Ankündigung

Einklappen
2 von 4 < >

Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
3 von 4 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
4 von 4 < >


WICHTIG - BITTE BEACHTEN!!!

Bitte die Touren in jenes Bundesland eintragen wo der jeweilige Ausgangspunkt der Tour war!!!
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

    Ich bin den Steig so circa 4 oder 5 mal gegangen, das letzte Mal vor 2 Jahren, also noch vor der Sanierung. Damals waren ein paar Teile des Wegs schon abgerutscht und mussten - nicht ganz ungefährlich - am Steilrasen umgangen werden.

    Der Steig wird seit über 10 Jahren massiv begangen - seit ihn M.Wasner als Wandertip in einem OÖN-Ableger vorgestellt hat. Einsam war man dort am Wochenende nie.

    Gut erinnern kann ich mich noch an die Tour im Jahr 2000 - damals waren an einem sonnigen Sonntag sicher an die 100 Leute unterwegs.
    So viel zum "unbekannten Jägersteig"
    Und so gesehen macht die Sanierung auch Sinn.

    Vielleicht geht sichs heuer wieder mal aus - besonders schön ist die Tour auch im Spätherbst, wenn sich die Lärchen verfärben ...
    oba frogz mi ned wia

    Kommentar


    • #17
      AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

      Zitat von Rajasingh Beitrag anzeigen
      Lieber Sigi, es geht hier nicht darum, wer Bergsteiger ist oder nicht!

      Es geht darum, dass ein alter und unmarkierten Jagdsteig hergerichtet und markiert wurde - und seitdem massiv beworben wird. Das nenne ich VERMARKTUNG und der Hintergrund dafür ist die Förderung des (Sommer-)Fremdenverkehrs im Tourismusort Hinterstoder - oder seit wann hat jeder makierte Weg jetzt schon sein eigenes Faltprospekt (siehe oben).

      Der Grundbestitzer wird sich übrigens vielleicht mittlerweile auch schon wundern: Auf welcher rechtlichen Basis soll denn ein markierter (!) Weg regelmäßig im Herbst gesperrt werden???
      Ein befristetes jagdliches (oder forstliches) Sperrgebiet nach dem Forstgesetz gilt (bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Bescheides sowie der entsprechenden Kundmachung) jedenfalls nur für den Wald, aber eben NICHT für markierte Wege.

      Have fun,
      R

      Lieber Rajasingh,

      ich habe nicht vor, meine Zeit mit Diskussionen über die Sinnhaftigkeit von zeitgemäßen Sicherungen und ordentlichen Markierungen auf Wanderwegen zu verbringen. Ich will daher auch nicht weiter auf das Thema eingehen. Ich glaube es ist alles gesagt, was zu sagen ist.

      Aber eines sei mir schon noch erlaubt: Wenn Du schon vorgibst, dich bei "Wegsperren" auszukennen, dann erkundige dich bitte künftig vorher über die tatsächlichen rechtliche Verhältnisse, bevor du darüber einen Kommentar, der übrigens jeglicher Grundlage entbehrt, abgibst.

      Und noch etwas, solltest Du zu jenen gehören, die Vereinbarungen mit Grundeigentümern ignorieren und es auch als unzumutbar empfinden, wenn ein Weg für 2 von 52 Wochen des Jahres den Interessen des Grundeigentümers vorbehalten ist, dann gefährdest Du jegliche künftige Zusammenarbeit zwischen Grundeigentümern und jenen, die deren Grund in Anspruch nehmen wollen! Die große Gemeinde der Wanderer wird dir dankbar sein!!!!

      Außerdem: Prospekte von markierten Wanderwegen in unserer Region gibt es mehrere - nicht nur den vom Dolomitensteig!

      Noch ein kleiner Tipp von mir: Wenn dich markierte und gesicherte Wege stören, im Toten Gebirge gibt es unzählige Möglichkeiten so zu wandern, wie Du es dir vorstellst, aber gönne allen anderen das Vergnügen, auf gesicherten und gut markierten Wegen unterwegs zu sein zu können!

