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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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WICHTIG - BITTE BEACHTEN!!!

Bitte die Touren in jenes Bundesland eintragen wo der jeweilige Ausgangspunkt der Tour war!!!
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Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

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  • #76
    AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

    Zitat von renoldna Beitrag anzeigen

    Global2000 und Greenpeace



    Zitat von renoldna Beitrag anzeigen

    werden . . .

    Egal was sie (Unsinniges) machen. Da muss ich hin !


    Hoffentlich findet wieder eine originelle Besitzstörung statt !
    Solche Aktionen - möglichst mit Anketten - mag ich besonders !
    ( Aber Ketten sind - bzw. genauer waren - auf jeden Fall dabei ! )



    Zuletzt geändert von Willy; 03.10.2008, 16:30.
    TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

    Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

    Kommentar


    • #77
      AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

      sehr geehrter herr willi, bitte darum, meine beiträge einfach nicht zu beachten, vor allem, wenn ihnen kontextuelle auffassung nicht möglich ist. meine beiträge sind nicht persönlich gegen sie gerichtet. a
      runter gehts oft schnell.

      Kommentar


      • #78
        AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

        Zitat von lado Beitrag anzeigen
        am Stassenrand steht ein Halte- und Parkenverbotsschild - das ich dann dort nicht parken oder halten en darf. Wennich es dennoch mache habe ich wahrscheinlich mit Konsequenzen zu rechnen
        ...und zwar mit einer Verwaltungsstrafe nach StVO §99 Abs. 3a, schlimmstenfalls auch mit Abschleppkosten, nicht aber mit einer Besitzstörungsklage, denn die hat mit den Halteverbotsschildern nichts zu tun.

        Kommentar


        • #79
          AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

          Steht am Parkplatz oder auf der Zufahrtsstrasse ein Hinweis bzw. eine Tafel das dies Privatgrund ist?
          Sonst darf nur nach der StVO abgestraft werden.

          Außerdem sollte man den Versuch wagen, ein "Servitutsrecht" oder etwas in dieser Art gegen die Besitzstörung geltend zu machen, da dieser Parkplatz seit Jahrzehnten öffentlich besteht und auch benutzt wird.
          Zuletzt geändert von Spirit; 03.10.2008, 17:23.

          Kommentar


          • #80
            AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

            kurzauszug einer diskussion: "halteverbot wegen dem wasserschutzgebiet lieber herr- und besitzstörung weil sie auf dem grund meines mandanten ohne berechtigung ihr fahrzeug abgestellt haben."

            Kommentar


            • #81
              AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

              Zitat von GEROLSTEINER Beitrag anzeigen

              "halteverbot wegen dem wasserschutzgebiet lieber herr
              und besitzstörung,
              weil sie auf dem grund meines mandanten ohne berechtigung ihr fahrzeug abgestellt haben."


              So IN KLEINSCHRIFT ist das alles hingefitzelt ?

              Egal. Der Rest der Welt hat erkannt :

              In der Steiermark gelten noch - im Gegensatz zum Rest der Welt - Regeln und Gesetze !



              Und bei Eurem charismatischen Landeshauptmann wird das hoffentlich noch länger so bleiben !



              Zuletzt geändert von Willy; 04.10.2008, 00:28.
              TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

              Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

              Kommentar


              • #82
                AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                Zitat von Spirit Beitrag anzeigen
                Steht am Parkplatz oder auf der Zufahrtsstrasse ein Hinweis bzw. eine Tafel das dies Privatgrund ist?
                Sonst darf nur nach der StVO abgestraft werden.
                Ich weiß nicht, ob das wirklich so ist.
                Auf´s kleine umgemünzt wäre das so, wie wenn jemand seinen PKW auf mein uneingezäuntes Grundstück oder in den Garten stellt, und er das dann darf, weil ich es nicht als Privatgrund gekennzeichnet hab.
                Vorstellen könnte ich mir, dass auf der (asphaltierten) Straße die STVO gilt, aber ob diese am Bankett und in den Wiesen/Wald am Rand auch gilt?

