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Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

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  • #31
    AW: Re: AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

    Zitat von 4138 Beitrag anzeigen
    Der Kuhsteig ist kein öffentlich ersessenes Wegrecht, da nicht markiert und nicht über längere Zeit benutzt.Und falls er es einmal war, ist dieses Recht nicht mehr aktiv (siehe Bezeichnungen in alten Karten als "verbotener Weg"). Deshalb ist er kein öffentlicher Wanderweg, der gepflegt werden kann.[...]
    Wie sich der Kuhsteig in Karten darstellt, ist wohl eine Frage der einzelnen Karte, siehe:

    Karte.jpg

    ++m

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    • #32
      AW: Re: AW: Re: AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

      Zitat von 4138 Beitrag anzeigen
      An die Administratoren dieses Forums:
      Ich ersuche meinen Account stillzulegen, mit dem Vermerk: "Account stillgelegt".
      Und auch diesen Beitrag nicht zu löschen.


      An viele andere User dieses Forums:
      Ich habe von euch viel Neues gehört, und konnte hoffentlich auch etwas in den 8 Jahren beitragen.
      Aber nun bin ich fort (wie so viele der "Alten").
      Alles Gute.
      Unglaublich wie schnell manche Forumsuser sich auf den Schlips getreten fühlen - was bringt es dir sich wegen so einer Kuhsteigdiskussion gleich den Account stilllegen zu lassen - ich würde Satisfaktion fordern

      Schade wieder ein "Alter" in Pension - es gab sicher einige wertvolle Inputs deinerseits

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      • #33
        AW: Re: AW: Re: AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

        Zitat von chfrey Beitrag anzeigen
        ...Schade wieder ein "Alter" in Pension ....
        Sorry, aber ob "alt" oder nicht, das spielt hier keine Rolle: Wer andere als "krank" beschimpft, der ist in einem öffentlichen Forum fehl am Platz!

        'Netiquette' ist nun schon fast drei Jahrzehnte 'alt': https://en.wikipedia.org/wiki/Netiquette#Netiquette

        LG,
        M

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        • #34
          Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

          @mattgarth: toller Kartenausschnitt. Aus welchem Jahr stammt diese Karte?

          Kommentar


          • #35
            AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

            Sie hat keine Jahresangabe. Aus einigen der Inhalte würde ich denken: (jedenfalls) nach 1907 und (das ist weniger sicher) eher vor 1918. Aber das müßte man sich genauer ansehen.

            [edit: Habe genauer nachgesehen und sie ist doch jünger als erst vermutet: zwischen 1923 (F.-Haller-Haus) und 1925/26 (Raxseilbahn)]

            ++m
            Zuletzt geändert von mattgarth; 06.10.2015, 18:10.

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            • #36
              AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

              In meiner Ausgabe dieser Karte sind Kuh- und Brettschachersteig schon als "behördlich verbotener Weg" eingetragen und der Krummbachgraben ist nicht mehr markiert.

              Karte.jpg


              Und noch zu 4138: So unrecht hatte er gar nicht. Schade um einen User, der viele interessante Beiträge geliefert hat.
              Zuletzt geändert von maxrax; 06.10.2015, 19:22.

              Kommentar


              • #37
                AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                Zitat von maxrax Beitrag anzeigen
                ...und noch zu 4138: So unrecht hatte er gar nicht. Schade um einen User, der viele interessante Beiträge geliefert hat.
                Das finde ich auch.

                Lg, michl fasan
                Zu seiner Milbe sagt der Milber:
                "Geh bitte, schenk mir einen Zahn aus Silber.
                Damit ich, wenn im Haargewurl
                ich beißen möchte, hab kan Gsturl!"

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                • #38
                  AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                  Ja.... wieder einer weniger. Sehr schade.
                  Zuletzt geändert von Fritz_Phantom; 07.10.2015, 00:00.
                  "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                  • #39
                    AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                    Zitat von maxrax Beitrag anzeigen
                    In meiner Ausgabe dieser Karte sind Kuh- und Brettschachersteig schon als "behördlich verbotener Weg" eingetragen und der Krummbachgraben ist nicht mehr markiert.