      LG Sigi

      Kommentar


      • #18
        AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

        Zitat von sigi.k Beitrag anzeigen
        Lieber Rajasingh
        Noch ein kleiner Tipp von mir: Wenn dich markierte und gesicherte Wege stören, im Toten Gebirge gibt es unzählige Möglichkeiten so zu wandern, wie Du es dir vorstellst, aber gönne allen anderen das Vergnügen, auf gesicherten und gut markierten Wegen unterwegs zu sein zu können!
        LG Sigi
        Ach, Sigi !
        Das ist doch alles vergossene Milch. Den "Inder" wirst Du damit nicht beeindrucken. Aber vielleicht glaubt er er eh an die Wiedergeburt und kommt bald wieder als Bergdohle auf die Welt, dann kann er endlich auf uns Idioten (seine Bezeichnung für Leute, die an Klettersteigen eine Freude haben) heruntersch.....n.

        lg.

        daKoarl
        ACHTUNG : Posting kann Spuren von Ironie enthalten !
        Vor einer Erleuchtung muß man Holz hacken - danach auch. (Zen-Weisheit)
        Etwaige Rechtschreibfehler sind als Vorwegnahme künftiger Rechtschreibreformen zu werten.

        Kommentar


        • #19
          AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

          Ich bin ihn am 28.08.2007 gegangen und mir ist damals aufgefallen, dass der Steig sehr abgetrampelt wahr und an manchen Stellen wo keine SV angebracht war, es aus meiner Sicht sehr gefährlich aussah, da hätten da und dort noch ein paar Meter Seil nicht geschadet. Es war trotz allen eine Suoer Tour!
          Ich werde versuchen ein paar Bilder von damals einzustellen!

          Bild 3, bin ich zum Hochstein (ich glaube so heist er?) hinaus gestiegen und habe mich selber abgelichtet und rundum fotografiert!
          Angehängte Dateien
          Berg frei
          Horst

          Kommentar


          • #20
            AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

            Zitat von sigi.k Beitrag anzeigen
            ich habe nicht vor, meine Zeit mit Diskussionen über die Sinnhaftigkeit von zeitgemäßen Sicherungen und ordentlichen Markierungen auf Wanderwegen zu verbringen. Ich will daher auch nicht weiter auf das Thema eingehen. Ich glaube es ist alles gesagt, was zu sagen ist.
            Aha, ist es das?
            Und in der nächsten Auflage Hinterstoderscher Werbeprospekte sind dann vielleicht auch die Standorte der (mindestens zwei sehr produktiven) Frauenschuh-Populationen in der Region eingetragen - mit dem dezenten Hinweis, dass die Blütezeit in der ach so „toten“ Zwischensaison liegt, oder wie? (Vielleicht als Nachsatz dann: Bitte nicht pflücken - damit auch "mit dem Naturschutz alles abgeklärt“ ist…)

            Oder willst du jetzt gar sagen, du weiß nichts von Frauenschuh im räumlich GANZ KONKRETEN Zusammenhang?



            Zitat von sigi.k Beitrag anzeigen
            Wenn Du schon vorgibst, dich bei "Wegsperren" auszukennen, dann erkundige dich bitte künftig vorher über die tatsächlichen rechtliche Verhältnisse, bevor du darüber einen Kommentar, der übrigens jeglicher Grundlage entbehrt, abgibst.
            Dann sei doch bitte so freundlich, und erläutere die Rechtslage im ganz vorliegenden Fall!
            Das wird ganz sicher auch andere interessieren. Wenn mein Kommentar jeglicher Grundlage entbehrt, dann widerlege ihn rechtlich stichhaltig.
            Ich behaupte weiterhin: Auf Basis des Forstgesetzes kann der Dolomitensteig jetzt nicht mehr jährlich einmal gesperrt werden!



