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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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WICHTIG - BITTE BEACHTEN!!!

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Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

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  • #16
    AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

    Zitat von tch Beitrag anzeigen
    Punkt "c" trifft es ziemlich genau..

    Das nächste Wohnhaus liegt geschätzt 2km talauswärts. Vom Tor aus ist auch kein Gebäude zu sehen und weiter hinten im Graben gab es zumindest letztes Jahr noch kein Wohnhaus.

    Aber vielleicht hast du genauere Info?

    LG. Martin
    Alle meine Beiträge im Tourenforum

    Kommentar


    • #17
      AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

      vielleicht wars ja architektonisch gemeint was man besser machen könnte
      aber du hast recht, zum begrünen gibts da einiges um die forststraßen etwas naturnäher aussehen zu lassen...vielleicht fehlt für diese kleinigkeiten auch das geld, nachdem da ein fort-knox tor installiert wurde

      Kommentar


      • #18
        AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

        Zitat von waldrauschen Beitrag anzeigen
        Das nächste Wohnhaus liegt geschätzt 2km talauswärts. Vom Tor aus ist auch kein Gebäude zu sehen und weiter hinten im Graben gab es zumindest letztes Jahr noch kein Wohnhaus.

        Aber vielleicht hast du genauere Info?

        LG. Martin
        Ich habe es schon geschrieben- Punkt " c" trifft es ziemlich genau.

        tch

        Kommentar


        • #19
          AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

          Zitat von waldrauschen Beitrag anzeigen
          Wir schweifen zwar etwas vom Thema ab, aber da gibts schon einige Möglichkeiten.

          [ATTACH=CONFIG]524461[/ATTACH]

          Z.B. Begrünung der Steilböschungen. Mit entsprechenden Systemen lassen sich da beinahe senkrechte Flanken begrünen.

          [ATTACH=CONFIG]524462[/ATTACH]

          Oder die Anlage eines Mittelbewuchsstreifens. Schaut gleich viel netter aus und bietet dem Kleingetier etwas besseren Schutz.

          Beides schränkt die Nutzung der Straße nicht ein.
          Auf den oben gezeigten Flanken der Forststraße in der Rein wird die nächsten Jahrzehnte nichts gescheites wachsen. Von selbst bildet sich ein Mittelbewuchs auf diesem stark verdichteten Material auch nur sehr langsam.

          LG. Martin
          Die Frage der Begrünung stellt sich bei einer Forststrasse nicht wirklich....

          Wie hättest Du die Strasse angelegt? Oder wie würdest Du die Straße im steilen Waldgeände anlegen ohne das sie "brutal2 in den Hang geschnitten wird?
          Kritisieren ist ja so einfach..... also, Deine Lösung?

          tch

          Kommentar


          • #20
            AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

            Zitat von tch Beitrag anzeigen
            Ich habe es schon geschrieben- Punkt " c" trifft es ziemlich genau.

            tch
            Aha - dann weißt du also auch genau dass dort die Flächengrenzen lt. Punkt "c" (abgesperrte Fläche 15 ha oder weniger) eingehalten sind?

            Kommentar


            • #21
              AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

              reicht es, wenn es nur "ziemlich" genau getroffen wird? und warum findet sich bei der verbotstafel unter "folgende bereiche" kein angeführter punkt?
              Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
              ein Mensch (E. Kästner)

              Kommentar


              • #22
                AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                Zitat von lado Beitrag anzeigen
                reicht es, wenn es nur "ziemlich" genau getroffen wird? und warum findet sich bei der verbotstafel unter "folgende bereiche" kein angeführter punkt?
                Vermute, das ist eine Phantasietafel, da sie ja nicht dem Gesetz entsprechend ausgeführt ist. So gesehen kann die ja durchaus bei "folgende Bereiche" leer bleiben. Sonst kann ich mir nicht vorstellen, warum nicht eine offizielle Tafel zur Ausschilderung verwendet wird.

                Kommentar


                • #23
                  AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                  Zitat von waldrauschen Beitrag anzeigen
                  Wozu der Zaun genau dient ist mir rätselhaft. Wie weit er links und rechts von der Straße wegführt hab ich nicht erkundet. Da der Zaun aber weder den Hofgrabengupfkamm noch den Reingupfkamm erreicht zäunt er wahrscheinlich kein Revier ein.
                  Diese Vermutung kann ich bestätigen. Der Zaun reicht auf beiden Seiten gerade so weit den Hang hinauf dass das Ende vom Weg aus nicht zu sehen ist. Dort endet er unspektakulär.
                  Südlich
                  DSC08432.jpg

                  Nördlich
                  DSC08510.jpg

                  Weiter oben an der Forststraßenkurve genau südlich des ersten Hauses wird noch einmal darauf hingewiesen dass Wanderer nicht willkommen sind.
                  DSC08435.jpg

                  Die Tafel weist ein Forstschutzgebiet aus. Warum muss man den Forst vor Wanderern schützen?
                  DSC08436.jpg


                  Zitat von readymaker Beitrag anzeigen
                  Würde mich echt interessieren wie diese Sperre mit dem Forstgesetz vereinbart sein kann.
                  Das würde mich auch interessieren.
                  Zuletzt geändert von pauli501; 12.10.2015, 20:34.
                  Besucht mich auf www.paulis-tourenbuch.at

                  "Das Beste, was wir auf der Welt tun können, ist Gutes tun, fröhlich sein, und die Spatzen pfeifen lassen." -Don Bosco-

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                    vielleicht sollte man die angeführte forstverwaltung einmal ganz nüchtern darauf hinweisen, dass da nicht alles ganz astrein sein dürfte. wundert mich sowieso wie sich wegefreiheit mit der errichtung eines so massiven tores vereinbaren lässt. bewilligen muss man dessen erichtung anscheinend nicht lassen!
                    Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                    ein Mensch (E. Kästner)

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                      Zitat von tch Beitrag anzeigen
                      Punkt "c" trifft es ziemlich genau..

                      tch
                      dann hätte der werte herr aber besser ein stückerl des hietzinger kais umzäunen sollen...

