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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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WICHTIG - BITTE BEACHTEN!!!

Bitte die Touren in jenes Bundesland eintragen wo der jeweilige Ausgangspunkt der Tour war!!!
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Grüner See - Hiaslegg - Vordernberg - Lamingsattel

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  • #16
    AW: Grüner See - Hiaslegg - Vordernberg - Lamingsattel

    Was die "Grünröcke" wirklich dürfen:

    Abgesehen von der Polizei dürfen nach dem Forstgesetz nur die im nachstehnden Auszug aus dem Forstgesetz genannten Organe behördlich tätig werden:

    Das Forstschutzorgan als öffentliche Wache

    § 111. (1) Das Forstschutzorgan hat die durch § 112 eingeräumten Rechte einer öffentlichen Wache und ist befugt, in Ausübung seines Dienstes, unbeschadet der Bestimmungen des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2002, eine Faustfeuerwaffe zu führen.

    (2) Das Forstschutzorgan genießt in Ausübung seines Dienstes, wenn es das landesgesetzlich vorgeschriebene Dienstabzeichen trägt, den Schutz, der Beamten (§ 74 Z. 4 StGB) gewährt wird. Auf Verlangen hat das Forstschutzorgan den Dienstausweis vorzuweisen.


    Recht auf Ausweisung von Personen aus dem Wald

    und auf Festnahme



    § 112. Das Forstschutzorgan ist berechtigt,
    a)Personen aus dem Walde seines Dienstbereiches zu weisen, die eine Verwaltungsübertretung gemäß § 174 Abs. 3 begangen oder gegen die Bestimmungen des § 40 Abs. 1 verstoßen haben oder deren weiterer Aufenthalt begründeten Anlaß zur Besorgnis für den Schutz des Waldes, für die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung oder für die Sicherheit des Eigentums gibt,

    b)in den Fällen des § 40 Abs. 1 und des § 174 Abs. 3 lit. a, letzter Satzteil, lit. b, c oder d die Nämlichkeit des Betretenen festzustellen und danach diesen bei der Behörde anzuzeigen,

    c) in den im § 35 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 vorgesehenen Fällen eine Person zum Zwecke ihrer Vorführung vor die Behörde auch festzunehmen und, falls sich diese Person der Festnahme durch Flucht entzieht, sie auch über seinen Dienstbereich hinaus zu verfolgen und außerhalb desselben festzunehmen,

    d)die im Besitze des Betretenen vorgefundenen Forstprodukte und Werkzeuge, die gewöhnlich zur Gewinnung oder Bringung der Forstprodukte verwendet werden, vorläufig zu beschlagnahmen und zu diesem Zwecke Behältnisse und Transportmittel zu durchsuchen.


    Voraussetzung ist also, dass auf der linken Brustseite ein Abzeichen mit der Aufschrift "Beeidete Wache" trägt. Dass macht ihn grundsätzlich zu einer Art "Amtsperson". In dem Ausweis, den er auf Verlangen vorweisen muss, sollte dann zu lesen sein, ob er Forstschutzorgan ist oder nicht. Ist er z. B. nur als Jagdaufsichtsorgan vereidigt, dann geht ihn das Radelfahren schon nix mehr an.

    Gerät man wirklich an ein Forstschutzorgan, hat man Pech gehabt. Aber die sind eher selten, die meisten Grünröcke sind - wenn überhaupt - Jagdaufsichtsorgane.


    LG Michael
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

    Kommentar


    • #17
      AW: Grüner See - Hiaslegg - Vordernberg - Lamingsattel

      Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
      Was die "Grünröcke" wirklich dürfen:

      Voraussetzung ist also, dass auf der linken Brustseite ein Abzeichen mit der Aufschrift "Beeidete Wache" trägt. Dass macht ihn grundsätzlich zu einer Art "Amtsperson". In dem Ausweis, den er auf Verlangen vorweisen muss, sollte dann zu lesen sein, ob er Forstschutzorgan ist oder nicht. Ist er z. B. nur als Jagdaufsichtsorgan vereidigt, dann geht ihn das Radelfahren schon nix mehr an.

      Gerät man wirklich an ein Forstschutzorgan, hat man Pech gehabt. Aber die sind eher selten, die meisten Grünröcke sind - wenn überhaupt - Jagdaufsichtsorgane.


      LG Michael
      Danke Bassist!
      Habe ich mir kopiert und wird im Bikerucksack verstaut, für alle Fälle
      MR
      mfbg
      MR

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      • #18
        AW: Grüner See - Hiaslegg - Vordernberg - Lamingsattel

        Moooment, wenn wir schon paragrafenreiten:

        Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
        .... § 112. Das Forstschutzorgan ist berechtigt,
        a)Personen aus dem Walde seines Dienstbereiches zu weisen, die eine Verwaltungsübertretung gemäß § 174 Abs. 3 begangen oder gegen die Bestimmungen des § 40 Abs. 1 verstoßen haben oder deren weiterer Aufenthalt begründeten Anlaß zur Besorgnis für den Schutz des Waldes, für die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung oder für die Sicherheit des Eigentums gibt,
        ist natürlich interessant, auf welche § da verwiesen wird:

        § 174 Abs. 3: das Waldverwüstungsverbot des § 16 Abs. 1 nicht befolgt;
        § 40 Abs.1: Im Wald, in der Kampfzone des Waldes und, soweitVerhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandesbegünstigen, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich), ist das Entzündenoder Unterhalten von Feuer durch hiezu nicht befugte Personen und derunvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen verboten. Hiezu zählt auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmendenGegenständen, wie insbesondere von Zündhölzern und Rauchwaren.

