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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

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  • #31
    AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

    Zitat von mash Beitrag anzeigen
    ja, vielleicht sollte man bei dieser gelegeheit auch wieder an diese unzähligen kleinen warnschilder an den bäumen am straßenrand hinein zum bodenbauer erinnern, die ja auch ganz explizit ein betreten des waldes verbieten wollen, obwohl es dafür aller wahrscheinlichkeit nach überhaupt keine haltbare rechtliche grundlage geben dürfte!
    selbige wurden schon vor längerer zeit bei der zuständigen bezirksverwaltungsbehörde/bezirksgericht zur sprache gebracht; irgendwie ist das ganze dann wieder versickert, so weit ich das als revierfremder verfolgen konnte...
    wird wahrscheinlich wieder eine typisch österreichische lösung gewesen sein: dem beamten wird in seiner entscheidungsfindung wahrscheinlich ein hirscherl in die quere gekommen sein
    mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

    bürstelt wird nur flüssiges

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    • #32
      AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

      Wem Lobbying in dieser Causa etwas wert ist, der kann auch ÖAMTC und ARBÖ bemühen. Beide Vereine besitzen eigene Rechtsabteilungen. Diesbezügliches Service wird den Mitgliedern angeboten.

      Eigentlich wäre jedoch die Gemeinde am Zug, mit dem Forstbetrieb einen Kompromiss auszuhandeln! Vor allem wenn der Forstbetrieb im Recht zu sein scheint, ist es ein Gebot der Stunde beide Interessen auszubalancieren.

      LG
      Schelli
      "Muss man sich denn auch alles von sich gefallen lassen?" Viktor Frankl

      "Nicht, weil die Dinge unerreichbar sind, wagen wir sie nicht. Weil wir sie nicht wagen, bleiben sie für uns unerreichbar." Lucius Annaeus Seneca - 65 n. Chr.

      Kommentar


      • #33
        AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

        Nun ja, wenigstens muß in Deutschland jedem Autofahrer erkennbar sein- entweder durch die StVO (die man als Autofahrer kennen sollte) oder durch ein Schild- daß Parken verboten ist. Ist das nicht erkennbar (und kann der Beklagte das nachweisen), dann ist die Klage ungültig.

        Das nur als Hinweis.
        In Deutschland gilt: Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Ein Österreich gilt offenbar: Alles, was nicht erlaubt ist, ist verboten.
        Warum darf man nicht hin und wieder einfach mal was Unvernünftiges tun- solange man es vernünftig tut... ?

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        • #34
          AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

          [QUOTE=pauli501;384806]Ja die gibt es. Am 30.8.2008 um 7.16 Uhr, Gut gefüllt, aber noch einige Plätze für Langschläfer frei. Abkassierer? Nein, noch ist das Parken gratis.

          Am So. 10.8.2008 hat es so ausgesehen:
          Alle Fahrzeugbesitzer, deren Autos im Bild rechts von der Straße stehen, erhalten in diesen Tagen eine Klage wegen Besitzstörung...
          Angehängte Dateien

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          • #35
            AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

            Zitat von Hannes_ST Beitrag anzeigen
            Am So. 10.8.2008 hat es so ausgesehen:
            Um welche Uhrzeit hast Du das Bild aufgenommen?
            Besucht mich auf www.paulis-tourenbuch.at

            "Das Beste, was wir auf der Welt tun können, ist Gutes tun, fröhlich sein, und die Spatzen pfeifen lassen." -Don Bosco-

            Kommentar


            • #36
              AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

              Zitat von Hannes_ST Beitrag anzeigen
              Alle Fahrzeugbesitzer, deren Autos im Bild rechts von der Straße stehen, erhalten in diesen Tagen eine Klage wegen Besitzstörung...
              Das kommt mir schon eher herb vor.

              ++m

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              • #37
                AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                Am So. 10.8.2008 hat es so ausgesehen:
                Alle Fahrzeugbesitzer, deren Autos im Bild rechts von der Straße stehen, erhalten in diesen Tagen eine Klage wegen Besitzstörung...


                also ich find die klage voll gerechtfertigt. und nur am rande: der porsche cayenne mit dem w kennzeichen kriegt sicher keine klage. ist quasi der besitzer. allerdings ohne VON.

