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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

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Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Zelten am Berliner Höhenweg

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  • Zelten am Berliner Höhenweg

    Hallo!
    Hatte folgendes Thema bereits im Thread von Chrisdo3 angesprochen, leider ist es wohl etwas ungegangen. Da es für uns doch recht wichtig wäre, hier nochmal meine Frage, in der Hoffnung vielleicht ein breiteres Publikum zu erreichen.

    Wir möchten an einem der nächsten Wochenenden einen Teil des Berliner Höhenweges als 2-3 tägige Tour gehen. Voraussichtlich ca. Friesenberghaus/Olpererhaus bis Greizerhaus. Hierzu meine Frage: Um mal etwas Gefühl für das Übernachten im Freien am Berg zu bekommen (haben bislang immer in Hütten übernachtet), hätten wir gerne im Zelt übernachtet. Hierzu hatte ich einen älteren Beitrag hier im Forum gefunden, wo gesagt wurde, dass dies möglich sei(auch kann ich mich hier an ein älteren Beitrag im Alpin oder einen anderen Zeitschrift erinnern, wo ebenfalls davon die Rede war). Nach Auskunft der Naturpark-Verwaltung Zillertal, ist dies jedoch nicht möglich!

    (e-mail)
    "Laut Tiroler Campinggesetz 2001 ist das Zelten nur auf
    dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Das gilt aber nicht
    nur für die Schutzgebiete, sondern generell.

    Ausnahmen sind natürlich Biwakieren wenn man in eine
    Notsituation kommt oder ähnliches. Ansonsten ist das
    geplante und mehrtägige Biwakieren draußen an sich NICHT
    gestattet...Selbst ein Einverständnis des Grundeigentümers
    würde einem nicht nutzen für den theoretischen Fall, dass
    ein Dritter sich darüber beschwert."


    Diese Aussage scheint mir recht eindeutig. Oder wurde ich da falsch verstanden? Hat jemand schon mal Erfahrung in dieser Richtung gemacht oder sogar schon am Berliner Höhenweg im Zelt übernachtet? Kennt jemand etwa eine Tour, wo es möglich wäre einige Tage "hochalpin" zu Zelten?

    Danke für euere Hilfe!

    mfg, Bergler

  • #2
    AW: Zelten am Berliner Höhenweg

    spät aufstellen, früh abbauen und immer über der baumgrenze bleiben, sonst kommt man dem forstgesetz in die quere und das ist anders ernst als die gänseblümchenschutzgesetzte. sich auch nicht zu bequem einrichten und eine ausrede für ein notlager parat haben (gescheiterte besteigung vom XYZ, zu erschöft gewesen, blablabla.)
    servus, andré
    http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

    Kommentar


    • #3
      AW: Zelten am Berliner Höhenweg

      Danke!
      Hm, also insgesamt recht riskant... Weiß jemand was man riskieren würde? Ich meine gehts hier um 20 € strafe oder um 200 €?

      mfg!

      Kommentar


      • #4
        AW: Zelten am Berliner Höhenweg

        das kommt ganz drauf an, ob du hochdeutsch, tirolerisch oder wenigstens österreichisch redest :-)

        nein, spass bei seite, ich würde mir da nix scheissn. haben schon viele gemacht und wenn du dir ein nicht so einsehbares platzerl suchst wird das gehen. jaga kreuln ja net mitten in der nacht auf über 2500m herum (und anzeigefreudige bergsteiger auch nicht).
        servus, andré
        http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

        Kommentar


        • #5
          AW: Zelten am Berliner Höhenweg

          Das ist ja der Kick, nicht erwischt zu werden, nim dir eine Tarnhaut und nen Müsliriegel mit, der raucht nicht und füllt auch die Hose.
          Ich glaube es kommt auch viel darauf an wie man sich verhält.
          Berg frei
          Horst

          Kommentar


          • #6
            AW: Zelten am Berliner Höhenweg

            Zitat von Kanuwuzi Beitrag anzeigen
            .
            Ich glaube es kommt auch viel darauf an wie man sich verhält.
            servus, andré
            http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

            Kommentar


            • #7
              AW: Zelten am Berliner Höhenweg

              Zitat von Bergler Beitrag anzeigen
              Biwakieren draußen an sich NICHT
              gestattet...Selbst ein Einverständnis des Grundeigentümers
              würde einem nicht nutzen für den theoretischen Fall,

              das erscheint mir ja sehr komisch, ich mein wenn ich das Einverständnis des Grundeigentümers habe kann ich dort ja grundsätzlich machen was ich will, aber egal ich hab nämlich folgendes im Netz gefunden:

