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Besonders raffinierte Talsperre in Nasswald / NÖ

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  • Besonders raffinierte Talsperre in Nasswald / NÖ

    Besonders schlau haben es die Grundbesitzer im Tal des Schwarzriegelbaches (Gemeinde Nasswald) gemacht:
    Die einzige Forststraße die das schmale Tal erschließt, wurde bei der Rotte Heufuß auf der Länge von ca. 200 Metern abgezäunt (Tor wenigstens offen) und mittels Beschilderung zum privaten Wohnbesitz erklärt. "Durchgang und Durchfahrt nicht gestattet" steht da.
    Der Rasen auf der Liegenschaft ist fein gemäht, auch ein Pool steht zur Abkühlung bereit.

    Eine Umgehung ist praktisch nicht möglich: auf der einen Seite ein sehr steiler, teilweise felsiger Hang, auf der anderen der Bach und dann wieder ein Steilhang.
    Auch die kurz vor dem Jagdhaus nach Norden abzweigende Straße endet bald an einem Hirschgatter (Tor diesmal zu, aber wenigstens Umgehung möglich).
    Das Schilderwerk dürfte neu sein - jedenfalls ist in diesem Bericht von 2019 noch von keiner Sperre die Rede.

    Wenn man sich an die Gebote hält, ist das gesamte Tal für Wanderer praktisch nicht mehr erreichbar. Und wer über den Kamm aufgestiegen ist und das Tal als Rückweg wählt, müsste de facto wegen der 200 Meter in übles und nicht ungefährliches Gelände ausweichen oder wieder umdrehen und den Hinweg retour gehen.
    Es ist eh ein Witz, weil in diese Gegend verirrt sich vermutlich nur alle paar Monate ein Wanderer. Fast für alle Berge im Umkreis gibt es günstigere Zustiege, und alles ist weglos.

    Hätte gute Lust, den Fall den AV-Juristen vorzulegen, weil ganz rechtens kann das ja eigentlich nicht sein.
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    This gallery has 1 photos.
    Zuletzt geändert von Graograman; 09.11.2020, 20:57.

  • #2
    Empfehle hier die Anfrage bei der Forst/ Jagdabteilung der zuständigen BH und parallel dazu beim AV Landesverband NÖ (Mödling).

    Zuerst stellen sich die üblichen Fragen: markierter Weg ja/nein, Ersitzung evtl. erfolgt?

    Ist der angrenzende Bach ein öffentliches Gewässer, dann ist evtl. der Uferbereich auch öffentlich (Kataster, Orthophotos...)

    Handelt es sich bei der Fäche nicht doch um Wald, dann wäre eine dauernde Sperre laut Forstgesetz nur mit Umgehungsmöglichkeit möglich.

    LG Helwin

    Kommentar


    • #3
      Servus Graograman!

      Aufgrund deiner Beschreibung stelle ich mir die Situation so vor:
      Um die erwähnte Forststraße gibt es eine Umzäunung, das Tor im Zaun (Tor einer Forststraße) ist allerdings offen.
      Die Umzäunung zu umgehen ist de facto nicht möglich.

      Habe ich das so richtig zusammengefasst?

      Wenn das Tor aber wirklich offen ist, wo ist das Problem?
      Einfach durchgehen!

      Dies ist rechtlich auch erlaubt:
      Helwin hat recht, laut Forstgesetz muss für eine gesperrte Fläche eine Umgehung eingerichtet werden (laut deiner Beschreibung nicht möglich).
      Wenn das unzumutbar für den Grundstücksbesitzer ist oder aus anderen Gründen nicht möglich, dann darf die Fläche auf Forststraßen (aber nur auf diesen) durchquert werden! Bei einer Umzäunung (mit geschlossenem Tor) müssen weiters Überstiege vorhanden sein.

      Sollten jetzt die Tore zu sein, und auch kein Überstieg vorhanden sein, ist das auf jeden Fall nicht rechtskonform.
      Sonst könnte man immer noch das Tor selbst öffnen und wieder schließen; wenn versperrt, drüberklettern (sofern möglich)

      LG
      Der der laut Helwin Touristen nicht mag
      Jgaordhelagenornres
      My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

      Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist - denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)
      Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
      Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Jgaordhelagenornres;n2462839
        Helwin hat recht, laut Forstgesetz muss für eine gesperrte Fläche eine Umgehung eingerichtet werden (laut deiner Beschreibung nicht möglich).

        [COLOR=#eeeeee
        Der der laut Helwin Touristen nicht mag[/COLOR]
        Jgaordhelagenornres
        Das Forstgesetz gilt aber nur im Wald.

        LG Helwin

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
          Servus Graograman!

          Aufgrund deiner Beschreibung stelle ich mir die Situation so vor:
          Um die erwähnte Forststraße gibt es eine Umzäunung, das Tor im Zaun (Tor einer Forststraße) ist allerdings offen.
          Die Umzäunung zu umgehen ist de facto nicht möglich.

