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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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WICHTIG - BITTE BEACHTEN!!!

Bitte die Touren in jenes Bundesland eintragen wo der jeweilige Ausgangspunkt der Tour war!!!
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Fahrverbot und Parkverbot im Authal (Bretstein), Regenkarspitz, Speirerkar, u.a.

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  • #16
    AW: Fahrverbot und Parkverbot im Authal (Bretstein), Regenkarspitz, Speirerkar, u.a.

    Zitat von A l e x Beitrag anzeigen
    Komisch finde ich auch dass seit einiger Zeit auf der Website vom Gasthof Beren Werbung für "Skitouren in Bretstein „Ein Traum in Weiß“" gemacht wird..
    Mit dem Tourengwandl würd ich mich dort aber nicht in die Gaststubn hockn..
    Aber vielleicht ändert die neue Generation ja etwas!
    also ich glaub, da brauchst wegen dem tourengwandl gar keine hemmungen haben .. zumal der betrieb ganz freizügig auch "viele vögelarten" die es zu bewundern gibt bewirbt. das zeugt doch von einer erfrischenden offenheit im umgang mit den jagdlichen traditionen
    Zuletzt geändert von diag; 28.02.2013, 22:15. Grund: knuddel smiley eingefuegt
    nixidixi

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    • #17
      AW: Fahrverbot und Parkverbot im Authal (Bretstein), Regenkarspitz, Speirerkar, u.a.

      Zitat von A l e x Beitrag anzeigen
      Für was braucht man dort oben überall Schilder wo doch eh am Ausgangspunkt die schöne Übersicht steht!?
      Ich hab halt gedacht, mit den Schildern (mit Genehmigungsnummer und zeitliche Geltungsdauer) wirds erst rechtlich verbindlich. Irgendeine Übersicht kann sich ja bald irgendwer aufstellen, ganz ohne lästiges Genehmigungsverfahren, wo dann die Alpinvereine auch noch herummeckern.

      Zitat von A l e x Beitrag anzeigen
      Das Fahrverbot hat bei viel Schnee und hoher Lawinengefahr schon seine Berechtigung! Vor einigen Jahren ist dort wirklich mal was abgegangen...
      Dass Problem ist aber leider dass die Jagdgemeinschaft nur darauf wartet bis dieses Schild mal aufgestellt werden kann... Weg kommt es dann meist erst im Frühjahr!
      Solange das Schild steht gibts halt keine Parkmöglichkeit im Bretsteingraben. Tubay-Parkplatz und Grenimoar-Parkplatz sind damit nicht erreichbar und davor ist nix.

      LG Hans
      Zuletzt geändert von GrazerHans; 01.03.2013, 09:07.
      Nach uns die Sintflut.

      Kommentar


      • #18
        AW: Fahrverbot und Parkverbot im Authal (Bretstein), Regenkarspitz, Speirerkar, u.a.

        Zitat von A l e x Beitrag anzeigen
        Für was braucht man dort oben überall Schilder wo doch eh am Ausgangspunkt die schöne Übersicht steht!?
        Von oben kann man doch eh nicht unbeabsichtigt hineinfahren..
        Auch wenn diese Bemerkung vermutlich ironisch gemeint war - in der Realität ist die Sachlage rechtlich wohl nicht ganz klar:
        FALLS die ausgewiesene Zone lt. Plan tatsächlich ein behördlich genehmigtes Wildschutzgebiet ist, dessen Befahrung mit Ski demnach verboten wäre, DANN gibt es de facto vom Parkplatz Tubay aus GAR KEINEN legalen Aufstieg auf den Hochschung und schon gar nicht auf den Regenkarspitz, denn das ausgewiesene Gebiet schließet den Grabenforstweg mit ein und kann somit praktisch nicht umgangen werden.

        Tatsache ist auch, dass sich im "Wildschutzgebiet" selbst eine sehr große Wildfütterung befindet (ich kenne diese vom Sommer), die über mehrere Fütterungsstellen am Fuße des Regenkarspitz verteilt ist.

        Es fragt sich hier also, welchen Status das eingezeichnete "Wildschutzgebiet" am Westhang des Regenkarspitz rechtlich tatsächlich hat.

        LG,
        M

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        • #19
          AW: Fahrverbot und Parkverbot im Authal (Bretstein), Regenkarspitz, Speirerkar, u.a.

