Ohne jegliche Vorwarnung, ohne Hinweistafeln, ohne Hinweiszettel am Fahrzeug werden alle Autofahrer, die im Bereich des Gasthofes Bodenbauer – einem beliebten Ausgangspunkt für Touren auf den Hochschwab – nicht exakt den markierten Parkplatz benutzen von der QUANTUM Forstgut Aflenz GmbH - wegen Besitzstörung geklagt. Es sind bereits Hunderte, die auf diese Weise geklagt wurden!
Aufgrund der Beliebtheit dieser Region ist an Tagen mit sehr günstigem Bergwetter der Parkplatz voll ausgelastet. Viele Gäste suchen dann nach nicht verkehrsbehindernden alternativen Abstellplätzen. Die QUANTUM Forstgut Aflenz GmbH beschäftigt Forstaufsichtsorgane welche die Autos fotografieren damit die Anwälte unmittelbar ohne Kontaktaufnahme mit den Betroffenen die Besitzstörungsklage durch das Bezirksgericht Bruck a/M einbringen können. Zitat:„Die beklagte Partei hat durch Abstellen eines Fahrzeuges auf dem klägerischen Grundstück den bis dahin ruhigen Besitz der Klägerin gestört!“. Dabei entstehen für den Autofahrer Mindestkosten in Höhe von 300,65 Euro (ohne die Kosten der Gerichtsverhandlung)! Wie Telefonate mit den Tourismusverantwortlichen der Gemeinde St. Ilgen /Stmk und dem Bezirksgericht Bruck a/M ergeben haben, sind von dieser Vorgangsweise seit Jahren sehr viele Autofahrer betroffen!
Ziehen wir daraus die Konsequenzen: Unbedingt nur den gekennzeichneten Parkplatz verwenden oder einen Aufenthalt in der Region der Abkassierer vermeiden!
Johannes Steffan
Semriach
Aufgrund der Beliebtheit dieser Region ist an Tagen mit sehr günstigem Bergwetter der Parkplatz voll ausgelastet. Viele Gäste suchen dann nach nicht verkehrsbehindernden alternativen Abstellplätzen. Die QUANTUM Forstgut Aflenz GmbH beschäftigt Forstaufsichtsorgane welche die Autos fotografieren damit die Anwälte unmittelbar ohne Kontaktaufnahme mit den Betroffenen die Besitzstörungsklage durch das Bezirksgericht Bruck a/M einbringen können. Zitat:„Die beklagte Partei hat durch Abstellen eines Fahrzeuges auf dem klägerischen Grundstück den bis dahin ruhigen Besitz der Klägerin gestört!“. Dabei entstehen für den Autofahrer Mindestkosten in Höhe von 300,65 Euro (ohne die Kosten der Gerichtsverhandlung)! Wie Telefonate mit den Tourismusverantwortlichen der Gemeinde St. Ilgen /Stmk und dem Bezirksgericht Bruck a/M ergeben haben, sind von dieser Vorgangsweise seit Jahren sehr viele Autofahrer betroffen!
Ziehen wir daraus die Konsequenzen: Unbedingt nur den gekennzeichneten Parkplatz verwenden oder einen Aufenthalt in der Region der Abkassierer vermeiden!
Johannes Steffan
Semriach
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