            Zitat von sigi.k Beitrag anzeigen
            …solltest Du zu jenen gehören, die Vereinbarungen mit Grundeigentümern ignorieren und es auch als unzumutbar empfinden, wenn ein Weg für 2 von 52 Wochen des Jahres den Interessen des Grundeigentümers vorbehalten ist, dann gefährdest Du jegliche künftige Zusammenarbeit zwischen Grundeigentümern und jenen, die deren Grund in Anspruch nehmen wollen! Die große Gemeinde der Wanderer wird dir dankbar sein!!!!
            Ob ich selbst irgend etwas als zumutbar empfinde oder nicht, das ist hier vollkommen irrelevant!
            Rechtlich gesehen genau so irrelevant sind allerdings für Dritte sämtliche Privat-Vereinbarungen, die du oder sonst jemand mit einem Grundeigentümer abschließt – völlig unabhängig vom Inhalt.

            Die große Gemeinde der Wanderer ist in Österreich (Forstgesetz sei Dank!) eben NICHT darauf angewiesen, Vereinbarungen mit Grundeigentümern zu schließen, denn das Betreten des Waldes steht grundsätzlich jedem frei - auch wenn befristete Sperren möglich sind.
            Legionen von Jägern würden diese generelle "Erlaubnis" den "Grund in Anspruch zu nehmen", gerne wieder ändern – aber dazu bräuchten sie eine Mehrheit im Parlament…


            Zitat von sigi.k Beitrag anzeigen
            Wenn dich markierte und gesicherte Wege stören…
            Was mich (und nicht nur mich) stört, das ist die gnadenlose Vermarktung, die hier betrieben wird, auf Basis einer fortschreitende „Zerschließung“ der Toten Gebirges und seiner Umgebung – von mehreren Seiten gleichzeitig (Schermberg-Klettersteig)!

            Als ob die Höss nicht wirklich genug wäre…

            Kommentar


            • #21
              AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

              Zitat von daKoarl Beitrag anzeigen
              ...dann kann er endlich auf uns Idioten (seine Bezeichnung für Leute, die an Klettersteigen eine Freude haben) heruntersch.....n.
              Lieber daKoarl, nachdem jedermann selbst im entsprechenden Schermberg-Klettersteig-NEU-Thread nachlesen kann, wer welche Bezeichnungen erstmals verwendet hat, ist es nicht einmal wirklich nötig darauf hinzuweisen, dass du hier grob daneben liegst...

              Grob daneben liegt allerdings möglicherweise auch der gute Sigi mit seiner rechtlichen Meinung zu "befristeten jagdlichen Wegesperren" - als Einstiegslektüre dazu vielleicht folgendes:
              http://www.oekologen-ingenieure.at/wegefreiheit.htm
              http://hilfe.lebensministerium.at/ar...w/48507/1/4997

              Kommentar


              • #22
                AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

                Zitat von daKoarl Beitrag anzeigen
                Ach, Sigi !
                Das ist doch alles vergossene Milch. Den "Inder" wirst Du damit nicht beeindrucken. Aber vielleicht glaubt er er eh an die Wiedergeburt und kommt bald wieder als Bergdohle auf die Welt, dann kann er endlich auf uns Idioten (seine Bezeichnung für Leute, die an Klettersteigen eine Freude haben) heruntersch.....n.

                lg.

                daKoarl

                ein wahres Wort ! Danke an Dich "daKoarl"
                LG Eva
                "Wo ist der Wind, wenn er nicht weht"?

                http://www.nurzufuss.blogspot.com

                Kommentar


                • #23
                  AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

                  Hallo Eva,

                  vielen Dank für die Vorstellung dieser mir zwar namentlich geläufigen, aber begehungstechnisch noch unbekannten Wanderroute und die animierenden Fotos, welche die eindrucksvolle Felskulisse deutlich zum Ausdruck bringen (das gleiche gilt auch für die Bilder von Horst).

                  Liebe Grüße
                  Christian
                  Ganzheitliches Wandern im Einklang mit der Natur: Bergsteigen, Schneeschuhwandern, Schitouren, Trekking

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

                    Zitat von sigi.k Beitrag anzeigen
                    ... erkundige dich bitte künftig vorher über die tatsächlichen rechtliche Verhältnisse, bevor du darüber einen Kommentar, der übrigens jeglicher Grundlage entbehrt, abgibst.
                    Es ist wirklich erschreckend, dass ein deklarierter Vertreter eines Wege-Errichters bzw. -Erhalters nicht in der Lage oder nicht dazu bereit ist, die rechtliche Situation im betreffenden Gebiet vollständig und korrekt darzustellen - obwohl er ausdrücklich dazu aufgefordert wurde!