          Zitat von MarcusW Beitrag anzeigen
          Auch wenn diese Bemerkung vermutlich ironisch gemeint war - in der Realität ist die Sachlage rechtlich wohl nicht ganz klar:
          FALLS die ausgewiesene Zone lt. Plan tatsächlich ein behördlich genehmigtes Wildschutzgebiet ist, dessen Befahrung mit Ski demnach verboten wäre, DANN gibt es de facto vom Parkplatz Tubay aus GAR KEINEN legalen Aufstieg auf den Hochschung und schon gar nicht auf den Regenkarspitz, denn das ausgewiesene Gebiet schließet den Grabenforstweg mit ein und kann somit praktisch nicht umgangen werden.
          Rechtlich ist die Sache ganz klar geregelt:

          Steirisches Jagdgesetz,

          § 51

          Wildschutzgebiete

          (1) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann über Antrag des Jagdberechtigten im Bereiche von genehmigten Wildwintergattern, genehmigten Fütterungsanlagen und dazugehörigen Einstandsgebieten sowie im Bereiche von Brut und Nistplätzen des Auer und Birkwildes nach Anhörung des Bezirksjägermeisters, der Bezirkskammer für Land und Forstwirtschaft und der örtlich bestehenden alpinen Vereine die zeitlich und örtlich auf das notwendige Ausmaß zu beschränkende Sperre von Grundflächen verfügen, wenn dies zum Schutze der Lebensgrundlagen des Wildes und zur Vermeidung von Wildschäden als Folge der Beunruhigung des Wildes durch den Menschen unerläßlich ist.

          (2) Wildschutzgebiete dürfen außerhalb der zur allgemeinen Benützung dienenden Straßen und Wege einschließlich der örtlich üblichen Wanderwege sowie außerhalb der örtlich üblichen Schiführen, Schiabfahrten und Langlaufloipen nicht betreten oder befahren werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind der Grundeigentümer, der Nutzungsberechtigte, der Jagdberechtigte und deren Beauftragter sowie Personen, die kraft ihrer amtlichen Stellung oder behördlichen Ermächtigung zum Betreten oder Befahren solcher Flächen befugt sind.

          (3) Der Jagdberechtigte hat Wildschutzgebiete mit Hinweistafeln ausreichend zu kennzeichnen und die Hinweistafeln, auf denen die zeitliche Begrenzung der Sperre ersichtlich ist, nach Beendigung der Sperre unverzüglich zu entfernen. Das Bestehen von Wildschutzgebieten ist außer in der "Grazer Zeitung Amtsblatt für die Steiermark" auch an den Amtstafeln der Bezirksverwaltungsbehörde und der betroffenen Gemeinde unter genauer Anführung der zeitlichen und örtlichen Begrenzung der Sperre kundzumachen.

          (4) Die Landesregierung hat durch Verordnung Größe, Form und Ausgestaltung der Hinweistafeln festzulegen.



          Absatz 2 macht somit eine Totalsperre unmöglich.

          Sollten sich Jagdausübende nicht an das Jagdgesetz halten, kann ich nur die Methode "Jaga" empfehlen: Beweise sichern (Foto) und Anzeige bei er BH.
          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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          • #20
            AW: Fahrverbot und Parkverbot im Authal (Bretstein), Regenkarspitz, Speirerkar, u.a.

            Unabhängig vom gegenständlichen Fall bin ich mir sicher, dass sich Parkplatzsperren und Fahrverbote auf noch offenen Forstwegen häufen werden. Und leider liefern die Tourengeher/Wanderer sehr oft selbst den Anlass dazu. Man kann das an jedem x-beliebigen, beliebten Tourenausgangspunkt beobachten:

            Die ersten eintreffenden Aspiranten nutzen den - noch - leeren Parkplatz großzügig, statt quer wird längs geparkt, die ersten 3 Autos verbrauchen so locker 10 Parkplätze. Dann steigt kurzfristig notgedrungenerweise die Parkdisziplin, die nächsten parken raumökonomischer. Wenns dann enger wird, rücken sie anderen Autos dann so auf die Pelle, dass deren Eigner Türen oder Heckklappen nicht mehr aufbringen. Wenns dann noch enger wird, wird statt der in der Regel von den lokalen Grundeigentümern freiwillig und unentgeltlich zur Verfügung gestellten Flächen jedes vorhandene Platzerl genutzt, z.B. Einfahrten von Forststraßen, Zufahrten zu Wiesen usw. Alibihalber wird zwar meist ein schmaler Streifen zur Durchfahrt frei gelassen, aber der reicht nie für einen Traktor oder einen LKW.
            Wenn das dann auch nicht mehr reicht, wird die Straße selbst zugeparkt, bei einspurigen Straßen mit den Ausweichen beginnend. Dann folgen die Ränder, bis grad noch ein PKW durchpaßt. Zweispurigen Straßen ergeht es genau so, nur dass es da halt keine Ausweichen gibt.

            Dass Anwohner oder Bewirtschafter mit schwereren Fuhrwerken oder Lieferanten nicht mehr zufahren können, dass eine Vorbeifahrt auch für die Feuerwehr oft unmöglich wird, ist egal. Ein verlängerter Anmarsch kommt auf keinen Fall in Frage, ein Verzicht oder Ausweichziel ebensowenig.

            Dass den derart "vergewaltigten" Grundeigentümern dann mal der Kragen platzt, wundert mich nicht.
            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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            • #21
              AW: Fahrverbot und Parkverbot im Authal (Bretstein), Regenkarspitz, Speirerkar, u.a.