              Trioler Campinggesetz 2001 (Quelle: www.tirol.gv.at)

              Gesetz vom 21. März 2001 über die Regelung des Campingwesens in
              Tirol (Tiroler Campinggesetz 2001)
              1. Abschnitt
              Allgemeine Bestimmungen

              § 1
              Geltungsbereich

              (1) Dieses Gesetz gilt für die Errichtung und den Betrieb von
              Campingplätzen sowie für das Kampieren außerhalb von
              Campingplätzen.
              (2) Dieses Gesetz gilt, unbeschadet sonstiger
              landesrechtlicher Vorschriften, nicht für das Kampieren
              außerhalb von Campingplätzen während eines kurzen, durch den
              Anlass gebotenen Zeitraumes
              a) im Rahmen des Aufgabenbereiches
              1. von Körperschaften, Anstalten und Fonds des öffentlichen
              Rechts,
              2. von gesetzlich anerkannten Kirchen oder
              Religionsgesellschaften,
              3. von Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie
              von Gebietskörperschaften und anerkannten Einrichtungen der
              freien Jugendwohlfahrt in den Angelegenheiten der
              Jugendbetreuung und
              b) im hochalpinen Gelände (Biwakieren).


              das Gesetz geht hier natürlich weiter mit allen möglichen Bestimmungen über Campingplätze, etc...

              doch der wichtigste Satz steht eindeutig unter b) - nämlich das Biwakieren nicht gleich Campen ist - also das Gesetz hier nicht zur Anwendung kommt...

              btw: ich hab mal während einer 2-Wochentour durch die Ötztaler und Stubaier immer im Zelt geschlafen, oft auch gleich neben dem Weg, zum Teil noch unter der Waldgrenze neben Forstwegen, etc... - wir hatten kein einziges mal Probleme da, auch bei meinen anderen unzähligen Malen Zelteln im Gebirge (meistens im Toten Gebirge, OÖ, STMK) noch nicht,
              hier ein Beispiele: Dachstein, Wildensee (OÖ), nähe Rinnerkogelhütte, Grimming, Tauplitzalm, am Lugauer, Sarstein,
              Zuletzt geändert von LampisBerge; 09.08.2007, 22:22.
              lampi
              ________________________________________
              Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

              Kommentar


              • #8
                AW: Zelten am Berliner Höhenweg

                Zitat von Kanuwuzi Beitrag anzeigen
                Ich glaube es kommt auch viel darauf an wie man sich verhält.
                natürlich muss auch ich diesem Satz zustimmen

                wenn ich wo gezeltet habe, und den Zeltplatz am Morgen verlassen habe hat man es nur daran gemerkt dass hier wer übernachtet hat, weil das Gras ein paar Stunden flachgedrückt war...
                lampi
                ________________________________________
                Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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                • #9
                  AW: Zelten am Berliner Höhenweg

                  Hi! Verstehe, werden es also wohl beruhigt riskieren können... wenn das wetter sich wieder mal beruhigt....

                  @a666: nein, bin nicht hochdeutscher... noch viel schlimmer... südtiroler

                  mfg!

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                  • #10
                    AW: Zelten am Berliner Höhenweg

                    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                    aber egal ich hab nämlich folgendes im Netz gefunden:

                    Trioler Campinggesetz 2001 § 1 (2) Dieses Gesetz gilt, unbeschadet sonstiger
                    landesrechtlicher Vorschriften
                    , nicht für das Kampieren außerhalb von Campingplätzen während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes
                    a) im Rahmen des Aufgabenbereiches
                    1. von Körperschaften, Anstalten und Fonds des öffentlichen
                    Rechts,
                    2. von gesetzlich anerkannten Kirchen oder
                    Religionsgesellschaften,
                    3. von Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie
                    von Gebietskörperschaften und anerkannten Einrichtungen der
                    freien Jugendwohlfahrt in den Angelegenheiten der
                    Jugendbetreuung und
                    b) im hochalpinen Gelände (Biwakieren).
                    Zwei kleine Anmerkungen dazu:
                    1. Es kann noch andere landesrechtliche Vorschriften geben, die das Biwakieren einschränken.
                    2. Das Forstgesetz (Bundesrecht) steht auch noch drüber, entsprechende Verbote sind also auch zu beachten.
                    Aber wie schon mehrfach hier erwähnt: Wo kein Kläger ...
                    Zitat von bergler
                    noch viel schlimmer... südtiroler
                    Na dann wirst sowieso mit einem davonkommen.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Zelten am Berliner Höhenweg

                      Ich kann mich noch erinnern, wie ich anlässlich unserer Cristallo-Tour (mit Biwak am Vorabend der Tour) im Vorjahr, mit dem Bürgermeister von Toblach E-Mail-Kontakt hatte. Dort ist das Campieren im gesamten Gemeindegebiet verboten, also auch z.B. in Privatgärten und das ausdrücklich. Auf meine Frage ob denn nicht einmal der Grundeigentümer in seinem eigenen Garten ein Zelt aufstellen dürfe, wurde das bestätigt mit Hinweis auf die besondere Bedeutung für das Ortsbild hinsichtlich des Tourismus.

