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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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11) Regelwidriges Verhalten

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

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Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
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- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

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Forstsperren und Jagdgebiete

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  • Forstsperren und Jagdgebiete

    Hallo!

    Ich hätte zwei Fragen, die die Forstsperren und Jagdgebiete betreffen:

    1) Ich habe im AV-Führer Eisenerzer Alpen gelesen, dass man in der Jagdsaison in den Jagdgebieten außerhalb der markierten Wege keine Touren machen darf - wie erkennt man aber ein Jagdgebiet? Gibt es irgendwo eine komplette Auflistung, bzw. eine genaue Karten, in der sie eingezeichnet wären?

    2) Was macht Ihr, wenn Ihr bei einer Tour auf eine Forstsperre trefft? Ein Beispiel: Einmal am Sonntag in der früh bin ich aus Graz mit einem Zug nach Kalwang gefahren und dann den Kurzen Teichgraben gegangen und bis zur Achneralm gekommen und da gab es plötzlich eine Forstsperre wegen Forstarbeiten - soll man dann umdrehen? Und auch am Sonntag, wenn sowieso keine Forstarbeiten durchgeführt werden? Und wie kann man früher erfahren, dass es irgendwo eine Forstsperre gibt - wenn man ja schon mit dem Zug kommt und dann schon mehrere Stunden geht, gibt es oft keine Möglichkeit, eine richtige Ersatztour zu machen, da man zum Zug sowieso zurück muss und auch den Fahrplan berücksichtigen muss?
    Auch hier also die gleiche Frage: Gibt es irgendwo eine komplette aktuelle Liste der Forstsperren? Und was kann rechtlich passieren, wenn ich sie nicht behalten würde? Heißt das nur, dass ich das Gebiet dadurch auf eigene Gefahr betrete, aber sonst nichts?

    Schon vorher vielen Dank für alle Tipps.

    Liebe Grüße

    stanekr

  • #2
    AW: Forstsperren und Jagdgebiete

    hmmm ... vielleicht fragst du besser die Jäger und Naturliebhaber?

    Oder die IG liberales Waffenrecht Österreich.
    Zuletzt geändert von pingus; 26.09.2011, 11:43.

    Kommentar


    • #3
      AW: Forstsperren und Jagdgebiete

      Zitat von stanekr Beitrag anzeigen
      Hallo!

      Ich hätte zwei Fragen, die die Forstsperren und Jagdgebiete betreffen:

      1) Ich habe im AV-Führer Eisenerzer Alpen gelesen, dass man in der Jagdsaison in den Jagdgebieten außerhalb der markierten Wege keine Touren machen darf - wie erkennt man aber ein Jagdgebiet? Gibt es irgendwo eine komplette Auflistung, bzw. eine genaue Karten, in der sie eingezeichnet wären?
      Ein Jagdgebiet erkennt man an den Bäumen. Es nennt sich auch Wald.
      Soviel ich weiß, gibt es das freie Wegerecht. Nur bei Treibjagden darf kurzfristig gesperrt werden. Aber die Jäger wollen das meist nicht wahrhaben.

      Zitat von stanekr Beitrag anzeigen
      2) Was macht Ihr, wenn Ihr bei einer Tour auf eine Forstsperre trefft? Ein Beispiel: Einmal am Sonntag in der früh bin ich aus Graz mit einem Zug nach Kalwang gefahren und dann den Kurzen Teichgraben gegangen und bis zur Achneralm gekommen und da gab es plötzlich eine Forstsperre wegen Forstarbeiten - soll man dann umdrehen? Und auch am Sonntag, wenn sowieso keine Forstarbeiten durchgeführt werden? Und wie kann man früher erfahren, dass es irgendwo eine Forstsperre gibt - wenn man ja schon mit dem Zug kommt und dann schon mehrere Stunden geht, gibt es oft keine Möglichkeit, eine richtige Ersatztour zu machen, da man zum Zug sowieso zurück muss und auch den Fahrplan berücksichtigen muss?
      Auch hier also die gleiche Frage: Gibt es irgendwo eine komplette aktuelle Liste der Forstsperren? Und was kann rechtlich passieren, wenn ich sie nicht behalten würde? Heißt das nur, dass ich das Gebiet dadurch auf eigene Gefahr betrete, aber sonst nichts?

