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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Abstand Radfahrer -Auto --> Gerichtsurteil

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  • Abstand Radfahrer -Auto --> Gerichtsurteil

    Ist kein ausgesprochenes Bergthema, aber da sicher zahlreiche Bergler auch mit dem Rad unterwegs sind, folgende Info:

    https://www.radlobby.at/oesterreich/...ooring-abstand

    Meine Frage wäre: da sind ja fast alle Radstreifen falsch markiert, wenn ich ca 1,50 m neben den Autos fahren muss/soll fahre ich ja neben den Radstreifen/weg. Wie seht Ihr dies?
    LG
    der 31.12.

  • #2
    AW: Abstand Radfahrer -Auto --&gt; Gerichtsurteil

    Wie es die Magistratsabteilung 46 in Wien sieht, dazu steht hier was,
    bei beengten Verhältnissen die Autos hochkant zu parken, wäre vielleicht auch eine Möglichkeit.

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    • #3
      AW: Abstand Radfahrer -Auto --&gt; Gerichtsurteil

      Das hilf auch in der Realität.

      https://www.youtube.com/watch?v=mfEhJMkKMAo
      La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
      [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

      Kommentar


      • #4
        AW: Abstand Radfahrer -Auto --&gt; Gerichtsurteil

        Zitat von slunecka Beitrag anzeigen
        Meine Frage wäre: da sind ja fast alle Radstreifen falsch markiert, wenn ich ca 1,50 m neben den Autos fahren muss/soll fahre ich ja neben den Radstreifen/weg. Wie seht Ihr dies?
        Ja, die Streifen sind leider oft zu schmal.
        Im Interesse der eigenen Sicherheit ist's also zu empfehlen, eine Türöffnungsbreite Abstand zu geparkten Autos einzuhalten.
        Zu viele Autofahrer/Mitfahrer/Kinder öffnen leider ohne gründlichen Blick die Tür.

        Kommentar


        • #5
          AW: Abstand Radfahrer -Auto --&gt; Gerichtsurteil

          Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
          Das hilf auch in der Realität.

          https://www.youtube.com/watch?v=mfEhJMkKMAo
          Genau so haben wir's immer unseren Fahrschülern gezeigt. Sehr simpel, sehr effektiv.

          Kommentar


          • #6
            AW: Abstand Radfahrer -Auto --&gt; Gerichtsurteil

            Das bedeutet, dass Autofahrer beim Überholen, den Fahrstreifen wechseln müssten egal, ob ein Radler in der Mitte oder am Rand fährt - in der Praxis schaut das leider anders aus :-(

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            • #7
              AW: Abstand Radfahrer -Auto --&gt; Gerichtsurteil

              Ich finde es ja reichlich kurios, dass so ein Verhalten zu einer Anzeige führt.

              Von Anzeigen der gegenteiligen Art (oder Kontrollen) hört man hingegen so gut wie gar nichts:
              Ich meine, das Einhalten der Abstandsregel beim Überholen eines Radfahrers .
              Ich fahre beinahe täglich mit dem Rad zur Arbeit. Ebenso beinahe täglich passiert es mir, dass ich von einem Auto in einem Abstand von 20-30cm überholt werde. Ein Schlenker meinerseits wäre hier fast nicht mehr drinnen.
              Auffallend dabei zusätzlich, das zu Hindernissen auf der anderen Seite des Fahrzeugs sehr wohl Abstand gehalten wird, obwohl diese nicht lebendig sind...

              Kommentar


              • #8
                AW: Abstand Radfahrer -Auto --&gt; Gerichtsurteil

                Ich habe zwischenzeitlich zwei KINDER-ABSTANDS-KELLEN in hellem orange mit reflektor hinten und am lenker links montiert..
                ausgeklappt ragt die kelle am lenker 28cm über meine linke schulter und wurde bereits mehrfach gestreift..
                trotzdem hilft es und die autofahrer halten mehr abstand als normal.. vermutlich nicht wegen mir sondern
                aus angst sich die lackierung am spiegel zu zerkratzen.. nächster schritt wäre ein altes goprogehäuse
                am lenker zu montieren und wenn einer wieder mal sauknapp überholt und in den rückspiegel schaut
                (das tun sie immer).. breit grinsend auf die kamera zu deuten.. dann ist der unhold den restlichen
                tag über gedanklich beschäftigt..

                but i see direct lines

                Kommentar


                • #9
                  AW: Abstand Radfahrer -Auto --&gt; Gerichtsurteil

                  Bei so einen großen Abstand linkgs (1,5 m) und rechts (1,2 m) hat dann sicher noch ein zweiter Radfahrer platz.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Abstand Radfahrer -Auto --&gt; Gerichtsurteil

                    Interessanter Artikel:

                    https://www.blogrebellen.de/2017/06/...utzen-solltet/

                    LG
                    der 31.12.

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