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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

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  • Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

    Mangels Schnee und folglich wenige befahrbarer Abfahrten stand wieder einmal der "Klassiker" im Semmering Gebiet, über den Kaltenbach Graben aufs Stuhleck, am Programm.
    Eines muss ich hier einmal anmerken: die steirischen Schihütten haben das Geschäft mit den Tourengehern offensichtlich nicht mehr notwendig. Ein großes Hinweisschild am Parkplatz (das dieser nur für zahlende Liftgäste da ist...) ist ein recht deutlicher Hinweise...

    Der Austieg selbst ist Magels Schnee zum Teil recht mühsam. Wer seine Ausrüstung nicht ruinieren will, wird mehrmals seine Schi abschnallen und ein Stück tragen...





    Oberhalb der Lechner Hütte besserte sich die Schneelage, in der Aufstiegspur herrschte reger Betrieb



    Direkt am Alois Günther Haus lichtete sich der Nebel, es wurde doch noch ein schöner Tag!






  • #2
    AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

    Grandiose Aufnahmen,
    unglaublich das das Wetter so schön wurde.

    helmut55
    Lg. helmut55

    Kommentar


    • #3
      AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

      jo, das mit dem wetter hab ich auch nicht erwartet - das hinweisschild hab ich gar nicht gesehen - haben allerdings vorne beim sessellift geparkt
      Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
      ein Mensch (E. Kästner)

      Kommentar


      • #4
        AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

        Zitat von wanhermann Beitrag anzeigen
        Eines muss ich hier einmal anmerken: die steirischen Schihütten haben das Geschäft mit den Tourengehern offensichtlich nicht mehr notwendig. Ein großes Hinweisschild am Parkplatz (das dieser nur für zahlende Liftgäste da ist...) ist ein recht deutlicher Hinweise...
        Ich denke nicht, das die Skihütten überhaupt etwas mit dem Parkplatz zu tun haben. Eher die Liftbetreiber und die sind natürlich mehr an ihren zahlenden Gästen interessiert.
        Wir kommen hin, benützen den Gratisparkplatz und den Kunstschnee (solang wo Anders eh keiner liegt).
        Da dann noch aufpudeln finde ich nicht angebracht.
        Zitat von lado Beitrag anzeigen
        - das hinweisschild hab ich gar nicht gesehen -
        Ich halt es eher so wie lado!

        LGE
        Zuletzt geändert von Ecki; 10.01.2010, 21:38.
        take only pictures
        leave only tracks

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        • #5
          AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

          Wir sind im Aufstieg bis zum Karl Lechner-Haus auf der Forststraße geblieben, war im Nachhinein betrachtet sicher die entspanntere Variante.

          Wir waren das 1. Mal am Stuhleck, das Hinweisschild am Parkplatz haben wir aber auch übersehen , so wie wahrscheinlich die übrigen 75% der Parkplatzbenutzer.

          Kommentar


          • #6
            AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

            Zitat von stefan_graz Beitrag anzeigen
            W

            Wir waren das 1. Mal am Stuhleck, das Hinweisschild am Parkplatz haben wir aber auch übersehen , so wie wahrscheinlich die übrigen 75% der Parkplatzbenutzer.
            wir waren allerdings rechtzeitig wieder weg bevor die massen eingefallen sind

            sonst ist es natürlich immer das selbe thema - die pisten werden mit großem aufwand in ordnung gehalten (was derzeit mehr als aufwendig ist) - daher hätte ich mit einer gebühr für deren benützung kein problem ... eine reparatur nach einem "gemüsetrip"würde mich mehr kosten ( falls noch möglich )
            Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
            ein Mensch (E. Kästner)

            Kommentar


            • #7
              AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

              Stuhleck-der Klassiker wird gerne mit dem Stubeck verwechselt, ebenfalls ein Klassiker, halt anderswo!


              Zitat von wanhermann Beitrag anzeigen
              einmal der "Klassiker" im Semmering Gebiet, über den Kaltenbach Graben aufs Stuhleck, am Programm.
              Eines muss ich hier einmal anmerken: die steirischen Schihütten haben das Geschäft mit den Tourengehern offensichtlich nicht mehr notwendig. Ein großes Hinweisschild am Parkplatz (das dieser nur für zahlende Liftgäste da ist...) ist ein recht deutlicher Hinweise...

              Der Austieg selbst ist Magels Schnee zum Teil recht mühsam. Wer seine Ausrüstung nicht ruinieren will, wird mehrmals seine Schi abschnallen und ein Stück tragen...

              ]

              Viel Schnee gibts in ganz Österreich nirgendwo!
              Zuletzt geändert von robins; 11.01.2010, 12:14.
              I nix daham bliem!

              Kommentar


              • #8
                AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                Es ist definitiv so, dass der Liftbetreiber des Stuhlecks gegen die Tourengeher ist, da sie:

                1. Die Parkplätze der zahlenden Gäste verstellen
                2. Oft die frisch präparierten Pisten durch nächtliche Abfahrten zerstören.

                Tja und über eine Regelung für Tourengeher am Stuhleck wird auch schon diskutiert..

                Kommentar


                • #9
                  AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                  Zitat von pexx Beitrag anzeigen
                  Es ist definitiv so, dass der Liftbetreiber des Stuhlecks gegen die Tourengeher ist, da sie:

                  1. Die Parkplätze der zahlenden Gäste verstellen
                  2. Oft die frisch präparierten Pisten durch nächtliche Abfahrten zerstören.

