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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

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  • #91
    AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

    Zitat von marmar900 Beitrag anzeigen
    also ich habe mir jetzt fast alle beiträge durchgelesen und finde es interessant, dass es eigentlich meistens nur um verbotsschilder u.ä. geht.

    ich meine wir reden hier von einer offensichtlichen schikane bzw. geldbeschaffungsaktion des grundstückseigentümer.

    die meisten fahrzeuge sind in etwa zwei meter breit. d.h. sie verstellen maximal den bereich bis zu zwei meter rechts und links der strasse. wie auch immer die gesetzliche lage ist. gesetze sollten nicht um ihrer selbst willen da sein, sondern um das zusammenleben von menschen für alle erträglicher zu gestalten.

    ich denke niemand hat etwas dagegen, wenn ein fahrzeugbesitzer eine anzeige erhält, sofern dieser mit seinem kfz eine zufahrt verparkt, oder auch wenn der grundstückseigentümer dadurch behindert wird sein grundstück zu nutzen.

    aber wie gesagt, es geht hier um den bereich zwei meter abseits der fahrbahn. mir kann niemand erklären, dass dieser bereich beim bodenbauer wirklich vom grundeigentümer genutzt wird.

    konklusio: reine schikane im obrigkeitshörigen österreich

    Das ist wohl der größte Schwachsinn unter den bisherigen Meldungen.

    Es hat nämlich völlig egal zu sein obs 2cm, 2m oder 200m sind die von meinem Besitz gestört werden.
    Und wenns Gesetze gibt sind die jederzeit und zu 100% einzuhalten und zwar von allen.

    In so einem Fall gibts kein "Ich hab deinen Besitz doch nur ein bisschen gestört - ist ja gar nicht der Rede wert". Entweder gibts eine Besitzstörung oder nicht - da ist nichts dazwischen.
    lampi
    ________________________________________
    Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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    • #92
      AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

      Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
      Das ist wohl der größte Schwachsinn unter den bisherigen Meldungen.

      Es hat nämlich völlig egal zu sein obs 2cm, 2m oder 200m sind die von meinem Besitz gestört werden.
      Und wenns Gesetze gibt sind die jederzeit und zu 100% einzuhalten und zwar von allen.

      In so einem Fall gibts kein "Ich hab deinen Besitz doch nur ein bisschen gestört - ist ja gar nicht der Rede wert". Entweder gibts eine Besitzstörung oder nicht - da ist nichts dazwischen.
      gesetze sind aber von menschen für menschen gemacht und daher auch, natürlich nur vom gesetzgeber, abänderbar.

      es geht hier ja um eine diskussion aus anlass der besitzstörungsklagen beim bodenbauer.

      aber mir ist schon klar, dass es einfacher ist schwarz-weiss zu denken und sich auf den status quo "zu versteifen" anstatt in grautönen darüber nachzudenken wie eine situation erträglicher gestaltet werden kann.



      meines wissens nach sind gesetze oft auch "auslegungssache". sprich z.b. der anwalt oder richter muss sich fragen, was sich der gesetzgeber bei der "erstellung" eines paragraphen "gedacht" hat. wen wollte er damit schützen. auch eine gewisse verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.

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      • #93
        AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

        Zitat von marmar900 Beitrag anzeigen
        natürlich nur vom gesetzgeber, abänderbar.
        genau, und darum wird keiner hier im Forum etwas an den Gesetzen ändern können


        Zitat von marmar900 Beitrag anzeigen
        es geht hier ja um eine diskussion aus anlass der besitzstörungsklagen beim bodenbauer.
        jeder kann/darf darüber diskutieren


        Zitat von marmar900 Beitrag anzeigen
        aber mir ist schon klar, dass es einfacher ist schwarz-weiss zu denken und sich auf den status quo "zu versteifen" anstatt in grautönen darüber nachzudenken wie eine situation erträglicher gestaltet werden kann.
        Es ist nicht nur einfacher, es ist auch realistischer!
        Ändern kannst was wennst ein Volksbegehren machst oder du bist in der neuen Regierung und einen Gesetzesentwurf einbringst, aber nicht durch eine Diskussion in gipfeltreffen.at.


