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Besonders unverschämte Wegsperre bei Bergen/Mondsee, Gegend Hochplettspitz, Salzkammergut

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  • Besonders unverschämte Wegsperre bei Bergen/Mondsee, Gegend Hochplettspitz, Salzkammergut




    Am Mittwoch, den 4. Mai 2022 wollte ich mit meinem Mountainbike von Loibichl am Mondsee aus die MTB Strecke auf den Hochplettspitz fahren.
    Die Mountainbikestrecken heißen "Hollerberg mittel" und "Hollerberg schwer", glaube ich. Sie sind jedenfalls laut Beschilderung von 1. Mai bis 15. November geöffnet.

    Doch nur ca. 50 Meter hinter der Fahrverbotstafel ausgenommen Radfahrer, steht ein fettes "Befristetes forstliches Sperrgebiet".
    Unverschämt ist die Sperre deshalb, weil der Gültigkeitsbereich von 3. Mai bis 3. JULI dauert. Es gibt also zwischen offiziellem Beginn der MTB-Saison und der Sperre nur ein Zeitfenster von 2 Tagen!

    P1030745.JPG

    Ich weiß, dass die Jägerschaft solche Sperrgebiete nach Gutdünken verhängen darf (natürlich innerhalb bestehender Rahmenbedingungen). Doch ich finde es ein bisschen erschreckend, dass die Jägerschaft das Gesetz wirklich fast zur Gänze ausnützt.


    Daher mein Appell: Wenn die Jägerschaft das Gesetz maximal ausnützt, dann sollen das auch die Freizeitsportler tun.
    Also:
    * Im Wald querfeldein gehen.
    * In der Nacht unterwegs sein.
    * Möglichst viel Lärm machen - sofern das Gesetz das nicht als "Störung des Wilds" ansieht (das weiß ich jetzt selbst nicht)
    * Überall dort, wo es keine Bestimmung der Gemeinde bezüglich Leinenpflicht für Hunde gibt, die Hunde frei laufen lassen (aber natürlich nicht dem Wild nachstellen lassen, denn das ist wieder verboten).


    Und wenn man von einem Jäger oder Grundstücksbesitzer darauf angesprochen wird, sagen, dass alles, was man tut, nicht dezidiert gesetzlich verboten ist!
    (Nicht irritieren lassen davon, dass das Weidwerk schreibt, "nicht alles was nicht dezidiert verboten ist, ist auch erlaubt" -> es ist mMn genau umgekehrt !)


    Kann sein, dass ich hier jetzt überreagiere, ich bitte daher gleich mal um Verzeihung.
    Ich finde es nur eine Unverschämtheit, dass sich die Jägerschaft so viele Freiheiten heraus nimmt, stellenweise auch welche, die nicht gesetzeskonform sind;
    aber wir Freizeitsportler gefälligst uns an alle beschriebenen (an die sowieso) wie unbeschriebenen (moralischen) Gesetze und Richtlinien halten sollen.
    Daher, finde ich, ist es an der Zeit, dass auch wir uns alle Freiheiten, die uns das Gesetz einräumt, vollumfänglich ausschöpfen.

    (Bitte auch um Entschuldigung an Graograman, dessen Überschrift ich fast 1:1 kopiert habe - siehe dessen "besonders raffinierte Wegsperre bei Heufuß, Naßwald")

    Nachtrag: Bitte um Entschuldigung darüber, dass ich im Originaltext der Jägerschaft den schwarzen Peter zuweisen wollte. Die Jägerschaft kann in diesem Fall nichts dafür !!!!!
    Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass Freizeitsportler sich erlaubte bzw. nicht dezidiert verbotene Aktivitäten nicht verbieten lassen sollten, egal von wem.

    LG Gregor
    Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 10.05.2022, 20:31. Grund: Beim Zeitraum der Sperre verschrieben; Klarstellung am Ende angefügt
    My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

    Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist - denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)
    Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
    Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

  • #2
    Ich kann dich gut verstehen.

    Ob ich solche Tafeln einhalte, entscheide ich immer vor Ort und hängt u.A. auch davon ab, wie lange meiner Einschätzung nach die jeweilige Tafel schon dort aufgestellt steht. - Gerne "vergisst" man ja auch sie wieder weg zu räumen oder sie ist nicht korrekt beschriftet bzw. unleserlich.
    Sonntags ist im Wald auch oft Ruhetag, zumindest was den Abtransport mit schwerem Gerät betrifft.

    Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen


    [b]Daher mein Appell: Wenn die Jägerschaft das Gesetz maximal ausnützt, dann sollen das auch die Freizeitsportler tun.
    Also:
    * Im Wald querfeldein gehen.
    * In der Nacht unterwegs sein.
    Das lasse ich mir grundsätzlich sowieso nicht verbieten.
    Zuletzt geändert von Gratwanderer; 08.05.2022, 21:05.

    Kommentar


    • #3
      Ich habe keine Ahnung wie man bei der Tafel auf "Jägerschaft" kommt. Es steht klar und deutlich Forstliches Sperrgebiet.
      Liebe Grüße
      Willi

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Gratwanderer Beitrag anzeigen
        Ich kann dich gut verstehen.

        Ob ich solche Tafeln einhalte, entscheide ich immer vor Ort und hängt u.A. auch davon ab, wie lange meiner Einschätzung nach die jeweilige Tafel schon dort aufgestellt steht. - Gerne "vergisst" man ja auch sie wieder weg zu räumen oder sie ist nicht korrekt beschriftet bzw. unleserlich.
        Sonntags ist im Wald auch oft Ruhetag, zumindest was den Abtransport mit schwerem Gerät betrifft.
        In diesem Fall hatte ich keine andere Wahl.
        Zu Fuß versuche ich, das Sperrgebiet quer durch den Wald zu umgehen -> immer auch kritisch, da ich nicht weiß, wie weit das Sperrgebiet reicht...
        Mit dem Rad geht das nicht. Ich könnte das Rad anketten und wie beschrieben zu Fuß weiter gehen, aber:
        1) wollte ich eine MTB-Tour machen und
        2) wenn eine zuständige Person dann mein angekettetes Rad findet, vermutet diese evtl. zu Recht, dass ich zu Fuß durchs Sperrgebiet marschiert bin. Das will ich nicht.

        Das lasse ich mir grundsätzlich sowieso nicht verbieten.
        Ich auch nicht, aber ich wollte es nur in aller Deutlichkeit ausdrücken, dass die ersten 2 erwähnten Aktivitäten in fast jedem Fall erlaubt sind (nicht dezidiert verboten)!
        Man trifft ja immer wieder mal auf Schilder, die versuchen, einem zahlreiche erlaubte Sachen zu verbieten.
        Die Sätze ... bitte bleib auf (markierten) Wegen... oder ...bitte geh nur unter Tags... findet man fast andauernd.



        Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
        Ich habe keine Ahnung wie man bei der Tafel auf "Jägerschaft" kommt. Es steht klar und deutlich Forstliches Sperrgebiet.
        Das ist richtig; mein Fehler.
        Vielleicht tue ich jetzt auch der Person, die die Sperre aufgestellt hat, Unrecht.
        Warum ich so angefressen bin, ist der deutlich sichtbare Zusammenhang des Beginns der Sperre mit dem Beginn der MTB-Saison. Da kann man ja nur froh sein, dass die maximale Sperrdauer von 4 Monaten eben nicht ausgereizt wird!

        Gut, vielleicht habe ich hier der "Jägerschaft" Unrecht getan. In diesem Fall richte ich meinen Protest an die Forstwirtschaft.
        Warum muss die Sperre genau mit dem Beginn der MTB-Saison zusammenfallen? Kann man diese nicht noch früher im Frühling oder im Hochsommer machen?
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        • #5
          Ich glaube da sollte sich der Alpenverein einmal mit Touristikern und Forstleuten zusammen setzen und eine Lösung dafür suchen, dass man als Waldbesucher nicht immer vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Es ist ja aus touristischer Sicht nicht zumutbar, dass eine geplante Tour wegen eines Sperrgebietes nicht durchführbar ist und man dafür vielleicht noch eine längere Anreise in Kauf genommen hat. Solche Sperrgebiete gehören auf einer zentralen Website angemeldet und angezeigt, so dass sich jeder schon zu Hause vergewissern kann, dass seine Route nicht gesperrt ist. Davon hätte jeder etwas: der Wanderer, weil er seine geplante Tour machen kann, der Forstwirt, weil sich weniger den Schildern widersetzen und die Leute im Tourismus haben zufriedenere Gäste. So schwer kann das nicht sein.

