zwei Orte mit HQS 24 hätte ich schon auf dem Schirm, die liegen aber auf der Alb

                          stelle noch eine Eingrenzungsfrage : sollte ich östlich der A81 weitersuchen ?
                          Mit Autobahnen kenn ich mich nicht aus, ich glaub aber besser suchst Du westlich weiter.

                          LG,

                          P.B.

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Rateberg (5543)

                            damit blieben dann nur die Regierungsbezirke Karlsuhe und Freiburg
                            www.kfc-online.de

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: Rateberg (5543)

                              Zitat von Graddler Beitrag anzeigen
                              Die namensgebende Ortschaft hat lt. Wikipedia eine Einwohnerzahl mit QS 24.
                              Echt? Ich komme da beim Nachrechnen nur auf 9...

                              Das Umschreiben ist aber wirklich schwierig. Der Ort westlich hat eine PLZ mit QS 33.

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Rateberg (5543)

                                Zitat von rot-schwarz Beitrag anzeigen
                                Echt? Ich komme da beim Nachrechnen nur auf 9...
                                Hoppla.
                                Ich behaupte folgendes, auch wenn es schier unglaublich klingt: als ich meine Antwort geschrieben habe, stand da noch ein anderer Einwohner-Wert. Der Wert muss in den letzten Stunden aktualisiert worden sein. Mir fiel noch auf, dass der Einwohner-Wert so alt war. Der jetztige ist mit Silvester 2014 deutlich neuer.
                                Und jetzt ist die QS tatsächlich 9.
                                Grüße vom Graddler

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