                    Man stelle sich lieber nicht vor, was da in einem Haftungsfall alles an Überraschungen zum Vorschein kommen würde...

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

                      Zitat von Wolfgang_D Beitrag anzeigen
                      .....
                      Man stelle sich lieber nicht vor, was da in einem Haftungsfall alles an Überraschungen zum Vorschein kommen würde...
                      Wer wann und wofür haftet, ist vom Gesetzgeber geregelt und in den zahlreich vorhandenen Puplikationen nachzulesen. Privatrechtliche Vereinbrungen können niemals eine Haftung ausschließen sondern können nur die Veranwortung bzw. Zuständigkeiten unter den Vertragspartnern regeln. Übrigens: Wenn überhaupt, dann trifft in den meisten Fällen die HAFTUNG den "Wege-Erhalter" und nur in den seltensten Fällen den Grundeigentümer;

                      Es gibt also einerseits gesetzliche Regelungen und andererseits aber auch privatrechtliche Vereinbarungen. So auch beim Dolomitensteig!

                      Grundsätzlich sollte man aber davon ausgehen können, dass Gebote und Verbote beachtet werden, vor allem dann, wenn diese gut sichtbar angebracht und für jedermann verständlich formuliert sind; auch unabhängig davon, ob die Ursache dafür eine gesetzliche Bestimmung oder eine privatrechtliche Vereinbarung ist.

                      Die Sanierung, Sicherung und Markierung des Steiges wurde erst nach Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Grundeigentümer (Österr. Bundesforste) und dem "Wege-Erhalter" möglich. Wäre diese Vereinbarung nicht zustande gekommen, hätte der Weg aus Sicherheitsgründen gesperrt werden müssen, da die vorhandenen Seilsicherungen in einem Zustand waren, der die Sicherheit der Wanderer in keinster Weise mehr gewährleistet hätte und niemand bereit gewesen wäre, für diesen Steig und für die vorhandenen, alten und mangelhaften Sicherungen eine Haftung zu übernehmen.

                      Ergänzend sei noch angemerkt, dass die ursprünglichen Sicherungen seinerzeit ausschließlich für die in diesem Gebiet tätigen Jäger angebracht wurden. An eine Nutzung von Bergsteigern oder Wanderern war nie gedacht!

                      In der erwähnten privatrechtlichen Vereinbarung ist u.a. auch geregelt, dass dieser Steig in der Zeit vom 20.9. bis 1.10 eines jeden Jahres aus jagdwirtschaftlichen Gründen zu sperren ist.

                      Jagdsperren sind auch aus meiner Sicht nicht erstrebenswert, aber sie sind oft der Kompromiss dafür, das der Grundeigentümer dringend notwendigen Arbeiten zustimmt und damit eine Verbesserung für alle Beteiligten erreicht werden kann.

                      Es gibt aber seit vielen Jahren auch zahlreiche andere Jagdsperren, die akzeptiert werden müssen, auch wenn's dem einen oder anderen vielleicht nicht ganz recht ist. - Ein gar nicht weit entferntes Beispiel aus dem Toten Gebirge (allerdings eine Hütte):
                      http://www.bergsteigen.at/de/huettendetail.aspx?ID=114

                      Oder auch auf Gipfeln des Mariazeller Bergland (Gippel, Göller…)
                      http://wandertipp.at/bernhardbaumgar...nd-jagdsteige/

                      Abschließend nochmals meine Bitte: Versuchen auch wir als Wanderer etwas toleranter zu sein und akzeptieren wir, dass ein Eigentümer sein Grundstück (inkl. des darauf befindlichen Weges) in 2 von 52 Wochen ausschließlich für seine Interessen nutzen möchte.

