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Sperre der Peggauer Wand

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  • Sperre der Peggauer Wand

    weils dazu passt und ich auch vom nichtherrgottschnitzer gefragt wurde, obs änderungen gibt:

    neue verordnung der bh gu

    "§ 2
    Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:
    i) das Beunruhigen, Fangen, Töten oder Sammeln von Tieren, insbesondere von Insekten, ausgenommen die Jagdausübung;
    j) das Betreten und Begehen des gesamten Naturschutzgebietes einschließlich der Höhlen, ausgenommen die Grundeigentümer, Organe der öffentlichen Sicherheit, der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht, der Naturschutzbehörde und der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Landesmuseums Joanneum."


    ich denk, das wars mal mit dem klettern dort.
    aber hauptsache, gjagert darf werden.

    weitere kommentare erspar ich mir.
    Zuletzt geändert von pivo; 10.02.2015, 10:37.
    mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

    bürstelt wird nur flüssiges

  • #2
    AW: Peggauer Wand - G-Spot (zur Zeit) gesperrt?

    Jup, hab ich irgendwo gelesen.

    Was macht der OeAV: steht daneben und schaut blöd ...
    Bierinduziertes Brainstorming
    setxkbmap -option ctrl:nocaps

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    • #3
      AW: Peggauer Wand - G-Spot (zur Zeit) gesperrt?

      Zitat von karl steinscheisser Beitrag anzeigen
      Jup, hab ich irgendwo gelesen.

      Was macht der OeAV: steht daneben und schaut blöd ...
      ich denk, der AV wird hier nicht gehört, ist weder partei noch beteiligter (ist ja kein wanderweg betroffen).
      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

      bürstelt wird nur flüssiges

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      • #4
        AW: Peggauer Wand - G-Spot (zur Zeit) gesperrt?

        Is ma wurscht ob der gehört wird oder nicht.

        Ich erwarte mir vom AV, dass er endlich aktiv politisch Stellung bezieht und die Verursacher beim Namen nennt, Aufklärung betreibt was politisch abgeht, der hat Zugang zu 500.000 Mitgliedern, die soll er gefälligst nutzen.
        Politiker verstehen nur eine Sprache und die heißt: Druck
        Bierinduziertes Brainstorming
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        • #5
          AW: Peggauer Wand - G-Spot (zur Zeit) gesperrt?

          Wo bitte steht an der Tafel die Befristung? Somit ist die Tafel ungültig...

          LG

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          • #6
            AW: Peggauer Wand - G-Spot (zur Zeit) gesperrt?

            Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
            Wo bitte steht an der Tafel die Befristung? Somit ist die Tafel ungültig...
            LG
            vergiss die tafel, ich hab meinen beitrag nur an den mit der tafel angehängt. da gehts nimmer um forstarbeiten, sondern um was ganz anderes.
            es gibt neuerdings eben eine verordnung der BHGU: siehe link weiter oben.
            mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

            bürstelt wird nur flüssiges

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            • #7
              AW: Peggauer Wand - G-Spot (zur Zeit) gesperrt?

              @pivo: Schon klar das mit der Verordnung. Dann ist die Tafel, die dort steht aber ganz einfach die falsche...
              Bis zur Aufstellung einer rechtsgültigen Tafel...
              Die Verordnung der BH muss ich nicht kennen...

              Wie lange wird dort schon geklettert? Etwa 30 Jahre?
              Kann eine Verordnung der BH ein Servitut aufheben?

              LG

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              • #8
                AW: Peggauer Wand - G-Spot (zur Zeit) gesperrt?

                Betrifft mich zwar überhaupt nicht, gebe aber auch noch schnell meinen Senf dazu. Hier handelt es sich wohl entweder um eine mangelhafte Kundmachung (Bescheid gibt es zwar, aber falsch beschildert) oder um einen fehlenden Bescheid (Tafel steht ohne Background da). So oder so kann man das getrost ignorieren.
                "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                • #9
                  AW: Peggauer Wand - G-Spot (zur Zeit) gesperrt?

                  @ beide vor mir:

                  nochmal: die tafel hat nix mit der VO zu tun.
                  die tafel stammt aus 2013 und bedarf keiner genehmigung durch die BH. der rest ist dem forstg zu entnehmen.

                  die VO ist älter, 2015 mit strengeren bestimmungen wiederverlautbart worden, gründet auf einem landesgesetz und hat nix mit forst zu tun.

                  vll hätt ich besser ein neues thema eröffnet.
                  mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

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                  • #10
                    AW: Peggauer Wand - G-Spot (zur Zeit) gesperrt?

                    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                    vll hätt ich besser ein neues thema eröffnet.
                    Schon erledigt. Wer sich für den Ausgangsthread interessiert, hier geht es lang.
                    "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                    https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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                    • #11
                      AW: Sperre der Peggauer Wand

                      Also ich bin kein Jurist, aber ist die im link aufs RIS aufrufbare Verordnung der BH nicht schon im Jahr 2000 ergangen?
                      Was hat sich 2015 hier geändert?

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                      • #12
                        AW: Sperre der Peggauer Wand

                        Zitat von Ansahias Beitrag anzeigen
                        Also ich bin kein Jurist, aber ist die im link aufs RIS aufrufbare Verordnung der BH nicht schon im Jahr 2000 ergangen?
                        Was hat sich 2015 hier geändert?
                        lies er genauer.

                        ganz oben, blau und fett: fassung vom 13.02.2015

                        und hier das dazugehörige landesgesetz

                        § 4 Abs 1 Z3 ist das erste mir bekannte landesgesetz, welches klettern wortwörtlich verbietet.
                        da muss irgendwer sehr dahinter gewesen sein.
                        ich tipp mal auf die staudenbewacher.

                        über die legistische qualität, namentlich das betreten zu verbieten und dann noch das klettern extra, lass ich mich nicht aus.
                        oder steht da gach absicht dahinter?
                        eine neue sichtweise eines landesgesetzgebers? klettern ist nicht betreten, sondern mehr? oder was anderes?
                        ich hoffe nur, dass das forstgesetz hinkünftig nicht in dieser betrachtungsform interpretiert wird (dass also "klettern" nicht dem "betreten" entspricht). aber immerhin ist das ja ein bundesgesetz...
                        Zuletzt geändert von pivo; 13.02.2015, 09:07.
                        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

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                        • #13
                          AW: Sperre der Peggauer Wand

                          ??? Ist das nicht das vom RIS beim Aufruf automatisch generierte Datum? Das Datum der VO müsst man ja an der GZ erkennen können. Und die ist xxx/2000...

                          Ok, der neue link besagt etwas Anderes. Ist also nicht mehr eine VO der BH GU sondern ein Landesgesetz...

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                          • #14
                            AW: Sperre der Peggauer Wand

                            ja.
                            aber angeblich gibts auch eine neue VO. aber die ist noch nicht im RIS.
                            mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                            bürstelt wird nur flüssiges

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                            • #15
                              AW: Sperre der Peggauer Wand

                              Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, war das Klettern in der Peggauer Wand somit schon ab 2000 illegal. Weil schon in der damaligen VO ein Betretungsverbot drinnen war.
                              Ist also alles nur eine Frage, ob und wie die Neuregelung überprüft wird. Oder?

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