          Habe ich das so richtig zusammengefasst?

          Wenn das Tor aber wirklich offen ist, wo ist das Problem?
          Einfach durchgehen!
          Natürlich kann man durch das Tor einfach durchgehen.
          Ich würde mich auch auf eine Diskussion einlassen falls die Bewohner da sind.
          Wenn mir aber mit einer Anzeige gedroht wird, würde ich vermutlich doch kehrt machen und einen anderen Weg suchen.

          Und genau so funktionierts: auch wenn die Aktion rechtlich zweifelhaft ist, wird sie doch die allermeisten Wanderer abschrecken und schließlich zum erwünschten Ziel führen: dass man das Tal für sich und seine Jagdgäste allein hat.

          Das Forstgesetz gilt aber nur im Wald.
          Nach meinem Informationsstand gehören Forststraßen zum Wald dazu. Und auch die kleine Lichtung rund um das Jagdhaus wird daran nicht viel ändern.

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Graograman Beitrag anzeigen

            Nach meinem Informationsstand gehören Forststraßen zum Wald dazu. Und auch die kleine Lichtung rund um das Jagdhaus wird daran nicht viel ändern.
            Forststraßen gehören zum Wald dazu, ja.

            Eine "kleine Lichtung" rund ums Jagdhaus wird wohl auch an der Widmung "Wald" nichts ändern, das stimmt.

            Im umgekehrten Fall, wenn nämlich früher eine wesentlich größere Grünlandfläche existierte, die dann lamgsam zugewachsen ist, aber noch immer die Widmung "Grünland" aufweist, schauts anders aus. Dann gilt das Forstgesetz dort nicht, Grünland darf normalerweise nicht betreten werden.

            Also bitte Widmung herausfinden, BH fragen (schriftlich!) und im Falle des Falles die Schilder entfernen lassen.

            LG Helwin

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            • #7
              Die Grundstücke im Tal gehören übrigens der Freiherrlich von Vittinghoff-Schell´schen Forstverwaltung.

              Nicht dass das groß eine Rolle spielen würde, aber irgendwie sind´s dann doch immer wieder die selben Herrschaften mit ihrem feudalen Selbstverständnis.
              (Immerhin kann man sich dort unter 02667/ 7224 zur Gamsjagd anmelden. )

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Graograman Beitrag anzeigen
                Hätte gute Lust, den Fall den AV-Juristen vorzulegen, weil ganz rechtens kann das ja eigentlich nicht sein.
                Ja, das solltest du tatsächlich tun. Und wenn es dann irgendwann ein Ergebnis gibt, schreib es bitte auch hier, damit wir alle daraus lernen.
                Das bringt dir und uns wahrscheinlich mehr Klarheit als das ewige Lamentieren und Spekulieren in einem Bergsteiger-Forum, wo die meisten Leser und Schreiber vermutlich in der Sache rechtlich nicht ausreichend bewandert sind.

                Mir fällt hier im Forum über Jahre hinweg auf, dass sich derartige Berichte gerade im ost- und südösterreichischen Bereich besonders häufen. In den wenigsten Fällen gibt es aber in der Folge eine Klärung bspw. in Form eines Berichtes über den Ausgang eines Klageverfahrens oder eines Gerichtsentscheides. Es bleibt einfach bei den unseligen Unmutsäußerungen.

                Woran mag das liegen? Möglicherweise hat sich in einzelnen Regionen und Kreisen des Landes Österreich nicht nur das weiter oben erwähnte feudale Selbstverständnis der Herrschaften konserviert, sondern auch der demütig-duldsame, schicksal-ergebene Gehorsam der Untertanen - jedenfalls kann man als Außenstehender diesen Eindruck gewinnen. Andernfalls würden derartige Einschränkungen nämlich entweder aufgrund fehlender Rechtmäßigkeit unterbleiben oder eine Rechtmäßigkeit wäre be- und anerkannt.

                Es gibt immer zwei Seiten: einen der´s macht, und einen, der´s mit sich machen lässt. In diesem Sinne möchte ich dir und euch Mut machen, den Dingen tatsächlich auf den Grund zu gehen.

                Zuletzt geändert von Graddler; 09.11.2020, 23:40.
                Grüße vom Graddler

                Kommentar


                • #9
                  Es ist immerhin schön zu sehen, dass wenn solche Missstände durch Bergsteiger den Behörden gemeldet werden, auch die zuständigen Ämter reagieren - so wie das im Falle des Staffgrabens/Kieneck. passiert ist.

                  Ich überleg auch grad eine illegale (weil nicht gekennzeichnete 24h Videoüberwachung vor einem Jagdhof beim Turmkogel/Puchenstuben) bei der Datenschutzbehörde zu melden... Übrigens hat Pauli schon auf seiner Homepage gezeigt, dass der Besitzer offensichtlich ein freund der Trump-Auslegung von Gesetzten ist: https://www.paulis-tourenbuch.at/Tou...n/IMG_5420.JPG . Aber leider ist Lügen verbreiten, um Leute zu verschrecken die keine Juristen sind, für Alt-Adelige in Österreich offenbar nicht verboten.
                  Zuletzt geändert von Gamsi; 10.11.2020, 09:53.
                  carpe diem!
                  www.instagram.com/bildervondraussen/

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                  • #10
                    Ui, das ist ja kreativ!

