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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

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  • #16
    AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

    ich kann jetzt nur von uns sprechen, auf anderen Hütten ist das sicher anders.

    Reservierungen ohne Vorauszahlung kann man vergessen.
    Bevor wir Vorauszahlungen erhoben haben war es durchaus nicht ungewöhnlich wenn eine Gruppe unter verschiedenen Namen für sämtliche Samstage im August mit einem Sicherheitsaufschlag von 50% Schlafplätze reserviert hat.
    Das hat dazu geführt, dass wir im allgemeinen ab Anfang/Mitte Juli für kein einziges Wochenende bis Mitte September noch freie Plätze hatten.

    Wer dann relativ kurzfristig reservieren wollte, bekam von mir eine Absage. Tatsächlich war dann die Hütte selbst an schönen Wochenenden nicht einmal annähernd voll. Zum Ärgernis derer die wegen der vollen Hütte zuhause gelblieben sind.

    Seit wir Vorauszahlungen eingeführt haben, hat sich das grundlegend geändert. Wir haben für sämtliche Tage dieser Saison noch frei Plätze.

    Mir geht es bei den Vorauszahlungen nicht darum, einen finanziellen Ausfall zu kompensieren, sondern diese "sicherheitshalber" Reservierungen zu unterbinden.

    Früher hatten wir 5,-€ Vorauszahlung. Das war zu wenig, denn diese 5 € taten nicht weh genug, so dass zwar die Vorauszahlung "sicherheitshalber" getätigt wurde, aber dann doch nicht rechtzeitig storniert wurde.
    der Effekt war der gleiche wie ohne Vorauszahlung.
    Jetzt mit 10,- € Vorauszahlung funktioniert das recht gut.

    Warum manche Hüttenwirte 15 € (ich habe auch schon von 20,- € gehört) Vorauszahlung erheben weiß ich nicht. Möglicherweise spielt dort dann der finanzielle Ausgleich schon ein Rolle. Nach meiner Meinung zu recht.

    Wenn die Vorauszahlung über dem Nächtigungspreis liegt (z.B. bei Kindern)mag das auf den ersten Blick widersinnig erscheinen, aber man kann nicht auch noch unterschiedliche Beträge bei Vorauszahlungen erheben. Es würde vermutlich dann nur noch für Kinder reserviert.

    Und ob Hüttenwirte das dürfen? Ich vermute ja, denn sonst würden sie es nicht machen.

    hg Roman

    PS Was ist, oder wie verhält sich eigentlich ein passiv-aggressiver Hüttenwirt?

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    • #17
      AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

      Natürlich muss der Wirt kostendeckend arbeiten.... Natürlich ist sein Preis an seine Kostenstruktur gebunden....

      ...wenn der Wirt nicht seine Kosten deckt. Es ist Problem des Wirts. Er muss darauf reagieren und seine Preise dementsprechend gestalten.

      Wer kriegt im Falle eines Nicht-Erscheinens eigentlich die Reservierungsgebühr?
      Also das verstehe ich jetzt nicht.

      Wenn dem Hüttenwirt zugestanden wird, dass er kostendeckend arbeiten muss, und dementsprechend seine Preise gestaltet, dann legt er eben dementsprechend die Kosten für die Vorauszahlung fest, so dass seine Kosten gedeckt sind.
      Und die liegen eben höher als der Übernachtungspreis, den er im Regelfall (bei AV Hütten) noch nicht einmal selbst bekommt.

      Wenn er diese Kosten auf alle Speisen und Getränke umlegt, dann muss ein Tagesgast für das Nichterscheinen eines Übernachtungsgastes bezahlen.
      Mit der Vorauszahlung trifft es aber den tatsächlichen Verursacher.

      hg
      Roman

      Kommentar


      • #18
        AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

        Das heißt, du als Hüttenwirt wünscht dir eher, dass ein Gast mit Reservierung nicht aufkreuzt, als dass er kommt und nichts konsumiert? Würdest du dir nicht eher wünschen, dass dir die Sektion vom Nächtigungspreis zumindest deine anteiligen Kosten zugesteht?

