Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

    Ich hab grad gelesen, dass die Stockerhütte (Pächter) vom Grundbesitzer gefährdet oder schikaniert wird, indem die Zufahrt welche seit ca 50 Jahren bestanden hat strittig gemacht wurde, sodass die alles mit Rucksack rauftragen müssen. Das war mir neu, schade, dass es solchen Ärger mit diversen Grundbesitzern gibt:

    http://www.meinbezirk.at/sankt-poelt...n-d927155.html

    http://www.noen.at/nachrichten/lokal...art2428,506526

    https://www.facebook.com/events/1476098392622620/


    Edit:
    Der Beitrag stand ursprünglich in diesem Bericht. Ich habe ihn für aktualisierte Informationen sowie eine eventuelle Diskussion der Thematik hierher in einen eigenen thread kopiert.

    Lg, Wolfgang A. (Moderator)
    Zuletzt geändert von bluehouse3843; 03.05.2014, 22:04. Grund: Edit hinzugefügt

  • #2
    AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

    Schwarzer Bauer gegen rote Naturfreunde ?
    Zayataler Schienentaxi Asparn an der Zaya - Mistelbach Interspar
    - www.landesbahn.at - www.weinvierteldraisine.at

    Kommentar


    • #3
      AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

      Wenns eine Forststraße ist gilt:

      Forstgesetz

      § 33. (4) Soweit es die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Wälder zuläßt, hat der Erhalter der Forststraße deren Vorheriges Befahren durch Fahrzeuge im Rettungseinsatz oder zur Versorgung von über die Forststraße erreichbaren Schutzhütten zu dulden; einer Ersichtlichmachung im Sinne des § 34 Abs. 10 bedarf es nicht. Ist die Forststraße abgesperrt, so ist zwischen dem Erhalter der Forststraße und der für den Rettungseinsatz zuständigen Stelle eine für den Erhalter der Forststraße zumutbare Vereinbarung über die Zugänglichmachung der Forststraße zu treffen. Der Erhalter der Forststraße hat gegenüber dem Inhaber der Schutzhütte Anspruch auf eine dem Umfang der Benützung der Forststraße entsprechende Entschädigung für vermögensrechtliche Nachteile. Die Bestimmungen des § 14 Abs. 1 dritter bis sechster Satz sind sinngemäß anzuwenden.
      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

      Kommentar


      • #4
        AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

        Am fast Nachbarberg, der Hinteralm/Muckenkogel, ist es der Jagdpächter, der Mountainbikern die Zufahrt zu den Hütten (1x Naturfreunde, 1x Alpenverein) verweigert. Es ist nicht nur ein Verein, sondern generell die Bevölkerung - die alpine Infrastruktur und Wegefreiheit haben will - sowie alle alpinen Vereine die hier zum Handkuss kommen.

        Hier sollten sich die alpinen Vereine und alle Betroffenen gemeinsam wehren!

        Ein Anfang wäre die Unterstützung der Facebookpetition:
        https://www.facebook.com/events/1476098392622620/
        Zuletzt geändert von Bergdohle; 05.05.2014, 15:58.
        „Meist ist der Sturz an sich gar nicht das Problem, sondern der Aufprall.“ Joe Simpson

        Kommentar


        • #5
          AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

          ja sehr ungute Stimmung dort oben offenbar, Zitat vom Pächter:

          "Andy Edlinger:

          Ich habe bis heute keine Stellungnahme zu der ganzen Situation abgegeben.Nachdem verschiedene Fragen in der Petition aufgetaucht sind,habe ich mich dazu entschlossen einen Teil der Vorfälle hier und jetzt zu veröffentlichen :

