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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Beneschführer Rax - was darf der kosten?

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  • Beneschführer Rax - was darf der kosten?

    Hallo allerseits!

    Dieser Beitrag ist in "Suche" nicht ganz korrekt eingeordnet, aber ich habe keine bessere Stelle gefunden. Ich brauche euren Rat. Mir wurde ein Benesch Führer, Raxalpe, 2. Auflage, 1901, mit Karte angeboten. Klingt interessant, ich hätte gerne einen, möchte aber natürlich einen für beide Seiten fairen Preis zahlen. Was ist denn angemessen?

    Schöne Grüße,
    Odilie

  • #2
    AW: Beneschführer Fax - was darf der kosten?

    .
    Hier hast Du eine Richtlinie ( allerdings für den Schneeberg ) : http://www.gipfeltreffen.at/showpost...67&postcount=6

    Ich kann mir aber vorstellen, dass Liebhaber auch 20 und (wesentlich) mehr Euronen für diesen alpinhistorischen Schatz hinlegen würden !

    Ich besitze übrigens eine sehr gut erhaltene Benesch-Raxalpe aus dem Jahre 1922 :

    rax f.jpg

    Hellwach wurde ich bekanntlich bei der Fern-Beschreibung vom Teufelsturm !

    Zuletzt geändert von Willy; 04.02.2012, 17:44.
    TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

    Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

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    • #3
      AW: Beneschführer Fax - was darf der kosten?

      Zitat von Odilie Beitrag anzeigen
      ... Mir wurde ein Benesch Führer, Raxalpe, 2. Auflage, 1901, mit Karte angeboten. ...
      Die ersten drei Auflagen sind selten und können teurer sein.
      Von der 4. Auflage 1909 bis zur 8. Auflage 1925 sind aber ausreichend Exemplare auf dem Markt und ab etwa 8,- € erhältlich!

      lg
      Norbert
      Meine Touren in Europa
      ... in Italien
      Meine Touren in Südamerika
      Blumen und anderes

      Kommentar


      • #4
        AW: Beneschführer Fax - was darf der kosten?

        Du bekommst einen Benesch-Führer gefaxt?

        Ich hab eine 5. Auflage von 1914, leider ohne Karte. Keine Ahnung, was der gekostet hat, ich hab ihn schon lang.

        Wenn ich den nicht schon hätte, würde ich für eine gut erhaltene 2. Auflage jederzeit € 45,- zahlen.
        Zuletzt geändert von maxrax; 04.02.2012, 20:32.

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        • #5
          AW: Beneschführer Fax - was darf der kosten?

          Danke für euer Feedback, das mir eine gute Orientierungshilfe ist! Bin am Preisverhandeln und hoffe auf einen erfolgreichen "Geschäftsabschluss"...
          @Willy: Deine Ausgabe schaut wirklich sehr schön und gut erhalten aus! Und dein Hinweis auf den Teufelsturm hat mich neugierig gemacht - wow, beeindruckende Fotos und Tour!
          @maxrax: Falls ich mit dem Anbieter nicht handelseins werde, kann ich auf Wunsch gern Vermittlerin spielen und den Kontakt weitergeben. Schick mir einfach eine private Nachricht mit deiner E-Mail Adresse. Ich verlang auch keine Provision!

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          • #6
            AW: Beneschführer Rax - was darf der kosten?

            Hab gerade mal in meinen alten Führern rumgekramt und dabei den
            Benesch, Schneeberg, 1913 gefunden.
            Wahrscheinlich ist der auch selten. Falls jemand daraus eine Info braucht...
            Ganz nett, dass darin noch eine Ermäßigungskarte für den Erwerb einer Landkarte klebt. Preis in Kronen!

            LG

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            • #7
              AW: Beneschführer Rax - was darf der kosten?

              Ganz einfach im ZVAB suchen!

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              • #8
                AW: Beneschführer Rax - was darf der kosten?

                Danke für den Tipp mit TVAB, wichtl59! Je nach Auflage gibt's den Benesch Raxführer dort zwischen 8.- und 40.- und einen Schneebergführer, 4. Auflage, um 10.- (alles natürlich zuzüglich Porto)

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                • #9
                  AW: Beneschführer Rax - was darf der kosten?

                  Zu dieser Fragestellung gibt es hier ja schon einige Bemerkungen, die ich alle recht realistisch und hilfreich finde.

                  Norbert csf125 hat die Situation am Markt recht anschaulich beschrieben.

                  Es ist bestimmt was Besonderes, einen alten Beneschführer zu haben.
                  Aber es geht auch darum, wofür du ihn haben willst.
                  Eine Erstauflage aus 1894 ist estimmt ein echtes Sammlerstück.

                  Zum Aufspüren und Nachwandern damaliger Wege und Steige, die großteils in Vergessenheit geraten sind, sind höhere Auflagen geeigneter.

                  In der 8. Auflage von 1925 hat Benesch "schon" 164 Steige/Anstiegswege!

                  Natürlich interessiert mich, welche Aufstiege schon in der 2. Auflage drinnen sind. Und das wäre z.B. mir persönlich € 25,- wert.

                  Zum Nachwandern bin ich mit der 8. Auflage aber recht zufrieden.
                  Und davon wäre bei mir ein recht schönes (doppeltes) Exemplar bei mir mit Abholung am Laaerberg um € 9,50 zu haben ...

                  Also ist es mit der Angabe, was ein Benesch Raxfüher kosten darf, keine so eindeutige Sache ...

                  LG
                  Alpenjo

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                  • #10
                    AW: Beneschführer Rax - was darf der kosten?

                    Servus Josef,

                    PN ist unterwegs.

                    LG maxrax

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