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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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WICHTIG - BITTE BEACHTEN!!!

Bitte die Touren in jenes Bundesland eintragen wo der jeweilige Ausgangspunkt der Tour war!!!
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Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

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  • #16
    AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

    Zum Wind machen gehörn ah immer zwa....

    und wos draun unhöflich woa was i ned nur hob i hoit daun vorher nochgschaut bevor i mi do wo reinred....

    Kommentar


    • #17
      AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

      Zitat von tottly Beitrag anzeigen
      und wos draun unhöflich woa was i ned
      du hast sinngemäß geschrieben: "informier dich doch selber bevor du so was geistreiches von dir gibst"

      Zitat von tottly Beitrag anzeigen
      nur hob i hoit daun vorher nochgschaut bevor i mi do wo reinred....
      hast du ja gar nicht, du hast doch erst später nachgeschaut


      Zitat von tottly Beitrag anzeigen
      Zum Wind machen gehörn ah immer zwa....
      Zum Wind machen reicht auch einer. In dem Thread machst nur du an Wind, nämlich mit deinen Falschaussagen...
      lampi
      ________________________________________
      Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

      Kommentar


      • #18
        AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

        Ein guter bei geringer Schneelage ist, bis zum Karl-Lechner-Haus auf der Forststrasse anzusteigen, da tut es weniger weh als auf dem steinigen Sommerweg.

        :-)matthias

        Kommentar


        • #19
          AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

          wo liegt eigentlich dieses Stuhleck genauer? Kann ich vom Bahnhof Semmering oder vom Scheitelpunkt der Straße hinauf? Oder vom Hirschenkogel rüber?
          I nix daham bliem!

          Kommentar


          • #20
            AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

            Zitat von robins Beitrag anzeigen
            wo liegt eigentlich dieses Stuhleck genauer? Kann ich vom Bahnhof Semmering oder vom Scheitelpunkt der Straße hinauf? Oder vom Hirschenkogel rüber?
            Von Spital am Semmering, oder mit dem Auto z.B. auch vom Pfaffensattel.


            LGE
            take only pictures
            leave only tracks

            Kommentar


            • #21
              AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

              Ah, ich sehe schon, habe ein heikles Thema (Parkverbot & Pistenbenutzung) angesprochen...

              Ohne jetzt ein Insider zu sein, aber schätze mal die Errichtung der Liftanlagen & Pisten hat nicht wirklich der Betreiber alleine bezahlt, folglich hab ich sicher (über Landesgelder = Steuergelder) auch fleissig mitgezahlt ... ???

              Wenn mir wer sagt die Pisten sind in der Nacht wegen dem Unfallrisiko (Pistengeräte die sich abseilen) gesperrt sehe ich das zu 100% ein, das ist wirklich gefährlich.

              Wenn mir wer erzählt die paar Leute die da in der Nacht die Piste runterkommen zerstören die Piste .... naja, das ist wohl eher Kategorie "Ausredverlosminied" den um 9:15 erkennt man eh kaum noch was vom schönen Teppich.

              Finde es jedenfalls nicht so toll, und werde wenn wieder mal 2 Winter (so wie heuer kein Schnee war) und die Hütten & Pisten leer sind, gegen jegliche Investitionen aus dem Steuertopf sein, weil zahlen ja & benutzen nein, ist eigenartig...

              Kommentar


              • #22
                AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                Zitat von pexx Beitrag anzeigen
                2. Oft die frisch präparierten Pisten durch nächtliche Abfahrten zerstören
                Wie kann bitte eine Piste durch vereinzelt abfahrende Skifahrer zerstört werden?

                Ist es verpönt in der Dunkelheit hinaufzugehen? Ich hatte vor selbst mal vor in der Nacht auf's Stuhleck (oder wo anders hin) zu gehen. (ich weiß, dass manchmal an der Winde präpariert wird - allerdings vermutlich nicht am Stuhleck).

                Kommentar


                • #23
                  AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                  Zitat von tottly Beitrag anzeigen
                  hab jetz genauer nachgeforscht...leider schauts echt so aus dass wenn de a piste draus machen die wegefreiheit ned mehr gilt....
                  weil eben ned mehr als wald/ödland deklariert

                  http://www.isr.at/downloads/download_3946.pdf

                  do stehts ausführlich drin
                  Das ist ein Jurist, der für Seilbahngesellschaften arbeitet. Nona wird der sagen, dass so ziemlich alles verboten ist. Interessant wäre eine juristische Gegenmeinung vom Alpenverein. Außerdem würde mich interessieren wo der Wald aufhört und die Piste anfängt.

                  Habe ein (nur tw. juristische) Gegenmeinung vom Alpenverein gefunden klick

                  Da schaut die Sache schon etwas anders aus. Z.B. gibt's zu § 33 Abs. 3 ForstG (Abfahrt durch den Wald nur in einem gewissen mindest Abstand zur Lifttrasse) lt. Alpenverein eine Erläuterung, die besagt, dass ein Tourengeher einmal am Tag sehr wohl direkt neben der Lifttrasse querfeldein abfahren darf. Das verheimlicht der Seilbahnjurist.