          Ich bin Pächter der Stockerhütte seit dem 1.Juni 2012 . Als ich mich im März 2012 für die Bewirtschaftung des Objekts beworben habe , wurde ich von verschiedenen Stellen und vielen Personen vor dem Landwirt Gerald Schmalzl gewarnt
          Entgegen aller Warnungen und Vorurteile zum Trotz, versuchte ich mit Herrn Schmalzl ein gutes nachbarschafliches Verhältnis aufzubauen. Ich kaufte alle möglichen Produkte von Ihm, wie z.B. Heizholz, Eier und Schnaps.Wenn er zu mir in die Hütte kam, war er immer mein Gast und seine Konsumation ging auf Kosten des Hauses.
          Die Probleme mit Ihm begannen nach wenigen Wochen. Bei von Ihm durchgeführten Bauarbeiten auf seinem Gründstück wurde die zur Hütte führende Telefonleitung weggebaggert. Ich verständigte sofort das Serviceteam von A1, das erst beim 3.Besuch den Schaden fand, weil Herr Schmalzl die Beschädigung des Kabels nicht gemeldet hatte.
          Wir waren dann 3 Monate ohne Festnetz und Internet, da Herr Schmalzl A1 nicht auf sein Grundstück ließ, und dem Serviceteam die Reparatur des Kabels untersagte.
          Den nächsten Vorfall mit Herrn Schmalzl gab es dann am Leopolditag 2012.
          Das Wetter war sehr schön fur diese Jahreszeit , und viele Gäste saßen im Außenbereich der Hütte. Herr Schmalzl kam mit seinem Traktor und zog stundenlang riesige Baumstämme zwischen den besetzten Sitzplätzen hin und her, das mit großer Geschwindigkeit, wobei er die Gäste gefährdete und diese auch durch diese Aktion vertrieb. Ich blieb dabei sehr ruhig und sagte nichts zu ihm deswegen. Erst als er mit dem Baumtransport fertig war und mir sagte, das ich mein Auto wieder auf meinen Parkplatz hinter dem Haus stellen könnte, sah ich die wahren Ausmaße seiner Aktion. Der gesamte Bereich , rund um die Hütte, sah aus als wäre er mit einem Pflug durchgefahren und hätte alles umgeackert.Ich machte Ihn freundlich darauf aufmerksam und fragte Ihn ob er den ursprünglichen Zustand wieder herstellen würde. Er beantwortete meine Frage mit einem mürrischen Ja .In diesem Moment informierte ich Herrn Schmalzl auch, das am darauffolgenden Tag um 10 Uhr vormittag die Hainfelder Brauerei mit einer Lieferung zu Hütte kommt.
          Am nächsten Tag um 10 Uhr vormittag bekam ich dann den Anruf vom Bierfahrer das er am Parkplatz der Stockerhütte ist.Ich und mein Koch fuhren sofort den Berg hinunter Richtung Parkplatz, um das Gatter zu öffnen.
          Beim Runterfahren durch den Wald lag plötzlich ein riesiger frisch gefällter Baum über dem Weg und Herr Schmalzl bearbeitete denselben mit seiner Motorsäge. Ich wartete vorerst einige Minuten im Auto, damit rechnend das Herr Schmalzl den Baum aus dem Weg räumen wurde. Er sah mich vom ersten Moment an, machte aber keine Anstalten mir die Durchfahrt zu ermöglichen.Ich stieg dann nach einigen Minuten des Wartens aus dem Auto aus und fragte Ihn höflich wie lange es noch dauern würde um weiterfahren zu können, da der Biertransport unten wartete.
          Er sah mich mit einem sehr aggressiven Gesichtsausdruck an und fragte mich in einem sehr provozierenden Ton, ob ich denn Stress hätte, weil er habe keinen. Ich überhörte diese Provokation und fragte Ihn nochmals um die Durchfahrt. Er wurde daraufhin sehr ausfällig und beleidigend. Ich bat Ihn freundlich aber bestimmend mich nicht zu provozieren und mir den Weg freizumachen Er sagte mir es würde 12 Minuten dauern. Ich bedankte mich und wollte schon wieder ins Auto einsteigen, da fiel mir der Vorfall vom Vortag ein. Ich befragte daraufhin Herrn Schmalzl wann er das von Ihm beschädigte Gelände im Außenbereich der Hütte planieren würde. Er gab mir daraufhin in einem sehr aggressiven Ton die Antwort , dass Ihn das nicht interessiern würde und er werde das nicht richten. Außerdem hätte ich ja sowieso genug Zeit um die von Ihm gemachten Schäden selber zu entfernen.
          Seit diesem Vorfall wurde ich ständig von Herrn Schmalzl angepöbelt, Gäste die am Parkplatz parken werden von Ihm belästigt, er versucht auch sehr oft Gästen den Besuch der Hütte auszureden und die Betreiber schlecht zu machen. ,Er terrorisiert uns ständig mit seiner Anwesenheit auf dem Grundstück der Naturfreunde auf dem die Stockerhütte steht, wobei er die Hütte, Sonnenschirme,das Vordach, unser Auto und auch Gäste fotografiert.. Er ist sogar mit dem Traktor bis zum Gipfelkreuz gefahren, welches sich auf unserem Pachtgrundstück befindet, hat dort den Traktor mit laufendem Motor geparkt und auch wieder Gäste fotografiert.Wenige Stunden später, es war schönes Wetter und die Terrasse der Stockerhütte war gut besucht, ist er mit hoher Geschwindigkeit mit seinem Traktor zwischen den von den Gästen besetzten Tischen und dem Eingangsbereich zur Hütte durchgefahren und hat damit Gäste und Personal der Stockerhütte gefährdet. Im Zuge dieser Durchfahrt hat er einen Liegestuhl zusammengefahren, der neben dem Weg plaziert war. Gott sei Dank war dieser Liegestuhl nicht von einem Gast belegt, aber 2 Liegestühle weiter sind schon Gäste in der Sonne gelegen. Nachdem Herr Schmalzl den Liegestuhl überfahren und zerstört hatte, fuhr er ohne eine Reaktion zu zeigen einfach weiter.
          Seit Mitte September verweigert Herr Schmalzl auch unseren Lieferanten die Zufahrt zur Stockerhütte. Unter anderen auch dem Kanalnotdienst Fischer Wilhelmsburg. Als in einem Gespräch mit Herrn Schmalzl der Eigentümer der Firma Fischer, Herr Fischer besagten Herrn Schmalzl darauf aufmerksam machte dass seine Firmenfahrzeuge einen Status wie die Feuerwehr haben, erklärte Schmalzl, er würde auch nicht die Feuerwehr oder die Rettung rauffahren lassen, weil wenn es nach Ihm geht können dort oben Alle krepieren.