                      Die bisherigen Erfahrungen beim Dolomitensteig zeigen, dass sich 99 % der Wanderer an die bestehenden Regelungen halten! DANKE ! Leider gibt es aber immer auch ein paar wenige, die sich über diese Regelungen hinwegsetzen und damit die bestehende gute Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern leichtsinnig auf's Spiel setzen ....

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

                        Ich habe jetzt noch einmal den ganzen Thread gelesen. Und obwohl ich inhaltlich mit Rajasingh nicht unbedingt konform gehe, hat er in einem Punkt recht: eine "aus jagdwirtschaftlichen Gründen vereinbarte Sperre vom 15.9. – 1.10." braucht mich als Wanderer nicht weiter zu interessieren. Entweder es handelt sich um eine offizielle Sperre nach dem Forst- oder dem OÖ Jagdgesetz (das eine solche mW aber nicht vorsieht) [1], oder nicht. Alle derartigen Sperren sehen eine Ausnahme für bestehende Wege vor.

                        Dass sich der Wegehalter gegenüber dem Grundeigentümer verpflichtet hat, so eine Sperre einzurichten mag sein, ist aber bedeutungslos. Insbesondere hat diese Vereinbarung keine Drittwirkung für andere.

                        Zitat von sigi.k Beitrag anzeigen
                        Aber eines sei mir schon noch erlaubt: Wenn Du schon vorgibst, dich bei "Wegsperren" auszukennen, dann erkundige dich bitte künftig vorher über die tatsächlichen rechtliche Verhältnisse, bevor du darüber einen Kommentar, der übrigens jeglicher Grundlage entbehrt, abgibst.
                        Vielleicht kannst Du's uns erklären? Das mit der fehlenden rechtlichen Grundlage trifft schon zu, aber anders als Du zu meinen scheinst.

                        Zitat von sigi.k Beitrag anzeigen
                        Und noch etwas, solltest Du zu jenen gehören, die Vereinbarungen mit Grundeigentümern ignorieren...
                        Du wirst entschuldigen, dass ich mich nicht an eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen anderen gebunden fühle.

                        Zitat von sigi.k Beitrag anzeigen
                        Wenn überhaupt, dann trifft in den meisten Fällen die HAFTUNG den "Wege-Erhalter" und nur in den seltensten Fällen den Grundeigentümer; Es gibt also einerseits gesetzliche Regelungen ...
                        Geschenkt, § 1319a ABGB. Greift aber nur bei grober Fahrlässigkeit.

                        ... und andererseits aber auch privatrechtliche Vereinbarungen.
                        Weißt Du, was das Faszinierende an privatrechtlichen Vereinbarungen ist? Sie binden nur die, die sie abschließen...

                        Grundsätzlich sollte man aber davon ausgehen können, dass Gebote und Verbote beachtet werden, vor allem dann, wenn diese gut sichtbar angebracht und für jedermann verständlich formuliert sind;
                        Wenn sie dann auch noch eine Rechtsgrundlage haben...

                        In der erwähnten privatrechtlichen Vereinbarung ist u.a. auch geregelt, dass dieser Steig in der Zeit vom 20.9. bis 1.10 eines jeden Jahres aus jagdwirtschaftlichen Gründen zu sperren ist.
                        Wie gesagt, wenn sich die Leute freiwillig dran halten, warum nicht. Mag jetzt hart klingen, aber: ich brauche die Erlaubnis des Wegehalters nicht, um diesen Steig zu begehen, also kann er es mir auch nicht (zeitlich befristet) verbieten.