                    [ATTACH]524387[/ATTACH]


                    .
                    In deiner Ausgabe ist das Ende des Kuhsteiges so eingezeichnet wie er sich aktuell darstellt. Möglich dass er früher einmal direkt in den Quellensteig mündete, ohne dabei den Krummbachgraben zu passieren, wie auf der Karte von mattgarth. Im Übrigen finde ich , dass man unmarkierte Wege nicht "bemalen od. besprühen" sollte. Steinmanderl aufstellen und Ausschneiden dass sie gangbar bleiben ist meiner Meinung nach völlig in Ordnung, die Wege sind ja auch oft in Karten als punktierte Linie eingezeichnet. Warum sollte man sie verfallen lassen ?
                    [B] MENSCHEN, die die Berge lieben, widerspiegeln Sonnenlicht.
                    Die anderen, die im Tal geblieben, verstehen ihre Sprache nicht![CENTER][/CENTER][/B]

                    Kommentar


                    • #40
                      AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                      Zitat von alpinfredi Beitrag anzeigen
                      ... unmarkierte Wege ... Steinmanderl aufstellen und Ausschneiden dass sie gangbar bleiben ist meiner Meinung nach völlig in Ordnung, die Wege sind ja auch oft in Karten als punktierte Linie eingezeichnet. Warum sollte man sie verfallen lassen ?
                      Vielleicht, weil es Leute gibt, die der Meinung sind, dass "behördliche Verbote" aus der Monarchie auch heute noch einzuhalten sind - und alle, die das im 21. Jh. anders sehen, einfach für krank erklären?!?


                      Im übrigen ist die Sachlage ja wohl eindeutig:
                      Wo es eine rechtliche Grundlage für ein Betretungsverbot gibt (Wasserschutz, Jagdgesetz, etc.), dort ist dieses Verbot ordentlich kundzumachen und auch einzuhalten - ein löchriger alter Zaun ist KEINE solche Kundmachung!
                      Derzeit gibt es beim Zugang zu Brettschacher- und Kuhsteig nicht einen einzigen Hinweis auf ein gültiges Betretungsverbot. Herumeiern von wegen "Wasserschutz" reicht nicht: Entweder ein rechtlich sauberes "Zutritt verboten" oder freie Begehbarkeit INKLUSIVE Wegerecht auf alten Steigen...

                      LG,
                      M
                      Zuletzt geändert von MarcusW; 07.10.2015, 09:59.

                      Kommentar


                      • #41
                        AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                        Eine noch ältere:

                        2320.jpg

                        ++m

                        Kommentar


                        • #42
                          AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                          Zitat von MarcusW Beitrag anzeigen
                          Derzeit gibt es beim Zugang zu Brettschacher- und Kuhsteig nicht einen einzigen Hinweis auf ein gültiges Betretungsverbot. Herumeiern von wegen "Wasserschutz" reicht nicht: Entweder ein rechtlich sauberes "Zutritt verboten" oder freie Begehbarkeit INKLUSIVE Wegerecht auf alten Steigen...
                          Ich würde die Verantwortlichen nicht mit der Nase darauf stoßen. Ein Zaun existiert, auch wenn er löchrig ist. Seien wir froh, wie es derzeit gehandhabt wird. Man wird nicht angepöbelt, wenn man durch den Zaun schlüpft; vermutlich, weil es nur wenige sind und diese sich benehmen können.
                          LG Rudolf
                          _________________________________________
                          Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit,
                          die wir nicht nutzen. (Seneca)

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                          • #43
                            AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                            Zitat von Rudolf_48 Beitrag anzeigen
                            Ich würde die Verantwortlichen nicht mit der Nase darauf stoßen. Ein Zaun existiert, auch wenn er löchrig ist. Seien wir froh, wie es derzeit gehandhabt wird. Man wird nicht angepöbelt, wenn man durch den Zaun schlüpft; vermutlich, weil es nur wenige sind und diese sich benehmen können.
                            Man kann sicher die Meinung vertreten, dass eine sogenannte "österreichische Lösung" die beste sei - ich persönlich halte davon allerdings wenig. Ich finde, in sensiblen Gebieten sollte man klare Verhältnisse schaffen und diese auch öffentlich kundtun! Jedenfalls habe ich selbst keine Lust, "raten" zu müssen, was gerade wo erlaubt ist und was vielleicht nicht.

