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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Sperre Bergführerkante!

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  • Sperre Bergführerkante!

    wir wollten gestern die bergführerkante an der falkensteinwand machen und dort prangte ein schild: kletterverbot! für die gesamte falkensteinwand mit der androhung einer besitzstörungsklage. ausgehend vom ferienhort.
    weiss jemand was darüber? hintergrund? kann sich wohl nur um politik handeln...
    cu
    jens

  • #2
    AW: Sperre Bergführerkante!

    Ich wiederhole mich gerne:

    Es gibt in Österreich kein "Kletterverbot".
    La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
    [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

    Kommentar


    • #3
      AW: Sperre Bergführerkante!

      Das ist im Prinzip richtig, aber wenn mir der Berg gehört kann ich im Prinzip bestimmen wer dort klettern darf, und wer nicht. Ich sage "im Prinzip", weil es viele Ausnahmen gibt. Ödland oberhalb der Baumgrenze wird wohl nicht in Frage kommen, aber wenn es sich um "Wald" iS des ForstG handelt (was ich vermute) ist natürlich ein Betreten (und Klettern) zu privaten Erholungszwecken zulässig.
      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

      Kommentar


      • #4
        AW: Sperre Bergführerkante!

        Folgende Frage hätte ich dann noch: Die "Bergführerkante" ist aufgrund ihrer Lage als "Wald" zu qualifizieren wonach deshalb hier das Forstgesetz greift und ich mich zur Erholung auch kletternder Weise auf ihr bewegen darf.

        Wie schaut's jetzt mit der "Seenot" aus? Die angedrohte Besitzstörungsklage gilt für die gesamte Falkensteinwand. Aufgrund von Lage und Beschaffenheit des Geländes ist die "Seenot" ja eher nicht als Wald zu bezeichnen. Meines Wissens wird sie auch nicht bereits seit 30 Jahren geklettert - Servitut aus Gewohnheitsrecht scheidet damit auch aus.

        Das heisst Kletterverbot für "Bergführerkante" nein - für "Seenot" ja?

        Kommentar


        • #5
          AW: Sperre Bergführerkante!

          jetzt weiss ich was ich nächstes wochenende nachn burzltag vom schwiegervater im restrausch klettern werd. *gg*

          zur erleichterung der identifikation werd ich mir mein kfz kennzeichen hinten am gurt anhängen.

          dem weiteren lauf der dinge sehe ich sehr gelassen entgegen.
          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

          bürstelt wird nur flüssiges

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          • #6
            AW: Sperre Bergführerkante!

            An 6er mit Restfett'n? Reschpekt. Für Ruderboote (bis zum Einsteig) gibts ja kein Alkohollimit.
            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

            Kommentar


            • #7
              AW: Sperre Bergführerkante!

              Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
              An 6er mit Restfett'n? Reschpekt. Für Ruderboote (bis zum Einsteig) gibts ja kein Alkohollimit.
              wer sagt, dass i vuasteig?
              owa: zum rudern werd i sicher haben... auch ohne boot.
              da wern net nur die pickten griff rotieren...

              und wenns so heiss ist wie heut: nixo ruderboot - schwiiiiiiiiiiiimmen. dass si amol des depperte stumpfsinnige training auszahlt.
              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

              bürstelt wird nur flüssiges

              Kommentar


              • #8
                AW: Sperre Bergführerkante!

                Zitat von jensl Beitrag anzeigen
                wir wollten gestern die bergführerkante an der falkensteinwand machen und dort prangte ein schild: kletterverbot! für die gesamte falkensteinwand mit der androhung einer besitzstörungsklage.
                was wirklich? das ist eigentlich eine frechheit, schließlich tuts niemanden was, wenn man da klettert. bin vergangenen mittwoch die seenot geklettert und da war von einem schild weit und breit nichts zu sehen. ganz abgesehen davon dass mich das nicht abgehalten hätte. aber ich hab direkt nachher schon gehört dass der ferienhort da radau macht. (oder besser gesagt eine ganz bestimmte person dahinter)
                tja, schön wars trotzdem wenn auch furchtbar heiß..

