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Wegsperre Rossbachklamm - Jochart

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  • Wegsperre Rossbachklamm - Jochart

    Alle Jahre wieder (ich hoffe, ich hab hier nichts übersehen): Wegsperre von der Rossbachklamm in Richtung Jochart vom 15.10.2021-30.4.2022. Grund: "Wildfütterung"

    Kann mir jemand bitte vielleicht sagen, ob das tatsächlich so lange erlaubt ist?

  • #2
    Hallo. Über die zulässige Dauer einer solchen Sperre weiß ich leider nicht Bescheid.
    Ich bin im Oktober auch dort gegangen und habe mich über das Verbot hinweggesetzt. Der Weg nach Rohr im Gebirge war frei und ich bin nur einmal dem Bauern mit seinem Traktor mit Holztransport begegnet. Wildfütterung habe ich keine bemerkt.
    Vom Eise befreit sind Strom und Bäche,
    der alte Winter, in seiner Schwäche,
    zog sich in rauhe Berge zurück.....

    Frei nach J. W. Goethe

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    • #3
      Aha, wieder mal das alte Thema.

      lido

      Deine Frage bezüglich Dauer der Sperre kann ich jetzt mal auf die Schnelle nicht beantworten, damit müsste ich mich noch genauer befassen.

      Interessanter ist eher das Durchqueren dieses Gebiets. Das ist erlaubt, wenn es sich um einen markierten Wanderweg handelt.

      Du meinst das Wegstück durch die Roßbachklamm, bis in Richtung Gehöft Roßbeck dahinter, oder?
      Dann handelt es sich um einen markierten Wanderweg und du darfst durchgehen.

      Hier der Gesetzestext:

      Zitat von Niederösterreichisches Jagdgesetz von 1974, § 94, Absatz 4
      Der Bereich im Umkreis von 200 m von Wildfütterungen ist während der Fütterungsperiode abseits von öffentlichen Wegen und Straßen, Wegen gemäß § 14 Abs. 1 NÖ Tourismusgesetz 2010, LGBl. 7400, sowie sonstigen öffentlichen Anlagen für jagdfremde Personen gesperrt.
      Im Klartext: 200 Meter rund um eine Wildfütterung darf sich während der Fütterungsperiode niemand aufhalten. Ausnahme, du bist auf einer öffentlichen Straße (Bundesstraße, Landesstraße, Gemeindestraße) unterwegs, oder auf einem Wanderweg (ja, ich weiß, komplizierte Umschreibung mit dem NÖ Tourismusgesetz).


      Außerdem ist eine ordnungsgemäße Kennzeichnung erforderlich.
      Also muss diese Tafel vor Ort hängen.
      Fehlt das Wort "befristetes", ist meiner Meinung nach die ganze Geschichte schon wieder ungültig, da ja die Wildfütterung nur während der Fütterungsperiode nicht betreten werden darf.

      LG


      th?id=OIP.9tOjXzMo6es-tNCFbPDUagHaHZ&pid=Api.jpg
      Gesamter Gesetzestext: NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JagdG), NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG)StF: LGBl. 6500-0 (WV) - JUSLINE Österreich Gesetz Gesamtansicht
      My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

      Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist - denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)
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      • #4
        Alle Jahre wieder:

        Die Bezirksverwaltungsbehörde wird dir Auskunft erteilen.

        Im NÖ Jagdgesetz findet sich:

        § 87

        Wildfütterung

        (5) Die Errichtung von Futterstellen für Rotwild ist der Bezirksverwaltungsbehörde acht Wochen vorher anzuzeigen. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat innerhalb dieser Frist die Errichtung zu verbieten, wenn dadurch Gefahren für land- und forstwirtschaftliche Kulturen zu erwarten sind. Die Entfernung der Futterstellen für Rotwild ist der Bezirksverwaltungsbehörde spätestens vier Wochen vorher, längstens jedoch bis 30. Juni, anzuzeigen...

        (8) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann die Entfernung von Fütterungen jeder Art verfügen, wenn sie Bestimmungen dieses Gesetzes oder einer dazu erlassenen Verordnung widersprechen.

        § 94

        Sperre von Jagdgebieten

        (4) Der Bereich im Umkreis von 200 m von Wildfütterungen ist während der Fütterungsperiode abseits von öffentlichen Wegen und Straßen, Wegen gemäß § 14 Abs. 1 NÖ Tourismusgesetz 2010, LGBl. 7400, sowie sonstigen öffentlichen Anlagen für jagdfremde Personen gesperrt.


        Also im Bereich der Wildfütterung einfach am Wanderweg bleiben und passt.

        Anderslautende Verbotsschilder muss die Behörde (auf Vorschlag von Zivilisten) entfernen lassen.

        LG Helwin

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        • #5
          Ah, ich danke Euch. Scheint der tiefere Lebenssinn von jemanden dort zu sein alles mit Verbots- und Gefährdungsschildern zuzupflastern Es gibt so Gegenden... Also bleib ich am Weg und Hundsi is eh immer an der Leine... Neulich wurden wir in Kleinzell angepflaumt, ob der Hund eh an der Leine is. Das nächste Mal schreien wir zurück "Jaja, wir haben die Katze eh an der Leine mit"... es ist einfach nur nervig, wenn man sich eh an die Regeln hält...

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          • #6
            @ Jgaordhelagenornres: Stimmt, es war der Weg von der Rossbachklamm Richtung Gehöft Roßbeck nach Rohr im Gebirge, mit Abzweigung auf die Jochart.
            Vom Eise befreit sind Strom und Bäche,
            der alte Winter, in seiner Schwäche,
            zog sich in rauhe Berge zurück.....

            Frei nach J. W. Goethe

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            • #7
              Zitat von lido Beitrag anzeigen
              Scheint der tiefere Lebenssinn von jemanden dort zu sein alles mit Verbots- und Gefährdungsschildern zuzupflastern
              Umso wichtiger ist, Verbotsschilder ohne rechtliche Grundlage der zuständigen Behörde zu melden.

              In meinem "Revier" mach ich das so, einfach fotografieren und der zuständigen BH mit der Bitte um Rechtsauskunft mailen.

              In den allermeisten Fällen geht es ja da um forstliche und jagdliche Belange, die sind eh meistens in einer Abteilung zusammengefaßt.

              Die Übermittlung per mail -mit Empfangs- und Übermittlungsbestätigung!- hat den unschätzbaren Vorteil, dass der zeitliche Verlauf durch den Zeitstempel nachvollziehbar ist.

              Meistens tut sich nämlich - nichts.

              Pünktlich eine Woche später abermals nachfragen, nach einer weiteren Woche greif ich dann zum Telefon, da kommt dann die übliche Leier, Krankenstand, Urlaub, Corona, etc.

              Wenn dann nicht bald was weitergeht, informiere ich die übergeordnete Behörde, also das Land. Denn so träge die Beamtenschaft ist, wenns um eine Beschwerde geht werdens hellwach.

              LG Helwin

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              • #8
                helwin super, das find ich echt gut. Ich glaub, da gibts oft Grauzonen.

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                • #9
                  Zitat von lido Beitrag anzeigen
                  [USER="15796"]Ich glaub, da gibts oft Grauzonen.
                  Meistes handelt es sich nicht um eine Grauzone, die Verbotsschilder sind schlicht und ergreifend illegal.

                  Die Aufsteller rechnen halt mit der Ignoranz der Betroffenen und kommen damit meistens durch. Zumindest in meinem Bereich versuche ich das abzustellen und kann nur alle anderen auffordern, es mir gleichzutun.

                  LG Helwin

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