      Schon vorher vielen Dank für alle Tipps.

      Liebe Grüße

      stanekr
      Forstsperren soll man eher einhalten, bzw. das Gebiet irgendwie umgehen, soferns unter der Woche ist und die Fichtenmopeds röhren. Das kann sonst schon gefährlich werden. Am Wochenende ist es (mir) egal, da die Forstarbeiter nicht extra jedesmal die Schilder mitnehmen, wenn sie noch nicht fertig sind.
      Auf eigene Gefahr bist am Berg immer unterwegs, wennst keinen Bergführer gebucht hast.
      Brauchst eh nur do auffi

      Kommentar


      • #4
        AW: Forstsperren und Jagdgebiete

        Zitat von Guru Beitrag anzeigen
        Soviel ich weiß, gibt es das freie Wegerecht. Nur bei Treibjagden darf kurzfristig gesperrt werden. Aber die Jäger wollen das meist nicht wahrhaben.
        Das mit den Treibjagden stimmt. Weiters ist in den jeweiligen Landesjagdgesetzen manches nachzulesen. z.B. ist in der Winterzeit sogar manches Tal wegen der Rotwild Wintergatter gesperrt und rund um eine Wildfütterung ist für Jagdfremde ein Abstand von 200m einzuhalten. Das betreten von Jagdeinrichtungen wie Hochstände ist generell nur für Berechtigte gestattet. usw. In der Regel sollte aber ein nebeneinander der Naturnutzer kein Problem sein solange keiner fanatisch oder Rücksichtslos wird.

        Liebe Grüße
        Willi
        Liebe Grüße
        Willi

        Kommentar


        • #5
          AW: Forstsperren und Jagdgebiete

          Es gibt, selbst in der Steiermark, keine jagdrechtlichen Sperrgebiete mehr. Und für die "Wildschutzgebiete" gelten recht strenge Regeln (Anführung der Gz. des Bescheids, der zuständigen BH, genaue Dauer, überhaupt nur unter bestimmten Auflagen, uzw idR im Winter, zulässig ...)

          Die überwiegende Anzahl der jagdlichen Sperrgebiete handelt nach dem Motto "von den Touristen kennt sich eh keiner aus, probieren wird mans ja noch dürfen". Wobei jetzt nicht gesagt ist, dass sich die Jagdberechtigten immer im Detail auskennen...

          Ungültig:



          Bei forstrechtlichen Sperren ist es ähnlich. So schaut eine "gültige" Tafel aus:



          Man beachte die relativ kurze Dauer und genaue Angabe von Geltungsbeginn und -ende.Wenn mit Gefahren durch Waldarbeit zu rechnen ist, ist auf den Hinweistafeln darauf besonders zu verweisen.

          Viel öfter findet man sowas:



          Das kann man, mit entsprechender Vorsicht, getrost ignorieren.
          Zuletzt geändert von ingmar; 26.09.2011, 13:40.
          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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          • #6
            AW: Forstsperren und Jagdgebiete

            Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
            In der Regel sollte aber ein nebeneinander der Naturnutzer kein Problem sein solange keiner fanatisch oder Rücksichtslos wird.
            Hallo,

            ich glaube aber, dass es natürlich ist, dass man im Wald z. B nicht zu viel lärmen soll, usw.

            Jedenfalls danke für die Erklärung

            Liebe Grüße

            stanekr
            Zuletzt geändert von stanekr; 26.09.2011, 15:37.

