Ankündigung

Einklappen
2 von 4 < >

Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
3 von 4 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
4 von 4 < >


WICHTIG - BITTE BEACHTEN!!!

Bitte die Touren in jenes Bundesland eintragen wo der jeweilige Ausgangspunkt der Tour war!!!
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Mountainbike Bürgerinitiative

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #46
    AW: Mountainbike Bürgerinitiative

    @ bergpeter und alle anderen,

    das Problem liegt nicht an den Forststrassenbesitzern und -.erhaltern, sondern vielmehr daran, das wie immer auch das Gesetz geschrieben ist oder wird, der "Regress Paragraph" unbehelligt bleibt.
    Das bedeutet das im Falle eines Unfalles auf einem z.B.: Forstweg der Erhalter zwar im neuen Gesetz nicht verpflichtet wird dem Verunfallten zu entschädigen, was aber bedeutungslos ist, da der Verunfallte bei einer ärztlichen Behandlung (Spital u.s.w.) angeben muß wie es passiert ist und sich daraufhin die Sozialversicherung mit dem Erhalter der Strasse in Verbindung setzt.
    Die Kosten einer solchen ärztlichen Versorgung werden natürlich selbstverständlich von der jeweiligen Sozialversicherung übernommen (so der Verunfallte eine besitzt), aber auf dem Regresswege von der jeweiligen Sozialversicherung wieder vom Strassenerhalter zurückgefordert. Diese Kosten sind oft sehr hoch, weshalb der Strassenerhalter ganz besonders darauf achtet das niemand auf seiner Forststrasse fährt (und somit das Risiko eines Unfalles eingeht) !
    Man müßte also den Hebel bei den Sozialversicherungsanstalten ansetzen und diese zwingen keine Regressforderungen zu stellen. Dazu ist aber diese neue MTB Lobby noch zu klein und der Arm der Sozialversicherungsanstalten zu mächtig.
    Ich selbst halte es so, das ich überall fahre und wenn tatsächlich einmal was passieren sollte, ich sicher nicht sagen werde wo es passiert ist.
    ciao neopren

    Kommentar


    • #47
      AW: Mountainbike Bürgerinitiative

      Kann mich jemand bitte einmal aufklären darüber, was der "Regressparagraph" ist.
      Wenn die Gestzeslage eindeutig ist, kann doch dann niemand an den Besitzer/Erhalter Regressforderungen stellen, d.h. er kann natürlich, nur kriegen wird er nichts.
      Damit da nicht wieder nur Behauptungen in der Luft stehen, bitte ich einmal eine(n) unserer Forumsanwälte um Aufklärung.

      LG

      Kommentar


      • #48
        AW: Mountainbike Bürgerinitiative

        Gemeint ist wohl die Legalzession nach § 332 ASVG. Hat jemand Anspruch auf Leistungen nach den Bestimmungen des ASVG (z.B. Krankenstand nach MTB Sturz) und könnte er den Ersatz des Schadens der durch den Versicherungsfall erwachsen ist aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen beanspruchen (z.B. nach § 1319a ABGB, weil der Forstraßenerhalter eine Fallgrube gebuddelt hat), geht der Anspruch auf den Versicherungsträger über, soweit dieser Leistungen zu erbringen hat. Ansprüche auf Schmerzengeld werden nicht zediert.
        So lang wie Neopren vermutet ist der Hebel der SV nicht. Der Forderungsübergang findet nur statt, wenn der Geschädigte einen Ersatzanspruch hat, was beim Anlassfall gem. § 1319a ABGB ja nicht der Fall wäre.
        Weinviertelradler

        Kommentar


        • #49
          AW: Mountainbike Bürgerinitiative

          Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
          So lang wie Neopren vermutet ist der Hebel der SV nicht. Der Forderungsübergang findet nur statt, wenn der Geschädigte einen Ersatzanspruch hat, was beim Anlassfall gem. § 1319a ABGB ja nicht der Fall wäre.
          kann ich mir auch nicht vorstellen, hab vor jahren such schon einmal mein schlüsselbein per baum gespalten - interessiert hat das absolut niemanden ( interessanterweise musste ich allerdings auf den damaligen gendarmerieposten wegen eines (selbstverschuldeten, niemand sonst beteiligt) sturzes auf der strasse - was aber gleichfalls unter die kat. sinnlos fiel)
          Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
          ein Mensch (E. Kästner)

          Kommentar


          • #50
            AW: Mountainbike Bürgerinitiative

            Zitat von lado Beitrag anzeigen
            interessanterweise musste ich allerdings auf den damaligen gendarmerieposten
            Wahrscheinlich war der Baum amtsbekannt.
            Weinviertelradler

