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Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

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  • Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

    Ohne jegliche Vorwarnung, ohne Hinweistafeln, ohne Hinweiszettel am Fahrzeug werden alle Autofahrer, die im Bereich des Gasthofes Bodenbauer – einem beliebten Ausgangspunkt für Touren auf den Hochschwab – nicht exakt den markierten Parkplatz benutzen von der QUANTUM Forstgut Aflenz GmbH - wegen Besitzstörung geklagt. Es sind bereits Hunderte, die auf diese Weise geklagt wurden!

    Aufgrund der Beliebtheit dieser Region ist an Tagen mit sehr günstigem Bergwetter der Parkplatz voll ausgelastet. Viele Gäste suchen dann nach nicht verkehrsbehindernden alternativen Abstellplätzen. Die QUANTUM Forstgut Aflenz GmbH beschäftigt Forstaufsichtsorgane welche die Autos fotografieren damit die Anwälte unmittelbar ohne Kontaktaufnahme mit den Betroffenen die Besitzstörungsklage durch das Bezirksgericht Bruck a/M einbringen können. Zitat:„Die beklagte Partei hat durch Abstellen eines Fahrzeuges auf dem klägerischen Grundstück den bis dahin ruhigen Besitz der Klägerin gestört!“. Dabei entstehen für den Autofahrer Mindestkosten in Höhe von 300,65 Euro (ohne die Kosten der Gerichtsverhandlung)! Wie Telefonate mit den Tourismusverantwortlichen der Gemeinde St. Ilgen /Stmk und dem Bezirksgericht Bruck a/M ergeben haben, sind von dieser Vorgangsweise seit Jahren sehr viele Autofahrer betroffen!

    Ziehen wir daraus die Konsequenzen: Unbedingt nur den gekennzeichneten Parkplatz verwenden oder einen Aufenthalt in der Region der Abkassierer vermeiden!


    Johannes Steffan
    Semriach

  • #2
    AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

    Zitat von Hannes_ST Beitrag anzeigen
    Ohne jegliche Vorwarnung, ohne Hinweistafeln, ohne Hinweiszettel am Fahrzeug werden alle Autofahrer, die im Bereich des Gasthofes Bodenbauer – einem beliebten Ausgangspunkt für Touren auf den Hochschwab – nicht exakt den markierten Parkplatz benutzen von der QUANTUM Forstgut Aflenz GmbH - wegen Besitzstörung geklagt. Es sind bereits Hunderte, die auf diese Weise geklagt wurden!

    Aufgrund der Beliebtheit dieser Region ist an Tagen mit sehr günstigem Bergwetter der Parkplatz voll ausgelastet. Viele Gäste suchen dann nach nicht verkehrsbehindernden alternativen Abstellplätzen. Die QUANTUM Forstgut Aflenz GmbH beschäftigt Forstaufsichtsorgane welche die Autos fotografieren damit die Anwälte unmittelbar ohne Kontaktaufnahme mit den Betroffenen die Besitzstörungsklage durch das Bezirksgericht Bruck a/M einbringen können. Zitat:„Die beklagte Partei hat durch Abstellen eines Fahrzeuges auf dem klägerischen Grundstück den bis dahin ruhigen Besitz der Klägerin gestört!“. Dabei entstehen für den Autofahrer Mindestkosten in Höhe von 300,65 Euro (ohne die Kosten der Gerichtsverhandlung)! Wie Telefonate mit den Tourismusverantwortlichen der Gemeinde St. Ilgen /Stmk und dem Bezirksgericht Bruck a/M ergeben haben, sind von dieser Vorgangsweise seit Jahren sehr viele Autofahrer betroffen!

    Ziehen wir daraus die Konsequenzen: Unbedingt nur den gekennzeichneten Parkplatz verwenden oder einen Aufenthalt in der Region der Abkassierer vermeiden!


    Johannes Steffan
    Semriach
    Danke für den Tipp!!!
    "Schlechtes Benehmen halten die Leute doch nur für eine Art Vorrecht, weil keiner ihnen aufs Maul haut." -Klaus Kinski-

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    • #3
      AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

      Zitat von Hannes_ST Beitrag anzeigen
      Ohne jegliche Vorwarnung, ohne Hinweistafeln, ohne Hinweiszettel am Fahrzeug werden alle Autofahrer, die im Bereich des Gasthofes Bodenbauer – einem beliebten Ausgangspunkt für Touren auf den Hochschwab – nicht exakt den markierten Parkplatz benutzen von der QUANTUM Forstgut Aflenz GmbH - wegen Besitzstörung geklagt. Es sind bereits Hunderte, die auf diese Weise geklagt wurden!