                        [1] § 56a OÖ JagdG kennt "Ruhezonen" zum Schutz des Rotwildes vor Beunruhigung ... während der Notzeit, die zeitlich zu befristen ist ... Durch dieses Verbot darf die freie Begehbarkeit von Wanderwegen, Steigen u.dgl. sowie im Fall der Waldinanspruchnahme die Benützung des Waldes zu Erholungszwecken nicht unzumutbar eingeschränkt werden ... (meine Hervorhebungen)
                        Zuletzt geändert von ingmar; 04.08.2009, 21:58.
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

                          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                          Ich habe jetzt noch einmal den ganzen Thread gelesen. Und obwohl ich inhaltlich mit Rajasingh nicht unbedingt konform gehe, hat er in einem Punkt recht: eine "aus jagdwirtschaftlichen Gründen vereinbarte Sperre vom 15.9. – 1.10." braucht mich als Wanderer nicht weiter zu interessieren. Entweder es handelt sich um eine offizielle Sperre nach dem Forst- oder dem OÖ Jagdgesetz (das eine solche mW aber nicht vorsieht) [1], oder nicht. Alle derartigen Sperren sehen eine Ausnahme für bestehende Wege vor.

                          Dass sich der Wegehalter gegenüber dem Grundeigentümer verpflichtet hat, so eine Sperre einzurichten mag sein, ist aber bedeutungslos. Insbesondere hat diese Vereinbarung keine Drittwirkung für andere.

                          Vielleicht kannst Du's uns erklären? Das mit der fehlenden rechtlichen Grundlage trifft schon zu, aber anders als Du zu meinen scheinst.

                          Du wirst entschuldigen, dass ich mich nicht an eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen anderen gebunden fühle.

                          Geschenkt, § 1319a ABGB. Greift aber nur bei grober Fahrlässigkeit.

                          Weißt Du, was das Faszinierende an privatrechtlichen Vereinbarungen ist? Sie binden nur die, die sie abschließen...

                          Wenn sie dann auch noch eine Rechtsgrundlage haben...

                          Wie gesagt, wenn sich die Leute freiwillig dran halten, warum nicht. Mag jetzt hart klingen, aber: ich brauche die Erlaubnis des Wegehalters nicht, um diesen Steig zu begehen, also kann er es mir auch nicht (zeitlich befristet) verbieten.

                          [1] § 56a OÖ JagdG kennt "Ruhezonen" zum Schutz des Rotwildes vor Beunruhigung ... während der Notzeit, die zeitlich zu befristen ist ... Durch dieses Verbot darf die freie Begehbarkeit von Wanderwegen, Steigen u.dgl. sowie im Fall der Waldinanspruchnahme die Benützung des Waldes zu Erholungszwecken nicht unzumutbar eingeschränkt werden ... (meine Hervorhebungen)
                          Vielen Dank, Ingmar, dass du als Jurist hier Stellung nimmst!

                          Meine ursprüngliche Absicht hier war es ja gar nicht, den (rechtlich in dieser Form nicht haltbaren) Versuch einer Jagd-"Sperre" zu kommentieren - das hätte ich sonst nämlich bereits vor mehr als einem Jahr getan, als ich die neuen "Sperr-Tafeln" das erst Mal selbst sah. Ich habe das Thema der „Sperre“ als Beispiel dafür verwendet, wie hier versucht wird, aus sehr durchsichtigen Gründen die Öffentlichkeit in die Irre zu führen – ohne Rücksicht auf die unvermeidlichen Folgen!
                          (Von "Ruhezone" gemäß OÖ Jagdgesetz kann mitten in der Jagdsaison ja wohl ganz und gar nicht die Rede sein...)

                          Der Wege-Erhalter - wer immer das im konkreten Fall auch genau sein mag - hätte jedenfalls gut daran getan, die rechtlichen Grundlagen einer Markierung des Dolomitensteiges und der damit verbundenen Änderungen in seinem Rechtsstatus vorab zu klären, anstatt zu glauben, es reiche, irgendwelche Privat-Vereinbarungen zu schließen - falls es diesen "Glauben" überhaupt tatsächlich je gab. Als markierter Weg kann der Dolomitensteig, so wie ich das sehe, überhaupt nach dem Forstgesetzt nicht mehr gesperrt werden, denn dieses verlangt bei befristeten Sperren eine Umgehung - und die lege beim Dolomitensteig erst einmal einer an...

