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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Hüttenbenützungsgebühr am Zirbitzkogelschutzhaus

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  • #16
    AW: Hüttenbenützungsgebühr am Zirbitzkogelschutzhaus

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    Es ist ungeschickt vom Wirt. Wie gesagt, wenn der Schnaps dann 50 Cent mehr kostet täte kein Hahn danach krähen..
    Servus Ingmar,

    Erstens ist es meiner Meinung nach ehrlicher den Betrag gesondert einzuheben. Eventuell wandert das auch in getrennte Kassen!

    Zweitens ist da einiges an Abgaben fällig. Da bleibt wahrscheinlich nicht mal die Hälfte davon übrig.
    Da gemeinnützige Vereine wesentliche Steuererleichterungen haben, bleibt von den 50C welche direkt in die Vereinskasse wandern sicher mehr!

    Grüße,
    Plessberger
    Alle meine Beiträge im Tourenforum

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    • #17
      AW: Hüttenbenützungsgebühr am Zirbitzkogelschutzhaus

      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
      .... Wie gesagt, wenn der Schnaps dann 50 Cent mehr kostet täte kein Hahn danach krähen,....
      Das würde aber jene Spezialisten nicht treffen, die genau nix oder nur minimal konsumieren (und sich auch noch wundern, warum es auf der Hütte kein Leitungswasser gibt ).
      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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      • #18
        AW: Hüttenbenützungsgebühr am Zirbitzkogelschutzhaus

        Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
        Das würde aber jene Spezialisten nicht treffen, die genau nix oder nur minimal konsumieren
        .....wie zum Beispiel das Häusl !
        ACHTUNG : Posting kann Spuren von Ironie enthalten !
        Vor einer Erleuchtung muß man Holz hacken - danach auch. (Zen-Weisheit)
        Etwaige Rechtschreibfehler sind als Vorwegnahme künftiger Rechtschreibreformen zu werten.

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        • #19
          AW: Hüttenbenützungsgebühr am Zirbitzkogelschutzhaus

          Umweltbeitrag wird recht oft eingehoben, hab ich heute in der Enzianhütte (Kieneck, NÖ) auch bezahlt. Sehe kein Problem darin - es gab viele Auflagen zur Verbesserung der sanitären Situation (Enzianhütte hat Dusche und WC im Oberstock! Dusche hab ich nicht benützt, aber WC oben - das war Luxus. Warmwasser zum Waschen auch).
          Zirbitzkogelhaus war ich seit 10 Jahren nimmer, weiß nicht, wie's dort jetzt ist.

          @chaya: ich bezahl ganz sicher NICHT auf Autobahnstationen! Die dürfen nicht verlangen! Sie dürfen dortsitzen und ein Schild hinstellen, aber nicht aktiv verlangen!
          Zuletzt geändert von alice58; 16.09.2011, 17:51.
          LG, Eli

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          • #20
            AW: Hüttenbenützungsgebühr am Zirbitzkogelschutzhaus

            Wir waren vor zwei Wochen oben - weit und breit nix von einer Huettengebuehr gehoert...wurde nix eingehoben.
            Konsumiert haben wir a Supperl und zwaa Trankln.
            hoellisch viel los, Bedienung war auch heraussen auf den Freiluftplaetzen !
            Gach ham die Angsoffenen wiedermal in die HuEtte gebroeckerlt,lach, da gibts halt mehr zu PUtzen.....
            -_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-
            Es gibt imma an, dem gehts oascha... (Helmi, Kabarett Simpl)

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            • #21
              AW: Hüttenbenützungsgebühr am Zirbitzkogelschutzhaus

              das sind halt die Ungerechtigkeiten des Lebens
              Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

              asti, asti bandar ko bakaro!
              Langsam, langsam fang den Affen!
              Indisches Sprichwort

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              • #22
                AW: Hüttenbenützungsgebühr am Zirbitzkogelschutzhaus

                Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                Es ist ungeschickt vom Wirt. Wie gesagt, wenn der Schnaps dann 50 Cent mehr kostet täte kein Hahn danach krähen,.
                also wenn man sich auskennen tät, würde man das schon verstehen. die zb 50 cent werden vom hüttenwirt(in) FÜR den verein eingehoben. sind also für den wirt finanztechnisch nur ein durchlaufposten, somit muss er auch dafür ka steuer zahlen und der betrag kommt dem verein voll zugute. rechnet er es aber auf die vp dann erhöht dass seine einnahmen und auch die finanzabgaben. der hüttenschilling oder wie auch immer wurde von mit genau eingehonen, weil ja weil ich vom verein eine genaue vorgabe diebezüglich hatte. da ham sich manche aufgeregt, aber genützt hat es ihnen nix und weniger sind deshalb auch nicht gekommen. ma hats halt den leuteln erklären müssen. jaja hat man. und wie des heist ist eh wurscht. hauptsach der betrag wird zweckgebunden vom verein verwendet. und in meinem fall war das so. oissa so is.
                ausserdem hat das zirbitzkogelschutzhaus auch einen namen.

