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Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

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  • Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

    Heute im Staffgraben stand ich plötzlich vor dieser Schutzeinrichtung.


    151004-staffgraben004.jpg

    151004-staffgraben001.jpg

    Schaut alles total amtlich aus. Eine Dauer der Sperre ist nicht angegeben. Das wird wohl ab jetzt so bleiben.

    151004-staffgraben002.jpg

    Die Gegend ist auch noch mit Kameras zugepflastert.

    Die Sperre ist etwas westlich der Abzweigung des Wanderweges, welcher über den Weißriegel zum Kieneck führt errichtet.

    Oben am Kamm ist kein Hinweis, dass die ganze Gegend gesperrt ist. Auch beim Eingang in den Staffgraben findet sich kein Hinweis, dass der Weg durch "die Rein" nicht begangen werden darf.

    Wozu der Zaun genau dient ist mir rätselhaft. Wie weit er links und rechts von der Straße wegführt hab ich nicht erkundet. Da der Zaun aber weder den Hofgrabengupfkamm noch den Reingupfkamm erreicht zäunt er wahrscheinlich kein Revier ein.

    Der Weg über den Weißriegel ist von dieser Sperre nicht betroffen.

    Traurig, dass so was sein muß.

    LG. Martin
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  • #2
    AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

    Schaut ja sehr nach dauerhafter Sperre aus. In dieser Art kenn ich die Tafeln noch gar nicht. Bisher hab ich immer nur die bisher üblichen gesehen.

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    • #3
      AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

      wie groß ist denn der abgesperrte bereich?

      § 34 Abs 3 ForstG:

      Dauernde Sperren sind nur zulässig für Waldflächen, die

      a) aus forstlichen Nebennutzungen entwickelten Sonderkulturen, wie der Christbaumzucht, gewidmet sind;

      b) der Besichtigung von Tieren oder Pflanzen, wie Tiergärten oder Alpengärten, oder besonderen Erholungseinrichtungen, ohne Rücksicht auf eine Eintrittsgebühr gewidmet sind;

      c) der Waldeigentümer sich oder seinen Beschäftigten im engeren örtlichen Zusammenhang mit ihren Wohnhäusern vorbehält und die insgesamt 5% von dessen Gesamtwaldfläche, höchstens aber 15 ha, nicht übersteigen; bei einer Gesamtwaldfläche unter 10 ha dürfen bis zu 0,5 ha gesperrt werden.
      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

      bürstelt wird nur flüssiges

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      • #4
        AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

        Vielleicht wurde dort ein Wolfsrudel ausgesetzt - in Schönbrunn sind die Gehege jedenfalls nicht immer so gut gesichert

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        • #5
          AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

          Der Gaisstein daneben ist ja auch komplett eingezäunt, aber da darf man wenigstens rein.
          Aber das schaut ja schon mehr nach einer versteckten CIA Abhöranlage aus...

          Würde mich echt interessieren wie diese Sperre mit dem Forstgesetz vereinbart sein kann.

          Kommentar


          • #6
            AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

            Servus Pivo,


            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
            wie groß ist denn der abgesperrte bereich?
            Wie groß genau der abgesperrte Bereich ist kann ich nicht sagen. Es handelt sich nicht um eine Einzäunung eines zu schützenden Gebietes oder Geheges. Das Tor sollte nur dazu dienen um die Zufahrt und den Zutritt in den Graben zu verhindern. Der flankierende Zaun ist mit Sicherheit nur einige hundert Meter links und rechts die Bergflanken raufgezogen, da er die das Gebiet einrahmenden Bergkämme nicht erreicht.

            Die Fläche welche über die abgesperrte Forststraße erschlossen ist, ist aber ca. 150ha groß.

            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
            Dauernde Sperren sind nur zulässig für Waldflächen, die

            a) aus forstlichen Nebennutzungen entwickelten Sonderkulturen, wie der Christbaumzucht, gewidmet sind;
            Sonderkulturen sind von außen nicht erkennbar.

            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
            b) der Besichtigung von Tieren oder Pflanzen, wie Tiergärten oder Alpengärten, oder besonderen Erholungseinrichtungen, ohne Rücksicht auf eine Eintrittsgebühr gewidmet sind;
            Schaut nicht so aus. Wenn dann will das Gebiet wer für sich alleine als Erholungseinrichtung nutzen.

            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
            c) der Waldeigentümer sich oder seinen Beschäftigten im engeren örtlichen Zusammenhang mit ihren Wohnhäusern vorbehält und die insgesamt 5% von dessen Gesamtwaldfläche, höchstens aber 15 ha, nicht übersteigen; bei einer Gesamtwaldfläche unter 10 ha dürfen bis zu 0,5 ha gesperrt werden.
            Wohnhäuser gibt es da hinten meines Wissens keine mehr. Zumindest früher gab es die nicht.

