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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Historische Ratehütte: Hochgründeckhaus, 1792m, Salzburger Schieferalpen (2959)

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  • #16
    Ist der Gipfel für seine Aussicht berühmt ?
    www.kfc-online.de

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    • #17
      Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
      Ist der Gipfel für seine Aussicht berühmt ?
      Ich war noch nicht oben, aber nicht umsonst würde man damals die Hütte dorthin gebaut haben. Übrigens, wollte man einen höheren Gipfel als den Hüttennamensgeber besteigen, müßte man erst wieder mehr als 800m absteigen - also die Schartenhöhe beträgt mehr als 800m.

      Hütte und Gipfel findest Du in der Höhenzone 1750 - 1850 m.
      Zuletzt geändert von Kaiserschmarrn; 27.05.2021, 09:32.

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      • #18
        ich muss das zusammenfassen, kann nur klassischer Fall von Brett vor dem Kopf sein


        gesucht wird eine Hütte, die

        - vor 1900 gebaut wurde
        - damals im Eigentum einer Sektion des DuÖAV stand
        - seit den 50er Jahren einen privaten Eigentümer hat
        - die Hütte hieß und heisst nach dem Gipfel, der sie um maximal 100m überragt
        - eingebürgert hat sich aber mittlerweile der Name des Eigentümers
        - der Gipfel ist maximal 1850m hoch
        - es ist anzunehmen, dass Gipfel und Hütte eine gute Aussicht bieten



        www.kfc-online.de

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        • #19
          Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
          - eingebürgert hat sich aber mittlerweile der Name des Eigentümers
          nicht der des Eigentümers, die genaue Funktion des Namensgebers in Bezug auf die Hütte weiß ich nicht, möglicherweise hat er in schwierigen Zeiten der Hütte bzw. der Sektion "unter die Arme gegriffen".

          Weil Du so tapfer dranbleibst, nenn ich jetzt auch das Bundesland : Salzburg

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          • #20
            du hast PN
            www.kfc-online.de

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            • #21
              Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
              du hast PN
              das ging jetzt aber schnell

              die PN nennt die richtige Hütte

              Herzliche Gratulation zu Gold !





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              • #22
                Zitat von Kaiserschmarrn Beitrag anzeigen
                ...letzten Jahre war vorher Pächter einer sehr bekannten hochgelegenen Schutzhütte
                .., nenn ich jetzt auch das Bundesland : Salzburg
                Jetzt ist es aber wirklich leicht
                Der Höhenunterschied von Gipfel zur Hütte ergibt die QS 8

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                • #23
                  Zitat von Traudl Beitrag anzeigen
                  Der Höhenunterschied von Gipfel zur Hütte ergibt die QS 8
                  Merke: Murmeltiere können auch rechnen !

                  2.Platz !

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                  • #24
                    H-K-H am HG.
                    Lg. helmut55

                    Kommentar


                    • #25
                      Zitat von helmut55 Beitrag anzeigen
                      H-K-H am HG.
                      HELMUT KENNT die HÜTTE ! Herzliche Gratulation

                      zum 3. Platz !

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                      • #26
                        Seit drei Tagen tut sich hier nichts mehr. Daher löse ich auf.
                        Gesucht war das

                        Hochgründeckhaus, 1792m, Salzburger Schieferalpen

                        nachmalig Heinrich-Kiener-Haus

                        am Hochgründeck


                        Von der AV-Sektion Pongau 1887 erbaut und 1888 eröffnet. Wegen finanzieller Schwierigkeiten wurde 1907 der Sektion vom Zentralausschuss die Hütte abgenommen. Sie stand danach bis 1913 unter Verwaltung des Hauptausschusses.
                        Im Juli 1913 unentgeltlich in das Eigentum der Sektion Ybbstaler übergegangen.
                        Verkauft während des 2.Weltkrieges.

                        Zur Sektion Ybbstaler (Sitz in Wien):
                        Gegründet als „Alpine Gesellschaft Ybbstaler“; Umwandlung im Mai 1910 in eine Sektion des D. u. Oe.AV. S. Ybbstaler;
                        November 1936 - April 1937 Namensänderung in Sektion Hochwacht

                        1951 aufgelöst, die Mitglieder in die Sektion Austria eingegliedert.

                        In den 70er-Jahren kaufte Hermann Hinterhölzl das Haus, war aber zunächst für 22 Jahre Hüttenwirt auf dem Matrashaus am Hochkönig, bevor er seit 1999 seine eigene Hütte bewirtschaftete.
                        Zuletzt geändert von Kaiserschmarrn; 30.05.2021, 16:28.

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