        Kommentar


        • #19
          AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

          Stimme shorty60 voll kommen zu. Das Nächtigungsgeld kommt in der Regel der Sektion zugute. Mitunter bekommt der Pächter ein Bedienungsgeld. Seit der Einführung vom Infrastrukturbeitrages habe ich diesen in meinen Jahren als Hüttenwirt nicht fünfmal kassiert, zumal diese Regelung eine reine Augenauswischerei ist, da er nur von 100% Selbstversorgern eingehoben werden darf. Konsumiert er 1l Teewasser gilt er als zahlender Gast...... . Die Erziehung folgt am Besten über den Klingelbeutel, bei 8.000 Übernachtungen hatte ich einiges an Aufwand, die Anzahlung zu managen. Schlussendlich blieben nicht einmal 1.000,- als Stornogebühr übrig. D.h. die Gäste haben von sich aus rechtzeitig storniert.... Erziehungsziel erreicht..

          LG vom Tal
          Janky

          Kommentar


          • #20
            AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

            Zitat von schorty60 Beitrag anzeigen
            PS Was ist, oder wie verhält sich eigentlich ein passiv-aggressiver Hüttenwirt?
            Passive Aggressivität zeichnet sich meiner Meinung nach durch eine übermäßige Gewichtung der eigenen Interessen aus, sowie über den Aufbau struktureller Widerstände um die Interessen anderer rücksichtslos abzuwehren und sich davon abzugrenzen.

            Ein hochspannungs geladener Zaun gegen Flüchtlinge wäre passiv-aggressiv. Sie müssen ja nicht versuchen, ihn zu überklettern.

            In Zeiten großen Ansturms die Vorauszahlung ohne Notwendigkeit so in die Höhe zu treiben, bspw. auf 25 € mit dem Hintergedanken: "dann kommt mehr zahlungskräftiges Publikum, das mehr konsumiert" würde ich für passiv-aggressiv gegenüber anderen weniger konsumwilligen AV-Mitgliedern halten (wenn es einen Hüttenwirt gäbe, der so denken und planen würde).

            Einen Gast in der Dämmerung abzuweisen, weil er keine Halbpension möchte, halte ich für passiv-aggressiv.

            Wiederum könnte man auch interpretieren, dass es passiv-aggressiv von einem Gast wäre, ohne Reservierung mit zehn Mann aufzuschlagen, um den Wirt vor vollendete Tatsachen zu stellen. Und vollkommen darauf zu pfeifen, ob er organisatorisch gerade in Flammen steht.
            Zuletzt geändert von Rety; 27.06.2017, 19:53.

            Kommentar


            • #21
              AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

              Servus Rety,
              danke, ich hab's verstanden. Aber ich konnte mir unter "passiv agressiv" nichts vorstellen.

              @ urbazi
              ich weiß nicht wo du bei mir rausliest, dass mir ein Gast lieber wäre der zwar eine Reservierung hat aber nicht aufkreuzt.

              Wie gesagt, bei mir hat die Vorauszahlung nicht denn Sinn Kosten zu decken, die durch das Nichterscheinen entstanden sind.
              Deshalb haben wir auch eine sehr viel großzügigere Stornoregelung als zum Beispiel der Alpenverein sie vorschlägt.

              Wer für Samstag reserviert hat, kann bis spätestens Freitag Null Uhr stornieren.
              Wer später storniert und nicht auf der Hütte erscheint, dem verfällt die Vorauszahlung.

              hg
              Roman

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              • #22
                AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                Zitat von schorty60 Beitrag anzeigen
                Und die liegen eben höher als der Übernachtungspreis, den er im Regelfall (bei AV Hütten) noch nicht einmal selbst bekommt.

                Wenn er diese Kosten auf alle Speisen und Getränke umlegt, dann muss ein Tagesgast für das Nichterscheinen eines Übernachtungsgastes bezahlen.
                Der Tagesgast bezahlt doch anscheinend traurigerweise ja sowieso schon für den Übernachtungsgast, wenn dieser nichts konsumiert. Nur zahlt der Übernachtungsgast uU mehr, wenn er nicht kommt.


                Ich finde an deiner Art von Vorauszahlung übrigens nichts auszusetzen. Es ist verständlich, dass man sich irgendwas einfallen lassen muss, um no-Shows gering zu halten; mit deiner Stornoregelung und deinem Vorauszahlungsbetrag ist bestimmt nicht übers Ziel geschossen.

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                • #23
                  AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                  Zitat von janky Beitrag anzeigen
                  prinzipiell finde ich eine Vorauszahlung sinnvoll. Wenn ich es recht im Kopf habe, sind Höhe und Rückerstattungsmodi in der HüO vorgegeben...
                  Dort steht nur: "Es steht den Hüttenbewirtschaftern frei Anzahlungen einzuheben bzw. im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt eine angemessene Stornogebühr geltend zu machen."