                Kommentar


                • #38
                  AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                  Zitat von pauli501 Beitrag anzeigen
                  Um welche Uhrzeit hast Du das Bild aufgenommen?
                  Aufnahmezeitpunkt ca. um 10:30
                  LG Joh.

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                    Zitat von mattgarth Beitrag anzeigen
                    Das kommt mir schon eher herb vor.

                    ++m
                    Was heißt herb, das ist eine Sauerei! Ich seh es ja ein, wenn einer irgendwo im Wald steht, aber am Straßenrand in unmittelbarer Nähe zum Parkplatz, weil der halt ausgelastet ist?? Das ist eine reine Schikane. Was soll man denn machen, sich vielleicht in Luft auflösen? Oder nach Thörl zurückfahren und auf den Bus warten, der nicht kommt? Wenn es einen Tälerbus gäbe wie in manchen anderen Gegenden würden es sich sicher viele überlegen, das Auto weiter weg stehenzulassen. Aber ein 12km langer Fußmarsch bis zum Bodenbauer ist halt schon ein bissl weit! Und es geht nicht ein jeder in weniger als 2 Stunden auf den Hochschwab wie einige, die das in diesem Forum zumindest behaupten...

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                    • #40
                      AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                      Zitat von maxrax Beitrag anzeigen
                      Was heißt herb, das ist eine Sauerei! Ich seh es ja ein, wenn einer irgendwo im Wald steht, aber am Straßenrand in unmittelbarer Nähe zum Parkplatz, weil der halt ausgelastet ist?? Das ist eine reine Schikane. Was soll man denn machen, sich vielleicht in Luft auflösen?
                      Noja, es handelt sich halt um einen Privatgrund, wo diese Autofahrer unerwünschte Handlungen setzen. Der Eigentümer/ Pächter ist hier voll im Recht.

                      Denn es wurde seinerzeit verabsäumt im Forstgesetz festzuschreiben, dass nicht nur das Betreten des Waldes jedermann gestattet ist, sondern auch das Befahren und Beparken mit motorisierten Fahrzeugen. In wenigen Tagen habt ihr ja alle die Möglichkeit diesmal richtig zu wählen, und so vielleicht in weiterer Folge dem Recht zur freien Fahrt und Parkmöglichkeit für jeden und überall politisch zum Durchbruch zu verhelfen.

                      Kleiner Tip: In Luft auflösen? Nein, fahrt's irgendwo anders hin, wo man sich über euer Geld mehr freut, sofern ihr überhaupt etwas konsumiert! Wenn ich mir das Bild so ansehe, käme ich gar nicht auf die Idee, dort am Sonntag hinzufahren. Im übrigen lebt man in Österreich immer noch im Schlaraffenland der Gratis-Parkierer. In der Schweiz z.B. zahlst du an vergleichbar beliebten Stellen so gut wie immer und überall fürs Parken mittels Automat.
                      Be Edenistic!

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                      • #41
                        AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                        Zitat von philomont Beitrag anzeigen
                        Noja, es handelt sich halt um einen Privatgrund, wo diese Autofahrer unerwünschte Handlungen setzen. Der Eigentümer/ Pächter ist hier voll im Recht.

                        Denn es wurde seinerzeit verabsäumt im Forstgesetz festzuschreiben, dass nicht nur das Betreten des Waldes jedermann gestattet ist, sondern auch das Befahren und Beparken mit motorisierten Fahrzeugen. In wenigen Tagen habt ihr ja alle die Möglichkeit diesmal richtig zu wählen, und so vielleicht in weiterer Folge dem Recht zur freien Fahrt und Parkmöglichkeit für jeden und überall politisch zum Durchbruch zu verhelfen.

                        Kleiner Tip: In Luft auflösen? Nein, fahrt's irgendwo anders hin, wo man sich über euer Geld mehr freut, sofern ihr überhaupt etwas konsumiert! Wenn ich mir das Bild so ansehe, käme ich gar nicht auf die Idee, dort am Sonntag hinzufahren. Im übrigen lebt man in Österreich immer noch im Schlaraffenland der Gratis-Parkierer. In der Schweiz z.B. zahlst du an vergleichbar beliebten Stellen so gut wie immer und überall fürs Parken mittels Automat.
                        Was soll dein Zynismus? Bist du Bergsteiger oder Vertreter der Grundeigentümer?

