Aus dem Rhonetal auf das Augstbordhorn an einen wunderschönen Frühlingstag im Mai.
Eine sehr abwechslungsreiche, einfache Bergwanderung.
Los ging es in Turtig (635m). Ein Pfad führt durch nordwärts ausgerichtete Mischwälder.
01 Blick auf Turtig im Rhonetal.
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Nach ca. 500Hm wechselt der dichte Urwald in landwirtschaftlich genutztes Gelände.
Trotzdem noch viele Bäume, dazu saftig grüne Wiesen. Natur pur.
02 Blick ins Bietschtal, nördlich des Rhonetals.
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03 Im Osten sind die einsamen Skitourendestinationen des Binntal zu erkennen.
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Nach gut 600Hm Aufstieg gelangt man auf eine Strasse und weiter nun nach Unterbäch (ca. 1250m).
04 Blühende Wiesen bei Unterbäch.
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Unterbäch wird auch als "Rütli der Schweizer Frau" genannt, weil die erste Schweizer Abstimmung mit Frauenbeteiligung am 3. März 1957 - 14 Jahren vor der Einführung des Frauenstimmrechtes auf Landesebene - in diesem Dorf stattfand. Der damalige Gemeinderat hatte beschlossen, die Frauen an einer eidgenössischen Urnenabstimmung über die Ausdehnung der Zivilschutzpflicht auf die Frauen teilnehmen zu lassen. Die Abstimmung der Frauen hatte zwar keine rechtliche Grundlage und musste deshalb annulliert werden, trotzdem gab sie einen wichtigen Anstoss für die spätere offizielle Einführung des Frauenstimmrechtes.
Das Frauenstimmrecht wurde in der Schweiz durch eine eidgenössische Abstimmung am 7. Februar 1971 eingeführt. Formell wurde das Frauenstimmrecht am 16. März 1971 wirksam. Die Schweiz war somit eines der letzten europäischen Länder, welches seiner weiblichen Bevölkerung die vollen Rechte als Bürgerinnen zugestand, doch es war das erste Land, wo dies durch eine Volksabstimmung (des männlichen Teils der Bevölkerung) geschah. Das politisch eng mit der Schweiz verbundene Fürstentum Liechtenstein führte erst am 1. Juli 1984 im dritten Anlauf das Frauenstimm- und Wahlrecht ein. Zum Vergleich: In Neuseeland gilt das Frauenstimmrecht seit 1893, in Deutschland seit 1918 und in der Türkei seit 1934.
Bis das Frauenstimmrecht auch in allen Kantonen durchgesetzt war, sollte es allerdings noch weitere 20 Jahre dauern: Am 25. März 1990 gab das Bundesgericht einer Klage von Frauen aus Appenzell Innerrhoden Recht und bestätigte damit die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonsverfassung in diesem Punkt. Am 27. November 1990 führte Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene ein, gegen den Willen der Stimmbürger.
05 Frauen-Zitatenweg
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Ich entschied mich, etwas vom direkten Weg abzuweichen und noch einen kleinen Abstecher ins landschaftlich wunderschöne Ginalstal zu machen.
06 Idylle
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Nun hatte ich aber lange genug herumgetrödelt und ich nahm wieder Kurs auf.
Ich queerte auf einer Höhe von 1700m ostwärts Richtung Brandalp. Nun betrat ich einen zunächst gut unterhaltenen Wanderweg, der durch Nadelwälder zur Alp Gibidum auf 2050m führte. Von dort ein kaum erkennbarer Pfad nach Ober Gibidum 2250m.
Auf 2300m stehen nur noch ein paar Sträucher und das Gelände hat sich nun völlig gewandelt. Die grünen Wiesen liegen mitlerweile weit unter mir. Es geht auf Schuttgelände weiter. Erste Schneefelder kann ich noch umgehen.
07 Blick in die wilden nördlichen Seitentäler des Rhonetals mit Bietschhorn.
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08 Blick nah Osten. Tief im Talende das Städtchen Brig.
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Schnee- und Geröllfelder wechseln sich nun ab. Das Gelände ist dennoch sehr gut begehbar.
Die schneebedeckte Kuppe im Hintergrund wird in der Karte „March“ genant und liegt auf 2850m. Dorthin führte es mich weiter.
09 „Hienergrat“ mit March
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Am March angelangt muss man wieder 60m in eine Senke absteigen. Von dieser geht es in wenigen Minuten hinauf zum Augstbordhorn 2971m.
10 letzter Anstieg zum Augstborhorn
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11 Im Westen das Turtmanntal mit Schwarzhorn und Signalhorn.
