Am 4.8. besuchte ich die Neue Reichenberger Hütte in der Absicht dort dreimal zu nächtigen. Im naiven Glauben, diese Hütte sei ohnehin wenig besucht, meldeten wir uns nicht an - gut, das hat sich mittlerweile durch den Laßörling-Höhenweg geändert...
Ebenso naiv war aber anscheinend auch mein Glaube an unser Quartieranrecht als AV-Mitglieder.
Von dem schien der Wirt wenig zu halten und gleich zu Beginn ließ er mich wissen, daß wir froh sein können überhaupt noch ein Lager zu kriegen...
Das habe ich noch hinuntergeschluckt-.
Als ich ihm dann aber eröffnete, drei Tage bleiben zu wollen, ließ er mich wissen, daß mir für die dritte Nächtigung nur noch ein Notlager bliebe.
Nun konnte ich nicht anders, als auf mein Mitgliedsrecht zu verweisen, worauf er einfach meinte, daß alles ausgebucht sei. Auf mein Bohren hin, ob die Resevierungen denn allesamt für Mitglieder seien, blieb er mir die Antwort schuldig...
Ich blieb und behielt drei Nächte mein Lager. Ob das dann der doch nicht so großen Auslastung zuzuschreiben war oder nicht, wurde nicht mehr besprochen.
Gar so oft nächtige ich nicht auf Hütten, daher die Frage:
Muß nicht eine gewisse Zahl an Lagern für AV-Mitglieder freigehalten werden?
Weitere Frage:
Muß man nicht auf einer Hütte einen Nächtigungsbeleg (so ein AV-Papierstreiferl) kriegen?
Mein Bruder nächtigte einmal, ich dreimal - niemals bekam ich so einen Beleg...
Frühstück gab´s erst um sieben, wie das Bergsteiger machen, die z.B. aufs Keeseck wollen und im Sommer kein Gewitter riskieren wollen, weiß ich nicht...Für meine langen Grattouren war diese Aufstehzeit auch indiskutabel, es gab auch kein Thermosangebot, wohin ich gehe hat den Wirt auch nicht interessiert, hab ohnehin nicht in sein Schema eines buchenden Hotelgasts gepaßt...
Jedenfalls alles recht merkwürdig....
LG
Ebenso naiv war aber anscheinend auch mein Glaube an unser Quartieranrecht als AV-Mitglieder.
Von dem schien der Wirt wenig zu halten und gleich zu Beginn ließ er mich wissen, daß wir froh sein können überhaupt noch ein Lager zu kriegen...
Das habe ich noch hinuntergeschluckt-.
Als ich ihm dann aber eröffnete, drei Tage bleiben zu wollen, ließ er mich wissen, daß mir für die dritte Nächtigung nur noch ein Notlager bliebe.
Nun konnte ich nicht anders, als auf mein Mitgliedsrecht zu verweisen, worauf er einfach meinte, daß alles ausgebucht sei. Auf mein Bohren hin, ob die Resevierungen denn allesamt für Mitglieder seien, blieb er mir die Antwort schuldig...
Ich blieb und behielt drei Nächte mein Lager. Ob das dann der doch nicht so großen Auslastung zuzuschreiben war oder nicht, wurde nicht mehr besprochen.
Gar so oft nächtige ich nicht auf Hütten, daher die Frage:
Muß nicht eine gewisse Zahl an Lagern für AV-Mitglieder freigehalten werden?
Weitere Frage:
Muß man nicht auf einer Hütte einen Nächtigungsbeleg (so ein AV-Papierstreiferl) kriegen?
Mein Bruder nächtigte einmal, ich dreimal - niemals bekam ich so einen Beleg...
Frühstück gab´s erst um sieben, wie das Bergsteiger machen, die z.B. aufs Keeseck wollen und im Sommer kein Gewitter riskieren wollen, weiß ich nicht...Für meine langen Grattouren war diese Aufstehzeit auch indiskutabel, es gab auch kein Thermosangebot, wohin ich gehe hat den Wirt auch nicht interessiert, hab ohnehin nicht in sein Schema eines buchenden Hotelgasts gepaßt...
Jedenfalls alles recht merkwürdig....
LG
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