          Es gibt nur eine Zufahrt zur Stockerhütte für uns als Betreiber (die auch auf der Hütte wohnen),für Lieferanten und Einsatzfahrzeuge. Diese führt zum Teil durch das Grundstück von Herrn Schmalzl.

          Ich möchte in diesem Kommentar auch noch erwähnen, das Herr Schmalzl vor ungefähr einem Jahr zu mir und meiner Frau gesagt hat, das er die Stockerhütte vernichten werde, und so lange keine Ruhe geben wird, bis das Objekt geschlossen ist."
          Zuletzt geändert von bluehouse3843; 05.05.2014, 18:43.

          Kommentar


          • #6
            das liest sich sehr beunruhigend...

            Kommentar


            • #7
              AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

              Eigentlich gehören solche Leute in Behandlung. Wenn jemand mit einem Traktor Amok fährt und Gartensessel zerstört, muss man die Gesellschaft vor solchen Leuten schützen. Grundbesitz allein kann da keine Entschuldigung für solche Entgleisungen sein. Zwangsbehandlung und gleich Enteignung des Streifens zur Hütte..... Zumal die Vorpächter und die Hütteneigner ähnliche Erfahrungen gemacht haben dürften. Mit dem Erlös der Zwangsenteignung wird dann gleich die Behandlung bezahlt.
              wennst runter willst, musst vorher rauf.....

              Kommentar


              • #8
                das wiederum liest sich nicht minder beunruhigend...