                  Tja und über eine Regelung für Tourengeher am Stuhleck wird auch schon diskutiert..
                  auf grund von punkt 1 und 2 aber eigentlich auch gerechtfertigt - sofern der betrag "entsprechend" ist
                  Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                  ein Mensch (E. Kästner)

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                    Bei solch einer Regelung kann es sich wenn nur um eine Parkgebühr handeln da es gottseidank Wegfreiheit im österreichischen Wald und im Bergland gibt! die auch skifahren mit beinhaltet ob do nun a piste is oder ned (bis auf jungwald usw.)!
                    und darauf würd ich den Kassier dann auch hinweisen!!!

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                      Zitat von tottly Beitrag anzeigen
                      Bei solch einer Regelung kann es sich wenn nur um eine Parkgebühr handeln da es gottseidank Wegfreiheit im österreichischen Wald und im Bergland gibt! die auch skifahren mit beinhaltet ob do nun a piste is oder ned (bis auf jungwald usw.)!
                      und darauf würd ich den Kassier dann auch hinweisen!!!
                      dir empfehle ich die bei uns gültige Gesetzeslage lieber mal genau zu studieren, denn eine Skipiste ist in den wenigstens Fällen ein Wald (rein gesetztechnisch betrachtet), und dann bist mit deiner Wegefreiheit nach ForstG auch schon wieder am Ende (einzige Möglichkeit die ich noch sehe, wäre wenn du einen (schon seit längerer Zeit existenten) Wanderweg der über die Piste verläuft entlanggehst - nur da müsstest du dich ziemlich exakt an diesen Wegverlauf halten und kämst wahrscheinlich auf jeden Fall mit den Pistenregeln (FIS?) in konflikt die auf jeden Fall ein wildes aufsteigen auf Pisten (und eine solche ist es ja auch wenn ein Wanderweg durchführt) untersagen.)
                      lampi
                      ________________________________________
                      Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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                      • #12
                        AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                        aso und wenn ma die bama umschneit daun gilts ned mehr laut dir oder wos???

                        es geht ja auch ums berglaund und ned nur umman wald....sonst müsstma im sommer ja auch bei da waldgrenze stehn bleiben!
                        Zuletzt geändert von tottly; 11.01.2010, 12:37.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                          Zitat von tottly Beitrag anzeigen
                          aso und wenn ma die bama umschneit daun gilts ned mehr laut dir oder wos???
                          warum soll das Forstgesetz für Nicht-Wald gelten?


                          Zitat von tottly Beitrag anzeigen
                          es geht ja auch ums berglaund und ned nur umman wald....sonst müsstma im sommer ja auch bei da waldgrenze stehn bleiben!
                          Für Bergland oberhalb der Baumgrenze gibt's andere (Landeseigene) Verordnungen, die in (ich glaube) allen Bundesländern das betreten erlauben.

                          Aber hier noch ein Zitat berteffend Wald und Skipiste aus einem anderem Thread:

                          Zitat von philomont Beitrag anzeigen
                          Ich hab' mich in der Zwischenzeit schlauer gemacht.

                          Einige Fakten:

                          Wald muss mindestens 1000 m2 groß und durchschnittlich 10 m breit sein um als solcher zu gelten.

                          Ehemalige Waldflächen, also Rodungen bleiben vorerst Wald.

                          Nach 15 Jahren ohne Bewaldung und anderweitige Nutzung erlischt der Waldstatus. Das bedeutet, eine durch den Wald neu angelegte Schipiste gilt 15 Jahre als Wald, danach als unbewaldete Fläche, auf welche das Forstgesetz nicht mehr anwendbar ist. Die Größe der unbewaldeten Fläche ist dabei völlig unerheblich. Schipisten müssen allerdings mindestens ca. 4 m breit sein, da für sie wohl die Präparierung mit einem entsprechenden Gerät erforderlich ist.

                          Ganz blöd und für Schipistenerrichter ausnutzbar ist auch der Umstand, dass durch Unterbrechung einer ursprünglich geschlossenen Waldfläche mittels Nichtwaldflächen, die nun entstandenen einzelnen Teilflächen jede für sich den Erfordernissen eines Waldes genügen müssen. Es könnten also bei geschickter und reichlicher Anlage von Schipisten, ganze Waldgebiete ihren Status als solche verlieren.

                          Zum Wald zählen eindeutig auch die Forststraßen, selbst dann, wenn sie gar nicht durch einen Wald führen.
                          Zuletzt geändert von LampisBerge; 11.01.2010, 12:54.
                          lampi
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                          Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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                          • #14
                            AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                            Scho klar dass wemma die Bam wegschneit des ned mehr als Wald zählt...i hab aber damit gmeint dass es ja "Wegefreiheit im Wald und Bergland" heißt und die gilt auch überhalb der waldgrenze...
                            stimmt scho dass das eine Forstgesetz und das andre (oberhalb waldgreneze div landesgesetze) betrifft.

                            hab jetz genauer nachgeforscht...leider schauts echt so aus dass wenn de a piste draus machen die wegefreiheit ned mehr gilt....
                            weil eben ned mehr als wald/ödland deklariert

                            http://www.isr.at/downloads/download_3946.pdf

                            do stehts ausführlich drin

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                              Zitat von tottly Beitrag anzeigen
                              Scho klar dass wemma die Bam wegschneit des ned mehr als Wald zählt

                              leider schauts echt so aus dass wenn de a piste draus machen die wegefreiheit ned mehr gilt....
                              Naja, was machst denn dann für an Wind?

                              PS: Schade dass du dein vorheriges Posting geändert hast, deine erste Reaktion war nämlich noch weitaus weniger höflich und freundlich...
                              lampi
                              ________________________________________
                              Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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