        Zitat von marmar900 Beitrag anzeigen
        meines wissens nach sind gesetze oft auch "auslegungssache". sprich z.b. der anwalt oder richter muss sich fragen, was sich der gesetzgeber bei der "erstellung" eines paragraphen "gedacht" hat
        Der Richter hat dem Gesetz enstprechend zu urteilen, und wenns (menschlich) noch so falsch sein sollte. Wenn eine Besitzstörung stattgefunden hat und diese angezeigt wird, so ist der "Besitzstörer" schuldig zu sprechen.
        lampi
        ________________________________________
        Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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        • #94
          AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

          zum Tattag 6.9.2008

          anscheinend werden alle Beklagten zusammen an einem Tag dem 20.10. um 10:15 vorgeladen und gemeinsam "im Gericht Behandelt". so sind ca 30 parteien zu erwarten.

          Frage an die Anwälte hier im Forum: ist das zulässig? entspricht das den Bestimmungen des Datenschutzes? sind diese Anklagen öffentlich? muß ich der bekanntgabe meiner Daten an andere personen zustimmen?


          Grundeigentümer ist die PVA, Pächter Quantum.
          die PVA wird mal unser "Arbeitgeber" sein wenn wir es erleben uns als erholungssuchende unsere Gesundheit und leben bis dahin zu erhalten.
          Frage: Kann es im Sinne des Grundeigentümers PVA sein, daß ihr Pächter Erholung und Zutritt in diesem Gebiet mit solchen Methoden erschwert?
          Zuletzt geändert von gerhardplsurf; 06.10.2008, 15:32.

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          • #95
            AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

            Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
            genau, und darum wird keiner hier im Forum etwas an den Gesetzen ändern können

            jeder kann/darf darüber diskutieren

            Es ist nicht nur einfacher, es ist auch realistischer!
            Ändern kannst was wennst ein Volksbegehren machst oder du bist in der neuen Regierung und einen Gesetzesentwurf einbringst, aber nicht durch eine Diskussion in gipfeltreffen.at.

            Der Richter hat dem Gesetz enstprechend zu urteilen, und wenns (menschlich) noch so falsch sein sollte. Wenn eine Besitzstörung stattgefunden hat und diese angezeigt wird, so ist der "Besitzstörer" schuldig zu sprechen.
            hm - wenn ich dich also richtig verstehe, dann könnte dieser thread auch gleich wieder geschlossen werden, denn es hat ja ohnehin keinen sinn darüber zu diskutieren. interessante auffassung für jemanden der in einem "laien" - forum postet :=)

            allen anderen kann ich noch folgenden link empfehlen:

            http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm

            l.g. martin

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            • #96
              AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

              Zitat von marmar900 Beitrag anzeigen
              hm - wenn ich dich also richtig verstehe, dann könnte dieser thread auch gleich wieder geschlossen werden, denn es hat ja ohnehin keinen sinn darüber zu diskutieren. interessante auffassung für jemanden der in einem "laien" - forum postet :=)
              Nein, du verstehst mich leider falsch. Meine Anmerkung dass eine Diskussion hier nichts bringt bezieht sich auf die herrschende Gesetzeslage. Alle anderen Wortmeldungen finde ich sogar interessant und bin auch auf den weiteren Verlauf der Sache gespannt.
              Zuletzt geändert von LampisBerge; 06.10.2008, 15:56.
              lampi
              ________________________________________
              Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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              • #97
                AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                Zitat von marmar900 Beitrag anzeigen
                … anstatt in grautönen darüber nachzudenken wie eine situation erträglicher gestaltet werden kann.
                Ganz bunt gesagt: Die Situation kann einfach für alle erträglicher gestaltet werden, in dem man Tourenziele kreativ wählt und nicht in Blechkolonnen und Wanderhorden auftritt.
                Be Edenistic!

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                • #98
                  AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                  Zitat von philomont Beitrag anzeigen
                  Ganz bunt gesagt: Die Situation kann einfach für alle erträglicher gestaltet werden, in dem man Tourenziele kreativ wählt und nicht in Blechkolonnen und Wanderhorden auftritt.