                      Aber z.B. in den Satzungen des Naturparks Sennes-Prags ist ausdrücklich analog zum Tiroler Campinggesetz das Biwakieren vom Campingverbot ausgenommmen.

                      Die Diskussion flammt immer wieder auf, Faktum ist, Campieren ist nicht gleichzusetzen mit Biwakieren. Ich tu mir mittlerweile ebenfalls nichts an und stelle ein Zelt auf wo es mir gerade passt, immer mit dem Grundsatz möglichst schlecht sichtbar, spät aufstellen, früh abbauen und selbstverständlich nichts zurücklassen. In er Nacht läuft außerhalb der Jagdsaison kaum jemand im Wald herum, vor allem nicht, um illegale Camper zu suchen. Im Hochgebirge würde ich mir da überhaupt keine Sorgen machen, sofern man sich an diese Grundsätze hält und vor allem keine Basislager mit mehrtägigem Aufenthalt errichtet, denn das ist Campieren. Mit ein bisschen Kartenstudium kannst du dir sicher bereits im Vorfeld entlang des Weges gelegene potentiell gut geeignete Pätze zurechtlegen, die du natürlich vor Ort noch auf ihre tatsächliche Tauglichkeit abchecken musst. Diese würde ich dann aber, vielleicht gar noch mit GPS-Koordinaten versehen, nicht unbedingt im Internet posten.
                      Zuletzt geändert von philomont; 10.08.2007, 08:59.
                      Be Edenistic!

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Zelten am Berliner Höhenweg

                        Zitat von Steinbock Beitrag anzeigen
                        Zwei kleine Anmerkungen dazu:
                        1. Es kann noch andere landesrechtliche Vorschriften geben, die das Biwakieren einschränken.
                        2. Das Forstgesetz (Bundesrecht) steht auch noch drüber, entsprechende Verbote sind also auch zu beachten.
                        ja, das kann es leider noch geben, nur das Zitat aus der email (Post #1) ist meines erachtens nicht haltbar da das Campinggesetz hier nicht anzuwenden ist...
                        lampi
                        ________________________________________
                        Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Zelten am Berliner Höhenweg

                          Hallo!,

                          speziell eine Nachricht an den Bergler, falls der hier hoffentlich irgendwann mal reinschaut.
                          Wir wollen eine Zelttour auf dem Stubaier Höhenweg machen, im Forum wird mittlerweile eigentlich eher abgeraten als zugestimmt.
                          Jetzt habe ich deinen Beitrag gelesen und wollte einfach mal fragen, ob du den Berliner Höhenweg mit Zelt schon hinter dir hast und was du für Erfahrungen dabei gemacht hast??
                          Wenn deine Erfahrungen recht gut waren, würden wir beide vom Stubaier auf den Berliner Höhenweg umschwenken.
                          Wär` super, wenn du antwortest.......gruss mandy.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Zelten am Berliner Höhenweg

                            Hi!
                            Leider ging sich der Berliner Höhenweg bisher nicht aus...mal das wetter, mal hatte der eine keine Zeit, mal der andere
                            Ich hoffe es geht sich diese Saison vielleicht doch noch aus, habe aber wenig Hoffnungen, kann dir also leider nicht weiterhelfen (zumindest heuer wohl nicht mehr). Tut mir leid! Falls wir es doch noch schaffen, stelle ich natürlich gerne einen Bericht hier ins Forum!

                            mfg,Stefan

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Zelten am Berliner Höhenweg

                              da es in der gegend immer wieder vorkommt, daß illegaler (maschineller bzw. mit sprengstoff) mineralienabbau betrieben wird sind bergwacht und alpinpolizei im naturpark zillertaler hauptkamm verstärkt unterwegs. der strafrahmen für solche vergehen liegt zwischen 40 und 220 euro. auch der versuch wird bestraft. ein zelt am rücken ist ein vorsatz bzw. versuch! notbiwaks werden nur mit biwaksack in steinmulden bzw. geeigneten zufluchtsorten die eine eindeutige notsituation erkennen lassen anerkannt.

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