        Solange ich als Biker den Wald nicht verwüste und brav meine Tschick im mitgebrachten Aschenbecher ausdrück und sonst keinen Grund zur Besorgnis liefere kann er mit mir maximal ein nettes Gespräch über die diesjährige Borkenkäferplage oder die fallenden Holzpreise führen. Oder hab ich was übersehen?
        live your life - dream your dream

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        • #19
          AW: Grüner See - Hiaslegg - Vordernberg - Lamingsattel

          Zitat von mountainrescue Beitrag anzeigen
          Danke Bassist!
          Habe ich mir kopiert und wird im Bikerucksack verstaut, für alle Fälle
          MR
          Gerne!

          Ich tät mich aber dennoch nicht unnötig mit denen hinstellen, besser ist meist, auf völlig geknickt machen ("mach`s nie wieder, ich *hüstel* versprechs ). Sollte er irgendwelche Drohungen aussprechen (idealerweise vor Zeugen) oder handgreiflich werden, Waffengewalt androhen (i daschiaß di) oder einen mit Gewalt zu irgendeiner Handlung nötigen wollen, kann man ihm ja ein Treffen auf der Polizeiinspektion vorschlagen - in aller Ruhe am Besten. Generell und auf Sicht ist bestimmt Deeskalation der Sache dienlicher

          Zitat von bernhardw Beitrag anzeigen
          Oder hab ich was übersehen?
          Eher schon......

          § 174. (3) Eine Verwaltungsübertretung begeht ferner, wer

          a)Wald zu Erholungszwecken entgegen dem Verbot des § 33 Abs. 2 oder ohne die gemäß Abs. 3 vorgesehene Zustimmung, entgegen deren Inhalt oder unter Außerachtlassung der nötigen Vorsicht benützt, gemäß § 34 Abs. 1 gesperrte Waldflächen oder gemäß Abs. 7 gesperrte Wege benützt oder entgegen dem Verbot des Abs. 9 von Wegen abweicht oder den Wald trotz gemäß § 112 lit. a erfolgter Ausweisung innerhalb von 24 Stunden wieder betritt;

          b)unbefugt im Walde

          1.eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße befährt, Fahrzeuge abstellt, Tore oder Schranken von Einfriedungen nicht wieder schließt oder neue Steige bildet,

          2.sich Früchte oder Samen der im Anhang angeführten Holzgewächse zu Erwerbszwecken oder Pilze in einer Menge von mehr als zwei Kilogramm pro Tag aneignet,

          5.Kennzeichnungen von Schonungsflächen, Bezeichnungen mit dem behördlichen Waldhammer, Grenzzeichen, Verbots- oder Hinweistafeln, Forststraßen, Zäune, Hütten oder sonstige betriebliche Einrichtungen, Maschinen oder Geräte entfernt, zerstört oder beschädigt, liegendes Holz oder Steine in Bewegung setzt,

          6.Aufforstungs- oder sonstige Verjüngungsflächen beschädigt,

          c)Abfall wegwirft;

          d)Pilz- und Beerensammelveranstaltungen durchführt oder daran teilnimmt;

          e)Wald entgegen dem Verbot des § 33 Abs. 3 im Bereich von Aufstiegshilfen außerhalb markierter Pisten oder Schirouten benützt.


          Diese Übertretungen sind in den Fällen

          1.der lit. a, der lit. b Z 2 und der lit. c mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro,

          2.der lit. b Z 1, 3 und 4 und der lit. d und e mit einer Geldstrafe bis zu 730 Euro oder mit Arrest bis zu einer Woche,

          3.der lit. b Z 5 bis 7 mit einer Geldstrafe bis zu 3 630 Euro oder mit Arrest bis zu zwei Wochen

          zu ahnden.


          Das er den 174 (3) lit. a) nur im letzten Satzteil als Basis für eine Ausweisleistung heranziehen kann, ist etwas eigenartig, meist wird aber eh lit. b schlagend werden....

          Strafrahmen für`s Radelfahren im Wald demnach: bis € 150.-
          Viel Konflikt rentiert sich deswegen nicht....

          LG Michael
          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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          • #20
            AW: Grüner See - Hiaslegg - Vordernberg - Lamingsattel

            Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
            ich sehe es schon kommen: überall vermummte Mountainbiker die zum Forststraßensturm ansetzen...
            nachdem sie in den stadien ein vermummungsverbot haben wollen, die fast logische konsequenz.
            Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
            ein Mensch (E. Kästner)

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