Ankündigung

Einklappen
2 von 4 < >

Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
3 von 4 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
4 von 4 < >


WICHTIG - BITTE BEACHTEN!!!

Bitte die Touren in jenes Bundesland eintragen wo der jeweilige Ausgangspunkt der Tour war!!!
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #31
    AW: Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

    schlage vor für klettersteige, an denen man sich " wie ein affe " emporhangeln muss, die bezeichnung

    " AFFENKLETTERSTEIG"

    einzuführen!

    das hat weder mit klettern, noch mit klettersteige etwas zu tun, das ist sensationsgier und gehört , meines erachtens verboten.

    wer seilhangln sill, soll in die turnhalle gehen und dort hinaufhangeln.

    die natur mit solchem unsinn zu verschandeln gehört verboten!
    Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

    asti, asti bandar ko bakaro!
    Langsam, langsam fang den Affen!
    Indisches Sprichwort

    Kommentar


    • #32
      AW: Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

      Zitat von daxy Beitrag anzeigen
      schlage vor für klettersteige, an denen man sich " wie ein affe " emporhangeln muss, die bezeichnung

      " AFFENKLETTERSTEIG"

      einzuführen!
      Kurt Schall, den ich nur ungern zitiere, schpricht in diesem Zusammenhang von einem "Hangel-Tschoch".
      La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
      [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

      Kommentar


      • #33
        AW: Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

        Zitat von daxy Beitrag anzeigen
        das hat weder mit klettern, noch mit klettersteige etwas zu tun, das ist sensationsgier und gehört , meines erachtens verboten.
        Naja, verbieten kannst Du das schlecht, aber für entbehrlich halte ich es allemal.
        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

        Kommentar


        • #34
          AW: Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

          Woaah, a F - Steig
          Jetzt föht nur mehr ana am Dachstein durchs Schlömmerdachl, der is donn G+
          (in den 70ern gabs in Trofaiach einen Schilift, da mußte man den Bügel selbst ins laufende Drahtseil einklinken, wär ja was für einen Panoramaklettersteiglift )
          Brauchst eh nur do auffi

          Kommentar


          • #35
            AW: Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
            der ist noch gar nix gegen den neuen klettersteig bei der leobnerhütte!
            heute vormittag geheime erstbegehung durch meine wenigkeit.
            start: hirscheggsattel.
            35 m B-C senkrecht zur spitze.
            dann dynamischer sprung auf eines der 5 stahlseile (wurde wegen des zu erwartenden massenandrangs fünfspurig aufgeführt). dynamo pflicht, da bei statischer vorgangsweise man sich die pratzerl verbrennen könnte.
            ca. 700 m lange frei hängende hangelstrecke ca 100 hm auf den ochsenboden.
            dort notausstieg (sprung in lacke).
            1200 m gorillarutsche in die rötz, 3 mal umsteigen.

            i sag nur:
            Bist eh net in den Zwischnmastn einidunnat?
            Brauchst eh nur do auffi

            Kommentar


            • #36
              AW: Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

              Zitat von Guru Beitrag anzeigen
              Bist eh net in den Zwischnmastn einidunnat?
              alles a frage der technik...
              die entwicklung geht ja in richtung blockierende klettersteigsicherungen. i hab da sowas testet...
              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

              bürstelt wird nur flüssiges

              Kommentar


              • #37
                AW: Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

                Was ich nicht verstehe ist Folgendes: Klettersteige der höchsten Schwierigkeit (senkrecht bis überhängend, ohne Trittstifte, lange Abstände zwischen den Befestigungs/Umhängpunkten) sind verantwortungsvoll mit KS-Sets nicht absicherbar. (Fangstoss wird zum fatalen/letalen Problem für die Technik bzw den menschlichen Körper.) Sinnvoll im Sinne einer dynamischen, „körperschonenden“ Sicherung wäre da eigentlich nur eine konventionelle Seilsicherung wie beim Felsklettern (ggf bei langen Stahlseil-Passagen mit weit auseinanderliegenden Befestigungspunkten mit eingeknüpften Bandschlingen?). Es stellt sich nur die Frage – wer wird, bzw würde eine „Extrem-Ferrata“ so gesichert begehen? Der „normale“ Klettersteigbegeher, der sich immer weiter in Richtung höchster Schwierigkeit gesteigert hat, beherrscht die nötige Seil- und Sicherungstechnik in der Regel nicht! Der „normale“ Felskletterer wird in der Regel kaum in einen solchen Klettersteig einsteigen. Das Herantasten an die eigene Leistungsgrenze und das Überwinden von Schwierigkeiten bietet auch ohne Stahlseil genug Herausforderung und Spaß. Fazit: Diejenigen, die solche Steiganlagen sicher (gesichert) begehen können, sind eher nicht das Zielpublikum und diejenigen, die es wahrscheinlich anlockt, können diese Klettersteige nicht sicher(gesichert) begehen. Irgendwie eine Sackgasse… aus der wahrscheinlich nur andere Sicherungsgeräte (wie etwa Steigklemmen auf Stahlseil) herausführen. Hoffentlich sprechen sich diese Geräte, die es in Frankreich geben soll und die in ähnlicher Form auch in Seilgärten angewandt werden, auch bei den Extrem-Klettersteiggehern herum und setzen sich rechtszeitig durch. Sonst graut mit jetzt schon vor der Vorstellung der möglichen schweren Unfälle im Falle eines Sturzes.