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            • #7
              AW: Forstsperren und Jagdgebiete

              Gut zu wissen

              Die Rechtslage ist für einen, der sich nicht auskennt recht unübersichtlich und natürlich will man ja sowieso zu keinen Verletzungen kommen, oder unnötige Gefahren riskieren. Aber wie ich schon geschrieben habe, manchmal finde ich diese Hinweistafeln sinnlos und dann weiß ich mindestens, wann ich sie ignorieren darf ...

              Und was die Jagd betrifft, verstehe ich ohnehin nicht, warum so viele Konflikte mit den Touristen entstehen - ein Naturgenießer stört doch vor allem am Tag die Natur sowieso nicht ...

              Liebe Grüße

              stanekr

              Kommentar


              • #8
                AW: Forstsperren und Jagdgebiete

                Zitat von stanekr Beitrag anzeigen
                Gut zu wissen

                Die Rechtslage ist für einen, der sich nicht auskennt recht unübersichtlich und natürlich will man ja sowieso zu keinen Verletzungen kommen, oder unnötige Gefahren riskieren. Aber wie ich schon geschrieben habe, manchmal finde ich diese Hinweistafeln sinnlos und dann weiß ich mindestens, wann ich sie ignorieren darf ...

                Und was die Jagd betrifft, verstehe ich ohnehin nicht, warum so viele Konflikte mit den Touristen entstehen - ein Naturgenießer stört doch vor allem am Tag die Natur sowieso nicht ...Liebe Grüße

                stanekr
                hallo

                jaja, diese frage ...

                wennst die beantworten kannst, bist du ein erleuchteter, ein prophet oder sonst was. auf jeden fall bist dann ein waaaaahhhhnnnnsinnnn ....

                lg
                meine hobby´s sind

                schifahren, mountainbiken,
                klettern, klettersteige,
                bergsteigen, schitouren, schneeschuhwandern

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                • #9
                  AW: Forstsperren und Jagdgebiete

                  auch an Wochenenden wird forstlich gearbeitet, nicht immer - aber immer öfter. Entsprechende Vorsicht ist also angebracht.
                  Wenn man sich aber nicht extradeppert anstellt, wird man aber gern und auch freundlich durchgelassen.

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                  • #10
                    AW: Forstsperren und Jagdgebiete

                    Alle Jahre wieder röhrt es aus dem Walde - Es ist Erntezeit

                    Und anscheinend höchste Zeit für den mündigen und tapferen Wandersmann ein Jusstudium zu beginnen.
                    Dafür hab' ich aber keine Zeit.

                    aber anläßlich der Tour am letzte We in möglicherweise heiklem steirischem Gebiet
                    (obwohl auf unseren Pfaden haben wir trotz Geröhre keinen einzigen Jäger gesichtet, dafür aber immerhin 2 kreisende Adler)

                    hab' ich ein wenig gelesen oder zumindest hineingelesen in:


                    Recht im Wald, Info der Naturfreunde

                    Thread gipfeltreffen 2009, Jagdsperre Hochschwabgebiet

                    Forstgesetz, Bundesgesetz
                    speziell $33 Benützung des Waldes...
                    und $34 Benützungsbeschränkung

                    steiermärkisches Jagdgesetz
                    speziell §51 Wildschutzgebiet

                    Jagdsperre: dieses Wort kommt im Jagdgesetz überhaupt nicht vor.

                    Treibjagd: das Wort Treibjagd kommt im Gesetztext nur 4 mal vor,
                    2 x bei §54 .. (Gottesdienst darf nicht gestört werden)
                    bei $58 ( verbotene Methoden bei treibjagden)

                    über die Zulässigkeit einer "Jagdsperre" steht zumindest in diesem "Haupdokument" des Jagdgesetzes nix.

                    das Wort Sperre kommt lediglich im Zusammenhang mit Wildschutzgebieten vor.

