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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

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  • Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

    Hallo,

    in den SN fand ich heute diesen Beitrag, der für uns interessant sein könnte:

    http://www.salzburg.com/epaper/PHP-Files/showclust.php?Ref=DText/p$9p5z6euf~7k~yj70aqcf9&PageRef=DSArchiv/2ueiu5mxaaj_2i0f0*0b8fv&Clip=48,180,170,384

    LG
    Rona

  • #2
    AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

    Hallo Rona,
    ich persönlich finde die Argumentation der Gerichte nachvollziehbar.
    Andernfalls wären Sektionsveranstaltungen nicht mehr durchführbar.
    Wenn an die Eigenverantwortung appelliert würde, gäbe es beispielsweise keine Ausreden mehr betreffs der Haftung beim Mountainbiken und die Waldbesitzer müssten dazu stehen, daß sie einfach niemanden haben wollen auf ihren Forstwegen seit sie gegen die Wegefreiheit nichts mehr unternehmen können.
    Es liegt doch zuallererst in meinem eigenen Interesse, daß mir nichts passiert und drum passe ich halt auf. Und wenn ich einen Fehler mache und ich erleide dadurch eine Verletzung ist es die Konsequenz meines eigenen Halndelns, auch wenn sie weh tut.
    Du schaust ja sicher auch, daß Dir nix passiert.
    Einen schönen Tag bei diesem wunderbaren Wetter wünscht
    Eric

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    • #3
      AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

      Eine Stimme der Vernunft, könnte man sagen. Oder auch: allein die Klagsführung erscheint schon frivol. Und 10.000 Schmerzengeld? Keine Ahnung welche Verletzung sie letzlich davon getragen hat (immerhin sind sie noch weitergerodelt, wenn ich das recht verstehe), erscheint aber ebenfalls massiv überhöht.
      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

      Kommentar


      • #4
        AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

        die begründung is absolut nachvollziehbar. immerhin endlich wieder einmal ein zeichen, dass in ö doch noch nicht "amerikanische verhältnisse" herrschen.

        ich kenne nicht das verletzungsbild der klägerin und kann daher keine folgerung über die angemessenheitder höhe des begehrens hinsichtlich des schmerzengeldes abgeben.
        die fortsetzung der fahrt spricht jedoch eher für eine eher leichte verletzung, zumindest für eine ohne dauerfolgen; im lichte der div. höchstgerichtlichen entscheidungen muss für den zuspruch von € 10.000 schmerzengeld schon eher eine "anständige" verletzung vorliegen, ohne hier ins detail gehen zu wollen.
        so gesehen schein nicht nur die schmerzengeldforderung, sondern darüber hinaus auch die klagsführung insgesamt ein wenig kess. aber probieren darf man ja. aber es kann halt schon sein, dass nix draus wird...
        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

        bürstelt wird nur flüssiges

        Kommentar


        • #5
          AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

          Ich bin zwar kein Mediziner, aber :
          Vermutlich liegt hier ein irreparabler Hirnschaden vor, der aber vermutlich schon vor dem Sportunfall vorhanden war. In diesem Fall wäre es eventuell sinnvoller, die Haftung durch Gewährleistung beim Erzeuger (Vater, Mutter) geltend zu machen.
          Edit: und vielleicht gilt die in diesem Fall länger als 2 Jahre.
          Zuletzt geändert von daKoarl; 22.09.2009, 11:50. Grund: Ergänzung
          ACHTUNG : Posting kann Spuren von Ironie enthalten !
          Vor einer Erleuchtung muß man Holz hacken - danach auch. (Zen-Weisheit)
          Etwaige Rechtschreibfehler sind als Vorwegnahme künftiger Rechtschreibreformen zu werten.

          Kommentar


          • #6
            AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

            da Koarl hat mit seiner Meinung völlig recht,auch muss man sich fragen,welch toller Rechtsberater die Klägerin zur Klage riet,nach dem Motto meine Kasse stimmt immer!!

            LG.Thei.

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            • #7
              AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

              Die gute Frau musste offenbar die bis jetzt gezahlten Prämien ihrer Rechtsschutzversicherung wieder einbringen ...

              Spass beiseite - hoffentlich nicht das letzte Urteil in die Richtung von mehr Eigenverantwortung .

              Christoph

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              • #8
                AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

                leider gibt es immer wieder Leute, die meinen, man muss jeden Freizeitsport, der geplant wird abschaffen.

                Wer nichts unternimmt, dem passiert auch nichts (es sei denn die die Decke fällt einem auf dem Kopf...)

                Wo kommen wir da noch hin? Alles absichern, die Gesetze noch schärfer (über die schon ein jeder schimpft)

                Nachdem sie die 10.000 EUR selber gezahlt hat, kann sie die Klage nochmal in aller Ruhe überdenken.

                gruß

                Beni
                Wo ein Ziel, da auch ein Weg

                Kommentar


                • #9
                  AW: Selbstverantwortlichkeit bei Führungstouren

                  Zitat von on Mount Beitrag anzeigen
                  Wo kommen wir da noch hin? Alles absichern, die Gesetze noch schärfer
                  Ja, sicher: die Natur abschaffen, jede Unsicherheit verbieten (auch die Heisenberg´sche Unschärferelation) und jegliche Verantwortung abgeben.

                  Aber im Ernst: gottseidank hat das Gericht der Klage nicht stattgegeben, es wäre sonst ein Schritt in Richtung "Amtliche Verdummung" gewesen.
                  Brauchst eh nur do auffi

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