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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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  • route einbohren

    seas

    hätte da ne frage:
    angenommen man findet einen noch unberührten felsen auf welchem man gerne klettern würde und dann dort ein paar bohrhaken setzen will ... darf man das dann einfach so ... oder muss man sich da erst mit irgendwelchen leuten absprechen (gemeinde oda ka)?
    der felsen liegt nicht direkt im wald ... deshalb ka ob in diesem fall das forstgesetz gilt (denn dann wärs doch erlaubt oda?) ... sondern in so ner art wiesen mit schroffen mixtur ...
    bevor noch irgendwer fragt wo das genau is ... u was das für routen werdn ... ka ... hab mir noch gar net alles so genau angschaut u bin mir auch noch gar net sicher obs sich wirklich auszahlt ... wenn is wetter heut haltet schau ichs ma wahrscheinlich heut noch an ...
    im vorraus schon mal danke für eure antworten

  • #2
    AW: route einbohren

    Na ja, wenn es eine wirklich aussagekräftige Antwort werden soll, dann braucht man da schon noch ein paar Informationen.
    In Österreich? In Deutschland? In der Schweiz? ...
    In welchem Bundesland bzw. Kanton?
    Liegt der Felsen in einem Nationalpark oder Naturchutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet oder...?
    Wie hoch ist der Felsen? (gemessen wird der niedrigste Abstand von Felsspitze bis zur Erdoberfläche, manch ein Felsen hat zwar 'ne hohe Wand-aber von hinten kann man quasi raufgehen)
    Wer ist der Eigentümer des Bodens, auf dem gewissermaßen der Felsen steht?

    So gibt's noch etliche Fragen, die zu klären wären, bevor man sagen kann, ob es geht und wen du fragen mußt.

    Rajiv, der gerade daran denkt, daß da jemand mit 'nem Akku-Schrauber durch den Elbsandstein zieht

    P.S.: Ich bin mir nicht sicher, aber eigentlich paßt dieses Thema wohl nicht wirklich gut ins Ausrüstungsforum.
    Zuletzt geändert von Rajiv; 09.08.2006, 13:30.
    Ich wünscht' ich wär ein Elefant,
    dann wollt ich jubeln laut,
    mir ist es nicht ums Elfenbein,
    nur um die dicke Haut.

    Kommentar


    • #3
      AW: route einbohren

      UI UI UI, da kannst die anständig die finger verbrennen..


      Schau mal im Grundbuch nach bzw frag bei der AV Sektion nach.

      Stephen, der sich grad denkt, wir jemand bohrhaken mit PU-Schaum in den Fels fixieren möcht

      Kommentar


      • #4
        AW: route einbohren

        Ist teilweise vielleicht interessant http://gipfeltreffen.at/showthread.php?t=10316&page=3

        -Dobro
        https://www.facebook.com/AlpinesNotfallmanagement

        Kommentar


        • #5
          AW: route einbohren

          Vor der Erschließung eines neuen Gebietes unbedingt den Grundeigentümer ausforschen und sein Einverständnis einholen. Es gab vor kurzem ein OGH Urteil, wonach der Einbohrer 400 Haken wieder entfernen muß.

          Kommentar


          • #6
            AW: route einbohren

            Zitat von Willy Nefzger
            wonach der Einbohrer 400 Haken wieder entfernen muß.
            wo war das?
            carpe diem!
            www.instagram.com/bildervondraussen/

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            • #7
              AW: route einbohren

              Nachzulesen bei www.lk-Salzburg.at unter LK Service/Waldbau und Forstbetrieb

              "Klettern und Grundeigentum
              Das Forstgesetz gestattet seit dem Jahr 1975 jedermann den Wald frei zu betreten und sich zu Erholungszwecken dort aufzuhalten. Die Anforderungen an den Wald werden seit diesem Zeitpunkt seitens der Allgemeinheit jedoch immer höher und vielfältiger.