          Kommentar


          • #6
            Ich versuche es einmal mit einem Vergleich: Du benötigst einen neuen Dachstuhl für dein Haus hast ewig mit dem Zimmrerer, der Kranfirma und dem Spediteur verhandelt. Endlich habt ihr einen gemeinsamen Termin gefunden. Aber der Nachbar regt sich auf "Heute will er in seinem Garten Grillen" deine Arbeiten stören ihn. Würdest du auf deinen Dachstuhl verzichten????
            Jeder Wald hat einen Besitzer der ihn bewirtschaftet. Er muss Freizeitnutzer dulden und hat auch schon diverse Haftungsprobleme bekommen. Soll er dann noch eine Meinungsumfrage machen wann er in seinem Besitz arbeiten darf?

            Ich sehe schon ein, dass du sauer bist da du extra angereist bist und dann deine Wunschtour nicht machen kannst, aber was machst du wenn du in ein Gasthaus gehen möchtest und dann hängt ein Schild an der Tür "Wegen Wasserrrohbruch geschlossen" Ich vermute du du gehst einfach zu einem anderen Gasthaus, warum nicht einfach wo anders Biken?
            Zuletzt geändert von Wegerlsucher; 09.05.2022, 14:00.
            Liebe Grüße
            Willi

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            • #7
              Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen

              Gut, vielleicht habe ich hier der "Jägerschaft" Unrecht getan. In diesem Fall richte ich meinen Protest an die Forstwirtschaft.
              Warum muss die Sperre genau mit dem Beginn der MTB-Saison zusammenfallen? Kann man diese nicht noch früher im Frühling oder im Hochsommer machen?
              Aktuell herrscht massiverer Bedarf an Bauholz und somit wird auch außerhalb der üblichen Wintersaison Holz geschlagen.

              Kommentar


              • #8
                Ärgerlich natürlich, aber wie bereits erwähnt, ist "die Jägerschaft" in diesem Fall die falsche Adresse.

                Auch dein "Appell, möglichst viel Lärm zu machen", richtet sich selbst.

                Solche Sperren haben hauptsächlich haftungsrechtliche Gründe, und soweit ich das Bild beurteilen kann, erfogte die Kennzeichnung ordnungsgemäß.

                Zur Info, Zuwiderhandeln ist eine Verwaltungsübertretung und wird im Falle des Falles mit bis zu € 150.- bestraft.

                Wenn das Ganze in einem Monat vorbei ist, was sowieso schon recht sportlich ist, dann ist das in Ordnung.

                Wenn z.B. ein Windwurf aufgearbeitet werden muss, dann ist das aufwändig und gefährlich. Möglicherweise wird auch nur bereits geschlagenes Holz abtransportiert, d.h. der Zeitpunkt der Sperre

                ist entkoppelt vom Schägerungszeitpunkt. Man kann davon ausgehen, dass dem Bewirtschafter ab einer gewissen Fläche die Waldarbeit über das gesamte Jahr nicht ausgeht.

                Unabhängig davon bin ich auch dafür, sämtliche Sperren zwecks besserer Planbarkeit online zu veröffentlichen.
                Aber davon sind wir im Digitalmusterland Österreich noch weit entfernt.

                Wenn es sich um eine ausgewiesene MTB- Strecke handelt, wäre es natürlich wünschenswert, wenn die Gemeinde die Meldung z.B. auf ihrer Homepage erwähnt hätte, oder, noch besser,
                in Outdooractive eingepflegt hätte.

                LG Helwin

                Kommentar


                • #9
                  Diese Schilder werden (meistens zumindest) aufgestellt, um niemand in Gefahr zu bringen. Auch der Bauer will keinem einen Baum drauf hauen.

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von babyshamble Beitrag anzeigen
                    Ich glaube da sollte sich der Alpenverein einmal mit Touristikern und Forstleuten zusammen setzen und eine Lösung dafür suchen, dass man als Waldbesucher nicht immer vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Es ist ja aus touristischer Sicht nicht zumutbar, dass eine geplante Tour wegen eines Sperrgebietes nicht durchführbar ist und man dafür vielleicht noch eine längere Anreise in Kauf genommen hat. Solche Sperrgebiete gehören auf einer zentralen Website angemeldet und angezeigt, so dass sich jeder schon zu Hause vergewissern kann, dass seine Route nicht gesperrt ist. Davon hätte jeder etwas: der Wanderer, weil er seine geplante Tour machen kann, der Forstwirt, weil sich weniger den Schildern widersetzen und die Leute im Tourismus haben zufriedenere Gäste. So schwer kann das nicht sein.
                    Zitat von helwin Beitrag anzeigen
                    Unabhängig davon bin ich auch dafür, sämtliche Sperren zwecks besserer Planbarkeit online zu veröffentlichen.
                    Aber davon sind wir im Digitalmusterland Österreich noch weit entfernt.