                    LG Helwin

                    Kommentar


                    • #11
                      Zu Heufuß kann ich 2 Bilder beisteuern.

                      1. die Flächenwidmung:
                      fw.jpg

                      2. das Luftbild:
                      LB.jpg

                      Mag sein, dass das Kundigen weiterhilft.

                      2019 waren die Verbotstafeln, soweit ich mich erinnere, auch schon da, auch bergseitig. Da ich solche Hindernisse, speziell bei offenen Toren, aber grundsätzlich ignoriere, bin ich ungehindert wieder nach Naßwald zurückgegangen ...

                      lg
                      Norbert
                      Meine Touren in Europa
                      ... in Italien
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                      • #12
                        Zitat von Graddler Beitrag anzeigen
                        Mir fällt hier im Forum über Jahre hinweg auf, dass sich derartige Berichte gerade im ost- und südösterreichischen Bereich besonders häufen. In den wenigsten Fällen gibt es aber in der Folge eine Klärung bspw. in Form eines Berichtes über den Ausgang eines Klageverfahrens oder eines Gerichtsentscheides. Es bleibt einfach bei den unseligen Unmutsäußerungen.
                        Das liegt vielleicht auch daran, dass sich für viele der Aufwand nicht dafürsteht.
                        Eine gerichtliche Klärung bringt mir persönlich außer der Genugtuung genau gar nichts.
                        Der Aufwand, eine solche zu erreichen, ist aber möglicherweise beträchtlich.

                        Trotzdem finde ich es legitim und notwendig, die Gegebenheiten zu dokumentieren und eine Sensibiltät zu entwickeln für die Tendenzen die sich da abzeichnen.
                        Wie du richtig sagst: es gibt eine Häufung derartiger Berichte gerade in Ostösterreich.
                        Und das liegt nicht daran, dass die Wanderer immer motziger werden.

                        Aber ich werde den AV jedenfalls einmal kontaktieren - mal sehen, was die dortigen Juristen zu der Angelegenheit in Erfahrung bringen.

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                        • #13
                          Zitat von helwin Beitrag anzeigen

                          Forststraßen gehören zum Wald dazu, ja.

                          Eine "kleine Lichtung" rund ums Jagdhaus wird wohl auch an der Widmung "Wald" nichts ändern, das stimmt.

                          Im umgekehrten Fall, wenn nämlich früher eine wesentlich größere Grünlandfläche existierte, die dann langsam zugewachsen ist, aber noch immer die Widmung "Grünland" aufweist, schauts anders aus. Dann gilt das Forstgesetz dort nicht, Grünland darf normalerweise nicht betreten werden.

                          Also bitte Widmung herausfinden, BH fragen (schriftlich!) und im Falle des Falles die Schilder entfernen lassen.

                          LG Helwin

                          Dankenswerterweise hat ja Norbert die Flächenwidmung heut schon rausgesucht. Es scheint - wenn es das Gebäude am Ende von Heufuß ist, ja mit GlF gewidmet zu sein, also Grünland/LandForstwirtschaft, während die Forststraße die durchführt (oder dahinter anschließt) mit VÖ (Verkehrsfläche öffentlich) bezeichnet wurde.

                          Das man Grünland nicht betreten darf, ist aber doch manchmal heikel - weil das schließt ja zumeist gleich an den Wald an, sofern nicht zufällig Wanderwege oder Straßen in den Wald führen.

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                          • #14
                            Zitat von bluehouse3843 Beitrag anzeigen
                            Es scheint - wenn es das Gebäude am Ende von Heufuß ist, ja mit GlF gewidmet zu sein, also Grünland/LandForstwirtschaft, während die Forststraße die durchführt (oder dahinter anschließt) mit VÖ (Verkehrsfläche öffentlich) bezeichnet wurde.
                            Die Wiesen sind also Grünland, also Pech gehabt.

                            Öffentliche Verkehrsfläche , da schauts gleich viel besser aus.

                            Also auf der Straße bleiben und nicht in die Wiese steigen, das Ganze von der BH abklären lassen. Kostet nichts. Aber bitte alles schriftlich, am besten per mail.

                            Achtung, Anfragen die nicht persönlich an einen Mitarbeiter der BH gerichtet werden, können kostenpflichtig sein, daher immer vorher den/die Zuständige/n herausfinden.

                            Vom AV würde ich mir nicht allzuviel erwarten.

                            LG Helwin

                            Kommentar


                            • #15
                              An dieser Stelle würde mich selbst mal interessieren, welches Gesetz für die Betretung von Grünflächen zuständig ist?
                              My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                              Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist - denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)
                              Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                              Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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