              Dass der Gesetzgeber beim freien Betretungsrecht des Waldes aber durchaus Grenzen gesetzt hat, zeigt ein vor kurzem gefälltes Urteil des Obersten Gerichtshofes:

              Ein sportbegeisterter Kletterer hatte in jahrelanger Arbeit und völlig unbemerkt vom Eigentümer die stattliche Anzahl von 44 Kletterrouten mit mehr als 500 fixen Bohrhaken in eine Kletterwand im Kalkgebirge installiert. Er veröffentlichte sein Werk mit genauer Routenbeschreibung in einem marktgängigen Kletterführer und stellte sie zudem frei zugänglich ins Internet.
              Der Grundeigentümer bemerkte von den Vorgängen vorerst gar nichts. Erst als er eine Gruppe von 14 Kletterern aus Vöcklabruck, die gerade die Forststraße entlang kamen, nach dem Grund ihrer Anwesenheit in seinem Wald befragte, klärte sich die Sachlage auf. Einer der Teilnehmer legte den gerade erschienenen Kletterführer in Buchform vor und gab freimütig zu, dass er persönlich von dieser Kletterwand über das Internet Kenntnis erlangt hatte. Dort wäre die neu errichtete Kletterwand als „sehr spannend beschrieben“, für größere Gruppen würden sogar geführte Touren mit Benützung der Forststraße und der dortigen Jagdhütte angeboten.
              Der erstaunte Eigentümer forschte anschließend den Errichter der Kletterrouten aus, der auch der Autor des Kletterführers ist. Dieser gab zu, dass er selbst die Kletterrouten angelegt und für ihre Veröffentlichung gesorgt hatte. Weiters sei er der Meinung, dass der Wald ohnehin „allen gehöre“ und die Kletterrouten vom „freien Betretungsrecht des Waldes“ gedeckt seien. Er habe in dieser Angelegenheit zudem die finanzielle Unterstützung eines bedeutenden alpinen Vereins.

              Der überzeugte Kletterer war von seiner Meinung auch nach mehrmaligen Gesprächen nicht abzubringen, sodass der Grundeigentümer die Entfernung der Kletterrouten schließlich bei Gericht einzuklagen musste.
              In einem mehrjährigen Prozess stellte der Oberste Gerichtshof nun fest, dass das freie Betretungsrecht des Waldes durch diese Maßnahmen bei weitem überschritten ist. Er gab dem Grundeigentümer voll und ganz Recht, sodass der Kletterer nun bis Ende Oktober sämtliche Bohrhaken aus den angelegten 44 Kletterrouten wieder entfernen muss.

              Felsklettern ohne Hilfsmittel ist im Bereich von Waldgrundstücken sicher vom Betretungsrecht des Waldes erfasst. Insbesondere dann, wenn es sich nach dem bekannten Leitsatz „Hinterlasse nichts als deine Fußspuren“, um so genanntes „clean-climbing“ handelt, bei dem nach dem Klettern nur die Fußabdrücke zurückbleiben. Beim Anlegen von markierten und mit Bohrhaken versetzten Kletterrouten ist die Zustimmung des Grundeigentümers jedoch unbedingt erforderlich. In einem solchen Fall reicht es auch nicht aus, dass man die Zustimmung des Grundeigentümers annimmt, weil er den Vorgang duldet oder davon etwa gar nichts weiß. Die Zustimmung muss ausdrücklich erfolgen.
              Dies ist deshalb so wichtig, da Grundeigentümer die Wegerhalterhaftung auch für Kletterrouten trifft und sie im Falle eines Unfalls auch zur Haftung herangezogen werden können. Ein derartiger Fall ereignete sich vor geraumer Zeit in den Nördlichen Kalkalpen in Niederösterreich (Mietzi-Langer Wand), wo ein Kletterer abstürzte, sich schwer verletzte und den Grundeigentümer auf Schadenersatz und Heilungskosten klagte.