            Müßte so eine Sperre, wenn es dafür einen Bescheid von der zuständigen BH gibt, nicht in irgendeiner Form ein Veröffentlichung ergehen? Amtsblatt oder zumindest Bezirksnachrichten. Im Internet kann ich zu dieser Sperre genau gar nichts finden.

            Sehr interessant war, dass ich gestern dann zufällig einen in Furth lebenden Jäger getroffen habe. Erst wollte er von der Sperre gar nichts gewusst haben, dann hat der doch gemeint, dass mir da nur die Forstverwaltung Auskunft geben kann. Es war ersichtlich, dass er mit mir nicht darüber reden wollte.

            LG Martin
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            • #7
              AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

              Kein Wunder: klick

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              • #8
                AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                Servus

                Zitat von chfrey Beitrag anzeigen
                Vielleicht wurde dort ein Wolfsrudel ausgesetzt - in Schönbrunn sind die Gehege jedenfalls nicht immer so gut gesichert
                Wölfe sind nicht blöd, die untergraben so einen Zaun in kürzester Zeit.

                Zitat von readymaker Beitrag anzeigen
                Der Gaisstein daneben ist ja auch komplett eingezäunt, aber da darf man wenigstens rein.
                Das ist ja das besonders auffällige in der Gegend. Wobei das Gehege um den Gaisstein ja bereits ewig existiert und der Durchgang zumindest geduldet ist. Neben den Wegen herumzuwandern ist dort übrigens auch nicht gerne gesehen. Der benachbarte Graben, der Harrasgraben ist ja auch in großen Teilen bereits Sperrgebiet. Die Benutzung des markierten Weges durch den Graben ist soweit ich weiß nicht mehr erwünscht. Auf der Wanderkarte der Gemeinde Furth ist der Weg auch nicht mehr eingetragen.

                Zitat von readymaker Beitrag anzeigen
                Aber das schaut ja schon mehr nach einer versteckten CIA Abhöranlage aus...
                Der Nato-Draht und die Kameras schauen wirklich wild aus. Schaut nach einem 360° schwenkbaren System aus, welches offensichtlich auf Bewegung reagiert.
                Das Tor ist natürlich vollautomatisch und kann fernbedient werden. Sinnvoll um den schönen Bodenteppich des SUV nicht zu versauen!

                Zitat von readymaker Beitrag anzeigen
                Würde mich echt interessieren wie diese Sperre mit dem Forstgesetz vereinbart sein kann.
                Es wird aber auf der Tafel auf das Forstgesetz verwiesen. Nur was bedeutet das schon. Den Tafeln laut Forstgesetz entspricht diese Kennzeichnung jedenfalls nicht.

                Werd auch einmal bei der ÖAV Sektion Enzian nachfragen, vielleicht wissen die was.

                LG. Martin
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                • #9
                  AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                  Interessant wäre ja wie die Forstverwaltung neben der ungültigen Tafel, die offensichtlich illegale Videoüberwachung begründen will. Scheinbar hat sich noch nicht herumgesprochen das man zB bei der Arge Daten bereits fertige Formulare für die Anzeige einer illegalen Videoüberwachung bekommt. Aber wenn ich mir den Aufwand für die Absperrung ansehe, dürfte eine 8-10.000 Euro Strafe vermutlich auch kein Problem sein...

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                  • #10
                    AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                    Servus

                    Zitat von maxrax Beitrag anzeigen
                    Kein Wunder: klick
                    Na Servas. Das ist ja echt ein Prachtbau. Da wundert es mich auch nicht, dass es ganz oben etwas unterhalb dem Kamm zum Hofgrabengupf derzeit so ausschaut.

                    151004-forststraße001.jpg

                    151004-forststraße002.jpg

                    Ziemlich brutal in die Flanke geschnitten ist die Straße. Ist richtig schiach. Ich hab dann einen anderen Weg gewählt.

                    LG. Martin
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                    • #11
                      AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                      Servus

                      Zitat von gerhardg Beitrag anzeigen
                      Interessant wäre ja wie die Forstverwaltung neben der ungültigen Tafel, die offensichtlich illegale Videoüberwachung begründen will. Scheinbar hat sich noch nicht herumgesprochen das man zB bei der Arge Daten bereits fertige Formulare für die Anzeige einer illegalen Videoüberwachung bekommt. Aber wenn ich mir den Aufwand für die Absperrung ansehe, dürfte eine 8-10.000 Euro Strafe vermutlich auch kein Problem sein...
                      Danke für den Hinweis.
                      Die üblichen Hinweistafeln betreffend Videoüberwachung fehlen dort. Wir müssen die Dinger bei jedem Gebäudezugang anbringen.