                    Wenn es sich um eine ausgewiesene MTB- Strecke handelt, wäre es natürlich wünschenswert, wenn die Gemeinde die Meldung z.B. auf ihrer Homepage erwähnt hätte, oder, noch besser, in Outdooractive eingepflegt hätte.
                    Da bin ich voll und ganz bei euch.
                    Eine solche Plattform ist absolut sinnvoll!
                    Aber, ganz richtig, zusätzlicher Aufwand.

                    Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
                    Ich versuche es einmal mit einem Vergleich: Du benötigst einen neuen Dachstuhl für dein Haus hast ewig mit dem Zimmrerer, der Kranfirma und dem Spediteur verhandelt. Endlich habt ihr einen gemeinsamen Termin gefunden. Aber der Nachbar regt sich auf "Heute will er in seinem Garten Grillen" deine Arbeiten stören ihn. Würdest du auf deinen Dachstuhl verzichten????
                    Jeder Wald hat einen Besitzer der ihn bewirtschaftet. Er muss Freizeitnutzer dulden und hat auch schon diverse Haftungsprobleme bekommen. Soll er dann noch eine Meinungsumfrage machen wann er in seinem Besitz arbeiten darf?
                    Zitat von gerhardg Beitrag anzeigen
                    Aktuell herrscht massiverer Bedarf an Bauholz und somit wird auch außerhalb der üblichen Wintersaison Holz geschlagen.
                    Zitat von stoamandl Beitrag anzeigen
                    Diese Schilder werden (meistens zumindest) aufgestellt, um niemand in Gefahr zu bringen. Auch der Bauer will keinem einen Baum drauf hauen.
                    Zitat von helwin Beitrag anzeigen
                    Solche Sperren haben hauptsächlich haftungsrechtliche Gründe, und soweit ich das Bild beurteilen kann, erfogte die Kennzeichnung ordnungsgemäß.

                    Zur Info, Zuwiderhandeln ist eine Verwaltungsübertretung und wird im Falle des Falles mit bis zu € 150.- bestraft.

                    Wenn das Ganze in einem Monat vorbei ist, was sowieso schon recht sportlich ist, dann ist das in Ordnung.

                    Wenn z.B. ein Windwurf aufgearbeitet werden muss, dann ist das aufwändig und gefährlich. Möglicherweise wird auch nur bereits geschlagenes Holz abtransportiert, d.h. der Zeitpunkt der Sperre ist entkoppelt vom Schägerungszeitpunkt. Man kann davon ausgehen, dass dem Bewirtschafter ab einer gewissen Fläche die Waldarbeit über das gesamte Jahr nicht ausgeht.
                    Ich verstehe deine Argumentation, Willi, sie ist logisch. Genauso wie all eure Meinungen dazu.

                    Ich möchte daher, wenn das aus meinen vorherigen Kommentaren nicht klar genug herauszulesen ist, klarstellen, dass ich gegen forstliche Sperrgebiete im Generellen nichts habe. Sie ärgern mich, ja, aber sie sind nun mal notwendig, so wie zum Beispiel die 2 alljährlichen Zahnarztbesuche.

                    Ich verstehe daher durchaus, dass Sperren aufgrund von Holzarbeiten zu gewissen Zeiten notwendig sind. Auch, dass diese eine Absicherung bei Haftungs-Thematiken sind.