            Kommentar


            • #51
              AW: Mountainbike Bürgerinitiative

              Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
              Wahrscheinlich war der Baum amtsbekannt.
              ups da hab ich was verschusselt - baum war ein mtb-delikt am anninger , gendarmerieposten war wegen sturz auf der strasse ( s- kurve unter der westbahn) zw. pressbaum und rekawinkel
              Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
              ein Mensch (E. Kästner)

              Kommentar


              • #52
                AW: Mountainbike Bürgerinitiative

                Genau richtig, im Bekanntenkreis ist sowas passiert. Er Grundbesitzer wurde vor das Gericht geladen, mußte sich rechtferitgen weil ein MTBler in sein Absperrgitter geknallt ist.
                Wohlgemerkt, der verunfallte war ein Polizist !!!!!!!!!

                Kommentar


                • #53
                  AW: Mountainbike Bürgerinitiative

                  ???? was ich nicht verstehe: statt "gilt auch für Radfahrer"-Schilder könnten die ja auch "Radfahren auf eigene Gefahr" - Schilder unter die Forststrassentafeln hängen. sind nur ein paar Buchstaben mehr und sämtliche Rechtsunsicherheiten und Schadenérsatzängste wären gebannt - und wir könnten endlich legal zu den verbotenen trails gelangen.
                  live your life - dream your dream

                  Kommentar


                  • #54
                    AW: Mountainbike Bürgerinitiative

                    Zitat von slunecka Beitrag anzeigen
                    Soviel zum Thema Weltanschauung.
                    Lieber Slunecka!

                    Was sachlich zu sagen ist, haben Flo und pivo schon getan - ich verzichte auf Wiederholungen.
                    Der Begriff "Weltanschauung" ist für mich halt etwas umfassender als die Reduktion auf nicht bis mäßig ärgerliche Alltagssünden sowie darauf basierende Rückschlüsse.

                    Und nur nebenbei: Ich lebe auch in Wien und bin hier auch zu Fuß, mit dem Rad, der U-Bahn oder dem Auto unterwegs. Manches, was man dabei erlebt, ist tatsächlich ärgerlich. Ich hab aber sicher nicht vor, mir von den schätzomativ 5% Gewaltdeppen, die es auf diesem Planenten nun mal gibt, den Alltag verderben zu lassen und schon gar nicht werd ich über die "Weltanschauung" von jemand spekulieren, der mit dem Radl am Gehsteig dahinnudelt.

                    LG Michael

                    PS: Schon mal bei Rot über die Straße gegangen?
                    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                    Kommentar


                    • #55
                      AW: Mountainbike Bürgerinitiative

                      Zitat von bernhardw Beitrag anzeigen
                      statt "gilt auch für Radfahrer"-Schilder könnten die ja auch "Radfahren auf eigene Gefahr" - Schilder unter die Forststrassentafeln hängen. sind nur ein paar Buchstaben mehr und sämtliche Rechtsunsicherheiten und Schadenérsatzängste wären gebannt - und wir könnten endlich legal zu den verbotenen trails gelangen.
                      Nein, so einfach ist das leider nicht. Die Wegehalterhaftung ist ein reales Problem: wer einen Weg eröffnet, haftet (wenn auch nicht bei leichter Fahrlässigkeit) wenn durch diesen Weg jemand zu schaden kommt. Daran kann kein Taferl etwas ändern. Das heißt, doch: wenn die Benutzung nämlich eindeutig verbotenerweise erfolgt, dann haftet der Wegehalter nicht.
                      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                      Kommentar


                      • #56
                        AW: Mountainbike Bürgerinitiative

                        Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                        Nein, so einfach ist das leider nicht. Die Wegehalterhaftung ist ein reales Problem: wer einen Weg eröffnet, haftet (wenn auch nicht bei leichter Fahrlässigkeit) wenn durch diesen Weg jemand zu schaden kommt. Daran kann kein Taferl etwas ändern. Das heißt, doch: wenn die Benutzung nämlich eindeutig verbotenerweise erfolgt, dann haftet der Wegehalter nicht.
                        und wenn ich dort gehe und z.b. über eine entwässerungsrinne stolpere? das selbe problem oder . nur wird kein tamtam darum gemacht
                        Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                        ein Mensch (E. Kästner)

                        Kommentar


                        • #57
                          AW: Mountainbike Bürgerinitiative

                          Sicher, aber das wird selten grob fahrlässig sein. Und auch aufgrund der idR geringeren Geschwindigkeit ist das Verletzungsrisiko meist geringer. Aber im Prinzip hast Du natürlich recht.
                          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                          Kommentar