                  Prinzipiell finde ich eine Vorauszahlung wie gesagt auch sinnvoll. Es ist die Kombinatuion aus Höhe und Stornokonditionen die mich nervt.

                  An meine Übernachtung bei dir vor ein paar Jahren habe ich übrigens nur beste Erinnerungen!

                  Zitat von Rety Beitrag anzeigen
                  Angebot und Nachfrage regeln den Markt.
                  da bin ich an sich voll bei dir. Nur: eine AV-Hütte unterliegt nicht einfach so dem Markt. Ich würde mich auch nicht über eine Anzahlung im Hotel wundern. Ich bin Vereinsmitglied damit mit der Service der Nächtigung auf einer Hütte zu einem angemessenen Preis zur Verfügung steht.


                  Ich überweis' dann halt mal.
                  Zuletzt geändert von beigl; 28.06.2017, 22:47.
                  Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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                  • #24
                    AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                    Die AV Hütte ist aber auch nicht Liebhaberei, wo jeder von uns mal eine Saison für Kost und Logis arbeitet und reihum einer den Wirt macht.

                    Es ist eine Mischform. Die Immobilie trägt der AV, auch wir mit unseren Beiträgen. Aber deshalb kostet ja auch die Übernachtung nur 13 €. Wovon der Wirt nichts kriegt. Wenn das ein kommerzieller Betrieb wäre, wo der Hüttenwirt auch noch die Hütte gebaut und finanziert hat, und wartet, dann wären das schlimmere Preise als in der Schweiz.

                    Ich hoffe mal, dass die Sektionen und die Wirte unter sich die Kostenstruktur und die Erträge/Gewinne offenlegen. Und dann zu einem Wirt mit angemessenen Konditionen kommen.

                    Aber auch hier bestimmt Angebot und Nachfrage den Preis. Wenn der Wirt sich hinterher für ein Taschengeld aufreibt, dann wird keiner mehr den Wirt machen, dann können sich die Sektionen dummsuchen. Andererseits, wenn der Wirt einen schlechten Service macht, also die Mitglieder verachtet und ausbeutet, dann wird das den Verantwortlichen in der Sektion auch zu Ohren kommen.

                    So gesehen habe ich Vertrauen, dass das schon alles seine Richtigkeit hat. Das hier mal der Wirt über Gebühr gestresst wird, und dort mal der Gast, das ist wohl normal im Leben.

                    Trotzdem ist mir das zu viele Menschen auf Hütten, mich interessieren die Berge, deswegen meide ich diese Enge.
                    Zuletzt geändert von Rety; 28.06.2017, 20:13.

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                    • #25
                      AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                      Ich denk mir wenn das Online-Reservierungssystem mal in die Gänge kommt - in der Schweiz dürfte das ja ganz gut funktionieren - wird man sich auch innovativere Möglichkeiten überlegen können, das Problem de no-shows zu lösen.

                      Ich höre allen beteiligten Seiten immer recht intensiv zu - den Wirten, den Gästen, meiner Sektion. Alle drei haben recht unterschiedliche Vorstellungen und Interessenslagen sowieso. Verstehen tu ich denke ich alle, aber die Stornobedingungen haben mich bei einem 60er einfach nachdenklich gemacht.

                      Dass der Wirt von der Übernachtungsgebühr nichts kriegt wäre sowieso zu diskutieren - gerade aus Sektionssicht. Da tut sich auch was.
                      Zuletzt geändert von beigl; 28.06.2017, 23:34.
                      Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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                      • #26
                        AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                        Zahlt der Wirt denn Miete, dafür dass er mit dem Gebäude Produktionsmittel gestellt kriegt?

                        Wenn der Wirt was von der mageren Übernachtungsgebühr bekommt, dann werden die Sektionen die Beiträge erhöhen.

                        Was kostet denn der Unterhalt für einen hochalpinen Stützpunkt? Wenn mal Müll mit dem Heli geholt werden muss, oder wenn die Handwerker anrücken müssen, oder ein paar Paletten Dachziegeln oder eine Solaranlage hochmüssen?

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                        • #27
                          AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                          Es geht darum, dass auch der Wirt motiviert ist, Übernachtungsgäste zu haben. Bzw. zu binden - Stammgäste etc.. Mag auf hochalpinen Hütten nicht das Thema sein, aber es gibt genug potenzielle Cash-Cows für die Sektionen, deren Potenzial nicht ausgeschöpft wird, weil die Hütte als etwas höher gelegenes Wirtshaus geführt wird.
                          Zuletzt geändert von beigl; 28.06.2017, 23:39.
                          Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                            @beigl: DANKE!

