Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Befristetes Sperrgebiet

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    ja, leider ist es so, dass einige wenige, die ein praezetenzurteil herbeifuehren, den anderen der freie zugang zur natur genommen wird, oder eingeschraenkt wird, dass das freiwillige fuehren aufhoert, denn man muss damit rechnen, dass man eine klage bekommt, wenn der mitgenommene sich den fuss verstaucht...
    und leider spielen die gerichte mit und richte, die oft keine ahnung von der natur haben faellen solche urteile...



    daxy
    Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

    asti, asti bandar ko bakaro!
    Langsam, langsam fang den Affen!
    Indisches Sprichwort

    Kommentar


    • #17
      Hallo Daxy,
      unter Eigenverantwortung verstehe ich, dass der Radfahrer an seinem Sturz ALLEINE schuld ist und eben niemanden dafür verklagen kann!!!

      Das ist das Problem unserer "zivilisierten" Gesetzgebung. Man sollte besser die Leute zur Eigenverantwortung erziehen. Jeder verlässt sich darauf, dass alles mit 10 Warntafeln, Hinweisschildern und Absperrungen idiotensicher gemacht wird.

      Kommentar


      • #18
        Ich wäre früher auch im Entferntesten nicht auf die Idee gekommen, dass ich jemanden klage wenn ICH einen Fehler mache.
        Und egal ob ich mir den Fuß verstauche oder mit dem Radl stürze - es ist MEIN Fehler.
        Aber leider werden immer öfter solche Urteile gefällt - und auch veröffentlicht. Und immer mehr Leute glauben, sie können sich ein bisschen Geld holen.
        Ich fürchte, das wird immer schlimmer werden, denn viele werden sich sagen, es wäre doch dumm, wenn man sich da nicht etwas herausholen könnte - zahlen ja eh die Versicherungen. Als ob das nicht auch Geld der Allgemeinheit wäre.

        Gefragt sind da aber die Juristen und die Gesetzgebung. Was kann der Einzelne tun? "Dumm" sein und nicht klagen?

        Erik

        PS: Ich schweife vom Thema ab, aber die Situation ärgert mich immer mehr.

        Kommentar


        • #19
          Juristen

          Ist ja bald off-topic, aber ich muß auch noch was vieleicht provozierendes loswerden:

          Ich zweifle bei solchen "Urteilen" immer ein bißchen an der Kompetenz (bzw. Intelligenz) und Unvoreingenommenheit der Richter und Juristen, die für solche Urteile am Ende dann verantwortlich sind.
          Es kann doch nicht sein, daß jemand auf einem Weg mit Fahrverbot fährt oder geht, dann stürzt und der Weghalter ist dann schließlich der Blöde. Es gibt solche Urteile auch auf gesperrten Wegen, bzw. mit Hinweistafel"auf eigene Gefahr".


          Grüße

          Peter

          Kommentar


          • #20
            in galtür gab es vor kurzem eine tagung zum thema haftungsfragen (juristen, alpinisten usw. zumindest aus österr., deutschland, schweiz und ich glaub auch italien).
            die tagungsergebnisse werden wahrscheinlich im herbst als schriftstück vom öav veröffentlicht.
            würde mich freuen eine entsprechende vorankündigung in den av-nachrichten zu finden.
            werde mir sicher ein exemplar bestellen.
            LG Geri

            *******
            Einen Berg kann man nicht besiegen - man kann höchstens sich selbst besiegen...

            Kommentar


            • #21
              Daxy, Erwin, Erik, WanderPeter

              Original geschrieben von WanderPeter
              Es kann doch nicht sein, daß jemand auf einem Weg mit Fahrverbot fährt oder geht, dann stürzt und der Weghalter ist dann schließlich der Blöde. Es gibt solche Urteile auch auf gesperrten Wegen, bzw. mit Hinweistafel"auf eigene Gefahr".
              Peter
              UND SO EIN URTEIL IST DOCH EIN WAHNSINN, HIRNRISSIG, UNVORSTELLBAR, EINE BODENLOSE SAUEREI, . . . !

              IHR SPRECHT MIR ALLE AUS DER SEELE !
              TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

              Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

              Kommentar


              • #22
                AW: Befristetes Sperrgebiet

                Uraltthread, an die Juristen.

