Hallo zusammen,
in der nächsten Woche hatten wir eine Ferienwohnung gebucht. War nicht ganz billig der Spaß.
Nun sind sich die Wettervorhersagen ausnahmsweise mal einig - stabiles Sauwetter.
Am Sofa liegen und mich volllaufen lassen kann ich auch zu Hause. Alternativ könnte ich auch den Urlaub canceln, dann hätte ich wieder ein paar Urlaubstage für einen besseren Zeitraum.
Die rechtliche Seite ist relativ schlecht - bei einem Reiserücktritt muss ich jetzt trotzdem zahlen. Ich hoffe auf eine Kulanzregelung. In einem Ort, in dem man außer Bergtouren nichts unternehmen kann, ist es nicht in Ordnung, wenn der Vermieter das Wetterrisiko zu 100 % auf den Mieter abwälzt.
Irgend wie muss ich jetzt - und das in möglichst eindringlicher Form - zumindest ein Entgegenkommen (dachte so an 50-70%) erreichen. Und dies ohne mich rechtlich in die Nesseln zu setzen.
Ich dachte an ein Schreiben
Sehr geehrte Frau ....
vom 12.-19.8. hatten wir bei Ihnen eine FeWo gebucht. Aufgrund der katastrophalen Wetteraussichten möchten wir von der Reise zurücktreten. Wir sind uns im Klaren, dass die Zeit dafür längst abgelaufen ist, sind aber andererseits ausschließlich für Bergtouren zu Ihnen gekommen. Durch das frühe Ende eines kostenneutralen Rücktritts von der Reise wälzen Sie andererseits das Wetterrisiko zu 100% auf Ihre Gäste ab, denn andere Aktivitäten sind im näheren Umfeld nicht möglich. Deshalb bitten wir Sie, uns auf Kulanzbasis einen erheblichen Anteil des Mietpreises zu erlassen.
mfG
...
Hat jemand Erfahrungen?
Bei ausbleibender, negativer, oder "besänftigender"(10%) Antwort wollte ich dann nachlegen in Form von
"Sollten Sie uns nicht deutlich entgegenkommen, müsste ich von Ihren Ferienwohnungen dringend abraten"
Kann aus einer solchen Formulierung eine Geschäftsschädigung abgeleitet werden? Bessere Vorschläge?
Vielen Dank im Voraus,
in der nächsten Woche hatten wir eine Ferienwohnung gebucht. War nicht ganz billig der Spaß.
Nun sind sich die Wettervorhersagen ausnahmsweise mal einig - stabiles Sauwetter.
Am Sofa liegen und mich volllaufen lassen kann ich auch zu Hause. Alternativ könnte ich auch den Urlaub canceln, dann hätte ich wieder ein paar Urlaubstage für einen besseren Zeitraum.
Die rechtliche Seite ist relativ schlecht - bei einem Reiserücktritt muss ich jetzt trotzdem zahlen. Ich hoffe auf eine Kulanzregelung. In einem Ort, in dem man außer Bergtouren nichts unternehmen kann, ist es nicht in Ordnung, wenn der Vermieter das Wetterrisiko zu 100 % auf den Mieter abwälzt.
Irgend wie muss ich jetzt - und das in möglichst eindringlicher Form - zumindest ein Entgegenkommen (dachte so an 50-70%) erreichen. Und dies ohne mich rechtlich in die Nesseln zu setzen.
Ich dachte an ein Schreiben
Sehr geehrte Frau ....
vom 12.-19.8. hatten wir bei Ihnen eine FeWo gebucht. Aufgrund der katastrophalen Wetteraussichten möchten wir von der Reise zurücktreten. Wir sind uns im Klaren, dass die Zeit dafür längst abgelaufen ist, sind aber andererseits ausschließlich für Bergtouren zu Ihnen gekommen. Durch das frühe Ende eines kostenneutralen Rücktritts von der Reise wälzen Sie andererseits das Wetterrisiko zu 100% auf Ihre Gäste ab, denn andere Aktivitäten sind im näheren Umfeld nicht möglich. Deshalb bitten wir Sie, uns auf Kulanzbasis einen erheblichen Anteil des Mietpreises zu erlassen.
mfG
...
Hat jemand Erfahrungen?
Bei ausbleibender, negativer, oder "besänftigender"(10%) Antwort wollte ich dann nachlegen in Form von
"Sollten Sie uns nicht deutlich entgegenkommen, müsste ich von Ihren Ferienwohnungen dringend abraten"
Kann aus einer solchen Formulierung eine Geschäftsschädigung abgeleitet werden? Bessere Vorschläge?
Vielen Dank im Voraus,
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