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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegebegrenzung!!!

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  • #16
    AW: Wegebegrenzung!!!

    Zitat von pablito Beitrag anzeigen
    Die Kernzonen im Biosphärenpark Wienerwald dürfen gemäß der gesetzlichen Regelung aus dem Jahre 2005 nur mehr auf markierten Wanderwegen und Forststraßen betreten und bewandert werden!
    Zumindest die Organe der Österreichischen Bundesforste-AG überwachen neuerdings die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung.
    Da hab ich ja Glück gehabt, dass mich am Freitag die Forstsheriffs nicht erwischt haben.
    Den 2. Gipfel dieses Berges hätte ich nämlich nicht betreten dürfen.
    Zuletzt geändert von maxrax; 07.03.2011, 12:53.

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    • #17
      AW: Wegebegrenzung!!!

      Im Nationalpark Donauauen dagegen darf man sich rechtskonform bis zu 20m von den markierten Wegen entfernen. Eh schon wissen wofür.
      Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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      • #18
        AW: Wegebegrenzung!!!

        Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
        Die Kernzonen sind Naturschutzgebiete nach dem NÖ-Naturschutzgesetz
        Nicht alle Kernzonen sind Naturschutzgebiete, und natürlich gibt es auch Naturschutzgebiete außerhalb des Biosphärenparks.

        Wie dem auch sei: in Naturschutzgebieten (§ 11 Abs. 4 NÖ NatSchG) "... ist jeder Eingriff in das Pflanzenkleid oder Tierleben und jede Änderung bestehender Boden- oder Felsbildungen verboten. Weiters ist das Betreten außerhalb der gemäß Abs. 5 in der Verordnung bezeichneten Wege und Bereiche verboten."

        Strafbar ist aber ausdrücklich nur (§ 36 Abs . 1 Z. 15) wer "Eingriffe in das Pflanzenkleid oder Tierleben oder Änderungen bestehender Boden- oder Felsbildungen in einem Naturschutzgebiet vornimmt (§ 11 Abs. 4)". § 36 verweist nicht auf den gesamten § 11 (4) sondern zählt ausdrücklich bloß den Teiltatbestand des Eingriffs auf. Das bloße Verlassen der Wege ist demnach, mangels eines Auffangtatbestands zwar verboten, aber nicht strafbar, klassische lex imperfecta. (Muss beim nächsten größeren Bibliothekstrip einmal in den Materialien nachschauen ob das so beabsichtigt war. In Wien ist das anders geregelt, und strafbar, betrifft aber soweit ersichtlich nur den Lainzer Tiergarten.)
        Zuletzt geändert von ingmar; 07.03.2011, 11:33.
        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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        • #19
          AW: Wegebegrenzung!!!

          Zitat von beigl Beitrag anzeigen
          Im Nationalpark Donauauen dagegen darf man sich rechtskonform bis zu 20m von den markierten Wegen entfernen. Eh schon wissen wofür.
          Und Hunde dürfen unerlaubt frei herumlaufen und wo sie wollen ihre Häufchen machen und wehe du machst einen Hundebesitzer aufmerksam, dann kannst du dir etwas anhören...

          So jetzt hoffe ich das nicht alle forums-Hundebesitzer über mich herfallen...
          LGr. Pablito

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          • #20
            AW: Wegebegrenzung!!!

            Zitat von pablito Beitrag anzeigen
            Und Hunde dürfen unerlaubt frei herumlaufen und wo sie wollen ihre Häufchen machen und wehe du machst einen Hundebesitzer aufmerksam, dann kannst du dir etwas anhören...
            Naja, ist halt 'ne Frage der Kultur......
            Es gibt Hundebesitzer, die haben Plastiktüten dabei (vielleicht werden auch welche bereitgestell, wie zum Beispiel in Holland. Hat mir gut gefallen),
            um die Hinterlassenschaften ihrer Hund zu beseitigen. Da zählen wir uns auch zu.
            Naja, und dann gibt es die große Gruppe der ist mir doch sch***egal oder wieso ich zahl' doch Steuern....
            Zitat von pablito Beitrag anzeigen
            So jetzt hoffe ich das nicht alle forums-Hundebesitzer über mich herfallen...
            Nö, warum? Du hast ja Recht.
            Aber wie in allen Themengebieten wird es immer 2 Fraktionen geben.
            Brauchst ja nur an Schneeschuhe denken......
            Ciao!

            Frank
            ---------------,,,
            --------------(. .)
            ----------oOO--(_)--Ooo-----------

            Do wat Du wullt, de Lüd snackt doch!

            Kommentar


            • #21
              AW: Wegebegrenzung!!!

              Zitat von beigl Beitrag anzeigen
              Im Nationalpark Donauauen dagegen darf man sich rechtskonform bis zu 20m von den markierten Wegen entfernen. Eh schon wissen wofür.
              Aus aktuellem Anlass: Um den schneeglöckerlpflückenden Horden mit allerlei Geschacks- und Geruchsverstärkern eine Freude zu machen??

