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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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WICHTIG - BITTE BEACHTEN!!!

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Da kommt mir die Galle hoch

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  • #31
    AW: Da kommt mir die Galle hoch

    Zitat von Angsthase Beitrag anzeigen
    Wenn Interessant finde ich Abs. 2: "Ob der Zustand eines Weges mangelhaft ist, richtet sich danach, was nach der Art des Weges, besonders nach seiner Widmung, für seine Anlage und Betreuung angemessen und zumutbar ist." Ein Gummiparagraf. Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass für Forststraßen überhaupt keine Betreuung angemessen oder zumutbar sei. (Immerhin gibt es mindestens ebenso viele verfallene Forststraßen wie gepflegte.) Doch ein Richter sieht das möglicherweise anders.
    die richter sehen das anders; die von dir zitierte bestimmung wird in (man verzeihe mir bitte den ausdruck) einer "gesteuerten judikatur" eben so interpretiert, dass der halter (in concreto der grundeigentümer) eben haftet, damit er sohin das fahren untersagen muss. die judikatur könnte unter zuhilfenahme der geringsten cerebralen fähigkeiten seitens der handelnden organe oder sagen wir in unbeeinflusster entscheidung (je nachdem was wir den handelnden organen unterstellen wollen ) auch anders aussehen.

    im sinne einer nicht gesteuerten interpretation des besagten paragrafen könnte man ja zb für forststraßen tatsächlich den angemessenen und zumutbaren zustand so sehen, dass schlaglöcher, wasserrillen auf der fahrbahn liegende steine und von arbeiten herrührende baumstämme und absperrungen auf der fahrbahn eben typisch sind und daher vom benützer einzukalkulieren; die tunlichkeit/zumutbarkeit könnte auch etwas weiter ausgelegt werden und daher sicherungs/räumungsmaßnahmen weniger als derzeit angesehen notwendig sein. überdies könnte man ja auch bei analoger anwendung der stvo das fahren auf sicht/halbe sicht heranziehen und die geländgängigkeit der mtbs ebenso miteinbeziehen wie die fertigkeiten des fahrers, die ja im gelände/auf der forststraße/auf hofzufahrten/auf interessentewegen/gemeindestraßen... abgestuft zu betrachten sein müssten. hieße im klartext: auf einer forststraße ist mit herumliegenden gegenständen zu rechnen, der fahrer hat auf sicht/halbe sicht (gegenverkehr durch cayennne...) zu fahren und vor evtl hindernissen zu halten. dies hat er zu können und hat er über das entsprechende fahrkönnen zu verfügen.

    dann gäbe es keinen einzigen verurteilten grundeigentümer und die haftungsfrage wäre kein vorwand für fahrverbote.

    in diesem zusammenhang sind auch die §§ 59 abs 1 und 174 abs 2 b z1 forstg zu beachten, wonach forststrassen nichtöffentliche straßen sind und das entgegen einer kennzeichnung durchgeführte befahren eine verwaltungsübertretung darstellt (vereinfacht formuliert).

    mit einer änderung des § 1319 a abgb und/oder der judikatur werden wir nicht auskommen, auch div. bestimmungen des forstg wären zu ändern.
    mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

    bürstelt wird nur flüssiges

    Kommentar


    • #32
      AW: Da kommt mir die Galle hoch

      hab da gerade wieder eine äußerst charakteristische stellungnahme bzw. ein musterhaftes beispiel der etwas eigenartigen argumentationsweise div. heimischer "experten" und wald[-groß-]besitzer gefunden:

      (quelle: http://steiermark.orf.at/stories/315583/ )

      Experten gegen freie Fahrt für Mountainbiker
      Steirische Forstexperten sind gegen die Öffnung aller Forstwege für Mountainbiker. Eine neue Bürgerinitiative hatte das zuletzt gefordert. Das Befahren der derzeit freigegebenen Forstwege sei ausreichend, so die Forstexperten.

      Blick über die Grenzen
      In Österreich gibt es mehr als 300.000 Kilometer Forststraßen, davon dürfen 23.000 Kilometer auch mit Mountainbikes befahren werden. Nachdem der Mountainbike-Sport boomt, will die Bürgerinitiative, dass alle Forstwege auch für Mountainbiker freigegeben werden. Das sei etwa in den Nachbarländern Deutschland und Slowenien möglich.

