Stellungnahme der Naturfreunde zu dem Fahr- und Parkverbot im Authal:
Wir wurden zum Genehmigungsverfahren eines Wildschutzgebietes geladen, und haben als Alpiner Verein, mit Verantwortung für unsere Mitglieder, empfunden, dass die Sperre eines gesamten Bergrücken, und der Zusammenschluss mit einem bereits bestehenden Wildschutzgebiet einfach zu weit geht und die gesperrte Fläche ein zu großes Ausmaß annimmt.
Die Androhung der Grundbesitzer war, sollte aufgrund unserer Stellungnahme das Gebiet nicht im beantragten Ausmaß zustande kommen, sperren sie den Parkplatz, NUR wir hatten nicht einmal Parteienstellung, konnten das Gebiet also gar nicht verkleinern oder gar verhindern, und es kam ja auch in der beantragten Größe zustande.
Die Sperre des Parkplatz ist also reine Willkür!
Für all jene die mit einer Besitzstörungsklage konfrontiert sind, bieten wir von den Naturfreunden Steiermark die Möglichkeit einer KOSTENLOSEN Erstberatung beim Freizeitrechts-Experten Dr. Gunther Ledolter an! Kontakt: Friedhofgasse 20 A-8020 Graz Postfach 1020 Telefon: +43 (0) 316/7085 Telefax: +43 (0) 316/7085 25 e - Mail: [email protected] web: http://www.rath-partner.at/
Quelle: http://lawine-steiermark.at/index.php?frame=forum?lim=1
Leider ist vom OEAV sowas nicht zu erwarten.........
Wir wurden zum Genehmigungsverfahren eines Wildschutzgebietes geladen, und haben als Alpiner Verein, mit Verantwortung für unsere Mitglieder, empfunden, dass die Sperre eines gesamten Bergrücken, und der Zusammenschluss mit einem bereits bestehenden Wildschutzgebiet einfach zu weit geht und die gesperrte Fläche ein zu großes Ausmaß annimmt.
Die Androhung der Grundbesitzer war, sollte aufgrund unserer Stellungnahme das Gebiet nicht im beantragten Ausmaß zustande kommen, sperren sie den Parkplatz, NUR wir hatten nicht einmal Parteienstellung, konnten das Gebiet also gar nicht verkleinern oder gar verhindern, und es kam ja auch in der beantragten Größe zustande.
Die Sperre des Parkplatz ist also reine Willkür!
Für all jene die mit einer Besitzstörungsklage konfrontiert sind, bieten wir von den Naturfreunden Steiermark die Möglichkeit einer KOSTENLOSEN Erstberatung beim Freizeitrechts-Experten Dr. Gunther Ledolter an! Kontakt: Friedhofgasse 20 A-8020 Graz Postfach 1020 Telefon: +43 (0) 316/7085 Telefax: +43 (0) 316/7085 25 e - Mail: [email protected] web: http://www.rath-partner.at/
Quelle: http://lawine-steiermark.at/index.php?frame=forum?lim=1
Leider ist vom OEAV sowas nicht zu erwarten.........
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