                        1. Wen meinst du eigentlich so generalisierend und abschätzig mit "ihr"?

                        2. Es geht nicht darum, "jedem überall zur freien Fahrt und Parkmöglichkeit zu verhelfen", sondern es geht um einen bestimmten Parkplatz, der ein beliebter Ausgangpunkt für Touren ist und offensichtlich manchmal zu klein für den Besucherandrang wird. Kein Mensch verlangt, sein Auto "überall" in den Wald stellen zu dürfen. Aber wenn ich um 8h komme und der Parkplatz ist schon voll, stell ich das Auto eben an den Straßenrand ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu haben (sofern es nicht verkehrsbehindernd abgestellt ist - das ist wieder eine andere Sache).

                        3. Ich bin auch am liebsten schon zeitig in der Früh unterwegs, aber manchmal geht es sich halt nicht aus und man kommt etwas später. Dann ist man auf einmal unerwünscht??

                        4. Ich habe überhaupt nichts dagegen, für den Parkplatz zu zahlen, wenn ich dort leicht einen Platz bekomme, wie z.B. in der Fölz. Niemand verlangt Gratisparken, aber eine Abzocke auf diese Art ist widerlich. Warum vergrößert man nicht einfach den Parkplatz und kassiert dafür eine Parkgebühr?

                        5. Ich meide auch prinzipiell eher den Sonntag für Touren, aber nicht jeder werktätige Mensch hat die Möglichkeit, sich immer wochentags frei zu nehmen.
                        Zuletzt geändert von maxrax; 19.09.2008, 23:44.

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                        • #42
                          AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                          Zitat von maxrax Beitrag anzeigen
                          es geht um einen bestimmten Parkplatz, der ein beliebter Ausgangpunkt für Touren ist und offensichtlich manchmal zu klein für den Besucherandrang wird. Kein Mensch verlangt, sein Auto "überall" in den Wald stellen zu dürfen. Aber wenn ich um 8h komme und der Parkplatz ist schon voll, stell ich mich eben an den Straßenrand ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu haben.
                          Und warum soll die mangelhafte (?) Parkplatzdimensionierung der Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft ausbaden müssen? Wäre ich von diesem Blechsalat betroffen, würde ich genauso handeln.
                          Wenn Du ins Stadion gehen willst, und es ist ausverkauft, wirst Du Dir ein Ersatzprogramm zurechtlegen müssen. Wenn Du wo parken willst, und es ist voll, kann ja nur das selbe gelten. Man fährt doch mit dem Auto zum Berg, weil es ach so viel flexibler ist, als mit den Öffis - da sollte man halt auch in der Tourenwahl flexibel bleiben, wenn sich die eingebildete grenzenlose Mobilität an einem kleinen Parklatz in (schlechte) Luft auflöst.

                          Kommentar


                          • #43
                            AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                            Zitat von Steinbock Beitrag anzeigen
                            Und warum soll die mangelhafte (?) Parkplatzdimensionierung der Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft ausbaden müssen?
                            Die Liegenschaft ist wohl groß genug, dass der Eigentümer ein paar Autos, die am Straßenrand (und nicht etwa in der Wiese oder im Wald) parken, verkraften wird (noch dazu wo das ja nur an ein paar Tagen im Jahr vorkommt).

                            Zitat von Steinbock Beitrag anzeigen
                            Wenn Du ins Stadion gehen willst, und es ist ausverkauft, wirst Du Dir ein Ersatzprogramm zurechtlegen müssen. Wenn Du wo parken willst, und es ist voll, kann ja nur das selbe gelten.
                            Und woher weiß ich im Vorhinein, dass der Parkplatz voll ist? Ich kann ja nur auf gut Glück hinfahren und dann an Ort und Stelle schauen wie die Lage ist.

                            Zitat von Steinbock Beitrag anzeigen
                            Man fährt doch mit dem Auto zum Berg, weil es ach so viel flexibler ist, als mit den Öffis - da sollte man halt auch in der Tourenwahl flexibel bleiben, wenn sich die eingebildete grenzenlose Mobilität an einem kleinen Parklatz in (schlechte) Luft auflöst.
                            Wie fährst du mit den Öffis zum Bodenbauer? Wie ach so flexibel ist man denn mit den Öffis? Warum funktioniert es sonst (fast) überall, mit dem Auto anzureisen - oder mit einem Tälerbus, so wie z.B. in Schladming? Dann sollen sie die Straße gleich für Privatautos sperren und einen Shuttledienst einrichten, das wäre sowieso die beste Lösung.
                            Zuletzt geändert von maxrax; 19.09.2008, 10:45.