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                • #23
                  AW: Hüttenbenützungsgebühr am Zorbitzkogelschutzhaus

                  Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                  Ist die Gebühr eigentlich gewichtsgestaffelt? Schwerere Personen nützen die Hütte ja viel mehr ab als leichtere
                  man soll nicht von sich auf andere schließen
                  www.kfc-online.de

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                  • #24
                    AW: Hüttenbenützungsgebühr am Zirbitzkogelschutzhaus

                    So ein Fuchtsgerl ist nicht die Welt, aber vielleicht versucht der ÖTK so die Pleite vom Muglschutzhaus zu kompensieren
                    Aber man muß ja nicht reingehen.
                    Ich verstehs ja sowieso nicht. Eine Hütte ist praktisch, wenn man bei einem Wettersturz unterschlüpfen muß, oder wenn man einen Stützpunkt für mehrtägige Unternehmungen braucht, vielleicht auch für ein kurzes Pauserl während einer Tour.
                    Ich geh aber nicht wegen einer Hütte auf einen Berg; fressen und saufen kann man unten besser.
                    Brauchst eh nur do auffi

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                    • #25
                      AW: Hüttenbenützungsgebühr am Zirbitzkogelschutzhaus

                      Zitat von Guru Beitrag anzeigen
                      So ein Fuchtsgerl ist nicht die Welt, aber vielleicht versucht der ÖTK so die Pleite vom Muglschutzhaus zu kompensieren
                      Aber man muß ja nicht reingehen.
                      Ich verstehs ja sowieso nicht. Eine Hütte ist praktisch, wenn man bei einem Wettersturz unterschlüpfen muß, oder wenn man einen Stützpunkt für mehrtägige Unternehmungen braucht, vielleicht auch für ein kurzes Pauserl während einer Tour.
                      Ich geh aber nicht wegen einer Hütte auf einen Berg; fressen und saufen kann man unten besser.
                      sind auch nicht wegen der Hütte hinaufgegangen..
                      die Gruppe wollte halt einkehren, da Nebel und Wind - wie üblich..
                      da hat es einen halt verwundert, dass trotz Konsumation noch zusätzlich kassiert worden ist.
                      Deshalb meine Frage, ob dies bei allen ÖTV Hütten so ist??
                      Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                      asti, asti bandar ko bakaro!
                      Langsam, langsam fang den Affen!
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                      • #26
                        AW: Hüttenbenützungsgebühr am Zirbitzkogelschutzhaus

                        sie sollte es geben. Ein wirklich netter Hüttenwirt sagte mir einmal, er schlägt das auf die Getränke drauf, da sudert dann niemand und er hat seine Ruhe.
                        LG Hans
                        Wer seinen Träumen nicht entgegen geht, dem kommt nur Alltägliches entgegen.

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                        • #27
                          AW: Hüttenbenützungsgebühr am Zirbitzkogelschutzhaus

                          Zitat von eigi Beitrag anzeigen
                          sie sollte es geben. Ein wirklich netter Hüttenwirt sagte mir einmal, er schlägt das auf die Getränke drauf, da sudert dann niemand und er hat seine Ruhe.
                          LG Hans
                          ist auch eine Möglichkeit..
                          ich fand es halt seltsam, da bei den AV Hütten ein solcher Zuschlag nicht eingehoben wird, ausser man konsumiert nichts...
                          Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                          asti, asti bandar ko bakaro!
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                          • #28
                            AW: Hüttenbenützungsgebühr am Zirbitzkogelschutzhaus

                            Auch beim Alpenverein gibt es den sogenannten Umweltbeitrag (50ct/Tagesgast9, der eingehoben werden kann aber nicht muss.....bleibt der Sektion überlassen.......

                            gibt aber nur Stress und stunk....

                            LG vom Berg
                            Janky

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                            • #29
                              AW: Hüttenbenützungsgebühr am Zirbitzkogelschutzhaus

                              Ich war oft genug am Zirbitz und finde das etwas eigenartig -

                              Wenn man bedenkt das der Werner bei Schlechtwetter wenn man das Schutzhaus brauchen würde - eh meist nicht oben ist
                              dann das ist halt ein Grund , dass man bei Schönwetter drausen sitzen bleibt und die Natur geniesst

                              das macht doch Sinn oder
                              Lg.Egon

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