                            Wenn es tatsächlich ein Zutrittsverbot aus Gründen des Wasserschutzes gibt, dann sollte dieses klar ausgewiesen werde. Ich vermute allerdings, dass für die Komplettsperre eines ganzen Tales, wie sie der Zaun in Kaiserbrunn darstellen würde, sobald er repariert wird, überhaupt keine rechtliche Grundlage existiert!
                            Was den Zaun selbst betrifft, so ist dieser uralt und möglicherweise in seiner derzeitigen Form mittlerweile rechtswidrig, weil er keinen Personendurchgang aufweist. Bei einem ganz ähnlichen Zaun am unteren Ende des Großen Höllentales gibt es seit vielen Jahren einen regulären Durchgang für Fußgänger...

                            LG,
                            M
                            Zuletzt geändert von MarcusW; 09.10.2015, 15:26.

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                            • #44
                              AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                              Zitat von Rudolf_48 Beitrag anzeigen
                              Ich würde die Verantwortlichen nicht mit der Nase darauf stoßen. Ein Zaun existiert, auch wenn er löchrig ist. Seien wir froh, wie es derzeit gehandhabt wird. Man wird nicht angepöbelt, wenn man durch den Zaun schlüpft; vermutlich, weil es nur wenige sind und diese sich benehmen können.
                              Liebe Leute, bitte seid zurückhaltend und erweckt keine schlafenden Krokodile!

                              Ich erinnere mich noch gut dran, dass vor vielen Jahren der damalige Betriebsleiter der Wiener Wasserwerke in Kaiserbrunn uns Kletterern (die wir in fast allen Wänden des Höllentales erschliesserisch tätig waren) mit Nachdruck gesagt hatte:

                              "Macht `s, was wollt `s, und wo `s wollt `s,
                              aber nicht in den Quellschutzbereichen der Gemeinde Wien, vor allem nicht im Bereich der Kaiserbrunn-Quelle und bei den Übeltal-Quellen,
                              denn wir haben den politischen Auftrag, das Wiener Hochquellenwasser zu schützen!"

                              Dem ist auch heute noch nichts hinzuzufügen, und ich (und meine Freunde auch) haben uns bis jetzt daran gehalten.

                              Kommentar


                              • #45
                                AW: Verbindung Stadelwandsattel - Brettschacher?

                                Zitat von Rudolf_48 Beitrag anzeigen
                                Ich würde die Verantwortlichen nicht mit der Nase darauf stoßen. Ein Zaun existiert, auch wenn er löchrig ist. Seien wir froh, wie es derzeit gehandhabt wird. Man wird nicht angepöbelt, wenn man durch den Zaun schlüpft; vermutlich, weil es nur wenige sind und diese sich benehmen können.
                                Würde das auch so sehen, und es so belassen wie es ist. Bunte Hilfsmarkierungen würden sicher als Provokation angesehen werden, kein Wunder also, wenn die wieder überstrichen werden.

                                Wer viel frägt, geht lange irr, sagt ein Sprichwort.

                                In Kaiserbrunn ist auch ein Wasserschutzgebiet (blauer Kreis) ausgewiesen, und außerhalb des Schutzgebietes ist ein Schongebiet.

                                kaiserbrunn schutzg.jpg

                                Im Bereich Rax, Schneealpe, Hochschwab kommen auch die Hinweistafeln welche auf die Entsprechende Verordnung (1965) hinweisen häufig vor:

                                kaiserbrunn schutzg tafel.jpg

                                Und in der Verordnung wird ja auch Bezug genommen auf den §34 vom Wasserrechtsgesetz (Schutze von Wasserversorgungsanlagen gegen Verunreinigung), welcher auch mögliche Betretungsverbote beinhaltet.

                                Nachdem in der heutigen Zeit Wasserschutz und Hygiene immer genauer genommen wird, würde ich daher auch nicht weiter nachfragen und drüber diskutieren wollen mit den Verantwortlichen, denn im Zweifelsfall könnten die das ja dann wieder strenger auslegen als gewünscht.
                                Angehängte Dateien
                                Zuletzt geändert von bluehouse3843; 10.10.2015, 01:07.

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