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                            • #44
                              AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                              Leider gibts auch immer wieder Idioten die den Parkplatz drinnen so zu parken, dass dort kein Einsatzfahrzeug mehr vorbeikommen würde. Denen sollte man eigentlich eine Strafe aufbrummen.

                              Bei manchen hat man das Gefühl der Hochschwab besteht quais nur aus dem Bodenbauer. Fahrts in die Fölz, nach Seewiesen, Tragöß, Aflenz...
                              Zuletzt geändert von Christian13; 19.09.2008, 10:20.
                              www.chri-leitinger.at
                              https://www.facebook.com/Chri.Leitinger.Guide

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                              • #45
                                AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                                die variante, bei interessenskonflikt nach der polizei zu schreien oder mit rechthaberei und anzeigen zu arbeiten, ist nicht unbedingt die intelligenteste. vor allem erreicht der grundbesitzer / pächter ja nur ein paar leute und nächsten sonntag ist wieder voll
                                allerdings: wenn die massen anrollen ist man ausgeliefert = der impuls zur notwehr liegt nahe.

                                letztlich wirds auf eine verhandlung zwischen den einzelnen parteien hinauslaufen - da ist die frage: wer vertritt die anonymen besucher. viel geld lassen die nicht zurück = kaum nächtigungen, nur wenig konsumation - der forstbesitzer verdient keinen cent und hat die verpackungen aus dem lebensmittelmarkt in der großstadt im wald.

                                irgendwo hinfahren und darauf bestehen, dass man seine kiste dort gratis abstellen kann, basiert auf einem irrtum, auch wenn sich das unrechtsbewusstsein nicht einstellen will.
                                (zitat: "stell ich mich eben an den Straßenrand ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu haben" -- gemeint ist wohl: stell ich mein auto an den straßenrand. am straßenrand stehende personen sind nicht angezeigt worden, das ginge auch wegen des forstgesetzes nicht - wegefreiheit - und es gibt keine bestimmung, dass man gehen muss und nicht stehen darf)

                                parkplatz mit gebühreneinhebung ist im kapitalistischen system das mittel der wahl. nur darf sich dann wieder keiner aufregen, dass die schöne natur zugeschottert wird bloß wegen parkplatzmangel an 10 tagen im jahr.
                                masseninvasion macht immer probleme, die kaum zu lösen sind, wenn es sich um kurzzeitige und sporadisch auftretende phänomene handelt.

                                wenn man mit dem kapitalistischen system zufrieden ist, kann man NICHT auf den grundbesitzer/pächter losgehen. SONST: entsprechend wählen am 29.9. und ALLES WIRD GUT.

                                allerdings: auch der staat als grundbesitzer würde um eine besucherregelung (incl. einschränkungen bei massenandrang!) nicht hinwegkommen.
                                demokratisch lässt sich das problem kaum in den griff kriegen.
                                die verhandlungen zwischen land OÖ, nationalparkverwaltung, fremdenverkehr, gemeinden, alpenverein und naturschutz im fall "zugang zum bodinggraben" haben ganz klar zutage gebracht, dass es interessen gibt, die sich einfach grundsätzlich widersprechen. jetzt wird alles mögliche ausprobiert von pferdekutschen über parkgebühren oder temporäre zufahrtsverbote bis hin zu keine schneeräumung (bzw. streuung) im winter - DAS ist übrigens tatsächlich ein hervorragendes mittel zur beschränkung von zufahrten !! die gehen fast auf NULL zurück (ohne allrad mit ketten geht nix) und im nationalpark ist FRIEDE

                                die größte unvereinbarkeit gibts übrigens NICHT zwischen grundbesitzern und nutzern, sondern zwischen umweltschutz und fremdenverkehr!

                                auf die jetzt beim bodenbauer parkenden autofahrer ODER auf den grundbesitzer loszugehen hilft gar nix. BEIDE sind weder böse noch "die schuldigen". intelligentes verhalten lässt sich von beiden nicht einfordern.

                                a
                                Zuletzt geändert von renoldna; 19.09.2008, 10:58.
                                runter gehts oft schnell.

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