                            ...dann habe ich mich getäuscht, dass das in der HüO steht. Dann stand es im Informationsschreiben bezüglich der Stornoregelung an die Hüttenwirte . Der DAV geht seit heuer moderatere Wege: "Ab einer Gruppengröße von 5 Personen darf bis 21:00 am Vorabend der Anreise 20% der Gruppe kostenlos storniert werden. (Habe ich immer gemacht, war ja froh wenn die Gäste gekommen sind)" "Anzahlung 10,-/Person (wie beim DAV.ÖAV, AVS), Minderjährige 5,- (gilt nur für DAV!, warum einfach, wenn es kompliziert auch geht.... man muss gewisse Veränderungen herbeiführen, damit einem die Sache irgendwann verleidet)... Stornogebühren entfallen, wenn die Hütte nur unter "Lebensgefahr" erreichbar ist.....

                            Dass die Einführung von Anzahlung/Storno zu Diskussionen führen wird, war/ist so sicher wie das Amen im Gebet, wird doch der Unart der Mehrfachreservierungen und NO-Shows finanziell einen Riegel vorgeschoben - und das ist gut so!!!!!!! In einer großen schwäbischen Sektion wurde bei deren JHV der Antrag gestellt, die Delegierten mögen sich bei der Hauptversammlung des DAVs gegen Anzahlung- und Stornoregelung bei den Hütten aussprechen...... .

                            Um es nochmals auf den Punkt zubringen:

                            Die ordnungsgemäße Verwaltung von Anzahlung/Rücküberweisung führt zu einem großen Aufwand für einen Hüttenpächter, der in der Saison sicherlich anderes zu tun hat, als täglich mehrmals sein Konto zu überprüfen, den Reservierungskalender mehrmals nach Zahlungseingang zu ändern, zusätzliche Mails bis in den Hauptverband zu beantworten usw....

                            Hüttenwirte würden gerne auf diesen Aufwand verzichten, wäre die Absagemoral besser, denn NO-Shows führen einfach zur Erhöhung der Einbußen.... .



                            LG vom Tal

                            Janky

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                            • #29
                              AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                              Nochmal: Aus meiner Sicht ist es am wichtigsten, dass die Sektion die Hütten und Selbstversorgerräume warten. Die und die Wege sind dort die Basis für absolut alles. Wenn das nicht stimmt, ist alles für die Katz. Deshalb bin ich gegen eine Umverteilung von Geld unter dem Strich von Sektion zu Wirt.

                              Meiner Meinung nach sollte es mir als AV-Mitglied uneingeschränkt freistehen, mich in einer Hütte selbst zu versorgen. Infrastrukturbeitrag von 5 € für Toilettenbenutzung, etc. finde ich aber OK. Wenn die Einnahmenverteilung anders strukturiert wird, dann bitte mit dem Ergebnis: keine Nötigung zur Teilnahme am gastronomischen Betrieb.

                              Ich suche dort Schutz vor Wetter. Den Wirt, sein Kochen und Servieren und die Gäste die er mit seinem Betrieb in die Berge zieht, brauche ich gar nicht. Lediglich die gesamte Pflege, die dadurch der Hütte zugute kommt, schätze ich. Deshalb ist auch der Infrastrukturbeitrag gerechtfertigt.

                              Unter dem Strich will aber (vielleicht?) die Mehrzahl den Gastronomiebetrieb. Und nicht wenige würden sonst gar nicht dorthingehen, wenn sie die Verpflegung tragen müssten. Das ist mir wohlbewusst. Deshalb nehme ich es sowieso wie es kommt, und passe meine Tourendurchführung den Gegebenheiten und meinen Bedürfnissen an.

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Reservierungs-/Stornogebühr Hütten

                                Lieber "Rety" ganz kann ich Deine Zeilen nicht auf die Reihe bringen:

                                Ich suche dort Schutz vor Wetter. Den Wirt, sein Kochen und Servieren und die Gäste die er mit seinem Betrieb in die Berge zieht, brauche ich gar nicht.
                                Bist Du schon einmal 2/3 Wochen durchs Gebirge gezogen, da musst ja nach Deiner Art zu Wandern einen Maulesel für die Verpflegung mitnehmen. Von was lebst den in dieser Zeit? Außer Du willst abmagern, aber da werden 2/3 Wochen doch zu lange sein.

                                LG
                                der 31.12.

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