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                        Zitat von lado Beitrag anzeigen
                        vielleicht sollte man die angeführte forstverwaltung einmal ganz nüchtern darauf hinweisen, dass da nicht alles ganz astrein sein dürfte. wundert mich sowieso wie sich wegefreiheit mit der errichtung eines so massiven tores vereinbaren lässt. bewilligen muss man dessen erichtung anscheinend nicht lassen!
                        www.fvf-forst.at

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                        • #27
                          AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                          Servus pauli501,

                          vielen Dank für deine nützliche Info.

                          Zitat von pauli501 Beitrag anzeigen
                          Weiter oben an der Forststraßenkurve genau südlich des ersten Hauses wird noch einmal darauf hingewiesen dass Wanderer nicht willkommen sind.
                          Ist das ein Wohnhaus? Das wäre dann aber neu?

                          Zitat von pauli501 Beitrag anzeigen
                          Die Tafel weist ein Forstschutzgebiet aus. Warum muss man den Forst vor Wanderern schützen?
                          Vielleicht weil die immer so viele Bäume mit nach Hause tragen.

                          LG. Martin
                          Alle meine Beiträge im Tourenforum

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                            Zitat von waldrauschen Beitrag anzeigen
                            Servus pauli501,

                            Ist das ein Wohnhaus? Das wäre dann aber neu?
                            Damit meine ich das schwarze Kasterl in der Kompass-Karte. Ich war nicht drinnen. Auf meinem Kartenausschnitt mit GPS-Track in blau sieht man genau wo das Tor ist und wie weit der Zaun hinaufreicht.

                            reinplan.jpg
                            Zuletzt geändert von pauli501; 13.10.2015, 22:12.
                            Besucht mich auf www.paulis-tourenbuch.at

                            "Das Beste, was wir auf der Welt tun können, ist Gutes tun, fröhlich sein, und die Spatzen pfeifen lassen." -Don Bosco-

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                            • #29
                              AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                              Servus

                              Zitat von tch Beitrag anzeigen
                              Die Frage der Begrünung stellt sich bei einer Forststrasse nicht wirklich....
                              Warum?
                              Bei der Holzbringung stört ein wenig Bewuchs sicher nicht. Dem Allrad LKW ist ein bisserl Grün, am und neben der Forststraße, sicher kein Hindernis.

                              Zitat von tch Beitrag anzeigen
                              Wie hättest Du die Strasse angelegt? Oder wie würdest Du die Straße im steilen Waldgeände anlegen ohne das sie "brutal2 in den Hang geschnitten wird?
                              Kritisieren ist ja so einfach..... also, Deine Lösung?
                              Ich bin kein Straßenbauer und Verkehrsplaner. Aber ich denke, dass diese Forststraße ziemlich breit angelegt ist. Ich habs nicht gemessen, ich schätze aber, dass es um die 4m sind.
                              Eine Fahrbahn einer Landesstraße hat im Normalfall 3m. Mit dem Randstreifen sind es 3,25m.
                              Bei einer Reduktion der Straßenbreite um 1/4 reduziert sich in einem ca. 30° steilen Hang die Böschungshöhe (bei einer 45°steilen Böschung) ebenfalls um 1/4.

                              Du hast recht kritisieren ist einfacher als Lösungen vorschlagen. Aber was ich hässlich und brutal finde ist meine eigene Meinung und die erlaube ich mir zu äußern und am schönsten ist die Forststraße welche gar nicht gebaut wird. Es gibt ja auch andere Methoden der Holzbringung.

                              Zitat von tch Beitrag anzeigen
                              Punkt "c" trifft es ziemlich genau..

                              tch
                              Was trifft es ziemlich genau?

                              Befindet sich dort hinten ein Wohnhaus?
                              Ich kenn nur dieses Bild, schwer zu sagen ob es sich hier um ein Wohnhaus handelt. Daher die Frage ob du mehr Info hast.

                              Ist die abgesperrte Fläche <15ha?
                              Die Fläche aus welcher hier die Wanderer ferngehalten werden hat ca. 150ha.

                              Warum geizt du so mit deinem Wissen?

                              Herzliche Grüße,
                              Martin
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                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                                Falls es jemanden interessiert:
                                Bei einer Forststraße wird 3,5 m als Minimalfahrbahnbreite empfohlen. Darin nicht enthalten sind Bankette und Graben. 45° ist für eine Böschung schon recht grenzwertig und ziemlich steil.

                                Das nur als allgemeine Info, zum vorliegenden Fall kann ich natürlich gar nichts sagen, da ich die Gegend nicht kenne.
                                Diese unbefristeten Sperren sind aber oftmals nicht rechtens. "Oftmals" wohlgemerkt, nicht "immer"!
                                Zuletzt geändert von Fritz_Phantom; 14.10.2015, 22:38.
                                "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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