              Es ist deshalb für Grundeigentümer äußerst ratsam, Kletterrouten nur auf vertraglicher Basis zu gestatten. Im Rahmen der Vertragserrichtung kann neben einem Benützungsentgelt auch die Haftung für die Kletterrouten auf den Errichter oder Betreiber übertragen werden. Es empfiehlt sich weiters die laufende Instandhaltung zur Sicherung der Kletterrouten zu regeln.

              LK-Präsident Hannes Herndl zum Ausgang des Verfahrens: „Mit dem Gerichtsurteil ist sichergestellt, dass niemand ungefragt einen Klettersteig anlegen darf.“

              Autor: DI Mag. Klemens Weiß Oberösterreich14.06.2006"

              Persönlich finde ich es schon arg, ohne Erlaubnis des Eigentümers einen kompletten Klettergarten einzurichten, einen Führer herauszugeben und sogar die Forststraßenbenützung anzubieten.

              Damit wurde den Kletterern ein sehr schlechter Dienst erwiesen und ein Präzedenzfall geschaffen, der noch viele Probleme bringen wird. Jeder Grundeigentümer könnte nun unter der Behauptung, nicht einverstanden gewesen zu sein, vom Erschliesser verlangen die Routen wieder auszubohren. Den Namen des Betreffenden kann er leicht aud der Führerliteratur ersehen.
              Die ersten Anfragen in diese Richtung laufen schon bei alpinen Vereinen ein.
              Zuletzt geändert von Willy Nefzger; 10.08.2006, 16:40.

              Kommentar


              • #8
                AW: route einbohren

                Zitat von Willy Nefzger
                Dies ist deshalb so wichtig, da Grundeigentümer die Wegerhalterhaftung auch für Kletterrouten trifft und sie im Falle eines Unfalls auch zur Haftung herangezogen werden können. Ein derartiger Fall ereignete sich vor geraumer Zeit in den Nördlichen Kalkalpen in Niederösterreich (Mietzi-Langer Wand), wo ein Kletterer abstürzte, sich schwer verletzte und den Grundeigentümer auf Schadenersatz und Heilungskosten klagte.

                Und genau dieses Mizzi-Langer Urteil sagt eigentlich das Gegenteil von dem aus was du hier geschreiben hast.
                So gesehen ist die Gesetzeslage bei weiten nicht eindeutig.

                Kommentar


                • #9
                  AW: route einbohren

                  @ willy: danke für diesen artikel!

                  obwohl ich selber kletterer und nicht grundbesitzer bin muss ich denb einwänden des grundbesitzers völlig recht geben. dass der so blöd/borniert was auch immer war sich nicht vorher mit dem grundbesitzer auseinanderzusetzen versteh ich aber auch nicht.

                  ich erinnere immer wieder gerne an die sperrung des bundesherr klettergartens in weißbach/salzburg, was auch nur wegen ein paar ignoranten kletterern passiert ist die nicht einsehen wollen dass man als kletterer nur zu gast ist.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: route einbohren

                    Danke für die detaillieren Informationen. Find ich auch ein starkes Stück mit welcher Unverschämtheit der Erschliesser hier vorgegangen ist. Leider hab ich auch aus dem LK Artikel nicht herauslesen können um welches Gebiet es sich handelt.
                    carpe diem!
                    www.instagram.com/bildervondraussen/

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: route einbohren

                      Zitat von Joker
                      Und genau dieses Mizzi-Langer Urteil sagt eigentlich das Gegenteil von dem aus was du hier geschreiben hast.
                      So gesehen ist die Gesetzeslage bei weiten nicht eindeutig.
                      Das Mizzi-Langer Urteil betrifft nur die Haftung des Grundeigentümers für ausbrechende Umlenker, diese wurde ausgeschlossen. Das Recht auf Einbohren von Routen wurde nicht behandelt.