                Kommentar


                • #9
                  AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                  Hallo Leute und lieber Hüttenwirt!

                  Ich weiß nicht ob ihr schon mal was von Fahrerflucht gehört habt?
                  Warum ruft ihr nicht die Polizei wegen dem Schaden? Wie aus dem Text gelesen war es ja auf Grund und Boden der Hüttenpacht! Ist egal in welcher Höhe der Schaden ist, der bekommt so eine aufgebrummt das ihm hören und sehen vergeht. Es wird doch genug Zeugen geben die das bestätigen können wer den Schaden an den Liegestühlen verursacht hat. Also, wenn reden nichts hilft, wie ich aus dem Text entnehmen kann, da hilft nur mit der fetten Keule eine übers Haupt! Bitte aber nicht wirklich zuschlagen!!! Anzeigen sofort und nicht warten!!!!!!!

                  LG Der Wandersmann
                  Zuletzt geändert von Wandersmann; 06.05.2014, 22:40.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                    Ich bin mir sicher der ist Hobby - und Freizeitjäger (= Persönlichkeitsstörung).
                    Besser nicht provozieren sonst gibts wieder einen Amoklauf.

                    Ich denke, das Gejammere vom Hüttenpächter bringt garnichts. Rechtliche Schritte einleiten und zwar schnellstens.
                    Zuletzt geändert von bergsteirer; 07.05.2014, 09:58.
                    La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                    [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                      Vorgänge wie dieser haben im Allgemeinen eine Vorgeschichte, von der wir hier nix wissen, schon gar nicht aus Sicht BEIDER Seiten. Obendrein ist die Eskalation bereits erfolgt, da eine Lösung im Eigenbereich ganz offensichtlich nicht mehr erfolgt.
                      Zu so einem Zeitpunkt "Ratschläge" aus der Ferne abzugeben und ein Vokabular a`la "Zwangsbehandlung", "Persönlichkeitsstörung" und "Fahrerflucht" auszupacken, ist wohl kaum hilfreich und kann den Konflikt allenfalls zusätzlich anheizen. Das ist auch für den Wirt kontraproduktiv.

                      LG Michael
                      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                        Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                        Ich denke, das Gejammere vom Hüttenpächter bringt garnichts. Rechtliche Schritte einleiten und zwar schnellstens.
                        Der Hüttenwirt hat natürlich einen Anwalt beauftragt, aber das dauert halt bei Gericht.
                        Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                          Beitrag im Kurier:

                          Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                            Offensichtlich gibt es hier bereits juristische Auseinandersetzungen an mehreren "Fronten". Solche Sitautionen sind nicht selten ziemlich verfahren, weil sich die Beteiligten jeweils subjektiv im Recht fühlen. Eine Petition wird daran nichts ändern. So etwas ist ein Fall für einen professionellen Mediator, der entprechende Bereitschaft der Kontrahenten vorausgesetzt, eine gemeinsame Lösung erarbeiten kann. Es wäre jedenfalls interessant zu wissen, was den zitierten Streit um die Zufahrtsstraße ausgelöst hat.
                            Weinviertelradler

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Stockerhütte (Wienerwald, NÖ): Konflikt um Zufahrtsberechtigung

                              @Bassist
                              Ich erteile keine Ratschläge, nur wenn dir jemand etwas zerstört würdest du dich sicher auch wehren.
                              Es ist sicher leicht hier etwas zu schreiben wenn man den Hintergrund des Streites nicht kennt, aber mutwillige Zerstörungen dürfen auch nicht geschehen. Wenn der Landwirt nur rundum schlägt, gehört er in die Schranken gewiesen und hier wäre ein Ansetzpunkt.
                              Ist eben nur meine persönliche Meinung.

                              Irgendwo im Text oben hab ich auch gelesen, dass es das schon bei den Vorpächtern gegeben hat. Warum wohl? und das jeder Hüttenwirt gegen den Bauern ist kann ich mir nicht denken.

                              Lg
                              Der Wandersmann

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X