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Eine sehr abwechslungsreiche, einfache Bergwanderung.
Los ging es in Turtig (635m). Ein Pfad führt durch nordwärts ausgerichtete Mischwälder.
01 Blick auf Turtig im Rhonetal.
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Nach ca. 500Hm wechselt der dichte Urwald in landwirtschaftlich genutztes Gelände.
Trotzdem noch viele Bäume, dazu saftig grüne Wiesen. Natur pur.
02 Blick ins Bietschtal, nördlich des Rhonetals.
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03 Im Osten sind die einsamen Skitourendestinationen des Binntal zu erkennen.
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Nach gut 600Hm Aufstieg gelangt man auf eine Strasse und weiter nun nach Unterbäch (ca. 1250m).
04 Blühende Wiesen bei Unterbäch.
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Unterbäch wird auch als "Rütli der Schweizer Frau" genannt, weil die erste Schweizer Abstimmung mit Frauenbeteiligung am 3. März 1957 - 14 Jahren vor der Einführung des Frauenstimmrechtes auf Landesebene - in diesem Dorf stattfand. Der damalige Gemeinderat hatte beschlossen, die Frauen an einer eidgenössischen Urnenabstimmung über die Ausdehnung der Zivilschutzpflicht auf die Frauen teilnehmen zu lassen. Die Abstimmung der Frauen hatte zwar keine rechtliche Grundlage und musste deshalb annulliert werden, trotzdem gab sie einen wichtigen Anstoss für die spätere offizielle Einführung des Frauenstimmrechtes.
Das Frauenstimmrecht wurde in der Schweiz durch eine eidgenössische Abstimmung am 7. Februar 1971 eingeführt. Formell wurde das Frauenstimmrecht am 16. März 1971 wirksam. Die Schweiz war somit eines der letzten europäischen Länder, welches seiner weiblichen Bevölkerung die vollen Rechte als Bürgerinnen zugestand, doch es war das erste Land, wo dies durch eine Volksabstimmung (des männlichen Teils der Bevölkerung) geschah. Das politisch eng mit der Schweiz verbundene Fürstentum Liechtenstein führte erst am 1. Juli 1984 im dritten Anlauf das Frauenstimm- und Wahlrecht ein. Zum Vergleich: In Neuseeland gilt das Frauenstimmrecht seit 1893, in Deutschland seit 1918 und in der Türkei seit 1934.
Bis das Frauenstimmrecht auch in allen Kantonen durchgesetzt war, sollte es allerdings noch weitere 20 Jahre dauern: Am 25. März 1990 gab das Bundesgericht einer Klage von Frauen aus Appenzell Innerrhoden Recht und bestätigte damit die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonsverfassung in diesem Punkt. Am 27. November 1990 führte Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene ein, gegen den Willen der Stimmbürger.
05 Frauen-Zitatenweg
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Ich entschied mich, etwas vom direkten Weg abzuweichen und noch einen kleinen Abstecher ins landschaftlich wunderschöne Ginalstal zu machen.
06 Idylle
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Nun hatte ich aber lange genug herumgetrödelt und ich nahm wieder Kurs auf.
Ich queerte auf einer Höhe von 1700m ostwärts Richtung Brandalp. Nun betrat ich einen zunächst gut unterhaltenen Wanderweg, der durch Nadelwälder zur Alp Gibidum auf 2050m führte. Von dort ein kaum erkennbarer Pfad nach Ober Gibidum 2250m.
Auf 2300m stehen nur noch ein paar Sträucher und das Gelände hat sich nun völlig gewandelt. Die grünen Wiesen liegen mitlerweile weit unter mir. Es geht auf Schuttgelände weiter. Erste Schneefelder kann ich noch umgehen.
07 Blick in die wilden nördlichen Seitentäler des Rhonetals mit Bietschhorn.
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08 Blick nah Osten. Tief im Talende das Städtchen Brig.
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Schnee- und Geröllfelder wechseln sich nun ab. Das Gelände ist dennoch sehr gut begehbar.
Die schneebedeckte Kuppe im Hintergrund wird in der Karte „March“ genant und liegt auf 2850m. Dorthin führte es mich weiter.
09 „Hienergrat“ mit March
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Am March angelangt muss man wieder 60m in eine Senke absteigen. Von dieser geht es in wenigen Minuten hinauf zum Augstbordhorn 2971m.
10 letzter Anstieg zum Augstborhorn
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11 Im Westen das Turtmanntal mit Schwarzhorn und Signalhorn.
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