      Aufgrund der Beliebtheit dieser Region ist an Tagen mit sehr günstigem Bergwetter der Parkplatz voll ausgelastet. Viele Gäste suchen dann nach nicht verkehrsbehindernden alternativen Abstellplätzen. Die QUANTUM Forstgut Aflenz GmbH beschäftigt Forstaufsichtsorgane welche die Autos fotografieren damit die Anwälte unmittelbar ohne Kontaktaufnahme mit den Betroffenen die Besitzstörungsklage durch das Bezirksgericht Bruck a/M einbringen können. Zitat:„Die beklagte Partei hat durch Abstellen eines Fahrzeuges auf dem klägerischen Grundstück den bis dahin ruhigen Besitz der Klägerin gestört!“. Dabei entstehen für den Autofahrer Mindestkosten in Höhe von 300,65 Euro (ohne die Kosten der Gerichtsverhandlung)! Wie Telefonate mit den Tourismusverantwortlichen der Gemeinde St. Ilgen /Stmk und dem Bezirksgericht Bruck a/M ergeben haben, sind von dieser Vorgangsweise seit Jahren sehr viele Autofahrer betroffen!

      Ziehen wir daraus die Konsequenzen: Unbedingt nur den gekennzeichneten Parkplatz verwenden oder einen Aufenthalt in der Region der Abkassierer vermeiden!


      Johannes Steffan
      Semriach
      Ist zwar hundsgemein, muss man aber akzeptieren. What shalls
      I wanna live on solid rock - Mark Knopfler

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      • #4
        AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

        Hi,

        würde ich mir juristischen Rat zu Rate ziehen. Das stinkt zu sehr. Ohne Schilder, ohne Hinweistafeln ist das von der komischen Forst GmbH nicht zu halten. Dass der Fremdenverkehrsverband oder das Touri-Office nichts unternehmen wird wohl aus politischen Gründen so sein.

        Manchmal lohnt es sich, ein Fass aufzumachen, um Schweinereien aufzudecken. Wer weiss, was und wo "die" sonst noch aktiv sind.

        Für jemanden, der eine Rechtsschutzversicherung hat, ist sowas doch mehr ein Spass als ein Ärgernis.

        Gruss
        Nicht-Zahler

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        • #5
          AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

          Aus einem Gespräch mit dem sehr verständnisvollen zuständigen Richter habe ich erfahren, dass rechtlich keine Tafel mit dem möglichen Hinweis auf eine mögliche Besitztstörungsklage angebracht sein muss. Außerdem sind die Kläger nicht verpflichet den betroffen Autofahrer zu informieren. So ist eben das Gesetz. Ferner sagte der Richter, dass es mehrere 100 (hundert!) Klagen dieser Art in den letzten zwei Jahren gegeben hat.

          Darum war es mir ein Anliegen alle Bergfreunde zu informieren und zu warnen...

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          • #6
            AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

            Super, Danke für die Warnung. Mir leuchtet die "Rechtsprechung" aber nicht so ganz ein. Es gibt vergleichbare Fälle, bei denen zumindest nach der 10.ten Klage eine Verordnung ergeht, den Bereich kennzeichnen zu müssen. Siehe Parkverbotsschilder für Privatgrundstücke.

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            • #7
              AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

              Zitat von Alpenfex Beitrag anzeigen

              Für jemanden, der eine Rechtsschutzversicherung hat, ist sowas doch mehr ein Spass als ein Ärgernis.
              Achtung, Vorsicht !

              Die meisten mir bekannten (deutschen) Rechtsschutzversicherungen haben Parkverstöße aller Art nicht versichert.
              www.kfc-online.de

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              • #8
                AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
                Achtung, Vorsicht !

                Die meisten mir bekannten (deutschen) Rechtsschutzversicherungen haben Parkverstöße aller Art nicht versichert.
                Ja, das schaut man auch erst vorher nach bzw. sagt es einem die Vers. dann schon.

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                • #9
                  AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                  Auch eine Möglichkeit, Geld zu verdienen.

                  Ich gebe sofort meinen Job auf, kaufe mir dreckige Grundstücke neben Straßen und brauche nur noch zu warten, bis jemand am Straßenrand parkt.

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                  • #10
                    AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                    Über die Fa. Quantum Trust bzw. die Verpachtung des Forstgutes Aflenz findet sich im Internet folgende Information (Quelle: timber-online.net bzw. auf politikportal.at), eigene Meinungsbildung dazu kann sicher nicht verboten werden - mir persönlich gefällt der letzte Satz besonders gut:

                    "Forstgut Aflenz auf 25 Jahre verpachtet
                    Pensionsversicherungsanstalt behält Wasserrechte
                    Die Pensionsversicherungsanstalt hat ein europaweites Verwertungsverfahren unter sinngemäßer Einhaltung europarechtlicher Grundprinzipien für die Verwertung von Liegenschaften durch die öffentliche Hand über die Verpachtung oder den Verkauf des etwa 5800 ha großen Forstgutes Aflenz durchgeführt. Das Forstgut war bereits im Sommer 2002 ausgeschrieben worden, im Jänner 2003 kam das Finanzministerium aber zum Schluss, dass wegen zu geringen Ertrages nicht verkauft wird. Auf politischen Druck hin wurde ein Pächter jedoch weiter gesucht.