                Da würde ich mir in jedem Fall anwaltliche Auskunft holen...

                @willy: Gut beobachtet , bei uns herrscht noch Zucht und Ordnung.

                Kommentar


                • #83
                  AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                  Zitat von petz Beitrag anzeigen
                  Ich weiß nicht, ob das wirklich so ist.
                  Auf´s kleine umgemünzt wäre das so, wie wenn jemand seinen PKW auf mein uneingezäuntes Grundstück oder in den Garten stellt, und er das dann darf, weil ich es nicht als Privatgrund gekennzeichnet hab.
                  Ich glaub, dass siehst du hier etwas falsch.
                  Ein eingezäuntes Grundstück mit einem seit Ewigkeiten benutzten bis dato öffentlichen Parkplatz wo auch eine öffentliche Strasse hinführt zu vergleichen, ist hier der falsche Ansatz.

                  Dein Privatgrund ist durch einen Zaun gekennzeichnet und es würde dort auch nie jemand auf die Idee kommen dort zu parken. Am Parkplatz beim Bodenbauer fehlt scheinbar jeder Hinweis, dass dies ein Privatgrundstück ist.
                  Zuletzt geändert von Spirit; 04.10.2008, 12:07.

                  Kommentar


                  • #84
                    AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                    vielen dank für die INformationen.

                    jedoch, wenn es schon so viele personen erwischt hat, vermisse ich angaben über den Ausgang der Klagen.

                    mir ist auch nirgends ein Hinweisschild "Privatgrund" und seine Grenzen aufgefallen. - gibt es dort so etwas auch?

                    Bei straßen muß der Grundbesitzer auch oft ein- oder 2 meter zusätzlich längsseits abtreten, für Straßenentwässerung ... - in dem fall würde ein längsseits parkendes fahrzeug nicht auf privatgrund stehen

                    wo fängt dort denn genau der Privatgrund an? weiß darüber jemand bescheid?


                    hat wer einen Rechtsanwalt eingeschaltet? war er erfolgreich?

                    Kommentar


                    • #85
                      AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                      http://www.jagen-heute.at/anzeigen/a....asp?suche=abs

                      Hirschabschüsse
                      Klasse I und II direkt ohne Nebenspesen
                      Kontakt - Name : Forstgut Aflenz
                      Tel : 03861/2215 email : [email protected]


                      weiß wer was das genau bedeutet?
                      ohne Nebenspesen --? ohne Rechnung??

                      Kommentar


                      • #86
                        AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                        bei nebenstraßen ist meist bankettgrenze = grundstücksgrenze.

                        als man die straße bei mir verbreitert hat (weideland) hat man mir den 1/2 m längsstreifen abkaufen müssen = war nicht viel geld weil weideland und öffentliche dringlichkeit (so haben sie halt gesagt.)

                        NEIN, da müssen keine zeichen stehen und markierungen. die einzige gültige quelle für die infos zur grenze ist das grundbuch - außer man hat grenzsteine gesetzt. was bei krummen grenzverläufen entlang straßen selten der fall ist

                        wenn ein grundeigentümer das parkieren duldet, kann irgendwann ein gewohnheitsrecht entstehen
                        weshalb sich der grundeigentümer ENTWEDER mit einem zaun wehren kann - der natürlich was kostet
                        oder mit anzeigen.

                        im grunde parkt jeder, der nicht auf einer öffentlichen verkehrsfläche den wagen abstellt, auf privatgrund. in der regel wird das vom grundeigentümer geduldet. kommen aber dann die automassen, versucht der grundeigentümer natürlich das problem zu lösen. noch dazu, wo dort ja parkverbotstafeln stehen.
                        ich hab den leuten zettel unter die scheibenwischer geklemmt und dann war es besser - eine für mich erträgliche lösung war LEIDER erst der zaun.
                        MIR wär es ohne zaun lieber gewesen. ehrlich. aber ich konnte tlw. mit dem auto nicht aus der garage!
                        (bei mit war vor dem haus ein einstieg in einen radweg)
                        a

