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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
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- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

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Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Besonders raffinierte Talsperre in Nasswald / NÖ

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  • Besonders raffinierte Talsperre in Nasswald / NÖ

    Besonders schlau haben es die Grundbesitzer im Tal des Schwarzriegelbaches (Gemeinde Nasswald) gemacht:
    Die einzige Forststraße die das schmale Tal erschließt, wurde bei der Rotte Heufuß auf der Länge von ca. 200 Metern abgezäunt (Tor wenigstens offen) und mittels Beschilderung zum privaten Wohnbesitz erklärt. "Durchgang und Durchfahrt nicht gestattet" steht da.
    Der Rasen auf der Liegenschaft ist fein gemäht, auch ein Pool steht zur Abkühlung bereit.

    Eine Umgehung ist praktisch nicht möglich: auf der einen Seite ein sehr steiler, teilweise felsiger Hang, auf der anderen der Bach und dann wieder ein Steilhang.
    Auch die kurz vor dem Jagdhaus nach Norden abzweigende Straße endet bald an einem Hirschgatter (Tor diesmal zu, aber wenigstens Umgehung möglich).
    Das Schilderwerk dürfte neu sein - jedenfalls ist in diesem Bericht von 2019 noch von keiner Sperre die Rede.

    Wenn man sich an die Gebote hält, ist das gesamte Tal für Wanderer praktisch nicht mehr erreichbar. Und wer über den Kamm aufgestiegen ist und das Tal als Rückweg wählt, müsste de facto wegen der 200 Meter in übles und nicht ungefährliches Gelände ausweichen oder wieder umdrehen und den Hinweg retour gehen.
    Es ist eh ein Witz, weil in diese Gegend verirrt sich vermutlich nur alle paar Monate ein Wanderer. Fast für alle Berge im Umkreis gibt es günstigere Zustiege, und alles ist weglos.

    Hätte gute Lust, den Fall den AV-Juristen vorzulegen, weil ganz rechtens kann das ja eigentlich nicht sein.
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    This gallery has 1 photos.
    Zuletzt geändert von Graograman; 09.11.2020, 21:57.

  • #2
    Empfehle hier die Anfrage bei der Forst/ Jagdabteilung der zuständigen BH und parallel dazu beim AV Landesverband NÖ (Mödling).

    Zuerst stellen sich die üblichen Fragen: markierter Weg ja/nein, Ersitzung evtl. erfolgt?

    Ist der angrenzende Bach ein öffentliches Gewässer, dann ist evtl. der Uferbereich auch öffentlich (Kataster, Orthophotos...)

    Handelt es sich bei der Fäche nicht doch um Wald, dann wäre eine dauernde Sperre laut Forstgesetz nur mit Umgehungsmöglichkeit möglich.

    LG Helwin

    Kommentar


    • #3
      Servus Graograman!

      Aufgrund deiner Beschreibung stelle ich mir die Situation so vor:
      Um die erwähnte Forststraße gibt es eine Umzäunung, das Tor im Zaun (Tor einer Forststraße) ist allerdings offen.
      Die Umzäunung zu umgehen ist de facto nicht möglich.

      Habe ich das so richtig zusammengefasst?

      Wenn das Tor aber wirklich offen ist, wo ist das Problem?
      Einfach durchgehen!

      Dies ist rechtlich auch erlaubt:
      Helwin hat recht, laut Forstgesetz muss für eine gesperrte Fläche eine Umgehung eingerichtet werden (laut deiner Beschreibung nicht möglich).
      Wenn das unzumutbar für den Grundstücksbesitzer ist oder aus anderen Gründen nicht möglich, dann darf die Fläche auf Forststraßen (aber nur auf diesen) durchquert werden! Bei einer Umzäunung (mit geschlossenem Tor) müssen weiters Überstiege vorhanden sein.

      Sollten jetzt die Tore zu sein, und auch kein Überstieg vorhanden sein, ist das auf jeden Fall nicht rechtskonform.
      Sonst könnte man immer noch das Tor selbst öffnen und wieder schließen; wenn versperrt, drüberklettern (sofern möglich)

      LG
      Der der laut Helwin Touristen nicht mag
      Jgaordhelagenornres
      Alpine Vereine benötigen in den nächsten 5 Jahren 95 Millionen Euro zur Erhaltung ihrer Infrastruktur - bitte Petition unterstützen!


      My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

      Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist - denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)
      Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
      Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Jgaordhelagenornres;n2462839
        Helwin hat recht, laut Forstgesetz muss für eine gesperrte Fläche eine Umgehung eingerichtet werden (laut deiner Beschreibung nicht möglich).

        [COLOR=#eeeeee
        Der der laut Helwin Touristen nicht mag[/COLOR]
        Jgaordhelagenornres
        Das Forstgesetz gilt aber nur im Wald.

        LG Helwin

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
          Servus Graograman!

          Aufgrund deiner Beschreibung stelle ich mir die Situation so vor:
          Um die erwähnte Forststraße gibt es eine Umzäunung, das Tor im Zaun (Tor einer Forststraße) ist allerdings offen.
          Die Umzäunung zu umgehen ist de facto nicht möglich.