                          Dass sich Vertreter der Österreichischen Bundesforste tatsächlich auf privatrechtliche Vereinbarungen verlassen wollten, um Dritt-Wirkung zu erzielen, das wäre allerdings schon ein wenig verwunderlich, denn immerhin sind dort auch ausgebildete Juristen tätig. Tatsächlich düfte das aber gar nicht der Fall sein, denn für den Grundeigentümer hat sich möglicherweise rechtlich nichts für ihn Wesentliches verändert. Und vielleicht war genau das - gemeinsam mit dem Versuch, den (markierten) Weg gegenüber dem Original bewusst von der Jagdhütte Poppenalm wegzuverlegen - ja auch die Grundlage für eine lokale Wirtshausvereinbarung „unter Freunden“…

                          Welche geistige Haltung bei Sigi & Co. vorherrscht, geht ja einmal mehr aus der Behauptung hervor, der Dolomitensteig hätte (unmarkiert) einfach „gesperrt“ werden können. Hier wird ja so getan, als ob sich Österreich noch im feudalen Mittelalter befinden würde, wo die "Herrschaft" bloss anzuschaffen braucht.

                          Vielleicht sollten sich einige "Herrschaften" in Hinterstoder ein wenig mehr mit der österreichischen Rechtslage als ausschließlich mit kurzsichtigem Fremdenverkehrsmarketing beschäftigen!

                          Have fun,
                          R

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

                            Zitat von sigi.k Beitrag anzeigen
                            ... Wenn überhaupt, dann trifft in den meisten Fällen die HAFTUNG den "Wege-Erhalter" und nur in den seltensten Fällen den Grundeigentümer...
                            Und wer genau ist nun eigentlich der "Wege-Erhalter" des Dolomitensteiges im juristischen Sinne?

                            W

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

                              Eine nicht uninteressante Frage. Mein Tipp: Fremdenverkehrsverein oder Gemeinde Hinterstoder.
                              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009

                                Zitat von Rajasingh Beitrag anzeigen
                                Vielen Dank, Ingmar, dass du als Jurist hier Stellung nimmst!

                                Der Wege-Erhalter - wer immer das im konkreten Fall auch genau sein mag
                                Vertragspartner der privatrechtlichen Nutzungsvereinbarung sind die Österr. Bundesforste und der örtliche Tourismusverband, d.h. der Tourismusverband ist der „Wege-Erhalter“ und trägt somit auch die Haftung.

                                Zitat von Rajasingh Beitrag anzeigen
                                - hätte jedenfalls gut daran getan, die rechtlichen Grundlagen einer Markierung des Dolomitensteiges und der damit verbundenen Änderungen in seinem Rechtsstatus vorab zu klären......
                                Ist in zahlreichen Besprechungen unter Anwesenheit von Juristen geschehen.

                                Zitat von Rajasingh Beitrag anzeigen

                                Als markierter Weg kann der Dolomitensteig, so wie ich das sehe, überhaupt nach dem Forstgesetzt nicht mehr gesperrt werden, denn dieses verlangt bei befristeten Sperren eine Umgehung - und die lege beim Dolomitensteig erst einmal einer an...

                                ....Wirtshausvereinbarung „unter Freunden“… Welche geistige Haltung bei Sigi & Co. vorherrscht, geht ja einmal mehr aus der Behauptung hervor, der Dolomitensteig hätte (unmarkiert) einfach „gesperrt“ werden können....

                                Vielleicht sollten sich einige "Herrschaften" in Hinterstoder ein wenig mehr mit der österreichischen Rechtslage als ausschließlich mit kurzsichtigem Fremdenverkehrsmarketing beschäftigen!
                                R
                                Ich bin davon ausgegangen, dass unter Bergfreunden und Naturliebhabern auch bei unterschiedlichen Auffassungen ein gewisses Niveau eingehalten wird. Wenn jahrelange Verhandlungen und das erzielte Ergebnis, das dann in von Juristen ausgearbeiteten Verträgen fixiert wurde als "Wirtshausvereinbarungen unter Freunden" bezeichnet wird, zeigt das von einer permanenten Intoleranz!