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                    Zitat von Odysseus Beitrag anzeigen
                    Außerdem würde mich interessieren wo der Wald aufhört und die Piste anfängt
                    In erster Linie ist wohl maßgeblich, wo ist Wald und wo ist NICHT Wald! Und das ist meiner Meinung nach klar geregelt:
                    -Bäume, Forstweg, etc...: WALD
                    -Skipiste: Kein Wald


                    Zitat von Odysseus Beitrag anzeigen
                    Da schaut die Sache schon etwas anders aus. Z.B. gibt's zu § 33 Abs. 3 ForstG (Abfahrt durch den Wald nur in einem gewissen mindest Abstand zur Lifttrasse) lt. Alpenverein eine Erläuterung, die besagt, dass ein Tourengeher einmal am Tag sehr wohl direkt neben der Lifttrasse querfeldein abfahren darf. Das verheimlicht der Seilbahnjurist.
                    Hier ist es mit der "Erläuterung" des AV leider so, wie mit den "Erläuterungen" der Liftbetreiber - jeder hat seine Sichtweise - nur zählen tut leider nur das was im Gesetz steht und wie es ein Gericht auslegt. Und eines ist Fakt: Wenn du nicht erlaubter Weise eine Skipiste betrittst, bewegst du dich auf fremden Grund und Boden und kannst wegen Besitzstörung haftbar gemacht werden.

                    Und abschließend, weil es der AV auch zitiert: Die FIS-Regeln sind zwar sehr schön und nett, doch haben die wahrscheinlich keinen gesetzlichen Chrakakter in Österreich. Sondern sind vielmehr ein Richtlinie welche jedes Skigebiet anwenden kann, oder auch nicht. Wobei ich glaube, dess es eh kein Skigebiet in Österreich geben wird, dass sie nicht verwenden. Andererseits gibt es wahrscheinlich in so gut wie allen Skigebieten eine Hausordnung/Beförderungsbestimmungen/Tourengeherregeln und die sind dann sehr wohl einzuhalten.
                    Zuletzt geändert von LampisBerge; 14.01.2010, 08:55.
                    lampi
                    ________________________________________
                    Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Stuhleck (1782m), Semmering, 10.1.2010

                      Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                      In erster Linie ist wohl maßgeblich, wo ist Wald und wo ist NICHT Wald! Und das ist meiner Meinung nach klar geregelt:
                      -Bäume, Forstweg, etc...: WALD
                      -Skipiste: Kein Wald
                      Nur gibt's dazwischen einen Streifen und sei er nur 1/2m breit, wo das nicht so klar ist. (Noch unter Bäumen, aber bereits am nicht präpariertem Kunstschnee).

                      Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                      Hier ist es mit der "Erläuterung" des AV leider so, wie mit den "Erläuterungen" der Liftbetreiber - jeder hat seine Sichtweise - nur zählen tut leider nur das was im Gesetz steht und wie es ein Gericht auslegt.
                      Darum habe ich ja Gegenposition geschrieben. Zählen tut im übrigen letztendlich nur das was von den Gerichten entschieden wird. Es gibt (scheinbar) kein Gesetz, dass das Aufsteigen neben bzw. auf der Piste verbietet.

                      Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                      Und eines ist Fakt: Wenn du nicht erlaubter Weise eine Skipiste betrittst, bewegst du dich auf fremden Grund und Boden und kannst wegen Besitzstörung haftbar gemacht werden.
                      Das ist eben nicht Fakt, da dies erst einmal ausjudiziert werden müsste. Und dann hängst es noch von den Gegebenheiten ab. Z.B. wenn an dieser Stelle bereits vor 35 Jahren Skifahrer hinaufgegangen sind, sieht die Sache wiederum ganz anders aus (siehe Link). Außerdem ist es nicht immer so, dass den Liftbetreibergesellschaften die Pisten auch gehören. Die Sache ist etwas komplexer.

                      Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                      Und abschließend, weil es der AV auch zitiert: Die FIS-Regeln sind zwar sehr schön und nett, doch haben die wahrscheinlich keinen gesetzlichen Chrakakter in Österreich.
                      Nein haben sie nicht. Die FIS Regeln werden üblicherweise von Gerichten herangezogen, um bei einem Unfall festzulegen, wer der Verursacher war. Nur: Wenn die FIS Regeln bei Verhandlungen wegen Unfällen herangezogen werden, können sie genauso bei Verhandlungen bezüglich des Tourengehens auf Pisten herangezogen werden.

                      Klar ist, dass man sich, wenn man verbotenerweise am Pistenrand aufsteigt, auf dünnes Eis begibt. Entschieden ist allerdings nichts. Kann es gar nicht sein, weil es immer ungewiss ist, wie die Gerichte urteilen werden. Wenn das Urteil im Vorhinein feststehen würde, bräuchte man auch keine Gerichte.

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