                    Warum ich jetzt in exakt diesem Fall so ungut drauf war: Der für mich sehr deutlich ersichtliche Zusammenhang zwischen "Beginn der MTB-Saison" und "Beginn des forstlichen Sperrgebiets". Aber es ist natürlich auch möglich, oder vielleicht sogar sehr wahrscheinlich, dass ich mal wieder Zusammenhänge sehe wo keine sind.
                    Weiters, aber das ist fast schon nebensächlich, dass nirgendst (unten an der Bundesstraße) ein Hinweis zu finden ist, dass Holzarbeiten durchgeführt werden. Man fährt mit dem Rad weit hinauf und kann dann wieder unverrichteter Dinge umdrehen. Aber da dies öfter der Fall ist, sollte ich (ja ich weiß) mich nicht darüber aufregen. Geht halt leider nicht immer
                    (Die gleiche Situation gab es 2021 schon östlich des Kolomannsberges: Hier stand entlang des "Salzkammergut eTrails" mitten in der Pampa ein Sperrgebiet. https://www.gipfeltreffen.at/forum/g...43#post2480943 Das ist nochmal extremer, wenn eine Person dieses Teilstück des eTrails absolvieren möchte, und dann nicht weiter darf! Auch hier gab es nirgendst einen Hinweis auf die Sperre!)

                    Die einzige Ausnahme, die ich kenne, wo ein forstliches Sperrgebiet schon im Tal angekündigt wurde, war im Jahr 2020 beim Auberg: https://www.gipfeltreffen.at/forum/g...ee#post2449606

                    Wenn ich zu Fuß unterwegs bin, dann besteht ja die theoretische Möglichkeit, die Sperre querfeldein zu umgehen. Mit dem MTB geht das nicht.
                    Beispiel: Sperrgebiet 2021 zwischen Bahnhof und 'Sattel zwischen Heissinger Höhe und Schindelberg': https://www.gipfeltreffen.at/forum/g...14#post2481414

                    Bezüglich Rechtmäßigkeit: Ich habe sogar extra vor Ort überprüft, ob mit dem Schild alles rechtmäßig ist. Ja, es ist alles rechtskonform!
                    Der Durchmesser ist größer als 40 cm und auch die Dauer des Zeitraumes bedarf keiner Bewilligung durch die BH! Das Datum ist auch nach Tag, Monat, Jahr angegeben.

                    PS: Seh gerade, dass ich mich im #1 verschrieben habe. Die Sperre dauert nicht bis 3. Juni, sondern bis 3. JULI !

                    Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
                    Ich sehe schon ein, dass du sauer bist da du extra angereist bist und dann deine Wunschtour nicht machen kannst, aber was machst du wenn du in ein Gasthaus gehen möchtest und dann hängt ein Schild an der Tür "Wegen Wasserrrohbruch geschlossen" Ich vermute du du gehst einfach zu einem anderen Gasthaus, warum nicht einfach wo anders Biken?
                    Warum ich nicht wo anders biken gegangen bin?
                    Weil ich zu der sehr, sehr seltenen Spezies gehöre, die versucht mit den ÖFFIS zu den Touren anzureisen, wo es möglich ist.
                    Wenn dann eine Tour ins Wasser fällt, kann man nicht ganz einfach sein Rad aufs Auto laden und woanders hin fahren.
                    In Loibichl zum Beispiel startet nur die eine Tour auf den Hochplett.
                    Natürlich gibt es in der näheren und weiteren Umgebung noch andere MTB-Touren (bspw. Kulmspitz-Aussichtsturm ab Mondsee). Problem: Die Gegenden kenne ich alle schon und möchte ich nicht nochmal besuchen! In den Mondseer-Flyschbergen sind die Berge westlich des Hochplett noch eine der wenigen, die ich noch nicht erreicht habe. Und diese wollte ich mit mit MTB-Unterstützung erreichen.

                    Zitat von helwin Beitrag anzeigen
                    Ärgerlich natürlich, aber wie bereits erwähnt, ist "die Jägerschaft" in diesem Fall die falsche Adresse.
                    Stimmt, das war unglücklich formuliert. Mein Fehler.

                    Zitat von helwin Beitrag anzeigen
                    Auch dein "Appell, möglichst viel Lärm zu machen", richtet sich selbst.
                    Es ist mir in dem Fall darum gegangen, generell nicht gesetzlich verbotene Sachen sich von wem auch immer untersagen zu lassen.
                    Aber ich weiß nicht, ob Lärm machen verboten ist.
                    Es ging mir eher um die altbekannten gebetsmühlenartig wiederholten Sätze: ... bleib auf (markierten) Wegen ... und ... sei nur unter Tags unterwegs ... Diese Tätigkeiten dürfen gemacht werden, und deshalb sollte man nicht einknicken, wenn jemand versucht, diese Aktivitäten zu verbieten. Ich weiß, dass dies stellenweise nicht einfach ist, aber ich finde, es muss versucht werden.
                    My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                    Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist - denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)
                    Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                    Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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