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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Schneealm, Karlgraben und Kleinbodengraben, 7./8.6.2014

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  • Schneealm, Karlgraben und Kleinbodengraben, 7./8.6.2014

    Der Wetterbericht klingt verlockend. Kann man sich also Schöneres vorstellen, als das Pfingstwochenende in den Bergen zu verbringen? Ich nicht! Also wird das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden und wir rücken aus zum Wegeeinsatz auf der Schneealm.

    Zwei Tage Nachmarkieren, Bäume wegräumen, Unterholz ausschneiden, vermurte Wegstücke freischaufeln... gratis Fitness-Training an der frischen Luft in traumhaft-schöner Umgebung. Die ÖGV Ortsgruppe "Südwien - Mürzer Überland" betreut ein über 200 km langes Wegenetz. Verlässliche Wegehelfer/innen werden daher immer gesucht. Kontakt siehe http://www.schneealmtouren.info

    1. Tag: Karlgraben
    Wegführung: Abstieg von der Michlbauerhütte (1.744 m) am Wanderweg 441 durch den Karlgraben bis zu den Sieben Quellen.
    Höhenmeter: ca. 1.000 hm im Abstieg
    Distanz: ca. 5 km
    Gehzeit: ca. 2,5-3 Std.

    2. Tag: Kleinbodengraben, Kalte Quelle
    Wegführung: Abstieg von der Michlbauerhütte (1.744 m) über den Wanderweg 443 durch Melkboden und Kleinbodengraben bis zur Forststraße/Kalten Mürz.
    Höhenmeter: ca. 150 hm im Aufstieg, ca. 900 hm im Abstieg
    Distanz: ca. 6 km
    Gehzeit: ca. 3 Std.

    7.6.2014: Karlgraben

    Damit wir die schwere Ausrüstung nicht gut 1.000 Höhenmeter den Berg hinauf schleppen müssen, geht's mit dem Geländewagen bis zur Michlbauerhütte. Von dort steigen wir am Wanderweg 441 ab durch den Karlgraben.

    01_Karlgraben_120.jpg

    01_Karlgraben2_120.jpg

    Der Weg verläuft anfangs oberhalb der Baumgrenze etwas steil, aber bald bequemer in Kehren zuerst durch die Krummholzzone, dann durch schönen Mischwald.

    01_Karlgraben4_120.jpg

    01_Karlgraben3_120.jpg

    01_Karlgraben5_120.jpg

    Schließlich folgt man kurz einem ausgetrockneten Wasserlauf und erreicht nach ca. 2,5 bis 3 Std. Gehzeit den Klettergarten Karlgraben, Elisabethwandl mit Routen im 2.-6. Schwierigkeitsgrad und einer Wandhöhe von zwischen 10 und 40 Metern...

    02_Elisabethwandl_120.jpg

    ... und gleich darauf die "Sieben Quellen".
    03_SiebenQuellen_120.jpg

    03_SiebenQuellen2_120.jpg
    Zuletzt geändert von Odilie; 11.06.2014, 12:47.

  • #2
    AW: Schneealm, Karlgraben und Kleinbodengraben, 7./8.6.2014

    8.6.2014: Kleinbodengraben, Kalte Quelle

    Wieder starten wir am Schneealm-Hochplateau und genießen erst mal den Blick auf Michlbauerhütte, ...
    04_Schneealm_120.jpg

    ... Rax, ...
    05_Raxblick_120.jpg

    ... und Windberg.
    05_Windberg_120.jpg

    Der Abstieg durch den Kleinbodengraben ist etwas schwieriger als der Karlgraben, dafür aber landschaftlich noch um einiges beeindruckender!
    06_Kleinbodengraben_120.jpg

    06_Kleinbodengraben2_120.jpg

    Donnerwand:
    06_Donnerwand_120.jpg

    Kleine Burgwand:
    07_KleineBurgwand_120.jpg

    Schließlich erreichen wir nach ca. 3 Stunden die Forststraße und haben noch eine halbe Stunde Zeit, die Füße in die Kalte Mürz baumeln zu lassen, bevor wir abgeholt werden. Und wenn wir schon in der Gegend sind, machen wir noch einen lohnenden Abstecher zur "Kalten Quelle" (der Quelle der Kalten Mürz):