                  (viel bessere Lösung als die Gesetze zu ändern wollen)
                  Zuletzt geändert von LampisBerge; 06.10.2008, 16:02.
                  lampi
                  ________________________________________
                  Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                  Kommentar


                  • #99
                    AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                    Zitat von philomont Beitrag anzeigen
                    in dem man Tourenziele kreativ wählt und nicht in Blechkolonnen und Wanderhorden auftritt.
                    Für Hundswand, Beilstein oder Stangenwand würde ein anderer Ausgangspunkt die Sache erheeeeblich verlängern
                    carpe diem!
                    www.instagram.com/bildervondraussen/

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                    • AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                      Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
                      Für Hundswand, Beilstein oder Stangenwand würde ein anderer Ausgangspunkt die Sache erheeeeblich verlängern
                      ... und in der Regel verschööönern.

                      Im Endeffekt kann man als Liebhaber von Einsamkeit und seltsamen Wegen nur froh sein, wenn sich die Massen an weithin bekannten Ausgangsorten zu Modetouren um eine Stellfläche prügeln. 5 km weiter herrscht in der Regel schon die selige Ruhe, aber pssssst, ja nichts verraten!
                      Be Edenistic!

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                      • AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                        Zitat von philomont Beitrag anzeigen
                        wenn sich die Massen an weithin bekannten Ausgangsorten zu Modetouren um eine Stellfläche prügeln. 5 km weiter herrscht in der Regel schon die selige Ruhe, aber pssssst, ja nichts verraten!
                        Stimmt die Griesstein Westwand und der Höllkamp werden schon ruhig sein. Aber warum bloß?

                        Spass beiseite, als Wanderer ists bei vernünftiger Tourenwahl natürlich leichter, den Massen auszuweichen!
                        carpe diem!
                        www.instagram.com/bildervondraussen/

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                        • AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                          anscheinend hat noch niemand diesen versuch gemacht:

                          ich hatte heute ein GEspräch mit einem Herrn der Pensionsversicherungsanstalt der einmal als Ansprechpartner genannt wurde

                          Thema war:

                          Wir sind als Erholungssuchende dort unterwegs und haben keinerlei Absicht den Pächter zu stören.

                          Die Pensionsversicherungsanstalt kennt als Verpächter und Vertragspartner die mit dem Pächter Quantum Forstgut Aflenz GmbH getroffenen Vereinbarungen am besten.

                          Daher bitten wir die Pensionsversicherungsanstalt, als Verpächter und Vertragspartner mit dem Pächter Quantum Forstgut Aflenz GmbH, im Rahmen ihrer Möglichkeiten in dieser Situation regulierend einzugreifen und um Information wie wir uns bei dieser Klage verhalten sollen.

                          diese überreagierende Vorgangsweise von Quantum scheint vom Grundeigentümer Pensionsversicherungsanstalt doch nicht gewünscht zu sein.

                          in ein paar tagen soll es nach einsicht der unterlagen informationen geben..

                          Kommentar


                          • AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                            Zitat von philomont Beitrag anzeigen
                            Ganz bunt gesagt: Die Situation kann einfach für alle erträglicher gestaltet werden, in dem man Tourenziele kreativ wählt und nicht in Blechkolonnen und Wanderhorden auftritt.
                            nur bleiben die kreativen Ziele dem normalsterblichen Bergsteiger meist verwehrt , außer man baut ein bisserl Eisen ein!

                            Im Ernst - bei solchen Ausgangspunkten wo Kletterer, Bergsteiger und Spaziergänger auf ihre Kosten kommen, wirds immer eng .
                            Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                            ein Mensch (E. Kästner)

                            Kommentar


                            • AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                              Auf die Gefahr mich zu wiederholen:

                              Wer vor 8 beim Bodenbauer ist kann überall parken wo er will.

                              Nur wenn man erst zu Mittag zum Schnitzelessen kommt wird es knapp.
                              Ich sehe fürs Bergsteigen also keine Einschränkung, nur fürs Schnitzelessen
                              La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                              [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

                              Kommentar


                              • AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                                für die schnitzelgäste hat der bodenbauer doch eh einen eigenen gästeparkplatz?

                                Kommentar

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