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Da kommt mir die Galle hoch

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  • #31
    AW: Da kommt mir die Galle hoch

    Zitat von Angsthase Beitrag anzeigen
    Wenn Interessant finde ich Abs. 2: "Ob der Zustand eines Weges mangelhaft ist, richtet sich danach, was nach der Art des Weges, besonders nach seiner Widmung, für seine Anlage und Betreuung angemessen und zumutbar ist." Ein Gummiparagraf. Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass für Forststraßen überhaupt keine Betreuung angemessen oder zumutbar sei. (Immerhin gibt es mindestens ebenso viele verfallene Forststraßen wie gepflegte.) Doch ein Richter sieht das möglicherweise anders.
    die richter sehen das anders; die von dir zitierte bestimmung wird in (man verzeihe mir bitte den ausdruck) einer "gesteuerten judikatur" eben so interpretiert, dass der halter (in concreto der grundeigentümer) eben haftet, damit er sohin das fahren untersagen muss. die judikatur könnte unter zuhilfenahme der geringsten cerebralen fähigkeiten seitens der handelnden organe oder sagen wir in unbeeinflusster entscheidung (je nachdem was wir den handelnden organen unterstellen wollen ) auch anders aussehen.

    im sinne einer nicht gesteuerten interpretation des besagten paragrafen könnte man ja zb für forststraßen tatsächlich den angemessenen und zumutbaren zustand so sehen, dass schlaglöcher, wasserrillen auf der fahrbahn liegende steine und von arbeiten herrührende baumstämme und absperrungen auf der fahrbahn eben typisch sind und daher vom benützer einzukalkulieren; die tunlichkeit/zumutbarkeit könnte auch etwas weiter ausgelegt werden und daher sicherungs/räumungsmaßnahmen weniger als derzeit angesehen notwendig sein. überdies könnte man ja auch bei analoger anwendung der stvo das fahren auf sicht/halbe sicht heranziehen und die geländgängigkeit der mtbs ebenso miteinbeziehen wie die fertigkeiten des fahrers, die ja im gelände/auf der forststraße/auf hofzufahrten/auf interessentewegen/gemeindestraßen... abgestuft zu betrachten sein müssten. hieße im klartext: auf einer forststraße ist mit herumliegenden gegenständen zu rechnen, der fahrer hat auf sicht/halbe sicht (gegenverkehr durch cayennne...) zu fahren und vor evtl hindernissen zu halten. dies hat er zu können und hat er über das entsprechende fahrkönnen zu verfügen.

    dann gäbe es keinen einzigen verurteilten grundeigentümer und die haftungsfrage wäre kein vorwand für fahrverbote.

    in diesem zusammenhang sind auch die §§ 59 abs 1 und 174 abs 2 b z1 forstg zu beachten, wonach forststrassen nichtöffentliche straßen sind und das entgegen einer kennzeichnung durchgeführte befahren eine verwaltungsübertretung darstellt (vereinfacht formuliert).

    mit einer änderung des § 1319 a abgb und/oder der judikatur werden wir nicht auskommen, auch div. bestimmungen des forstg wären zu ändern.
    mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

    bürstelt wird nur flüssiges

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    • #32
      AW: Da kommt mir die Galle hoch

      hab da gerade wieder eine äußerst charakteristische stellungnahme bzw. ein musterhaftes beispiel der etwas eigenartigen argumentationsweise div. heimischer "experten" und wald[-groß-]besitzer gefunden:

      (quelle: http://steiermark.orf.at/stories/315583/ )

      Experten gegen freie Fahrt für Mountainbiker
      Steirische Forstexperten sind gegen die Öffnung aller Forstwege für Mountainbiker. Eine neue Bürgerinitiative hatte das zuletzt gefordert. Das Befahren der derzeit freigegebenen Forstwege sei ausreichend, so die Forstexperten.

      Blick über die Grenzen
      In Österreich gibt es mehr als 300.000 Kilometer Forststraßen, davon dürfen 23.000 Kilometer auch mit Mountainbikes befahren werden. Nachdem der Mountainbike-Sport boomt, will die Bürgerinitiative, dass alle Forstwege auch für Mountainbiker freigegeben werden. Das sei etwa in den Nachbarländern Deutschland und Slowenien möglich.

      Freifahrt gegen Entschädigung
      Derzeit ist das Befahren der Forstwege nur dann erlaubt, wenn Verträge, die auch mit einer finanziellen Entschädigung verbunden sind, mit den Grundeigentümern abgeschlossen wurden.