    08_KalteQuelle_120.jpg

    Zwei arbeitsame, aber trotzdem unglaublich entspannende Tage klingen gemütlich aus bei der Jausenstation Leitner mit einer deftigen Brettljause und einem kühlen Bier. Die Mehlspeisen sollte man sich auch nicht entgehen lassen!
    Zuletzt geändert von Odilie; 11.06.2014, 22:21.

    Kommentar


    • #3
      AW: Schneealm, Karlgraben und Kleinbodengraben, 7./8.6.2014

      Zitat von Odilie Beitrag anzeigen
      Zwei Tage Nachmarkieren, Bäume wegräumen, Unterholz ausschneiden, vermurte Wegstücke freischaufeln... gratis Fitness-Training an der frischen Luft in traumhaft-schöner Umgebung. Die ÖGV Ortsgruppe "Südwien - Mürzer Überland" betreut ein über 200 km langes Wegenetz. Verlässliche Wegehelfer/innen werden daher immer gesucht. Kontakt siehe http://www.schneealmtouren.info
      Aha, ihr seid also die Fleißigen gewesen, die wir am Sonntag beim Leitner bzw. schon voher gesehen haben.

      Zunächst einmal herzlichen Dank! Der Kleinbodengraben konnte ein wenig "Bearbeitung" mit Sicherheit gut brauchen...

      Und dann hätte ich auch noch eine Frage: Betreut ihr nur markierte Wege - oder auch andere?
      Uns ist nämlcih aufgefallen, das der alte Jadgsteig zur Baumtalhütte unlängst von querliegenden Baumstämmen "befreit" würde und mich würde interessieren, wer in diesem Fall aktiv geworden ist.

      LG,
      M
      Zuletzt geändert von MarcusW; 11.06.2014, 12:52. Grund: Typo

      Kommentar


      • #4
        AW: Schneealm, Karlgraben und Kleinbodengraben, 7./8.6.2014

        Sehr fleißig seid ihr da! Das bei diesen Temperaturen, alle Achtung. Kleinbodengraben bin ich glaub ich im Herbst das letzte Mal gegangen, war aber nicht so schlecht - außer ziemlich weit oben, waren Wegstücke etwas schwieriger weil etwas verrutscht, wenn ich mich richtig erinnere. Baumtal ist auch immer einen Besuch wert!

        Kommentar


        • #5
          AW: Schneealm, Karlgraben und Kleinbodengraben, 7./8.6.2014

          Zitat von MarcusW Beitrag anzeigen
          Aha, ihr seid also die Fleißigen gewesen, die wir am Sonntag beim Leitner bzw. schon voher gesehen haben.
          Ja, das waren wohl wir. :-)

          Zitat von MarcusW Beitrag anzeigen
          Zunächst einmal herzlichen Dank! Der Kleinbodengraben konnte ein wenig "Bearbeitung" mit Sicherheit gut brauchen...
          Danke für die Anerkennung! Da war tatsächlich einiges zu tun nach dem Winter und der Schneeschmelze.

          Zitat von MarcusW Beitrag anzeigen
          Und dann hätte ich auch noch eine Frage: Betreut ihr nur markierte Wege - oder auch andere?
          Uns ist nämlcih aufgefallen, das der alte Jadgsteig zur Baumtalhütte unlängst von querliegenden Baumstämmen "befreit" würde und mich würde interessieren, wer in diesem Fall aktiv geworden ist.
          LG,
          M
          Ich glaube, im Baumtal war jemand anders fleißig. Wir betreuen hauptsächlich markierte Wanderwege und ein paar Gipfelkreuze (z.B. Donnerwand). Für jeden Weg ist eine bestimmte Sektion zuständig. Der Wegeerhalter ist üblicherweise auf den gelben Wegweiseschildern angegeben - siehe Foto!