                Bei meinem Morchelplatz in den Donauauen ist heuer plötzlich überall befristes jagdliches Sperrgebiet, mindestens seit 3 Wochen. Letztes Jahr habe ich dort noch tonnenweise diese schmackhaften Pilze rausgeholt, heuer musste ich nun schon zum zweiten Mal unverrichteter Dinge wieder abfahren.

                Der Clou: es ist keine Frist angegeben. Ist das gültig?

                Wenn ich die Morcheln raushole, bekomme ich mit dem Grundbesitzer evtl. ein anderes Problem, die gehören ja ihm. Daher bin ich lieber vorsichtig.
                Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

                Kommentar


                • #23
                  AW: Befristetes Sperrgebiet

                  ich nehme an, dein morchelplatzerl ist in nö? falls ja: es mag hier sicher profundere Kenner des nö. jagdrechts geben. aber auf die schnelle konnte ich herausfinden, dass weder das nö jagdgesetz, noch die darauf basierende nö jagdverordnung eine Verpflichtung vorzusehen scheinen, dass die Dauer der Befristung anzugeben ist...bewilligt wird sie (die sperre + die Befristung) jdfalls von der bezirksverwaltungsbehörde (= bezirkshauptmannschaft)... im Zweifelsfall würde ich mich dort bzgl der Dauer der Befristung erkundigen....so meine ersteinschätzung, bitte, mich zu korrigieren, wenn ich was übersehen haben sollte...

                  lg

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Befristetes Sperrgebiet

                    Zitat von beigl Beitrag anzeigen
                    Uraltthread, an die Juristen.
                    .......plötzlich überall befristes jagdliches Sperrgebiet, .......Ist das gültig?
                    .

                    aus dem NÖ Jagdgesetz und Jagdverordnung lese ich heraus

                    - Sperre für Treibjagd wird's nicht sein, weil im Mai nicht zulässig (außer auf Schwarzwild)
                    - Sperre für Wildfütterung wird's im Mai wohl auch nicht sein
                    - Sperre für umfriedete Eigenjagd §94b (2) vermutlich auch nicht, weil einen
                    Zaun hättest wohl bemerkt

                    Das für eine Jagd, die keine Treibjagd ist, eine Sperre überhaupt zulässig ist wird im Gesetz nicht behandelt.
                    Ich nehme an die ist nicht zulässig, aber das heißt natürlich nichts, ich bin kein Jurist.
                    Bei der Bezirksverwaltungsbehörde anrufen ist sicher eine gute Idee, wollte ich selbst auch schon mal , aber ...

                    was könnte passieren wenn Du das Gebiet betrittst?
                    Unter Umständen hat man als zwanghafter Querfeldeingeher so eine Tafel ja gar nie zu Gesicht bekommen.
                    Selbst bei einer Treibjagd, bei der laut Gesetz die Sperre vorgeschrieben ist, hat der unbefugte Wandervogel aufgefordert zu werden, das Gebiet unverzüglich zu verlassen (§94 bs 3) . Na dann geht man halt.

                    Vielleicht wird eine Morcheltreibjagd veranstaltet, aber ob dafür eine Sperre von der BH genehmigt wird?

                    Waidmannsheil

                    kokos

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Befristetes Sperrgebiet

                      Zitat von kokos Beitrag anzeigen
                      - Sperre für umfriedete Eigenjagd §94b (2) vermutlich auch nicht, weil einen
                      Zaun hättest wohl bemerkt
                      Dochdoch, das ist umfriedet, aber trotzdem zugänglich. Offenbar wegen Forstgesetz. Letztes Jahr hing nur eine Tafel "Schussgefahr". Gehe dort eh nur mit der orangen Bergjacke rein.
                      Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Befristetes Sperrgebiet

                        ...also, wenns ein jagdliches Sperrgebiet ist (nö jagdgesetz) , dann ist das betreten eine verwaltungsübertretung (= Geldstrafe). aber das beantwortet immer noch nicht deine frage bzgl Dauer der Befristung...wie gesagt: dazu würde ich die BH fragen...und gleich auch beim Onkel Erwin eine gesetzesaenderung anregen...weil die Regelung, dass die Dauer der Befristung nicht anzugeben ist, erscheint mir (wie gsogt, falls i nix übasehn hob) doch sehr, nun ja, jägerfreundlich zu sein...

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: Befristetes Sperrgebiet

                          Eine Tafel "befristetes jagdliches Sperrgebiet" ohne Angabe der Befristung (von wann bis wann) kann ignoriert werden.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X