                        NACHTRAG:

                        die forderung nach einem "privatgrundschild" ist einfach schwachsinn. man kann nicht das ganze land mit schildern zudecken nur damit keiner parkt. weiß doch jeder, dass kein fleckchen landes NICHT irgendwem gehört. oder nicht? öffentliche parkplätze gehören der gemeinde oder werden von der bundesstraßenverwaltung beaufsichtigt und die autobahnparkplätze von der ASFINAG etcetc
                        und seit der privatisierung der bundesforste ist eben alles privatbesitz. das verdanken wir einer gewissen regierung. die wurde eben von einer mehrheit der österreicher gewählt. ist also mehrheitswille, was dort geschieht. stehn ja eh parkverbotstafel seit JAHREN - schon lange vor auer welsbach - das ist doch nix NEUES
                        Zuletzt geändert von renoldna; 06.10.2008, 02:53.
                        runter gehts oft schnell.

                        Kommentar


                        • #87
                          AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                          Zitat von gerhardplsurf Beitrag anzeigen
                          Hirschabschüsse Klasse I und II direkt ohne Nebenspesen --------
                          ohne Nebenspesen --? ohne Rechnung??
                          das heißt: Keine Nebenkosten für Jagdführung und Transport ins Revier.
                          (steht ja eh in den inseratenl)
                          was soll das mit einer rechnung zu tun haben?

                          steuerhinterziehung zu beweisen wird via öffentliche beiträge in einem forum nicht gelingen, eine anzeige wegen eines abgestellten autos hat tatsächlich überhaupt gar nichts mit dem verkauf eines hirschabschusses zu tun.
                          runter gehts oft schnell.

                          Kommentar


                          • #88
                            AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                            Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
                            das heißt: Keine Nebenkosten für Jagdführung und Transport ins Revier.
                            (steht ja eh in den inseratenl)
                            was soll das mit einer rechnung zu tun haben?

                            steuerhinterziehung zu beweisen wird via öffentliche beiträge in einem forum nicht gelingen, eine anzeige wegen eines abgestellten autos hat tatsächlich überhaupt gar nichts mit dem verkauf eines hirschabschusses zu tun.

                            danke für die INfo, war nur eine frage.
                            bin kein Jäger und kenn mich mit der jagt nicht aus - ist aber interessant was so alles hineininterpretiert werden kann.

                            Kommentar


                            • #89
                              AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                              Zitat von gerhardplsurf Beitrag anzeigen

                              Wo fängt dort denn genau der Privatgrund an?

                              Hier :

                              http://www.rhetorik.ch/Aktuell/05/12_01/pitbull2.jpg
                              TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                              Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

                              Kommentar


                              • #90
                                AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                                also ich habe mir jetzt fast alle beiträge durchgelesen und finde es interessant, dass es eigentlich meistens nur um verbotsschilder u.ä. geht.

                                ich meine wir reden hier von einer offensichtlichen schikane bzw. geldbeschaffungsaktion des grundstückseigentümer.

                                die meisten fahrzeuge sind in etwa zwei meter breit. d.h. sie verstellen maximal den bereich bis zu zwei meter rechts und links der strasse. wie auch immer die gesetzliche lage ist. gesetze sollten nicht um ihrer selbst willen da sein, sondern um das zusammenleben von menschen für alle erträglicher zu gestalten.

                                ich denke niemand hat etwas dagegen, wenn ein fahrzeugbesitzer eine anzeige erhält, sofern dieser mit seinem kfz eine zufahrt verparkt, oder auch wenn der grundstückseigentümer dadurch behindert wird sein grundstück zu nutzen.

                                aber wie gesagt, es geht hier um den bereich zwei meter abseits der fahrbahn. mir kann niemand erklären, dass dieser bereich beim bodenbauer wirklich vom grundeigentümer genutzt wird.

                                konklusio: reine schikane im obrigkeitshörigen österreich

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