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          • #6
            AW: Schneealm, Karlgraben und Kleinbodengraben, 7./8.6.2014

            Zitat von bluehouse3843 Beitrag anzeigen
            Sehr fleißig seid ihr da! Das bei diesen Temperaturen, alle Achtung. Kleinbodengraben bin ich glaub ich im Herbst das letzte Mal gegangen, war aber nicht so schlecht - außer ziemlich weit oben, waren Wegstücke etwas schwieriger weil etwas verrutscht, wenn ich mich richtig erinnere. Baumtal ist auch immer einen Besuch wert!
            Danke! Ja, genau, besonders ein Wegstück im Mittelteil des Steiges war durch eine Vermurung abgerutscht und schwer passierbar. Wir haben etwas "nachgegraben", jetzt sollt's wieder gut gehen. Zufällig sind uns zwei nette Damen entgegengekommen und haben die Querung gleich für uns ausgetestet. :-)

            Das Baumtal steht auch ziemlich weit oben auf meiner Tourenwunschliste. Vielleicht am Fronleichnam-Wochenende...

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            • #7
              AW: Schneealm, Karlgraben und Kleinbodengraben, 7./8.6.2014

              Servus Odilie,

              vielen Dank für deinen, euren Einsatz! Ohne so fleissigen Helferleins würde ein großer Teil der Wege nicht erhalten werden können.

              LG. Martin
              Alle meine Beiträge im Tourenforum

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              • #8
                AW: Schneealm, Karlgraben und Kleinbodengraben, 7./8.6.2014

                Zitat von Odilie Beitrag anzeigen
                Der Wegeerhalter ist üblicherweise auf den gelben Wegweiseschildern angegeben ...
                ... die es auf unmarkierten Wegen naturgemäß nicht gibt.

                Der Weg zur Baumtalhütte ist in dieser Hinsicht allerdings bemerkenswert, da es auf dieser unmarkierten Route ca. in der Mitte ein relativ neues Hinweisschild ("Zum Kaisersteig") der Sektion Gebirgsverein gibt - daher auch meine Frage nach dem "Erhalter".

                LG,
                M

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                • #9
                  AW: Schneealm, Karlgraben und Kleinbodengraben, 7./8.6.2014

                  Danke fürs Wegmachen!

                  Wie lange habt ihr insgesamt für den Kleinbodengraben gebraucht?

                  Dürfte ich mir einmal so einen Trupp ausborgen? Ich hätte da ein Projekt...
                  (Leider kein markierter Weg, eigentlich noch gar kein Weg)


                  LG maxrax

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                  • #10
                    AW: Schneealm, Karlgraben und Kleinbodengraben, 7./8.6.2014

                    Zitat von maxrax Beitrag anzeigen
                    Dürfte ich mir einmal so einen Trupp ausborgen? Ich hätte da ein Projekt...
                    (Leider kein markierter Weg, eigentlich noch gar kein Weg...)
                    Wobei sich hier gleich zwei interessante Fragen stellen:

                    1) Was wären die (rechtlichen) Voraussetzungen dafür, eine neue Route "herzurichten" - ohne Markierungen oder Versicherungen anzubringen, aber im Sinne von Latschen ausschneiden, Steig terrassieren, Tritte und Griffe in den Fels hauen, etc.?
                    Ich nehme einmal an, dass solche Aktivitäten bei einer neuen Route nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Grundeigentümers zulässig sind.

                    2) Womit wir aber gleich bei der zweiten Frage wären: Wie sieht die Rechtslage diesbezüglich im Hinblick auf bestehende, aber nicht markierte und nicht von einem alpinen Verein betreute Steige aus. Wer hat dort „gewohnheitsmäßiges Wegerecht“ und wer „darf“ solche Steige instand halten?