                    Schätzwert: 64 Mio. €.Ein Schätzgutachten hat für das Forstgut mit den Geschäftszweigen Forst, Säge, Jagd, Fischerei und Bergbau hatte 64 Mio. € ergeben. Das Unternehmen Quantum Trust AG (Hauptaktionäre Familie Auer-Welsbach, die mehrheitlich Forstwirte sind und Spielfeld Immobilien), Wien, ist mit ihrem Pacht-Angebot als eindeutiger Bestbieter hervorgegangen. Über die Pachthöhe wurden keine Angaben gemacht. Das Forstgut der Pensionsversicherungsanstalt wird daher rückwirkend mit 1. Jänner für 25 Jahren plus Verlängerungsoption für weitere 25 Jahre an Quantum Trust verpachtet.

                    Betrieb wie bisher weitergeführt.Die Verpachtung umfasst das Forstgut in all seinen Geschäftszweigen (Forst, Jagd, Fischerei und Bergbau). Sämtliche Mitarbeiter werden übernommen. Die Verfügungsrechte über die Wasservorkommen verbleiben jedoch bei der Pensionsversicherungsanstalt und wurden für 99 Jahre an die Zentralwasserversorgung Hochschwab ZWHS verpachtet, die einen wesentlichen Faktor für die Wasserversorgung der Stadt Graz bedeuten.
                    Durch den mit dem Pächter abgeschlossenen Pachtvertrag wurde sicher gestellt, dass das Forstgut Aflenz sowohl in seiner ökonomischen, ökologischen als auch seiner sozialen Bedeutung erhalten bleibt.
                    17.02.2004, 15:34 MEZ"

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                    • #11
                      AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                      Wenn auf meinem Grundstück so geparkt werden würde, wie diesen und letzten Herbst von Auto-Wanderern aus dem Wiener und Grazer Raum beim Bodenbauer und in Seewiesen beim Lettanger, würde ich auch alle anzeigen.

                      Es war höchste Zeit, dass sich einer dagegen zur Wehr setzt.

                      Und die Porsche Cayenne Fahrer im "W" Kennzeichen tun mir nicht leid wenn sie meinen, im Wald parken zu müssen, damit sie mit ihrer Tussi beim Bodenbauer einen Kaffee trinken können, und dann 300 Euro zahlen.
                      In der Mariahilferstrasse werden sie abgeschleppt und zahlen 700, also eh eine Okassion.

                      Ordentliche Berggeher kommen bis 7 Uhr und da sind immer noch mehr als genug Parkplätze frei.
                      Zuletzt geändert von bergsteirer; 17.09.2008, 15:34.
                      La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                      [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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                      • #12
                        AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                        Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                        Ordentliche Berggeher kommen bis 7 Uhr und da sind immer noch mehr als genug Parkplätze frei.
                        um 8 Uhr hab ich aber auch noch immer einen Parkplatz gefunden
                        Hört auf danach zu fragen,
                        was die Zukunft für euch bereit hält,
                        und nehmt als Geschenk,
                        was immer der Tag mit sich bringt

                        (Quintus Horatius Flaccus)

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                        • #13
                          AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                          Zitat von Hannes_ST Beitrag anzeigen
                          Ohne jegliche Vorwarnung, ohne Hinweistafeln, ohne Hinweiszettel am Fahrzeug werden alle Autofahrer, die im Bereich des Gasthofes Bodenbauer ... nicht exakt den markierten Parkplatz benutzen von der QUANTUM Forstgut Aflenz GmbH - wegen Besitzstörung geklagt.
                          Wieso ohne Hinweistafeln? Auf der ganzen Strecke rein zum Bodenbauer sind am Straßenrand laufend Halteverbotstafeln aufgestellt. Gekennzeichnet ist das m.M.n. schon.

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                          • #14
                            AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                            Zitat von petz Beitrag anzeigen
                            Wieso ohne Hinweistafeln? Auf der ganzen Strecke rein zum Bodenbauer sind am Straßenrand laufend Halteverbotstafeln aufgestellt. Gekennzeichnet ist das m.M.n. schon.
                            stimmt aber auch wieder...
                            "Schlechtes Benehmen halten die Leute doch nur für eine Art Vorrecht, weil keiner ihnen aufs Maul haut." -Klaus Kinski-

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                              Zitat von Hannes_ST Beitrag anzeigen
                              ........... die im Bereich des Gasthofes Bodenbauer ...............nicht exakt den markierten Parkplatz benutzen............
                              Heißt dies, das es auf diesem großen, nicht asfaltierten Parkplatz eigene Markierungen gibt, bzw. Tafeln die die genaue Parkordung anzeigen?
                              Oder erfolgen die Besitzstörungsklagen außerhalb des Parkplatzes?
                              Zuletzt geändert von Spirit; 17.09.2008, 17:02.

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