          Habe ich das so richtig zusammengefasst?

          Wenn das Tor aber wirklich offen ist, wo ist das Problem?
          Einfach durchgehen!
          Natürlich kann man durch das Tor einfach durchgehen.
          Ich würde mich auch auf eine Diskussion einlassen falls die Bewohner da sind.
          Wenn mir aber mit einer Anzeige gedroht wird, würde ich vermutlich doch kehrt machen und einen anderen Weg suchen.

          Und genau so funktionierts: auch wenn die Aktion rechtlich zweifelhaft ist, wird sie doch die allermeisten Wanderer abschrecken und schließlich zum erwünschten Ziel führen: dass man das Tal für sich und seine Jagdgäste allein hat.

          Das Forstgesetz gilt aber nur im Wald.
          Nach meinem Informationsstand gehören Forststraßen zum Wald dazu. Und auch die kleine Lichtung rund um das Jagdhaus wird daran nicht viel ändern.

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Graograman Beitrag anzeigen

            Nach meinem Informationsstand gehören Forststraßen zum Wald dazu. Und auch die kleine Lichtung rund um das Jagdhaus wird daran nicht viel ändern.
            Forststraßen gehören zum Wald dazu, ja.

            Eine "kleine Lichtung" rund ums Jagdhaus wird wohl auch an der Widmung "Wald" nichts ändern, das stimmt.

            Im umgekehrten Fall, wenn nämlich früher eine wesentlich größere Grünlandfläche existierte, die dann lamgsam zugewachsen ist, aber noch immer die Widmung "Grünland" aufweist, schauts anders aus. Dann gilt das Forstgesetz dort nicht, Grünland darf normalerweise nicht betreten werden.

            Also bitte Widmung herausfinden, BH fragen (schriftlich!) und im Falle des Falles die Schilder entfernen lassen.

            LG Helwin

            Kommentar


            • #7
              Die Grundstücke im Tal gehören übrigens der Freiherrlich von Vittinghoff-Schell´schen Forstverwaltung.

              Nicht dass das groß eine Rolle spielen würde, aber irgendwie sind´s dann doch immer wieder die selben Herrschaften mit ihrem feudalen Selbstverständnis.
              (Immerhin kann man sich dort unter 02667/ 7224 zur Gamsjagd anmelden. )

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Graograman Beitrag anzeigen
                Hätte gute Lust, den Fall den AV-Juristen vorzulegen, weil ganz rechtens kann das ja eigentlich nicht sein.
                Ja, das solltest du tatsächlich tun. Und wenn es dann irgendwann ein Ergebnis gibt, schreib es bitte auch hier, damit wir alle daraus lernen.
                Das bringt dir und uns wahrscheinlich mehr Klarheit als das ewige Lamentieren und Spekulieren in einem Bergsteiger-Forum, wo die meisten Leser und Schreiber vermutlich in der Sache rechtlich nicht ausreichend bewandert sind.

                Mir fällt hier im Forum über Jahre hinweg auf, dass sich derartige Berichte gerade im ost- und südösterreichischen Bereich besonders häufen. In den wenigsten Fällen gibt es aber in der Folge eine Klärung bspw. in Form eines Berichtes über den Ausgang eines Klageverfahrens oder eines Gerichtsentscheides. Es bleibt einfach bei den unseligen Unmutsäußerungen.

                Woran mag das liegen? Möglicherweise hat sich in einzelnen Regionen und Kreisen des Landes Österreich nicht nur das weiter oben erwähnte feudale Selbstverständnis der Herrschaften konserviert, sondern auch der demütig-duldsame, schicksal-ergebene Gehorsam der Untertanen - jedenfalls kann man als Außenstehender diesen Eindruck gewinnen. Andernfalls würden derartige Einschränkungen nämlich entweder aufgrund fehlender Rechtmäßigkeit unterbleiben oder eine Rechtmäßigkeit wäre be- und anerkannt.

                Es gibt immer zwei Seiten: einen der´s macht, und einen, der´s mit sich machen lässt. In diesem Sinne möchte ich dir und euch Mut machen, den Dingen tatsächlich auf den Grund zu gehen.

                Zuletzt geändert von Graddler; 10.11.2020, 00:40.
                Grüße vom Graddler

                Kommentar


                • #9
                  Es ist immerhin schön zu sehen, dass wenn solche Missstände durch Bergsteiger den Behörden gemeldet werden, auch die zuständigen Ämter reagieren - so wie das im Falle des Staffgrabens/Kieneck. passiert ist.

                  Ich überleg auch grad eine illegale (weil nicht gekennzeichnete 24h Videoüberwachung vor einem Jagdhof beim Turmkogel/Puchenstuben) bei der Datenschutzbehörde zu melden... Übrigens hat Pauli schon auf seiner Homepage gezeigt, dass der Besitzer offensichtlich ein freund der Trump-Auslegung von Gesetzten ist: https://www.paulis-tourenbuch.at/Tou...n/IMG_5420.JPG . Aber leider ist Lügen verbreiten, um Leute zu verschrecken die keine Juristen sind, für Alt-Adelige in Österreich offenbar nicht verboten.
                  Zuletzt geändert von Gamsi; 10.11.2020, 10:53.
                  carpe diem!
                  www.instagram.com/bildervondraussen/

                  Kommentar


                  • #10
                    Ui, das ist ja kreativ!