                    LG,
                    M

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                    • #11
                      edit: wg. ziemlich falscher aussagen gelöscht
                      Zuletzt geändert von Steirerspur; 12.06.2014, 16:00.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Schneealm, Karlgraben und Kleinbodengraben, 7./8.6.2014

                        Rechtliche Grundlagen siehe Wegehandbuch des Alpenvereins, Kapitel 7
                        http://www.alpenverein.at/portal_wAs...ch_digital.pdf
                        Ist zwar allgemein sehr gut beschrieben, finde ich, gibt aber natürlich über die konkreten Verhältnisse für einen bestimmten Weg keine Auskunft.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Schneealm, Karlgraben und Kleinbodengraben, 7./8.6.2014

                          Zitat von Odilie Beitrag anzeigen
                          Rechtliche Grundlagen siehe Wegehandbuch des Alpenvereins, Kapitel 7
                          http://www.alpenverein.at/portal_wAs...ch_digital.pdf
                          Ist zwar allgemein sehr gut beschrieben, finde ich, gibt aber natürlich über die konkreten Verhältnisse für einen bestimmten Weg keine Auskunft.

                          Sehr interessant, dieses Handbuch!

                          Es bezieht sich allerdings weitestgehend auf markierte Wege, bei denen der Wegehalter klar definiert ist,

                          Die Frage von Erhaltungsarbeiten an unmarkierten (und damit wohl „halterlosen“) Wegen scheint ein juristischer Graubereich zu sein – der aber in der Praxis durchaus spannend werden kann, wenn solche Wege in die Führerliteratur schon Eingang gefunden haben (siehe http://www.csaba.at/show_content.php?sid=40 für das Baumtal) und ihre Benutzung somit im rechtlichen Sinne vermutlich bereits als “üblich” gelten dürfte.

                          Vielleicht befindet sich in einem solchen Fall das „außerbücherliche ersessene Wegeservitut“ (wie das juristisch, glaub' ich, heißt) gerade im Stadium der „Entstehung“…

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Schneealm, Karlgraben und Kleinbodengraben, 7./8.6.2014

                            Zitat von MarcusW Beitrag anzeigen
                            1) Was wären die (rechtlichen) Voraussetzungen dafür, eine neue Route "herzurichten" - ohne Markierungen oder Versicherungen anzubringen, aber im Sinne von Latschen ausschneiden, Steig terrassieren, Tritte und Griffe in den Fels hauen, etc.?
                            Ich nehme einmal an, dass solche Aktivitäten bei einer neuen Route nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Grundeigentümers zulässig sind.
                            Richtig. Und das wird der Grundeigentümer - so er nicht aus anderen Gründen seine Zustimmung verweigert - nur dann tun, wenn Du die Haftung auf Dauer des Bestandes des Weges übernimmst. Sonst würde nämlich der Grundeigentümer selbst haften, was er sicher nicht will.
                            Mit alpinen Vereinen hat ein Grundeigentümer einen "ewigen" und vor allem versicherten "Vertragspartner" an der Hand, was eine Einzelperson üblicherweise nicht bieten kann.

                            Im Falle eines Wegbaues ohne Erlaubnis kann es recht unlustig werden: Wiederherstellung des früheren Zustandes, ev. Schadenersatz, Besitzstörung und auch eine Strafe nach dem Forstgesetz wäre denkbar (freischneiden).

                            Zitat von MarcusW Beitrag anzeigen
                            2) Womit wir aber gleich bei der zweiten Frage wären: Wie sieht die Rechtslage diesbezüglich im Hinblick auf bestehende, aber nicht markierte und nicht von einem alpinen Verein betreute Steige aus. Wer hat dort „gewohnheitsmäßiges Wegerecht“ und wer „darf“ solche Steige instand halten?
                            Für eine Ersitzung eines Rechtes muss dessen Ausübung a) redlich und b) über einen Zeitraum von 30 Jahren (gegenüber Körperschaften 40 Jahren) erfolgt sein. Solche ersessene Dienstbarkeiten entstehen z.B. bei einem gewohnheitsmäßigen Zugang zum eigenen Hof über einen Weg, der über des Nachbarn Grund führt.