                      Die Rechtslage ist m.A. eindeutig: Grundbesitzer haben keine Haftung zu befürchten, können aber ihr Veto gegen eine Erschließung einlegen.
                      Zuletzt geändert von Willy Nefzger; 10.08.2006, 17:53.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: route einbohren

                        Zitat von Willy Nefzger
                        Das Mizzi-Langer Urteil betrifft nur die Haftung des Grundeigentümers für ausbrechende Umlenker, diese wurde ausgeschlossen. Das Recht auf Einbohren von Routen wurde nicht behandelt.

                        Die Rechtslage ist m.A. eindeutig: Grundbesitzer haben keine Haftung zu befürchten, können aber ihr Veto gegen eine Erschließung einlegen.


                        In den Erläuterungen vom Urteil steht meiner Meinung sowas in der Art:
                        "das Klettern" wurde als "Gehen (zu erholungszwecken->Forstgesetz)" aufgefasst, und die gebohrten Haken wurden "nur" als oberflächliche Verletzung des Felsens aufgefasst, sprich der Grundeigentümer kann das Klettern nicht verbieten, auch wenn er es wollte (ganz grob). Deshalb gabs auch keine Haftung des Grundeigentümers. Das heißt solang der Felsen "im Wald" sprich rechtlich Wald ist wirds schwierig hier was zu verbieten.

                        Wie gesagt, so hab ichs gelesen - wenns nicht so ist lass ich mich gerne belehren.

                        Möglicherweise ändert sich die Lage wenn irgendwas groß veröffentlicht wird (ohne einverständnis des eigentümers) und die besucherzahl gewöhnliche ausmaße überschreitet.

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                        • #13
                          AW: route einbohren

                          Das ist halt das Problem dass einige wenige nicht die Grenzen kennen und glauben sich um nichts kümmern zu müssen.

                          Wenn man zb bei der Mitzi-Langer-Wand (W) schaut.
                          Da liegen UNMENGEN an Dosen, Plastiksäcke, Flaschen uvm herum.
                          Warum können einige wenige den Platz nicht so verlassen wie sie in vorgefunden haben???

                          siehe auch http://www.gipfeltreffen.at/showthread.php?t=10714
                          sowie die Uneinsichtigkeit mancher Forumsteilnehmer.

                          Den Dreck muss ja auch jemand wegräumen, dass kostet dann aber wieder der Allgemeinheit was.
                          (ähnlich Hundtrümmerl in der Stadt, Sozialsystem und Soz. schmarozer uvm )

                          hör eh schon auf sonst komm ich noch vom 100te ins 1000te

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: route einbohren

                            Ich weiss zwar nicht ganz genau was Hundstrümmerl und Sozialschmarotzer mit der Sache zu tun haben aber offensichtlich gibts Gott sei Dank noch Menschen die lieber Handeln als stundenlang zu diskutieren,

                            oder wie die Indianer sagen:
                            Mehr Blitze in der Hand als Donner im Mund haben.
                            Ein paar von euch sind ja Liebhaber solcher Stammbuchsprüche.

                            Siehe Kollerwand dort hat sich der "Klettergarten" schon erledigt.

                            http://bergsteigen.at/de/bericht.aspx?ID=948

                            (.......)
                            Zuletzt geändert von bergsteirer; 12.08.2006, 10:43.
                            La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                            [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: route einbohren

                              Danke für den Link!

                              Endlich weis ich das es hier ums Tennengebirge geht:

                              Aber der Reihe nach: Inhaltlich ging es darum, dass ein Kletterer am Schildkar (Pass Lueg/Salzburg) im Lauf mehrerer Jahre insgesamt 44 Kletterrouten mit ca. 500 Bohrhaken eingerichtet hat.

                              (aus Bergsteirers Link entnommen)

                              Da stellt sich doch die Frage, ob diese Gebiet nicht als besonders sensibel zu betrachten ist, wenn sogar private Jagdinteressenten, die Region vom Bund kaufen wollen (was ja mittlerweile duch das wasserschutzargument zum Glück unmöglich gemacht wurde).

                              Die Emmerberger Förster sind glaube ich auch ein Fall für sich, und hier haben sich die Kletterer meines Wissens nie danebenbenommen.
                              carpe diem!
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