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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Suhler Hütte, 924m, Thüringer Wald (816)

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  • Suhler Hütte, 924m, Thüringer Wald (816)

    Damit uns die Hüttenrätsel nicht ausgehen:

    Neue Ratehütte.jpg
    Gruß,
    Christoph

    _________
    Dinslaken

  • #2
    AW: Ratehütte (816)

    Deutschland, Mittelgebirge ?

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    • #3
      AW: Ratehütte (816)

      Zitat von rene6768 Beitrag anzeigen
      Deutschland, Mittelgebirge ?
      Passt!
      Gruß,
      Christoph

      _________
      Dinslaken

      Kommentar


      • #4
        AW: Ratehütte (816)

        Ich fische reichlich im Trüben - aber damit etwas weiter geht:

        Höher als 800 Meter?
        Im Schwarzwald?

        Kommentar


        • #5
          AW: Ratehütte (816)

          Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
          Ich fische reichlich im Trüben - aber damit etwas weiter geht:
          Hallo Wolfgang,

          daß Du kein Experte für deutsche Mittelgebirge bist, kann ich nachvollziehen.
          Dennoch, hast Du mit

          Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
          Höher als 800 Meter?


          und

          Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
          Im Schwarzwald?


          immerhin eine 50 % Trefferquote erzielt.
          Gruß,
          Christoph

          _________
          Dinslaken

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          • #6
            AW: Ratehütte (816)

            könnte man von dieser Hütte in rund 2 Std. Gehzeit einen Bundeslandhöchsten besteigen ?
            www.kfc-online.de

            Kommentar


            • #7
              AW: Ratehütte (816)

              Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
              könnte man von dieser Hütte in rund 2 Std. Gehzeit einen Bundeslandhöchsten besteigen ?
              Wenn Du den Hin- und Rückweg zusammenrechnest und Dir viel Zeit lässt, könnte das hinkommen.
              Gruß,
              Christoph

              _________
              Dinslaken

              Kommentar


              • #8
                AW: Ratehütte (816)

                Entwässert die Umgebung der Hütte zum Rhein?

                Kommentar


                • #9
                  AW: Ratehütte (816)

                  Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
                  Entwässert die Umgebung der Hütte zum Rhein?
                  Nein.
                  Gruß,
                  Christoph

                  _________
                  Dinslaken

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Ratehütte (816)

                    Zitat von MountainFreak Beitrag anzeigen
                    Nein.
                    ich kann grundsätzlich mit solchen Informationen nichts anfangen

                    eigentlich kommen nur drei Möglichkeiten in Frage

                    der Schwarzwald (BW) ist ausgeschlossen
                    Bayern auch
                    NRW auch

                    trotzdem soll die Hütte über 800 m sein und zu einem (Bundes)landhöchsten soll es recht nahe sein

                    wenn ich jetzt noch die Sache mit dem Rhein bedenke, fällt auch der Hunsrück weg
                    www.kfc-online.de

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Ratehütte (816)

                      Die Hütte steht also (sehr) nahe einem Bundeslandhöchsten, höher als 800m, und die Umgebung entwässert nicht zum Rhein.

                      Wenn ich mich jetzt nicht selbst überdribble , kommen noch fünf Bundesländer grundsätzlich in Frage:
                      Hessen
                      Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, falls die Hütte im Harz steht
                      Thüringen und Sachsen

                      (Knapp unter der Zugspitze halte ich für eher unwahrscheinlich , und der Schwarzwald wurde schon ausgeschlossen.)

                      Da legt sich als nächste Frage sehr nahe, ob die Hütte auf dem Gebiet der früheren BRD steht.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Ratehütte (816)

                        Mir scheint, ich bin gerade fündig geworden - sogar ohne die Antwort auf meine letzte Frage abzuwarten.

                        Die höchstgelegene Herberge eines ganzen Bundeslandes,
                        HQS 15 laut mehreren Quellen im web.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Ratehütte (816)

                          ein schmückes Haus
                          www.kfc-online.de

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Ratehütte (816)

                            Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
                            Mir scheint, ich bin gerade fündig geworden - sogar ohne die Antwort auf meine letzte Frage abzuwarten.

                            Die höchstgelegene Herberge eines ganzen Bundeslandes,
                            HQS 15 laut mehreren Quellen im web.
                            GOLD an Wolfgang!!!

                            Gruß,
                            Christoph

                            _________
                            Dinslaken

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Ratehütte (816)

                              Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
                              ein schmückes Haus
                              ...reicht für eine Silbermedaille.
                              Gruß,
                              Christoph

                              _________
                              Dinslaken

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