                Kommentar


                • #38
                  AW: Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

                  Schwachsinn pur !

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

                    Zitat von Reinhold Viehberger Beitrag anzeigen
                    Was ich nicht verstehe ist Folgendes: Klettersteige der höchsten Schwierigkeit (senkrecht bis überhängend, ohne Trittstifte, lange Abstände zwischen den Befestigungs/Umhängpunkten) sind verantwortungsvoll mit KS-Sets nicht absicherbar. (Fangstoss wird zum fatalen/letalen Problem für die Technik bzw den menschlichen Körper.) Sinnvoll im Sinne einer dynamischen, „körperschonenden“ Sicherung wäre da eigentlich nur eine konventionelle Seilsicherung wie beim Felsklettern (ggf bei langen Stahlseil-Passagen mit weit auseinanderliegenden Befestigungspunkten mit eingeknüpften Bandschlingen?). Es stellt sich nur die Frage – wer wird, bzw würde eine „Extrem-Ferrata“ so gesichert begehen? Der „normale“ Klettersteigbegeher, der sich immer weiter in Richtung höchster Schwierigkeit gesteigert hat, beherrscht die nötige Seil- und Sicherungstechnik in der Regel nicht! Der „normale“ Felskletterer wird in der Regel kaum in einen solchen Klettersteig einsteigen. Das Herantasten an die eigene Leistungsgrenze und das Überwinden von Schwierigkeiten bietet auch ohne Stahlseil genug Herausforderung und Spaß. Fazit: Diejenigen, die solche Steiganlagen sicher (gesichert) begehen können, sind eher nicht das Zielpublikum und diejenigen, die es wahrscheinlich anlockt, können diese Klettersteige nicht sicher(gesichert) begehen. Irgendwie eine Sackgasse… aus der wahrscheinlich nur andere Sicherungsgeräte (wie etwa Steigklemmen auf Stahlseil) herausführen. Hoffentlich sprechen sich diese Geräte, die es in Frankreich geben soll und die in ähnlicher Form auch in Seilgärten angewandt werden, auch bei den Extrem-Klettersteiggehern herum und setzen sich rechtszeitig durch. Sonst graut mit jetzt schon vor der Vorstellung der möglichen schweren Unfälle im Falle eines Sturzes.
                    bumm. der erste wirklich absolut sachliche beitrag.
                    dem ist zuzustimmen.

                    und - das problem wird sich immer mehr zuspitzen. immer mehr gemeinden/vereine werden es sich nicht nehmen lassen, mit fördermittel derart zweifelhafte anlagen zu errichten.

                    die begeher wiederum sind nur zu einem geringen teil körperlich fähig, solche anlagen zu begehen und - was noch schlimmer wiegt - in einem noch geringeren ausmaß in der lage, eine begehung vom sicherungstechnischen aspekt betrachtet, richtig durchzuführen. und - ebenso krass - in keinster weise über die physik informiert.

                    man gehe in ein beliebiges sportgeschäft und sehe zu, wer alles sich so ein klettersteigset kauft.

                    und dann gehts ab in die berg...

                    beim in vergleichbaren regionen erfolgtem felsklettern (nicht klettergarten) gibts mehrere filter: körperliche fertigkeit, sicherungstechnik, zustieg, einstieg finden, orientierung, absicherung...

                    all das fällt bei klettersteigen weg.

                    was mich aber wundert: errichtet eine gemeinde/ein verein einen beachvolleyballplatz mit 1 sandkiste, 1 netz, 2 stehern und einem jausenbankerl brauchts dafür eine baubewilligung nach dem baug (zumindest nach unseren stmk. landesjuristen *gg*).

                    bitte, nennt mir einen klettersteig in der steiermark mit baubewilligung?

                    hmm, als böser mensch könnt man ja... abbruch veranlassen?
                    mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                    bürstelt wird nur flüssiges

                    Kommentar


                    • #40
                      AW: Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

