AW: Dolomitensteig - Hinterstoder, 26.7.2009
Alles klar. Anders als vielleicht manche Diskussionsteilnehmer habe ich damit auch kein grundsätzliches Problem, einen Steig zu sanieren und damit den Fremdenverkehr in der Gemeinde zu fördern.
Noch einmal: Vereinbarungen binden die, die sie abschließen. Wenn der Tourismusverband einen Vertrag mit dem Grundeigentümer hat, der es ihm erlaubt den Weg erhalten und zu sanieren: Wunderbar, nur ist diese Vereinbarung nicht geeignet die Benutzer dieses Steiges zu binden. Darauf wollte ich hinaus.
Ich behaupte eine Wegsperre ist in dieser Form rechtlich nicht möglich. Und jetzt? Welcher Hausverstand denn, bitte?
Interessant, könntest Du das ein bisschen konkretisieren? Die Gesetze beim Namen zu nennen würde vielleicht schon reichen.
Interessant, könntest Du das ein bisschen konkretisieren? Wer, außer gegebenenfalls der zuständigen Behörde gemäß den entsprechenden Gesetzen, sollte das können? Hinweis: Das Aufstellen einer Tafel "Betreten verboten" reicht nicht aus.
Das ist vielleicht nicht ganz richtig, aber auch nicht ganz falsch. Nur: das betrifft wiederum nur die haftunsgrechtliche Seite aufgrund des 1319a ABGB. Wenn der Weg, erkennbar, gesperrt war haftet der Wegehalter nicht mehr nach dieser Bestimmung. Dass das Betreten deshalb aber verboten wäre folgt daraus nicht.
Na, dann kann man diese "Sperre" ja getrost ignorieren; darauf wollte ich eigentlich hinaus.
Der Vergleich hinkt deswegen ein bisschen, weil es beim "verbotenen" Begehen des Steiges keine Strafe gibt (geben kann), es ja nicht einmal verboten ist. Man kann das als eine freundliche Bitte des Wegerhaltes lesen der man folgen kann, aber sicherlich nicht muss.
"Zumutbar" ist immer eine Definitionsfrage. Eine zweiwöchige Totalsperre mitten in der Wander-Hauptsaison sehe ich zB als nicht zumutbar an. Und was das "Animieren, diese nicht einzuhalten angeht": ich hinterfrage die rechtlichen Grundlagen. Tut mir leid, ich kann nicht anders
Ja.
Juristische Argument kann man am besten mit juristischen Gegenargumenten entkräften. Leider kommt dazu in dieser Diskussion nichts.
Na wunderbar! Mich würde die Rechtaufassung zB der BH dazu sehr interessieren, oder auch ein juristisches Privatgutachten. Vielleicht habe ich ja auch etwas übersehen? Bin schließlich mit dem OÖ Landesrecht nicht sehr intensiv vertraut. Gibt es eine Chance, daraus wenigstens die wesentlichen Punkte zu zitieren? (Gerne auch per PM, interessiert mich wirklich)
Das anerkenne ich, und kann mich auch mit der Zielsetzung identifizieren.
Zitat von sigi.k
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Für mich ist es schon einigermaßen erstaunlich wie hier versucht wird, Vereinbarungen zu ignorieren und sich über Bestimmungen hinwegzusetzen.
Wir sollten nur endlich versuchen, den Hausverstand einzusetzen und vorgegebene Regeln zu akzeptieren.
Alle, die sich ernsthaft mit rechtlichen Themen auseinandersetzen werden wissen, dass es nicht nur das Forstgesetz sondern eine ganze Reihe von Gesetzen gibt, die speziell bei Haftungsfragen relevant sind.
Es ist ein absoluter Irrglaube anzunehmen, ein Steig könnte nicht gesperrt werden.
Denn auch für die Benutzung eines Steiges sind z.B. auch die allgemeinen „Sorgfaltsregelungen“ anzuwenden die u.a. besagen, dass der Wegehalter verpflichtet ist, einen Weg zu sperren, wenn ein Schaden – egal welcher Art - zu befürchten ist.
Hat daher mit dem Forstgesetz in keinster Weise etwas zu tun. Ist ausschließlich eine Frage der Haftung.
Natürlich kann sich jeder über eine Sperre hinwegsetzen. Ist ja auch im Straßenverkehr ähnlich. Nicht jeder hält sich an ein Fahrverbot oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Manche werden erwischt und zahlen Strafe – manche nicht.
Wer zumutbare Wegsperren ignoriert und in Forumsbeiträgen auch noch dazu animiert diese nicht einzuhalten
weil sie angeblich jeder gesetzlichen Grundlage entbehren
beweist nur seine Unkenntnis
Ich bin weder Jurist noch Rechtsexperte und genau aus diesem Grunde haben wir es uns nicht leicht gemacht und nicht nur bei Juristen, sondern auch bei den zuständigen Behörden (Bezirkshauptmannschaft - Rechtsabteilung) Rechtsauskünfte eingeholt.
Unser Ziel war und ist es immer noch, auch den weniger erfahrenen Bergwanderer auf gut gesicherten und gut markierten Wegen die Möglichkeit zu geben, die Schönheit und Einmaligkeit des Gebietes rund um den Stoderer Dolomitensteig kennen zu lernen!
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