              Zitat von Bassist Beitrag anzeigen

              (3) Der Jagdberechtigte hat Wildschutzgebiete mit Hinweistafeln ausreichend zu kennzeichnen und die Hinweistafeln, auf denen die zeitliche Begrenzung der Sperre ersichtlich ist, nach Beendigung der Sperre unverzüglich zu entfernen. Das Bestehen von Wildschutzgebieten ist außer in der "Grazer Zeitung Amtsblatt für die Steiermark" auch an den Amtstafeln der Bezirksverwaltungsbehörde und der betroffenen Gemeinde unter genauer Anführung der zeitlichen und örtlichen Begrenzung der Sperre kundzumachen.


              Absatz 2 macht somit eine Totalsperre unmöglich.
              Aha, somit ist in diesem Fall die Begehung/Befahrung der Skiroute auf den Hochschwung jedenfalls erlaubt.


              Absatz 3 wird ganz offensichtlich NICHT befolgt, denn eine ZEITLICHE Beschränkung des Widlschutzgebietes ist, soweit ich weiß, nirgends ausgewiesen - jedenfalls kann ich mich nicht erinnern, im vergangenen September dazu einen Hinweis gesehen zu haben.
              Somit kann wohl auch die vorgesehene Kundmachung im Amtsballt nicht rechtskonform erfolgt sein.
              Woraus sich dann wohl ergibt, dass dieses "Wildschutzgebiet" rechtlich gesehen unwirksam ist und daher auch niemand bestraft werden kann, der dort seine Skispuren zieht.

              Eine ganz ähnliche Konstellation also, wie bei der "Jagdsperre" des Stodertaler Dolomitensteiges in OÖ.

              LG,
              M
              Zuletzt geändert von MarcusW; 01.03.2013, 12:17.

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              • #22
                AW: Fahrverbot und Parkverbot im Authal (Bretstein), Regenkarspitz, Speirerkar, u.a.

                Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                Dass den derart "vergewaltigten" Grundeigentümern dann mal der Kragen platzt, wundert mich nicht.
                Das wundert mich selbst auch nicht wirklich - und die Gegenwehr ist rechtlich auch meist gut abgesichert: Nicht umsonst kommt die Drohung mit einer Besitztörungsklage meist direkt von einem Rechtsanwalt, der genau weiß, was er tut - sodaß man sich gerne um 150+ EUR oder so "vergleicht".
                (BILLA macht das mit den "Kundenparkplätzen" ebenso, wenn man dort länger als 3 Stunden steht.)

                ABER:

                Ich denke, man sollte immer genau unterscheiden zwischen einer Diskussion über die Befahrung und Verparkung von Privatgrund mit PKWs einerseits, und den rechtlich meist NICHT zulässigen Versuchen, Fußgänger und Skifahrer aus bestimmten Zonen des Waldes zu verbannen.

                Die Jägerschaft ist wohl nur in den allerseltensten Fällen Opfer einer "Vergewaltigung"...

                LG,
                M

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                • #23
                  AW: Fahrverbot und Parkverbot im Authal (Bretstein), Regenkarspitz, Speirerkar, u.a.

                  Zitat von MarcusW Beitrag anzeigen
                  Ich denke, man sollte immer genau unterscheiden zwischen einer Diskussion über die Befahrung und Verparkung von Privatgrund mit PKWs einerseits, und den rechtlich meist NICHT zulässigen Versuchen, Fußgänger und Skifahrer aus bestimmten Zonen des Waldes zu verbannen.
                  Aber gerade da liegt ja der Hund begraben: Rechtlich korrekt können`s die Leut nicht fernhalten, alteingesessene Parkplätze einfach so auflösen hat, sofer sich keine Probleme ergeben, auch keine gute Optik. Da liefern dann die "Parkspezialisten" einen guten Grund.......

                  Grundsätzlich sollte man bei Sperren von Parkplätzen aber auch mal die rechtliche Situation genauer betrachten. Ich hab das mal beim Parkplatz am Preiner Gscheid gemacht, weil ich dort die Vorgänge genauer kannte. Dort war der jetzt kostenpflichtige Teil Jahrzehnte lang ein großer, vom Grundeigentümer geduldeter öffentlicher Parkplatz ohne jede Hinweistafel. Rechtlich wäre es durchaus möglich gewesen, den Fortbestand bei der Behörde durchzusetzen. Im Detail Interessierte können sich hier die steirische Gesetzeslage ansehen.

                  LG Michael
                  Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Fahrverbot und Parkverbot im Authal (Bretstein), Regenkarspitz, Speirerkar, u.a.

                    bei der gewaltigen Zunahme von Tourengehern werden solche Probleme noch zunehmen, bei der Abfahrt vom Großhansl in den Scharnitzgraben wurden im Vorjahr laut Eigentümer 70% der Aufforstungsarbeiten zerstört, sodass sich dieser ebenfalls eine Sperre in irgendeiner Art überlegen soll.

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