                                Für mich ist es schon einigermaßen erstaunlich wie hier versucht wird, Vereinbarungen zu ignorieren und sich über Bestimmungen hinwegzusetzen.

                                Es wird mit Sicherheit nicht möglich sein, in einem Forum die letzten gesetzlichen Bestimmungen auszuformulieren und jedes kleinste Detail zu klären. Das können im Bedarfsfall zuständige Juristen und Gerichte vornehmen. Wir sollten nur endlich versuchen, den Hausverstand einzusetzen und vorgegebene Regeln zu akzeptieren.

                                Alle, die sich ernsthaft mit rechtlichen Themen auseinandersetzen werden wissen, dass es nicht nur das Forstgesetz sondern eine ganze Reihe von Gesetzen gibt, die speziell bei Haftungsfragen relevant sind.

                                Es ist ein absoluter Irrglaube anzunehmen, ein Steig könnte nicht gesperrt werden. Denn auch für die Benutzung eines Steiges sind z.B. auch die allgemeinen „Sorgfaltsregelungen“ anzuwenden die u.a. besagen, dass der Wegehalter verpflichtet ist, einen Weg zu sperren, wenn ein Schaden – egal welcher Art - zu befürchten ist.

                                Ein derartiger Schaden kann auch die Jagdausübung sein. Wenn der Jagdberechtigte den Wegehalter informiert, dass zu einer bestimmten Zeit mit erhöhtem Jagdaufkommen zu rechnen ist, ist der Wegehalter aus Haftungsgründen verpflichtet, den Weg zu sperren. Noch dazu dann, wenn es in einem Vertrag ausdrücklich angeführt ist!!!!! – Hat daher mit dem Forstgesetz in keinster Weise etwas zu tun. Ist ausschließlich eine Frage der Haftung.

                                Aber viel schwerwiegender ist die Erkenntnis, dass ein Wegehalter verpflichtet ist, einen versicherten Steig zu sperren, wenn die Sicherheit der Benutzer nicht mehr gegeben ist und das war vor der Sanierung zweifelsohne der Fall – siehe auch Beitrag von Forumsmitglieder:

                                http://www.gipfeltreffen.at/showpost...13&postcount=2

                                http://www.gipfeltreffen.at/showpost...56&postcount=1

                                Auch hier ist es ein absoluter Irrglaube, dass keine Sperre ausgesprochen werden kann. In diesem Fall greifen u.a. auch die Bestimmungen der allg. „Verkehrssicherheitspflicht“.

                                Auf den Punkt gebracht:
                                Wäre es nicht gelungen, Dank einer privatrechtlichen Vereinbarung die Sanierung des Steiges und eine Erneuerung der Sicherungseinrichtungen vorzunehmen, wäre der Steig heute gesperrt!!!!!

                                Natürlich kann sich jeder über eine Sperre hinwegsetzen. Ist ja auch im Straßenverkehr ähnlich. Nicht jeder hält sich an ein Fahrverbot oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Manche werden erwischt und zahlen Strafe – manche nicht.
                                Der Unterschied liegt nur darin, wer zumutbare Wegsperren ignoriert und in Forumsbeiträgen auch noch dazu animiert diese nicht einzuhalten, weil sie angeblich jeder gesetzlichen Grundlage entbehren beweist nur seine Unkenntnis sondern gefährdet den Fortbestand von derartigen Steigen.

                                Ich bin weder Jurist noch Rechtsexperte und genau aus diesem Grunde haben wir es uns nicht leicht gemacht und nicht nur bei Juristen, sondern auch bei den zuständigen Behörden (Bezirkshauptmannschaft - Rechtsabteilung) Rechtsauskünfte eingeholt. Wer daran Zweifel hat, möge das bitte auch tun.... mehr Informationen kann ich zu diesem Thema leider nicht mehr anbieten.

                                Unser Ziel war und ist es immer noch, auch den weniger erfahrenen Bergwanderer auf gut gesicherten und gut markierten Wegen die Möglichkeit zu geben, die Schönheit und Einmaligkeit des Gebietes rund um den Stoderer Dolomitensteig kennen zu lernen!!!

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X