      638 Stunden Radfahren in der Steiermark
      In der Steiermark gibt es etwa 50.000 Kilometer Forststraßen. Der Forderung der Bürgerinitiative kann man hier nichts abgewinnen.

      "Es gibt eine Statistik die beweist, dass wir in der Steiermark rund 10.000 Kilometer Radrouten haben. Wollte man all diese Routen befahren, müsste man etwa 638 Stunden investieren. Das sollte mehr als ausreichend sein", so der Forstdirektor der Steirischen Landwirtschaftskammer, Stefan Zwettler.


      Forstbesitzer fühlen sich oft "gepflanzt"
      Man dürfe auch nicht vergessen, dass Forststraßen nicht ganz ungefährliche Arbeitsplätze seien, so Zwettler Dieser Meinung schließen sich auch große steirische Forstbesitzer, wie das Stift Admont oder Mayr-Melnhof an.

      In der Forstverwaltung Mayr-Melnhof weist man darauf hin, dass der gute Willen von Grundeigentümern oft durch das Verhalten der Mountainbiker torpediert werde.

      Auch Jäger gegen Totalöffnung der Straßen
      Keine Freude mit der Forderung nach einer Totalöffnung der Forststraßen haben auch die steirischen Jäger. Landesjägermeister Heinz Gach hält eine generelle Öffnung der Forststraßen für nicht zielführend.

      "Mit Berücksichtigung des freien Willens des Eigentümers, unter Einhaltung wildökologischer Aspekte und gegen entsprechende finanzielle Abgeltung kann man Verträge schließen und gewisse Routen für Mountainbiker freigeben, aber tages- und jahreszeitlich beschränkt", so Gach. Man müsse die Bedürfnisse der Wildtiere berücksichtigen.
      Zuletzt geändert von mash; 18.10.2008, 11:40.

      Kommentar


      • #33
        AW: Da kommt mir die Galle hoch

        ja ist immer gut, wenn man die stoerung des wildes zitieren kann...
        dann hat man wengistens einen grund, nein zu sagen...
        Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

        asti, asti bandar ko bakaro!
        Langsam, langsam fang den Affen!
        Indisches Sprichwort

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        • #34
          AW: Da kommt mir die Galle hoch

          Ich glaube, dass die Forderung nach Öffnung aller Forststraßen wieder auf generellen Widerstand der Waldbesitzer stoßen wird und deshalb mit ziemlicher Sicherheit nicht durchgehen wird.

          Es würde aber Sinn machen daß man die Frage nach der Haftung ändern sollte.
          Es kann ja nicht angehen, wenn ein Radfahrer auf Teufel komm raus talwärts saust und dann in einem Schlagloch oder sonst was stürzt, daß dann der Grundbesitzer dafür zur Verantwortung gezogen wird!
          Auch muß in dem Zusammenhang auch erwähnt werden, daß der Wald auch Arbeitplatz und noch dazu ein ziemlich gefährlicher ist und deshalb Forstarbeiten Vorrang vor jeden Freizeitgestaltung haben muß und auch hier der Radfahrer für sich slbst verantwortlich ist.

          Wenn ich auf Forst- u. sonstigen Straßen unterwegs bin, so habe ich gefälligst selbst darauf zu schauen daß ich, egal welchen Straßenzustand es gerade gibt, nicht zu Sturz komme, und es ganz alleine meine Verantwortung ist welches Tempo ich fahre!
          Es ist wäre Armutszeugnis von uns Mountainbikern, wenn wir nicht mündig genug dafür sind, und uns der Gesetzgeber deswegen schützen müßte!

          Ein weiterer Fall der absolut zur Diskussion stehen sollte, ist die Öffnung der Forststraßen,
          die sowieso zu bewirtschafteten Almen und Hütten führen.
          In diesem Fall sind oft Legionen von Wanderern und Autos unterwegs, und wieso soll sich der Radfahrer dort ständig rechtfertigen müssen und mich als Verbrecher anschnauzen lassen.(Beispiel:Schneealm). Genauso verhält es sich bei Übergängen und Paßstraßen und zwar dann wenn es sich um Strecken handelt die sich zur Rundenbildung eignen.
          Dass jeder Graben, und ist er noch so einsam und auch nicht lohnend, geöffnet wird, ist wirklich nicht notwendig.

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