Besonders schlau haben es die Grundbesitzer im Tal des Schwarzriegelbaches (Gemeinde Nasswald) gemacht:
Die einzige Forststraße die das schmale Tal erschließt, wurde bei der Rotte Heufuß auf der Länge von ca. 200 Metern abgezäunt (Tor wenigstens offen) und mittels Beschilderung zum privaten Wohnbesitz erklärt. "Durchgang und Durchfahrt nicht gestattet" steht da.
Der Rasen auf der Liegenschaft ist fein gemäht, auch ein Pool steht zur Abkühlung bereit.
Eine Umgehung ist praktisch nicht möglich: auf der einen Seite ein sehr steiler, teilweise felsiger Hang, auf der anderen der Bach und dann wieder ein Steilhang.
Auch die kurz vor dem Jagdhaus nach Norden abzweigende Straße endet bald an einem Hirschgatter (Tor diesmal zu, aber wenigstens Umgehung möglich).
Das Schilderwerk dürfte neu sein - jedenfalls ist in diesem Bericht von 2019 noch von keiner Sperre die Rede.
Wenn man sich an die Gebote hält, ist das gesamte Tal für Wanderer praktisch nicht mehr erreichbar. Und wer über den Kamm aufgestiegen ist und das Tal als Rückweg wählt, müsste de facto wegen der 200 Meter in übles und nicht ungefährliches Gelände ausweichen oder wieder umdrehen und den Hinweg retour gehen.
Es ist eh ein Witz, weil in diese Gegend verirrt sich vermutlich nur alle paar Monate ein Wanderer. Fast für alle Berge im Umkreis gibt es günstigere Zustiege, und alles ist weglos.
Hätte gute Lust, den Fall den AV-Juristen vorzulegen, weil ganz rechtens kann das ja eigentlich nicht sein.
Die einzige Forststraße die das schmale Tal erschließt, wurde bei der Rotte Heufuß auf der Länge von ca. 200 Metern abgezäunt (Tor wenigstens offen) und mittels Beschilderung zum privaten Wohnbesitz erklärt. "Durchgang und Durchfahrt nicht gestattet" steht da.
Der Rasen auf der Liegenschaft ist fein gemäht, auch ein Pool steht zur Abkühlung bereit.
Eine Umgehung ist praktisch nicht möglich: auf der einen Seite ein sehr steiler, teilweise felsiger Hang, auf der anderen der Bach und dann wieder ein Steilhang.
Auch die kurz vor dem Jagdhaus nach Norden abzweigende Straße endet bald an einem Hirschgatter (Tor diesmal zu, aber wenigstens Umgehung möglich).
Das Schilderwerk dürfte neu sein - jedenfalls ist in diesem Bericht von 2019 noch von keiner Sperre die Rede.
Wenn man sich an die Gebote hält, ist das gesamte Tal für Wanderer praktisch nicht mehr erreichbar. Und wer über den Kamm aufgestiegen ist und das Tal als Rückweg wählt, müsste de facto wegen der 200 Meter in übles und nicht ungefährliches Gelände ausweichen oder wieder umdrehen und den Hinweg retour gehen.
Es ist eh ein Witz, weil in diese Gegend verirrt sich vermutlich nur alle paar Monate ein Wanderer. Fast für alle Berge im Umkreis gibt es günstigere Zustiege, und alles ist weglos.
Hätte gute Lust, den Fall den AV-Juristen vorzulegen, weil ganz rechtens kann das ja eigentlich nicht sein.
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