AW: Mountainbike Bürgerinitiative
@ bergpeter und alle anderen,
das Problem liegt nicht an den Forststrassenbesitzern und -.erhaltern, sondern vielmehr daran, das wie immer auch das Gesetz geschrieben ist oder wird, der "Regress Paragraph" unbehelligt bleibt.
Das bedeutet das im Falle eines Unfalles auf einem z.B.: Forstweg der Erhalter zwar im neuen Gesetz nicht verpflichtet wird dem Verunfallten zu entschädigen, was aber bedeutungslos ist, da der Verunfallte bei einer ärztlichen Behandlung (Spital u.s.w.) angeben muß wie es passiert ist und sich daraufhin die Sozialversicherung mit dem Erhalter der Strasse in Verbindung setzt.
Die Kosten einer solchen ärztlichen Versorgung werden natürlich selbstverständlich von der jeweiligen Sozialversicherung übernommen (so der Verunfallte eine besitzt), aber auf dem Regresswege von der jeweiligen Sozialversicherung wieder vom Strassenerhalter zurückgefordert. Diese Kosten sind oft sehr hoch, weshalb der Strassenerhalter ganz besonders darauf achtet das niemand auf seiner Forststrasse fährt (und somit das Risiko eines Unfalles eingeht) !
Man müßte also den Hebel bei den Sozialversicherungsanstalten ansetzen und diese zwingen keine Regressforderungen zu stellen. Dazu ist aber diese neue MTB Lobby noch zu klein und der Arm der Sozialversicherungsanstalten zu mächtig.
Ich selbst halte es so, das ich überall fahre und wenn tatsächlich einmal was passieren sollte, ich sicher nicht sagen werde wo es passiert ist.
ciao neopren
@ bergpeter und alle anderen,
das Problem liegt nicht an den Forststrassenbesitzern und -.erhaltern, sondern vielmehr daran, das wie immer auch das Gesetz geschrieben ist oder wird, der "Regress Paragraph" unbehelligt bleibt.
Das bedeutet das im Falle eines Unfalles auf einem z.B.: Forstweg der Erhalter zwar im neuen Gesetz nicht verpflichtet wird dem Verunfallten zu entschädigen, was aber bedeutungslos ist, da der Verunfallte bei einer ärztlichen Behandlung (Spital u.s.w.) angeben muß wie es passiert ist und sich daraufhin die Sozialversicherung mit dem Erhalter der Strasse in Verbindung setzt.
Die Kosten einer solchen ärztlichen Versorgung werden natürlich selbstverständlich von der jeweiligen Sozialversicherung übernommen (so der Verunfallte eine besitzt), aber auf dem Regresswege von der jeweiligen Sozialversicherung wieder vom Strassenerhalter zurückgefordert. Diese Kosten sind oft sehr hoch, weshalb der Strassenerhalter ganz besonders darauf achtet das niemand auf seiner Forststrasse fährt (und somit das Risiko eines Unfalles eingeht) !
Man müßte also den Hebel bei den Sozialversicherungsanstalten ansetzen und diese zwingen keine Regressforderungen zu stellen. Dazu ist aber diese neue MTB Lobby noch zu klein und der Arm der Sozialversicherungsanstalten zu mächtig.
Ich selbst halte es so, das ich überall fahre und wenn tatsächlich einmal was passieren sollte, ich sicher nicht sagen werde wo es passiert ist.
ciao neopren
Kommentar