              PS: meist bringen Unterholzbesuche in NP Donauauen neue, blutssaugende Mitbewohner mit sich - momentan Zecken, in ein paar Wochen endlich wieder meine liebsten Besucherregulatoren - die Gelsen...

              lg Josef

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              • #22
                AW: Wegebegrenzung!!!

                Zitat von derspeicher Beitrag anzeigen
                Aus aktuellem Anlass: Um den schneeglöckerlpflückenden Horden mit allerlei Geschacks- und Geruchsverstärkern eine Freude zu machen??
                Und erst den Bärlauchpflückern!

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                • #23
                  AW: Wegebegrenzung!!!

                  Zitat von BigEuli Beitrag anzeigen
                  Es gibt Hundebesitzer, die haben Plastiktüten dabei (vielleicht werden auch welche bereitgestell, wie zum Beispiel in Holland. Hat mir gut gefallen),
                  Die "Sackerl fürs Gackerl" Ständer in Wien & Umgebung sind Legion. Nur verwendet werden sie halt nur sporadisch.
                  Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                  • #24
                    AW: Wegebegrenzung!!!

                    Griass Eich

                    Ich habe heute eine Mail bekommen und die will ich Euch nicht vorenthalten:


                    Sehr geehrter Herr K.
                    wir bedauern, wenn Sie sich an einem Sonntagabend an der Wegebenutzung in Kernzonen stoßen und wir möchten versuchen Ihnen dazu folgendes zu erläutern:

                    Die Kernzonen im Biosphärenpark Wienerwald sind als Naturschutzgebiete verordnet worden, wobei diese Flächen lediglich 5% der gesamten Fläche des Biosphärenpark Wienerwald ausmachen. Gemäß derzeit gültigem Naturschutzgesetz ist die Benutzung markierter (Reit-, Wander- und Rad-) Wege erlaubt, ein freies Betreten des Waldes jedoch untersagt. In den s.g. Kernzonen soll der Natur freier Lauf gelassen werden, sprich dort sollen sich künftige Urwälder möglichst ungestört von menschlichen Beeinflussungen entwickeln können.

                    Neben den Kernzonen gibt es in einem Biosphärenpark auch s.g. Pflege- und Entwicklungszonen. Pflegezonen sind durch menschliche Nutzungen (vor allem landwirtschaftliche Nutzung) beeinflusste Wald- und Offenlandflächen. Vor allem die Offenlandflächen benötigen auch weiterhin aktives Management um in ihrem aktuellen Zustand erhalten werden zu können (z.B. die wertvollen Wienerwaldwiesen, welche ohne menschliches Zutun mit Wald zuwachsen würden). In der Entwicklungszone, die den größten Flächenanteil des Biosphärenpark Wienerwald ausmacht und in der sich auch große Waldflächen befinden, findet selbstverständlich ebenfalls weiterhin eine Bewirtschaftung ohne zusätzliche Einschränkungen für die verschiedensten Nutzungsinteressenten statt. Dort kann und wird moderne Forsttechnik zur Bewirtschaftung des Waldes, eingesetzt. Eine nachhaltige Bewirtschaftung ist natürlich auch hier in unserem Interesse, allerdings gibt es dafür in der Entwicklungszone des Biosphärenparks, abgesehen von ohnehin gültigen Rechtsvorschriften (z.B. Forstgesetzt) keine gesetzlichen Auflagen.

                    Beste Grüße

                    Simone Wagner
                    Direktor-Stellvertreterin
                    Region&Freizeitnutzung


                    So weit das Mail, der Rest sind 5%.

                    LG Othmar
                    Brasilien: 1995, 1998, 2000, 2003, 2005, 2008, 2011, 2015, 2016 . . . .

                    make love, peace and fun... und hauts eich endlich a richtige musik eini....

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Wegebegrenzung!!!

                      Ich war auf allen abgezähten 635 Bergen und Gipfeln des Wienerwaldes.

                      Kenne diese Gegend also recht gut.

                      Aber weil ich in einer Zeit der Busch-Brände in Australien gewesen bin, weiß ich :

                      Wenn es einmal im Wienerwald zu brennen beginnt, dann Gnade uns Gott !

                      Denn (fast) überall liegt dort dürr(st)es - naturschutzgeschütztes - Unterholz herum.
                      Zuletzt geändert von Willy; 16.03.2011, 21:17.
                      TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                      Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

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                      • #26
                        AW: Wegebegrenzung!!!

                        Zitat von michi50 Beitrag anzeigen
                        Hallo Reini!

                        Im Ernst, wo sind diese Kernzonen wirklich? Auf der Homepage habe ich nichts gefunden.

                        lg, michl fasan
                        z.b. im kiental /hinterbrühl - da hält mich ein "organ" in den letzten jahren immer wieder auf und jedesmal denke ich mir, beim nächsten mal trifft ihn endgültig der schlag ( der faule hund fährt allerdings jedesmal mit seinen zwei abgschnittenen huntzerl per kraxn in die "kernzone")
                        Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                        ein Mensch (E. Kästner)

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