                    Ich hab' in diesem Gesetzestext nirgends herauslesen können, dass man ein Gebiet überhaupt für die Jagd sperren kann.

                    nicht beschäftigt habe ich mich zugegebenermaßen mit:
                    - evt nachfolgenden Änderungen zu diesen beiden Gesetzten
                    - eventuellen Höchstgerichtsentscheidungen, die zu diesem Thema passen.


                    An ergänzenden fundierten Infos wäre ich jedenfalls interessiert.
                    wie zB:
                    zu Sperre bei Treibjagd (laut Beitrag Guru)
                    In welchem Gesetz ist begründet, daß der zutritt zu einem Gebiet für eine Treibjagd befristet untersagt werden kann.





                    Wissen ist macht
                    wir wissen nix macht nix

                    good night

                    wünscht kokos


                    PS: @ ingmar - Danke für die kompetenten Infos, als erfreulicher Kontrast zu dem sonst üblichen Geschwafel zu diesem interessantem Thema

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Forstsperren und Jagdgebiete

                      Im NÖ Landesjagdgesetz siehe http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/L...NI_2009013.pdf

                      §94 Absatz 3 und 4. und §94A

                      In allen anderen Landesjagdgesetzen wirst du sinngemäß gleiche §en finden.
                      Liebe Grüße
                      Willi

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Forstsperren und Jagdgebiete

                        Im NÖ Landesjagdgesetz siehe http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/L...NI_2009013.pdf

                        §94 Absatz 3 und 4. und §94A

                        In allen anderen Landesjagdgesetzen wirst du sinngemäß gleiche §en finden.

                        Liebe Grüße
                        Willi
                        Liebe Grüße
                        Willi

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                        • #13
                          AW: Forstsperren und Jagdgebiete

                          Nein, es kennen keineswegs alle anderen Jagdgesetze identische Bestimmungen. Gerade in NÖ gilt aber, dass diese Sperren immer nur ein Wegegebot beinhalten, kein totales Betretungsverbot. "Personen, die in einem solchen Gebiet angetroffen werden, haben dieses über Aufforderung unverzüglich zu verlassen." Damit kann man idR leben.
                          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                          • #14
                            AW: Forstsperren und Jagdgebiete

                            Zitat von Guru Beitrag anzeigen
                            Ein Jagdgebiet erkennt man an den Bäumen. Es nennt sich auch Wald.
                            Soviel ich weiß, gibt es das freie Wegerecht. Nur bei Treibjagden darf kurzfristig gesperrt werden. Aber die Jäger wollen das meist nicht wahrhaben.
                            nee, leider nicht, hab gerade mit einen exförster diesbezgl geredet.
                            der meinte, jagdsperren können auch über einen längeren zeitraum stattfinden (wochen und monate).
                            allerdings muss die angebl. sperre auf der BH im jeweiligen bezirk gemeldet sein, und man kann dort einfach nachfragen ob wirklich eine sperre angemeldet ist... oder nicht
                            aba
                            hätte der hund nicht geschissen, hätte er den hasen gefangen

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Forstsperren und Jagdgebiete

                              Zitat von alfkyndr Beitrag anzeigen
                              nee, leider nicht, hab gerade mit einen exförster diesbezgl geredet.
                              der meinte, jagdsperren können auch über einen längeren zeitraum stattfinden (wochen und monate).
                              allerdings muss die angebl. sperre auf der BH im jeweiligen bezirk gemeldet sein, und man kann dort einfach nachfragen ob wirklich eine sperre angemeldet ist... oder nicht
                              aba
                              Ich kenn jetzt den Gesetzestext nicht, aber das kann ich mir nicht vorstellen, zumindest nicht in Bergwäldern. Mann kann doch das freie Wegerecht nicht einfach abschaffen, nur weil der Baron grad lustig ist, oder der Graf wieder ein paar Kampfjets anbringen muß
                              Brauchst eh nur do auffi

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