                      Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                      bitte, nennt mir einen klettersteig in der steiermark mit baubewilligung?
                      Na, das hieße aber mE auch den Bauwerksbegriff ein bissl zu überstrapazieren, ein paar Schrauben in einem Fels und ein Drahtseil... Da sind ganz andere Dinge bewilligungsfrei.

                      hmm, als böser mensch könnt man ja... abbruch veranlassen?
                      Ohne Parteistellung? :-)
                      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                      Kommentar


                      • #41
                        AW: Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

                        wozu eigentlich das ganze klettersteigeraffel (= Bremsplatte, naht etc.),
                        welches bei 4 KN (+/-, angeblich...) auslöst, wenn dann ein entsprechender sturz als fatal-letal gewertet wird ?

                        wär' halt schon schlau, zumindest (wieder) brustgurte zu verkaufen,
                        ned nur - wie inzwischen im fachhande üblich geworden- helm/hüftgurt/ks.

                        bei intersport etc. würd's mich ja nicht überraschen, der so genannte fachhandel zieht da auch eifrig mit, eigentlich traurig.

                        http://www.schwanda.at/relaunch/shop...&showAll=false

                        Kommentar


                        • #42
                          AW: Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

                          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                          Na, das hieße aber mE auch den Bauwerksbegriff ein bissl zu überstrapazieren, ein paar Schrauben in einem Fels und ein Drahtseil... Da sind ganz andere Dinge bewilligungsfrei.
                          der ansicht war ich bislang auch. wurde aber in zwei speziellen fällen eines besseren belehrt.

                          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                          Ohne Parteistellung? :-)
                          hmmmm. § 41 abs 1 z 1 stmk baug, wenn man in anologie zur landesmeinung, beachvolleyballplätze seien bauwerke, auch klettersteige darunter subsumiert.
                          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                          bürstelt wird nur flüssiges

                          Kommentar


                          • #43
                            AW: Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

                            Naja, "anregen" kann man sowas natürlich immer...

                            Zum Begriff der Bauwerks: Jede bauliche Anlage "zu deren Errichtung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind, die mit dem Boden in eine Verbindung gebracht wird und die wegen ihrer Beschaffenheit die öffentlichen Interessen zu berühren geeignet ist." Hm, bautechnische Kentnisse? Das ganze Baugesetz gilt aber eh nicht für bauliche Anlagen, die nach forstrechtlichen Vorschriften einer Bewilligung bedürfen, soweit es sich nicht um Gebäude handelt; vielleicht haben die Errichter ja eine Genehmigung nach dem ForstG?
                            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                            Kommentar


                            • #44
                              AW: Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

                              Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                              Naja, "anregen" kann man sowas natürlich immer...

                              Zum Begriff der Bauwerks: Jede bauliche Anlage "zu deren Errichtung 1 bautechnische Kenntnisse erforderlich sind, die 2 mit dem Boden in eine Verbindung gebracht wird und die wegen ihrer 3 Beschaffenheit die öffentlichen Interessen zu berühren geeignet ist." Hm, bautechnische Kentnisse? Das ganze Baugesetz gilt aber eh nicht für bauliche Anlagen, die nach forstrechtlichen Vorschriften 4 einer Bewilligung bedürfen, soweit es sich nicht um Gebäude handelt; vielleicht haben die Errichter ja eine Genehmigung nach dem ForstG?

                              zu 1: bautechnische kenntnisse sind sicher erforderlich. die verankerungen sind ja alle aus dem baubereich, auch ein bisserl wissen um den untergrund ist unabdingbar. diese voraussetzung ist gegeben.

                              zu 2: mit dem boden verbunden. no na, ist ja festgemacht.

                              zu 3: wegen beschaffenheit öffentliche interessen zu berühren... na gewiss doch. die anlage ist jedermann zu gleichen bedingungen zugänglich, also einem öffentlichen verkehr; dieser muss entprechend sicher verlaufen. öffentliche sicherheit ist ein öffentliches interesse. die sicherheit der bauwerke war ja seinerzeit der eigentliche grund zur erlassung der ersten diesbezüglichen rechtsvorschriften.

                              zu 4: das forstg gilt nur für wald. man muss sich also das grundstück näher anschauen; aber die meisten kst sind doch net wirklich im wald. überdies handelt es sich bei einem klettersteig gewiss nicht um eine forstliche anlage.

                              so betrachtet, auf gehts, burschen...
                              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                              bürstelt wird nur flüssiges

                              Kommentar


                              • #45
                                AW: Klettersteig Schwierigkeitsgrad: F hinauf zur Bürgeralm?

                                Zitat von w56 Beitrag anzeigen
                                Schwachsinn pur !
                                Du meinst Deinen Beitrag?

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X