      Freifahrt gegen Entschädigung
      Derzeit ist das Befahren der Forstwege nur dann erlaubt, wenn Verträge, die auch mit einer finanziellen Entschädigung verbunden sind, mit den Grundeigentümern abgeschlossen wurden.

      638 Stunden Radfahren in der Steiermark
      In der Steiermark gibt es etwa 50.000 Kilometer Forststraßen. Der Forderung der Bürgerinitiative kann man hier nichts abgewinnen.

      "Es gibt eine Statistik die beweist, dass wir in der Steiermark rund 10.000 Kilometer Radrouten haben. Wollte man all diese Routen befahren, müsste man etwa 638 Stunden investieren. Das sollte mehr als ausreichend sein", so der Forstdirektor der Steirischen Landwirtschaftskammer, Stefan Zwettler.


      Forstbesitzer fühlen sich oft "gepflanzt"
      Man dürfe auch nicht vergessen, dass Forststraßen nicht ganz ungefährliche Arbeitsplätze seien, so Zwettler Dieser Meinung schließen sich auch große steirische Forstbesitzer, wie das Stift Admont oder Mayr-Melnhof an.

      In der Forstverwaltung Mayr-Melnhof weist man darauf hin, dass der gute Willen von Grundeigentümern oft durch das Verhalten der Mountainbiker torpediert werde.

      Auch Jäger gegen Totalöffnung der Straßen
      Keine Freude mit der Forderung nach einer Totalöffnung der Forststraßen haben auch die steirischen Jäger. Landesjägermeister Heinz Gach hält eine generelle Öffnung der Forststraßen für nicht zielführend.

      "Mit Berücksichtigung des freien Willens des Eigentümers, unter Einhaltung wildökologischer Aspekte und gegen entsprechende finanzielle Abgeltung kann man Verträge schließen und gewisse Routen für Mountainbiker freigeben, aber tages- und jahreszeitlich beschränkt", so Gach. Man müsse die Bedürfnisse der Wildtiere berücksichtigen.
      Zuletzt geändert von mash; 18.10.2008, 12:40.

      Kommentar


      • #33
        AW: Da kommt mir die Galle hoch

        ja ist immer gut, wenn man die stoerung des wildes zitieren kann...
        dann hat man wengistens einen grund, nein zu sagen...
        Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

        asti, asti bandar ko bakaro!
        Langsam, langsam fang den Affen!
        Indisches Sprichwort

        Kommentar


        • #34
          AW: Da kommt mir die Galle hoch

          Ich glaube, dass die Forderung nach Öffnung aller Forststraßen wieder auf generellen Widerstand der Waldbesitzer stoßen wird und deshalb mit ziemlicher Sicherheit nicht durchgehen wird.

          Es würde aber Sinn machen daß man die Frage nach der Haftung ändern sollte.
          Es kann ja nicht angehen, wenn ein Radfahrer auf Teufel komm raus talwärts saust und dann in einem Schlagloch oder sonst was stürzt, daß dann der Grundbesitzer dafür zur Verantwortung gezogen wird!
          Auch muß in dem Zusammenhang auch erwähnt werden, daß der Wald auch Arbeitplatz und noch dazu ein ziemlich gefährlicher ist und deshalb Forstarbeiten Vorrang vor jeden Freizeitgestaltung haben muß und auch hier der Radfahrer für sich slbst verantwortlich ist.

          Wenn ich auf Forst- u. sonstigen Straßen unterwegs bin, so habe ich gefälligst selbst darauf zu schauen daß ich, egal welchen Straßenzustand es gerade gibt, nicht zu Sturz komme, und es ganz alleine meine Verantwortung ist welches Tempo ich fahre!
          Es ist wäre Armutszeugnis von uns Mountainbikern, wenn wir nicht mündig genug dafür sind, und uns der Gesetzgeber deswegen schützen müßte!

          Ein weiterer Fall der absolut zur Diskussion stehen sollte, ist die Öffnung der Forststraßen,
          die sowieso zu bewirtschafteten Almen und Hütten führen.
          In diesem Fall sind oft Legionen von Wanderern und Autos unterwegs, und wieso soll sich der Radfahrer dort ständig rechtfertigen müssen und mich als Verbrecher anschnauzen lassen.(Beispiel:Schneealm). Genauso verhält es sich bei Übergängen und Paßstraßen und zwar dann wenn es sich um Strecken handelt die sich zur Rundenbildung eignen.
          Dass jeder Graben, und ist er noch so einsam und auch nicht lohnend, geöffnet wird, ist wirklich nicht notwendig.

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