                Kommentar


                • #9
                  AW: Sperre Bergführerkante!

                  Ich habe als Alpinreferent des Salzburger Alpenverein beim Ferienhort hochoffiziell angefragt, warum das Klettern verboten wird und wie sich die angedrohte Besitzstörungsklage begründet.

                  Wir versuchen die Vorgänge aufzuklären.
                  Zuletzt geändert von hogi; 07.09.2009, 12:52.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Sperre Bergführerkante!

                    Der Ferienhof hat noch keine Stellungnahme zum Schild geschickt. Allerdings haben wir recherchiert, dass das Klettern in der Falkensteinwand seit 1989 verboten ist.

                    Siehe hierzu Verordnung der BH Salzburg-Umgebung vom 18.10.1989 (Zl. 4/253-72/13-89) gemäß § 8 Salzburger Naturschutzgesetz in der die Falkensteinwand zum Geschützten Landschaftsteil erklärt wurde.

                    Diese Verordnung ist natürlich zu beachten und dann stellt sich für uns die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Tafel des Ferienhorts leider nicht mehr.

                    LG

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Sperre Bergführerkante!

                      Zitat von hogi Beitrag anzeigen
                      Allerdings haben wir recherchiert, dass das Klettern in der Falkensteinwand seit 1989 verboten ist.

                      Siehe hierzu Verordnung der BH Salzburg-Umgebung vom 18.10.1989 (Zl. 4/253-72/13-89) gemäß § 8 Salzburger Naturschutzgesetz in der die Falkensteinwand zum Geschützten Landschaftsteil erklärt wurde.

                      Diese Verordnung ist natürlich zu beachten und dann stellt sich für uns die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Tafel des Ferienhorts leider nicht mehr.

                      LG
                      hmmm, so einen ähnlich, aber nicht gleich gelagerten fall haben wir in st.eiermark auch.
                      es würde sich aber vielleicht auszahlen, die rechtmäßigkeit der verordnung von einem mit der materie vertrauten juristen mal genauer unter die lupe zu nehmen. vielfach machen bh´s nicht wirklich wasserdichte vo´s (auf welchem gesetz, zustandekommen... etc...).
                      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                      bürstelt wird nur flüssiges

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                      • #12
                        AW: Sperre Bergführerkante!

                        Stimme pivo zu. An sich sind in "geschützten Landschaftsteilen" zunächst nur "alle Eingriffe untersagt, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen." Für Details müsste man aber die VO kennen.

                        Hier gibt's ein bissl mehr Info. Sehe nicht, dass das reine Klettern automatisch verbote sein sollte.
                        Zuletzt geändert von ingmar; 15.09.2009, 12:08.
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Sperre Bergführerkante!

                          Ich habe die Verordnung nun bekomen. In § 3, 2g ist das Verlassen der Steige und Weganlagen untersagt.

                          Die Verordnung enthält keine zeitliche Einschränkung, da sie auch zum Schutz der Pflanzenwelt gedacht ist.

                          Lt. § 6 soll auf diese Verordnung mit Hinweisschildern in der Wand hingewiesen werden. Dies dürfte ja bei der Seenot mit Einstieg aus dem Boot defintiv nicht zutreffen.

                          Da ich das angesprochene Schild an der Bergführerkante selbst noch nicht gesehen habe, würde mich jetzt der genaue Wortlaut des Schildes interessieren. Könnte jemand ein Foto davon hier hochladen? Danke

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                          • #14
                            AW: Sperre Bergführerkante!

                            ein foto von der tafel "allgemeines kletterverbot" beim einstieg der bergführerkante kann hier runtergeladen werden: http://www.box.net/shared/o2o9z2mctb

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Sperre Bergführerkante!

                              Naja, ein paar Dumme kann man mit solchen Taferln immer schrecken.
                              La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                              [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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