                    LG Helwin

                    Kommentar


                    • #11
                      Zu Heufuß kann ich 2 Bilder beisteuern.

                      1. die Flächenwidmung:
                      fw.jpg

                      2. das Luftbild:
                      LB.jpg

                      Mag sein, dass das Kundigen weiterhilft.

                      2019 waren die Verbotstafeln, soweit ich mich erinnere, auch schon da, auch bergseitig. Da ich solche Hindernisse, speziell bei offenen Toren, aber grundsätzlich ignoriere, bin ich ungehindert wieder nach Naßwald zurückgegangen ...

                      lg
                      Norbert
                      Meine Touren in Europa
                      ... in Italien
                      Meine Touren in Südamerika
                      Blumen und anderes

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                      • #12
                        Zitat von Graddler Beitrag anzeigen
                        Mir fällt hier im Forum über Jahre hinweg auf, dass sich derartige Berichte gerade im ost- und südösterreichischen Bereich besonders häufen. In den wenigsten Fällen gibt es aber in der Folge eine Klärung bspw. in Form eines Berichtes über den Ausgang eines Klageverfahrens oder eines Gerichtsentscheides. Es bleibt einfach bei den unseligen Unmutsäußerungen.
                        Das liegt vielleicht auch daran, dass sich für viele der Aufwand nicht dafürsteht.
                        Eine gerichtliche Klärung bringt mir persönlich außer der Genugtuung genau gar nichts.
                        Der Aufwand, eine solche zu erreichen, ist aber möglicherweise beträchtlich.

                        Trotzdem finde ich es legitim und notwendig, die Gegebenheiten zu dokumentieren und eine Sensibiltät zu entwickeln für die Tendenzen die sich da abzeichnen.
                        Wie du richtig sagst: es gibt eine Häufung derartiger Berichte gerade in Ostösterreich.
                        Und das liegt nicht daran, dass die Wanderer immer motziger werden.

                        Aber ich werde den AV jedenfalls einmal kontaktieren - mal sehen, was die dortigen Juristen zu der Angelegenheit in Erfahrung bringen.

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                        • #13
                          Zitat von helwin Beitrag anzeigen

                          Forststraßen gehören zum Wald dazu, ja.

                          Eine "kleine Lichtung" rund ums Jagdhaus wird wohl auch an der Widmung "Wald" nichts ändern, das stimmt.

                          Im umgekehrten Fall, wenn nämlich früher eine wesentlich größere Grünlandfläche existierte, die dann langsam zugewachsen ist, aber noch immer die Widmung "Grünland" aufweist, schauts anders aus. Dann gilt das Forstgesetz dort nicht, Grünland darf normalerweise nicht betreten werden.

                          Also bitte Widmung herausfinden, BH fragen (schriftlich!) und im Falle des Falles die Schilder entfernen lassen.

                          LG Helwin

                          Dankenswerterweise hat ja Norbert die Flächenwidmung heut schon rausgesucht. Es scheint - wenn es das Gebäude am Ende von Heufuß ist, ja mit GlF gewidmet zu sein, also Grünland/LandForstwirtschaft, während die Forststraße die durchführt (oder dahinter anschließt) mit VÖ (Verkehrsfläche öffentlich) bezeichnet wurde.

                          Das man Grünland nicht betreten darf, ist aber doch manchmal heikel - weil das schließt ja zumeist gleich an den Wald an, sofern nicht zufällig Wanderwege oder Straßen in den Wald führen.

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von bluehouse3843 Beitrag anzeigen
                            Es scheint - wenn es das Gebäude am Ende von Heufuß ist, ja mit GlF gewidmet zu sein, also Grünland/LandForstwirtschaft, während die Forststraße die durchführt (oder dahinter anschließt) mit VÖ (Verkehrsfläche öffentlich) bezeichnet wurde.
                            Die Wiesen sind also Grünland, also Pech gehabt.

                            Öffentliche Verkehrsfläche , da schauts gleich viel besser aus.

                            Also auf der Straße bleiben und nicht in die Wiese steigen, das Ganze von der BH abklären lassen. Kostet nichts. Aber bitte alles schriftlich, am besten per mail.

                            Achtung, Anfragen die nicht persönlich an einen Mitarbeiter der BH gerichtet werden, können kostenpflichtig sein, daher immer vorher den/die Zuständige/n herausfinden.

                            Vom AV würde ich mir nicht allzuviel erwarten.

                            LG Helwin

                            Kommentar


                            • #15
                              An dieser Stelle würde mich selbst mal interessieren, welches Gesetz für die Betretung von Grünflächen zuständig ist?
                              Alpine Vereine benötigen in den nächsten 5 Jahren 95 Millionen Euro zur Erhaltung ihrer Infrastruktur - bitte Petition unterstützen!


                              My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                              Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist - denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)
                              Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                              Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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