                          • #58
                            AW: Mountainbike Bürgerinitiative

                            Die Rechtslage scheint ja im Ergebnis in A nicht anders als in D zu sein: Derjenige, der den Weg errichtet hat oder unterhält, ist – wie das in D heißt – verkehrssicherungspflichtig. Verletzt er diese Verkehrssicherungspflicht (baut ne Fallgrube), dann haftet er. In D allerdings schon für leichte Fahrlässigkeit (wer’s nicht glaubt: § 823 BGB, deutsches). Der Anspruch geht auch auf die Sozialversicherungsträger über, d.h. z.B. auch auf die Krankenkassa/e, aber eben nur so, wie er besteht, d.h. ist der Anspruch gegenüber dem Geschädigten ausgeschlossen, so guckt/schaut auch die Kassa/e in die Röhre. Das wird z.B. regelmäßig relevant, wenn jemand andere im Auto mitnimmt. Da wird empfohlen, einen Haftungsausschluss zu vereinbaren. Wird bei einem Unfall jemand geschädigt, so kann „grundsätzlich“ die Krankenkassa/e beim Fahrer Regreß nehmen, weil der Anspruch des verletzten Beifahrers gegen den Fahrer übergeleitet wird (Legalzession). Ist der aber durch Vereinbarung Fahrer – Mitfahrer ausgeschlossen, gibt’s nix für die Kassa/e. Ich sehe keinen Grund, weshalb das bei der Verkehrssicherungspflicht anders sein dürfte.

                            Wenn österreichische Berechtigte also auf die Haftungsfrage hinweisen, würde ich sie fragen, weshalb das bei (fast) gleicher Rechtslage in D kein Problem ist, in A aber schon, obwohl ja offensichtlich die leichte Fahrlässigkeit in A ausgeschlossen ist. Wäre nicht so recht nachvollziehbar.

                            Der einzige Unterschied könnte ggfls. sein, dass unterschiedliche Maßstäbe bei der Verkehrssicherungspflicht angelegt werden. Es ist natürlich klar, dass ein Fußweg nicht so in Ordnung gehalten werden muss, wie z.B. die 6-spurigen Autobahn zwischen Düsseldorf und Köln. Da weiß ich natürlich nicht, was österreichische Gerichte da konkret für Anforderungen stellen. Aber jedem Nutzer dürfte und müsste klar sein, dass er keinen „gefegten Wald“ erwarten darf, es ja nicht einmal will (Singletrail). Klar sind auf einer Schotterstraße etwas strengere Maßstäbe anzulegen, als auf einem Fußweg. Nur wenn ich z.B. den Hintergebirgsradweg von Reichraming aus sehe, ist klar, dass ich da nicht mit dem Rennrad fahren sollte. Ist ja nix anderes, wenn ich die Forststraße daneben nutze (den Nationalpark "abstrahieren" wir jetzt mal raus, es geht ja nur um den Wegezustand). Das ist jetzt ziemlich „holzschnittartig“, aber es ist glaube ich klar, was ich meine. Die Haftungsfrage ist in meinen Augen eine Ausrede, sonst nix.

                            PS: I was, dass Ihr Kasse a vasteht’s, oba z’wenig da Political Correctness hob i’s hoit so g’schriebn. Und des Thema interessiert mi natürlich, weil mei Frau Oberösterreicherin is und mane Schwiagaötan in da Nähe vun Wöös lebn. Drum bin i a öfter bei Eich.

                            Kommentar


                            • #59
                              AW: Mountainbike Bürgerinitiative

                              Der letzte Sturm kann immer einen Ast abgebrochen und auf der Straße "abgelegt" haben.

                              Daher appeliere ich an die Biker, was für (uns) Autofahrer selbstverständlich ist : FAHREN AUF SICHT !
                              TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                              Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

                              Kommentar


                              • #60
                                AW: Mountainbike Bürgerinitiative

                                Vorgestern entdeckt :
                                Diese Gefahren-Hinweis-Informations-Tafel gilt selbstverständlich
                                für alles Radbefahrbare in Österreich :

                                gilt f&#252;r ganz &#214;sterreich.jpg

                                M E R K E :

                                Ihr seid also in Eigenverantwortung
                                und nicht unter dem Schutz der Gewerkschaft, des Bundespräsidenten oder gar von überbezahlten Rechtsanwälten unterwegs !

                                Zuletzt geändert von Willy; 01.11.2012, 22:59.
                                TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                                Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X