                      Wenn ich mir das Foto von Norbert anschaue, dann ist der Zaun, das Tor und die Überwachungsanlage ja nur Beiwerk. Du wirst mit der Strafe recht haben, dass wird da wahrscheinlich aus der Portokasse gezahlt.

                      LG. Martin
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                      • #12
                        AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                        Von der ÖAV Sektion Triestingtal hab ich heute eine recht ausführliche und freundliche telefonische Rückmeldung erhalten.

                        Es ist eine Sperre der Zufahrt zum Gebiet, es ist kein geschlossenes Gehege. Der Zaun reicht nur ca. 100m nach links und rechts in den Wald.
                        Auch wenn die Tafel was anderes vortäuscht, dürfen auch weiterhin nicht markierte Anstiege in der Rein begangen werden. Lt. ÖAV kann über die Forststraße welche vor dem Zaun nach rechts abzweigt in Richtung Hofgrabengupf aufgestiegen und dann weiter oben gequert werden.

                        Lt. ÖAV ist der Eigentümer der Meinung diese Art der Sperre entspricht dem Forstgesetz.

                        Der ÖAV ist mit der Lösung nicht ganz glücklich. Da aber Teile der Enzianhütte am Kieneck auf dem Grundstück des Eigentümers stehen ist der ÖAV sehr zurückhaltend. Es gibt aber eine Zusicherung, dass die markierten Wanderwege ungehindert begehbar bleiben.

                        Zum Harras Graben wurde mir mitgeteilt, dass der Weg durch den weiterhin begangen werden kann. Nur darf auf Grund von Problemen mit dem Trinkwasser (siehe auch da) der markierte Weg derzeit nicht verlassen werden.

                        Ändert aber alles nichts an der wahrscheinlich nicht legalen Videoüberwachung und an der nicht korrekt gekennzeichneten Sperre. Außerdem ist zu befürchten, dass es sich um den ersten Schritt für weitere Sperrmassnahmen im Gebiet handelt.

                        Vielleicht mach ich mir irgendwann die Mühe und frag mal bei der BH Baden nach, was die davon wissen und halten.

                        LG. Martin
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                        • #13
                          AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                          Zitat von waldrauschen Beitrag anzeigen
                          Servus



                          Na Servas. Das ist ja echt ein Prachtbau. Da wundert es mich auch nicht, dass es ganz oben etwas unterhalb dem Kamm zum Hofgrabengupf derzeit so ausschaut.

                          [ATTACH=CONFIG]524300[/ATTACH]

                          [ATTACH=CONFIG]524301[/ATTACH]

                          Ziemlich brutal in die Flanke geschnitten ist die Straße. Ist richtig schiach. Ich hab dann einen anderen Weg gewählt.

                          LG. Martin
                          Wie kann man es besser machen? wie schaut Deine Lösung dafür aus?

                          tch

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                          • #14
                            AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                            wie groß ist denn der abgesperrte bereich?

                            § 34 Abs 3 ForstG:

                            Dauernde Sperren sind nur zulässig für Waldflächen, die

                            a) aus forstlichen Nebennutzungen entwickelten Sonderkulturen, wie der Christbaumzucht, gewidmet sind;

                            b) der Besichtigung von Tieren oder Pflanzen, wie Tiergärten oder Alpengärten, oder besonderen Erholungseinrichtungen, ohne Rücksicht auf eine Eintrittsgebühr gewidmet sind;

                            c) der Waldeigentümer sich oder seinen Beschäftigten im engeren örtlichen Zusammenhang mit ihren Wohnhäusern vorbehält und die insgesamt 5% von dessen Gesamtwaldfläche, höchstens aber 15 ha, nicht übersteigen; bei einer Gesamtwaldfläche unter 10 ha dürfen bis zu 0,5 ha gesperrt werden.
                            Punkt "c" trifft es ziemlich genau..

                            tch

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                            • #15
                              AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                              Zitat von tch Beitrag anzeigen
                              Wie kann man es besser machen? wie schaut Deine Lösung dafür aus?
                              Wir schweifen zwar etwas vom Thema ab, aber da gibts schon einige Möglichkeiten.

                              steilböschung.jpg

                              Z.B. Begrünung der Steilböschungen. Mit entsprechenden Systemen lassen sich da beinahe senkrechte Flanken begrünen.

                              mittelbewuchs01.jpg

                              Oder die Anlage eines Mittelbewuchsstreifens. Schaut gleich viel netter aus und bietet dem Kleingetier etwas besseren Schutz.

                              Beides schränkt die Nutzung der Straße nicht ein.
                              Auf den oben gezeigten Flanken der Forststraße in der Rein wird die nächsten Jahrzehnte nichts gescheites wachsen. Von selbst bildet sich ein Mittelbewuchs auf diesem stark verdichteten Material auch nur sehr langsam.

                              LG. Martin
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