                            In Eigenregie irgendeinen Weg bearbeiten - auch wenn man den schon ein paar mal begangen hat, fällt unter Pkt 1), ergo Finger besser weg.

                            LG Michael
                            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                            • #15
                              AW: Schneealm, Karlgraben und Kleinbodengraben, 7./8.6.2014

                              Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                              Richtig. Und das wird der Grundeigentümer - so er nicht aus anderen Gründen seine Zustimmung verweigert - nur dann tun, wenn Du die Haftung auf Dauer des Bestandes des Weges übernimmst. Sonst würde nämlich der Grundeigentümer selbst haften, was er sicher nicht will.
                              Mit alpinen Vereinen hat ein Grundeigentümer einen "ewigen" und vor allem versicherten "Vertragspartner" an der Hand, was eine Einzelperson üblicherweise nicht bieten kann.

                              Im Falle eines Wegbaues ohne Erlaubnis kann es recht unlustig werden: Wiederherstellung des früheren Zustandes, ev. Schadenersatz, Besitzstörung und auch eine Strafe nach dem Forstgesetz wäre denkbar (freischneiden).
                              Im Falle der Neuerrichtung eines „Weges“ dürfte die Rechtslage ziemlich eindeutig sein.

                              Nicht so eindeutig ist aber vielleicht die Frage, ab wann eine neue „Route“ tatsächlich als Weg zu betrachten wäre: Wenn „maxrax“ z.B. im Zuge einer (lt. Forstgesetz sicher zulässigen „Betretung“) rein „zufällig“ ein paar Felsblöcke aus der Wand treten würde und damit seien neue Route „begehbar“ würde, hätte er vermutlich damit noch keinen „Weg“ erreichtet - und weder er noch der Grundeigentümer würden bei weiteren „Betretungen“ haften…


                              Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                              Für eine Ersitzung eines Rechtes muss dessen Ausübung a) redlich und b) über einen Zeitraum von 30 Jahren (gegenüber Körperschaften 40 Jahren) erfolgt sein. Solche ersessene Dienstbarkeiten entstehen z.B. bei einem gewohnheitsmäßigen Zugang zum eigenen Hof über einen Weg, der über des Nachbarn Grund führt.
                              Die Bedingungen „Zeitraum von 30 bzw. 40 Jahren“ und sowie „redlich“ sind klar, aber die Interessenslage muss nicht unbedingt an wirtschaftliche Gegebenheiten gebunden sein (wie bei einem Hofzugang).
                              Wäre das nicht so, dann hätten Alpine Vereine wohl kaum irgendwo ein Wegerecht „ersessen“, da weder diese Vereine selbst noch die Wegbenutzer, die sie repräsentieren, „redliche“ wirtschaftliche Interessen für die Benützung von Wanderwegen geltend machen (können).
                              Ich bin kein Jurist, aber wenn ich die Sache richtig verstehe, dann ist dies auch der Grund, warum ein solches „ersessenes“ Wegeservitut nicht grundbücherlich verankert werden kann.

                              Das Wegerecht besteht aber in vielen Fällen trotzdem – und damit ist die Situation von "unmarkierten Wegen“ zunächst einmal undefiniert, denn es könnte ja im Einzelfall durchaus sein, dass auch dort ein „Wegeservitut“ erfolgreich geltend gemacht werden kann.

                              Beim Beispiel „Baumtalweg“ auf die Schneealm, wo der Weg zwar unmarkiert ist, aber sowohl in der Führerliteratur bereits beschrieben ist als auch in seinem Verlauf ein aktuelles Hinweisschild eines Alpinen Vereins aufweist, wäre die Klärung des Wegerechts zumindest ziemlich spannend.
                              Dieser Weg wurde definitiv nicht neu erreichtet, aber unlängst sehr schön ausgeschnitten, obwohl er, wie es scheint, nicht von einem Alpinen Verein als Wegehalter betreut wird: Gibt es dort bereits ein „Wegerecht“, wer ist dort der „Wegehalter“ und wer darf bzw. muss dort Weg-Erhaltungsarbeiten leisten?

                              LG.
                              M

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